Bridge the Gap.

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Ortskraft der NATO

In 1 Aussagen genannt.

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — NATO S. 379–381

Ortskraft der NATO: Eltern erst über Pakistan (GIZ) ausgereist, Schwester lebt 2022 versteckt in Kabul

Originalstelle
„Damals war meine gesamte Familie in Gefahr, aber meine Eltern sind inzwischen hier. Meine Schwester lebt verborgen, sodass sie nicht frei in Kabul leben kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 379–381 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der NATO, arbeitete 2005–2014 für die NATO in Kabul und floh 2014 selbst aus Afghanistan. Seine Eltern reisten 2021/2022 über Pakistan mit Hilfe der GIZ aus (Visum durch Botschaft Islamabad (Pakistan), Einreise 03.08.2022, ohne Asylverfahren nach § 22 Satz 2 AufenthG); seine Schwester, die ebenfalls für internationale Akteure gearbeitet hatte, konnte nicht ausreisen und lebte zum Zeitpunkt der Vernehmung versteckt in Kabul.

Thema: Ortskräfte 2014–2022 Akteure: Ortskraft der NATO, NATO, GIZ, Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json