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„Der Zeuge [Name] arbeitete von Januar 2015 bis Mai 2021 als Fernsehjournalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. … Die Ablehnung sei mit einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2016 begründet worden. Im Jahr 2016 sei der Arbeitsvertrag mit der Bundeswehr beendet und durch einen Arbeitsvertrag mit dem Medienzentrum ersetzt worden. Infolgedessen sei der Zeuge nicht mehr vom Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens umfasst gewesen, obwohl sich an seinen Aufgaben und seinem Arbeitsalltag nichts geändert habe.“
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Originalstelle„Unsere Verbindungen zu den Mitarbeitern wurden unterbrochen. Auch E-Mail-mäßig, überall, wohin wir uns gewandt haben, haben wir Ablehnungsbescheide …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unsere Verbindungen zu den Mitarbeitern wurden unterbrochen. Auch E-Mail-mäßig, überall, wohin wir uns gewandt haben, haben wir Ablehnungsbescheide bekommen; zum Beispiel an das deutsche Konsulat, an FODA [Verwaltung des Camp Marmal] und an die Botschaft. … Aus dem Entlassungsschreiben, das dem Ausschuss vorliegt, geht hervor, dass das Medienzentrum die Kündigung mit der Stellung von „Asylanträgen“ unter „falschen Angaben“ und dem daraus resultierenden Reputationsverlust des Medienzentrums begründet hatte.“
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Originalstelle„Tausende von Menschen stürmten das nördliche Tor vom Flughafen von Kabul. Auch die Sicherheitskräfte versuchten mithilfe von Waffen mit Kolben oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Tausende von Menschen stürmten das nördliche Tor vom Flughafen von Kabul. Auch die Sicherheitskräfte versuchten mithilfe von Waffen mit Kolben oder mit Luftschlägen … Mein Sohn bat mich inständig, ich sollte ihn wieder nach Hause bringen: Warum hast du uns zu diesem schrecklichen Ort gebracht? - Gleichzeitig haben die Sicherheitskräfte Tränengas benutzt, sodass auch mein Sohn von diesem Tränengas verletzt wurde.“
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.
Originalstelle„Der Mann, der Feldjäger vor Ort, hat gesagt: ‚Du bist nicht berechtigt, weil du nicht auf meiner Liste stehst‘ - ein brutaler Fehler -, und hat die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Mann, der Feldjäger vor Ort, hat gesagt: ‚Du bist nicht berechtigt, weil du nicht auf meiner Liste stehst‘ - ein brutaler Fehler -, und hat die Menschen außer Lager geführt. Eine fatale Fehleinschätzung. … Der mit dem Listenabgleich an den Toren des Flughafens befasste Hauptmann H. hat dem Untersuchungsausschuss erläutert, wie schwierig es für die Soldaten vor Ort war, mit den umfangreichen, immer wieder aktualisierten und mehrfach vorgelegten Listen in der unübersichtlichen Situation zu arbeiten. Die Listen seien laut seiner Aussage „nur ganz eingeschränkt nutzbar“ gewesen.“
Beim zweiten Versuch am 23.08.2021 am Abbey Gate stand die Familie der Ortskraft auf der „Excel-Liste aller berechtigten Personen“, wurde aber vom kontrollierenden Feldjäger übersehen und vom Flughafengelände gewiesen. Oberstleutnant B. (BMVg) bewertete dies als „fatale Fehlentscheidung“; Hauptmann H. erklärte, die Listen seien in der unübersichtlichen Lage „nur ganz eingeschränkt nutzbar“ gewesen.