Bridge the Gap.

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Oberstleutnant i. G. G.

In 2 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.1.1 — BMVg-Sensorik S. 303–304

BMVg Juni 2021: „Sehr, sehr, sehr, sehr dünne” Informationslage am Ende des Einsatzes; luftgestützte Sensorik früh abgezogen, Verifizierung über ANSF schwierig

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„Über Quantität und Qualität der Informationen beim voranschreitenden Abzug der Bundeswehrkräfte hat der Zeuge berichtet, dass die „luftgestützte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Über Quantität und Qualität der Informationen beim voranschreitenden Abzug der Bundeswehrkräfte hat der Zeuge berichtet, dass die „luftgestützte Sensorik […] relativ früh” im Rahmen des Abzuges „rausgegangen” sei. Gegen Ende des Einsatzes hätten daher nur noch Informationen durch „Befragung” und „eigene Patrouillen” der Bundeswehr sowie die Berichterstattung der afghanischen Sicherheitskräfte zur Verfügung gestanden. … Die Informationslage sei am Ende des Einsatzes, also im Juni 2021, „sehr, sehr, sehr, sehr dünn” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 303–304 (Original, neues Fenster)

Oberstleutnant i. G. G. (BMVg) berichtete: Die luftgestützte Sensorik der Bundeswehr wurde im Rahmen des Abzugs relativ früh rausgenommen; gegen Ende des Einsatzes standen nur noch Patrouillen, Befragungen und die schwierig zu verifizierende Berichterstattung der afghanischen Sicherheitskräfte zur Verfügung. Im Juni 2021 sei die Informationslage „sehr, sehr, sehr, sehr dünn” gewesen: für das große Gesamt-Lagebild ausreichend, für die Schutz- und Warnfunktion eigener Kräfte „immens” wichtig.

Thema: Lageeinschätzung Juni 2021 Akteure: BMVg, Oberstleutnant i. G. G. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.2.4 — Kampfkraft ANDSF S. 291

BMVg-Faktoren für ANDSF-Schwächung: Motivation, Ghani-Abdullah-Streit, Korruption, Bezahlung, Versorgungsengpässe, Dürre, Abhängigkeit USA

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„Die afghanischen Sicherheitskräfte hätten bereits mit dem Doha-Abkommen eine „sehr herausfordernde Phase” erlebt. … Aufseiten der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die afghanischen Sicherheitskräfte hätten bereits mit dem Doha-Abkommen eine „sehr herausfordernde Phase” erlebt. … Aufseiten der afghanischen Sicherheitskräfte habe eine „völlige Unsicherheit” hinsichtlich der weiteren Unterstützung nach Abzug der internationalen Streitkräfte bestanden, und das „mitten in einem Umstrukturierungsprozess”. Hinzugekommen seien Faktoren wie eine „hohe Abnutzung, geringe Rekrutierungszahlen, ausbleibende Gehaltszahlungen, Umstrukturierung und Fluktuation auf Führungsebene” sowie Streit in der afghanischen Regierung zwischen Ghani und Abdullah.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 291 (Original, neues Fenster)

Das BMVg dokumentierte multiple Faktoren für die Schwächung der ANDSF: Motivationsverlust nach Doha; innenpolitische Zerrissenheit (Ghani vs. Abdullah, beide ernannten sich nach Doha unabhängig zum Präsidenten); Corona-bedingte Einschränkungen der Ausbildung („Geisterzusammenarbeit” per VTC); Korruption („Geistersoldaten”, durch elektronisches Zahlungssystem teils eingedämmt); ausbleibende Gehälter bei Personalwechsel; Versorgungsengpässe (Taliban besetzten Verkehrsknoten, kein Munitionsnachschub auf Landweg); Dürre 2021 (2/3 der Bevölkerung unter Armutsgrenze); und vor allem Abhängigkeit von US-Unterstützung: Bis Juni 2021 hätten ANSF auf US-Bleiben gehofft.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: BMVg, Oberstleutnant i. G. G., Oberstleutnant i. G. A., Oberst i. G. P.… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json