Bridge the Gap.

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Oberstleutnant B.

In 3 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.4.8 — „German Evacuation Permission“ S. 377–379

Schnell improvisiertes Authentifizierungsschreiben des Einsatzführungskommandos enthielt fiktive Bundestags-Telefonnummern, wurde aber als echt bestätigt

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„Das Dokument enthielt eine fiktive E-Mail-Adresse und fiktive Telefonnummern des Deutschen Bundestags. Als Absender wurde die „Bundesrepublik …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Dokument enthielt eine fiktive E-Mail-Adresse und fiktive Telefonnummern des Deutschen Bundestags. Als Absender wurde die „Bundesrepublik Deutschland, 11011 Berlin“ angegeben. … Das Dokument sei laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. „aus der Not heraus“ schnell erstellt und in englische Sprache übersetzt worden. Die „Fahne und der Bundesadler“ auf dem Dokument habe sicherstellen sollen, dass das Dokument als „offizielles Papier“ identifiziert werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 377–379 (Original, neues Fenster)

Das von der Bundeswehr an Ortskräfte versandte Schreiben „German Evacuation Permission for AFG entitled Persons“ (datiert 23.08.2021) enthielt fiktive Bundestags-Telefonnummern; ein Journalist konfrontierte die Ortskraft der Bundeswehr mit dem Fälschungsvorwurf. Oberstleutnant B. bestätigte, das Dokument sei authentisch, „aus der Not heraus“ schnell erstellt, mit Flagge und Bundesadler als Echtheitsmerkmal.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-23 Akteure: Einsatzführungskommando, Oberstleutnant B. abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — Zuständigkeiten S. 393–394

Federführung BMI (Referat B4); Zuständigkeitsstreit mit M3 als strukturelles Problem

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„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung Migration, M3 der „Herrscher des Aufenthaltsrechts“ gewesen sei. … Absprachen, die Sie beispielsweise getroffen haben mit B4, mussten letztendlich immer noch wiedergegengezeichnet, gebilligt oder wie auch immer durch M3 werden. Das war seit jeher ein Problem.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 393–394 (Original, neues Fenster)

Federführend war das BMI (Referat B4, grenzpolizeiliche Angelegenheiten); auch wegen der Zuständigkeit für das deutsche Polizeiprojekt GPPT. Strukturell problematisch: Fachzuständigkeit lag bei B4, aber das Aufenthaltsrecht beim BMI bei der Migrationsabteilung M3. Absprachen mussten doppelt abgestimmt werden. Oberstleutnant B. (BMVg) bezeichnete dies als „seit jeher Problem“.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, BMVg, Oberstleutnant B. abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Frühwarnung BMVg S. 403–404

Frühwarnung BMVg (Oberstleutnant B.) am 26.03.2020: „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten; „Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft!“

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„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle Optionen als gegeben an! … Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft! Dass sie früh oder später kommt, falls wir gehen, ist wohl kaum zu bezweifeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 403–404 (Original, neues Fenster)

Mit einer Rundmail am 26.03.2020 alarmierte Oberstleutnant B. (BMVg), nur knapp einen Monat nach dem Doha-Abkommen, alle am Ortskräfteverfahren beteiligten Ressorts: Eine „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten, das Verfahren von 2013 könne sie nicht bewältigen. Er rief zu einer ressortübergreifenden Neukonzeption auf.

Thema: Ortskräfte 2020-03-26 Akteure: Oberstleutnant B., BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json