Bridge the Gap.

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Oberst Kurjahn (BMVg)

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.3 — Eventualfallplanung S. 239–240

„Geordnete“ vs. „eilige“ Rückverlegung; Kurjahn: „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden

Originalstelle
„Was ich unbedingt vermeiden wollte, war die eilige Rückverlegung mit Bildern der Flucht, dass wir Fahrzeuge da hochsprengen müssen, Material vernichten, was wir nicht vernichten wollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 239–240 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Kurjahn (Leiter Referat logistische Einsatzplanung BMVg) unterschied zwischen „geordneter“ Rückverlegung (kein vorgesehenes Material verbleibt im Einsatzland) und „eiliger“ Rückverlegung (Material wird zurückgelassen oder vor Ort vernichtet). Ziel war stets die geordnete Rückverlegung; „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden. Eine Logistik-Besprechung am 25.05.2020 hielt fest: Entscheidung zur Rückverlegung müsste spätestens Mitte August 2020 fallen, sonst sei nur noch eilige Rückverlegung möglich.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Oberst Kurjahn (BMVg), Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json