„Geordnete“ vs. „eilige“ Rückverlegung; Kurjahn: „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden
„Was ich unbedingt vermeiden wollte, war die eilige Rückverlegung mit Bildern der Flucht, dass wir Fahrzeuge da hochsprengen müssen, Material vernichten, was wir nicht vernichten wollen.“
Oberst i. G. Kurjahn (Leiter Referat logistische Einsatzplanung BMVg) unterschied zwischen „geordneter“ Rückverlegung (kein vorgesehenes Material verbleibt im Einsatzland) und „eiliger“ Rückverlegung (Material wird zurückgelassen oder vor Ort vernichtet). Ziel war stets die geordnete Rückverlegung; „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden. Eine Logistik-Besprechung am 25.05.2020 hielt fest: Entscheidung zur Rückverlegung müsste spätestens Mitte August 2020 fallen, sonst sei nur noch eilige Rückverlegung möglich.
Thema: Abzug & Rückverlegung
Akteure: Oberst Kurjahn (BMVg), Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json