Bridge the Gap.

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Oberst Groeters (BMVg)

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 5–6 — Warten + Zeitbedarf S. 225–226

Groeters (BMVg) an Krüger (AA), 12.03.2021: „4–6 Monate für geordnete Rückverlegung — alles Kürzere ist Gestümpe“

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„Lieber Andreas, ich gehe davon aus, dass es gelingen wird, die notwendige Zeit zu verhandeln, wenn an die TLB ein eindeutiges, glaubwürdiges und in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Lieber Andreas, ich gehe davon aus, dass es gelingen wird, die notwendige Zeit zu verhandeln, wenn an die TLB ein eindeutiges, glaubwürdiges und in den eigenen Reihen verhandelbares Abzugssignal gesendet werden kann. D.h. für uns: wenn es „geordnet“ ablaufen soll 4-6 Monate! Alle kürzeren Zeiten, die da herumgeistern sind Gestümpe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 225–226 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 drängte die Bundesregierung verstärkt auf eine NATO-Entscheidung, denn die Abzugsfrist 30.04.2021 rückte näher. NATO-Militärbehörden (SHAPE, JFC Brunssum) forderten „Prudent Planning“. Am 12.03.2021 schrieb Oberst i. G. Groeters (BMVg) an Krüger (AA): mindestens 4–6 Monate für eine geordnete Rückverlegung seien nötig, alles Kürzere sei „Gestümpe“. Selbst große Truppensteller hätten 4 Monate Bedarf kommuniziert.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-03-12 Akteure: Oberst Groeters (BMVg), Andreas Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json