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„„Es ist wichtig, die Erfahrungen, die Lessons Learned, festzuhalten und auszuwerten. Aber ich glaube, die allergrößte Herausforderung wird sein, das Ergebnis dieser Auswertung hinterher auch in künftige Einsätze mit einzubringen. Im Prinzip muss bereits bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden, was in vergangenen Einsätzen möglicherweise nicht so gut gelaufen ist.”“
Regierungsdirektor Norbert Hausmann (Rechtsberater im Einsatzführungskommando der Bundeswehr) schilderte am Beispiel Afghanistan: Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien komplex gewesen. „Ressortüberschreitende Operationen vernetzter Kräfte werden erleichtert, wenn sie auf denselben völker- und ggf. verfassungsrechtlichen Grundlagen basieren”. In Afghanistan habe es nicht den einen Einsatz gegeben, sondern mehrere (OEF, ISAF, UNAMA, RSM) auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Aufträgen und Befugnissen. Das erschwere die Koordinierung.
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„Regierungsdirektor Norbert Hausmann, Rechtsberater im Einsatzführungskommando der Bundeswehr Hausmann warnte davor, die Kräfte mit Aufgaben zu überfordern. Streitkräfte handelten in erster Linie militärisch, so der Rechtsberater, und sollten deshalb „für humanitäre oder polizeiliche Aufgaben nicht das Mittel der Wahl sein“. Hinzu sei gekommen, dass die zur Verfügung stehenden Kräfte begrenzt gewesen seien und sich eine Art Amtshilfe, selbst wenn Mandate und Rechtsrahmen es zuließen, aufgrund knapper Mittel nicht habe realisieren lassen.“
Hausmann warnte davor, die Kräfte mit Aufgaben zu überfordern: Streitkräfte handelten in erster Linie militärisch und sollten „für humanitäre oder polizeiliche Aufgaben nicht das Mittel der Wahl sein”. Knappe Mittel hätten zudem Amtshilfe oft verhindert. Zu Rules of Engagement: Er verwende den Begriff militärisch, als Einsatzregeln im militärischen Planungsprozess. Auf die Frage nach gemeinsamen ressortübergreifenden Rules of Engagement antwortete er zurückhaltend: „der Versuch einer ressortübergreifenden Harmonisierung [dürfte] schnell an Grenzen stoßen”, da Einsatzregeln auf Rechtsrahmen, Auftrag und politischen Vorgaben der jeweiligen Kräfte basierten. Operative Rechtsberatung habe seit Afghanistan an Bedeutung gewonnen.