Bridge the Gap.

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NGOs

In 9 Aussagen genannt.

Empfehlung Kap. 3.7.3 — Wirksamkeit des Engagements S. 51

Empfehlung 65: Militär soll Schutz für ziviles Engagement gewährleisten; neue Anreize für zivil-militärische Zusammenarbeit

Originalstelle
„Das Militär sollte bei Bedarf den notwendigen Schutz gewährleisten, um ziviles Engagement erst zu ermöglichen. Mechanismen und neue Anreize sollten geschaffen werden, um die Zusammenarbeit von zivilen und militärischen Akteuren zu stärken.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 51 (Original, neues Fenster)

NGOs sahen in Afghanistan die Abgrenzung zwischen ihrer Arbeit und militärischen Aktivitäten als unklar. Verstärkt wurde dies durch militärische Übernahme ziviler Aufgaben (z. B. Brunnen- und Schulbau). Ziel: militärischer Einsatz auf Kernaufgaben beschränken (Gewaltüberwindung, Schutz zivilen Engagements). Direkte Kontaktstellen im Einsatzgebiet zwischen Militär und Durchführungsorganisationen einrichten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, NGOs, Durchführungsorganisationen enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Betreuung Einsatzkräfte / Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 53

Empfehlung 68: Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren stärken, kleinere Gemeindeprojekte fördern

Originalstelle
„Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sollte verstärkt werden. Kleinere, vor Ort umsetzbare Projekte in Partnerschaft mit den Gemeinden sollten gezielt gefördert und implementiert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 53 (Original, neues Fenster)

Vernetzungsplattformen schaffen, Fördermittel für gemeindebasierte Projekte. Schulungen und Kapazitätsaufbau für lokale Akteure. Workshops zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Förderung des Frauenanteils bei zivil-militärischen Einsatzkräften, wegen besonderen Zugangs von Frauen in Gesellschaft und Konfliktkontext.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Durchführungsorganisationen, NGOs enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Betreuung Einsatzkräfte / Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 53

Empfehlung 69: Partnerauswahl auf Grundlage eines umfassenden Kontextverständnisses

Originalstelle
„Jede Partnerauswahl sollte die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen und auf Grundlage eines umfassenden und regelmäßig zu überprüfenden Kontextverständnisses getroffen werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 53 (Original, neues Fenster)

Leicht erreichbare Akteure (Sprachkenntnisse, soziale Kompetenz) sind oft nicht am besten geeignet oder haben unzureichenden lokalen Rückhalt. Institutionelles Kontext- und Partnermonitoring vor Ort. Verhältnis off-budget- und on-budget-support regelmäßig prüfen; Verhältnis multilateraler Trust Funds zu humanitären NGOs prüfen. NGO-Beteiligung durch Entbürokratisierung (z. B. BMZ-Titel „Private Träger”) erleichtern.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMZ, Bundesregierung, NGOs enquete\kap3-empfehlungen.json
Feststellung 4.2.4.2.2 — Staatliche Hürden bei Frauenrechten S. 119–120

EVAW-Gesetz 2009: trotz hunderttausender Übergriffe nur 172 Anklagen

Originalstelle
„Trotz hunderttausender Übergriffe beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium jedoch auf nur 172.621 Das formelle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz hunderttausender Übergriffe beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium jedoch auf nur 172.621 Das formelle Justizsystem erwies sich insofern als dysfunktional im Umgang mit Fällen von Gewalt gegen Frauen und der Zugang zu Gerichten war nach wie vor für viele Frauen eine Hürde. Nicht selten, weil Richter/-innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Strafverteidiger/-innen die Regelung nicht akzeptierten oder nicht kannten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 119–120 (Original, neues Fenster)

Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.

Thema: Humanitäre Lage 2009 Akteure: afghanisches Frauenministerium, afghanisches Innenministerium, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.3.3 — Zivil-militärische Kooperation S. 140–141

PRT-Konzept und CIMIC: Bundeswehr als wahrgenommener Implementierer Humanitärer Hilfe

Originalstelle
„Ein Konflikt bestand deshalb vor allem auf der Umsetzungsebene, wo beispielsweise die Bundeswehr anfangs als Implementierer von Humanitärer Hilfe und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein Konflikt bestand deshalb vor allem auf der Umsetzungsebene, wo beispielsweise die Bundeswehr anfangs als Implementierer von Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen wurde, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese Maßnahmen gingen auf die zivil-militärischen (CIMIC-)Teams eines jeden PRT zurück und dienten auch dazu, die militärische Präsenz vor Ort zu legitimieren, Informationen zu gewinnen und sich Zugänge zur lokalen Bevölkerung zu schaffen bzw. offen zu halten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 140–141 (Original, neues Fenster)

Die Bundeswehr wurde anfangs als Implementierer Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese CIMIC-Maßnahmen jedes PRT dienten auch zur Legitimierung der militärischen Präsenz und zur Informationsgewinnung. Viele NGOs und das BMZ wehrten sich gegen die Unterordnung unter die Sicherheitslogik.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundeswehr, BMZ, NGOs, PRT enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.3.4 — NGOs und Durchführungsorganisationen S. 142–143

Lokal eingebettete NGOs konnten Arbeit nach 2021 unverändert fortsetzen

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„Die Zusammenarbeit mit lokal legitimierten Akteuren – die teilweise auch Verbindungen zur Schattenadministration der Taliban unterhielten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Zusammenarbeit mit lokal legitimierten Akteuren – die teilweise auch Verbindungen zur Schattenadministration der Taliban unterhielten – ermöglichte, dass diese Nichtregierungsorganisationen ihre Aktivitäten auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen konnten. Allerdings wurde die durch partizipative Ansätze und Transparenz erreichte Nachhaltigkeit in vielen Fällen mit der Ausreise der meisten Mitarbeitenden einzelner deutscher Nichtregierungs- und Durchführungsorganisationen nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hinfällig.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 142–143 (Original, neues Fenster)

Wo NGOs durch kontinuierliche Präsenz, partizipative Umsetzung und Zusammenarbeit mit lokal akzeptierten Autoritäten (Ältestenräte, Schuras) Organisationsstrukturen und Vertrauen aufgebaut hatten, erwies sich dies vergleichsweise nachhaltiger. Diese NGOs konnten ihre Aktivitäten teilweise auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen. Allerdings mussten viele andere NGOs nach der Machtübernahme der Taliban komplett neues Personal rekrutieren.

Thema: Ressortabstimmung ab 2008; 2021 Akteure: NGOs, VENRO enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.4.2 — Förderstrukturen S. 148

„Projektitis”: Kurze Förderzeiträume und Verausgabungspflicht behinderten Nachhaltigkeit

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„Bürokratische Logiken der Mittelvergabe und Projektförderung deutscher Ministerien stellten nicht unwesentliche Hürden für eine effektive Wirkung des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bürokratische Logiken der Mittelvergabe und Projektförderung deutscher Ministerien stellten nicht unwesentliche Hürden für eine effektive Wirkung des zivilen Engagements dar. Das Prinzip kurzer Förderzeiträume (Jährlichkeit bis zweijährige und in Ausnahmefällen auch dreijährige Projektlaufzeiten für AA-Förderungen) erschwerten Prozessförderung. Diese oft kritisch „Projektitis“ genannte haushälterische Projektsteuerung über kurze Zeiträume erwies sich im Nachhinein als hinderlich im Hinblick auf Afghanistan, weil langfristige Unterstützungsbedarfe bekannt waren („Generationenaufgabe“) und zudem eine Herausforderung darin bestand, nichtlineare Entwicklungen unterstützend zu begleiten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 148 (Original, neues Fenster)

Bürokratische Logiken der Mittelvergabe wurden zur Hürde: Kurze Förderzeiträume (ein- bis zweijährige, in Ausnahmen dreijährige Projektlaufzeiten beim AA), die als „Projektitis” kritisierte Projektsteuerung und die Verausgabungspflicht erschwerten Prozessförderung. NGOs befanden sich in dauernder Ungewissheit über Anschlussfinanzierungen und mussten für jede neue Förderung Innovationscharakter nachweisen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, BMZ, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.3.2.1 — PRTs Justizaufbau S. 172

Deutsche PRTs in Kunduz (2003) und Faizabad (2004) als einzige mit ziviler-militärischer Doppelspitze

Originalstelle
„Auf Wunsch der afghanischen Regierung – und begleitet von der Forderung nach mehr Sicherheit von knapp 80 NGOs – wurde das Operationsgebiet der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Wunsch der afghanischen Regierung – und begleitet von der Forderung nach mehr Sicherheit von knapp 80 NGOs – wurde das Operationsgebiet der International Security Assistance Force (ISAF) im Herbst 2003 ausgeweitet, um auch außerhalb von Kabul für Sicherheit und Stabilität sorgen zu können. Deutsche Soldatinnen und Soldaten übernahmen auf Grundlage eines entsprechenden Bundestagsmandats das von den USA errichtete PRT in der nordafghanischen Provinz Kunduz. Im Zuge der weiteren Ausweitung des ISAF-Mandates betrieb die Bundeswehr ab Sommer 2004 ein weiteres PRT in Faizabad.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 172 (Original, neues Fenster)

Auf Wunsch der afghanischen Regierung und nach Forderung von knapp 80 NGOs nach mehr Sicherheit wurde das Operationsgebiet der ISAF im Herbst 2003 ausgeweitet. Deutsche Soldatinnen und Soldaten übernahmen das PRT in Kunduz; ab Sommer 2004 betrieb die Bundeswehr ein weiteres PRT in Faizabad. Die deutschen PRTs waren, anders als britische und US-amerikanische, die einzigen Wiederaufbau-Teams mit einer zivil-militärischen Doppelspitze.

Thema: Rechtsstaat & Justiz 2003–2004 Akteure: Bundeswehr, ISAF, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Buskonvois S. 843–844

CDU/CSU: Unkoordinierte NGO-Aktionen (Buskonvois) erschwerten Evakuierung

Originalstelle
„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses oder jenes Staates) an das Gate zu bringen versuchen. […] In der letzten Nacht versuchten insgesamt 12 NGOs ihre Buskonvois in den Flughafen zu bringen; alle ohne Erfolg, aber großen Ärger produzierend.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843–844 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Buskonvoi-Versuche unter US-Koordination scheiterten oft an Taliban-Checkpoints. Unkoordinierte NGO-Aktionen, mit denen sich Busse gewaltsam Zugang verschaffen wollten, führten zu Schließungen der Tore (mittlere Schließungsdauer 4 Stunden) und behinderten die offizielle Evakuierung.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: NGOs, Krisenunterstützungsteam, USA, Taliban sondervoten\cducsu.json