Originalstelle„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“
Erst nach der Machtübernahme der Taliban entschied Bundeskanzlerin Merkel am 22.08.2021, das erweiterte Verfahren auch auf Ortskräfte des BMZ und AA bis 2013 zurückzudatieren. BMZ-Minister Müller hatte zuvor vor „bis zu 50.000“ potenziell anspruchsberechtigten Personen gewarnt; StS Jäger (BMZ) ordnete am 23.08.2021 an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist nur entgegenzunehmen, aber „bis auf weiteres nicht (!) an AA und BMI weiterzuleiten“.
Originalstelle„Und wir können wirklich - - „Stolz“ ist das falsche Wort. Das Ergebnis ist befriedigend. Es gab keine Toten unter den Ortskräften der EZ, und es gab …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und wir können wirklich - - „Stolz“ ist das falsche Wort. Das Ergebnis ist befriedigend. Es gab keine Toten unter den Ortskräften der EZ, und es gab keine ernsthaften Bedrohungen. Es wurden für einen kurzen Zeitraum mal vier Leute kurz verhaftet; eine Ortskraft ist irgendwo beim Einkauf oder vor der Tür auf eine Sprengmine getreten.“
Der damalige BMZ-Minister Müller bilanzierte: Es habe keine Toten unter den Ortskräften der Entwicklungszusammenarbeit gegeben und keine ernsthaften Bedrohungen außer einer Sprengminenexplosion und einer kurzen Verhaftung von vier Personen. Er sieht damit nachträglich keine „Falscheinschätzung der Gefährdungslage“ bestätigt. Müller verwies auf die unterschiedliche Gefährdung von BMVg-Ortskräften gegenüber „einer Köchin im Krankenhaus“.
Hinweis: Die Bewertung von Minister Müller steht in deutlichem Kontrast zu den Schilderungen der vernommenen Ortskräfte (insbesondere der Ortskraft der GIZ, die durch eine Schussverletzung sechs Wochen im Krankenhaus war, und der Ortskraft der KfW zu Hausdurchsuchungen).