Bridge the Gap.

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Michael Rohschürmann (GIZ)

In 1 Aussagen genannt.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.5 — Gefährdungsursache S. 1051–1053

Rohschürmann (GIZ): Wirkliche Gefährdung der Ortskräfte aus privaten Konflikten, Neid, tribalen Streitigkeiten, nicht aus Taliban-Verfolgung

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„„Allein aufgrund ihrer Tätigkeit für die Entwicklungszusammenarbeit: Ja […]. In Kombination mit anderen Faktoren, also zum Beispiel private …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Allein aufgrund ihrer Tätigkeit für die Entwicklungszusammenarbeit: Ja […]. In Kombination mit anderen Faktoren, also zum Beispiel private Konflikte, Neiddebatten, Familienstreitigkeiten, Racheaktionen, tribale Konflikte, durchaus. Aber wirklich nur aufgrund der Tätigkeit: Nein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1051–1053 (Original, neues Fenster)

GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann sagte vor dem Ausschuss aus: Wirkliche Gefährdung der Ortskräfte resultierte nicht aus der Tätigkeit für deutsche Stellen, sondern aus privaten Konflikten, Neiddebatten, Familienstreitigkeiten, tribalen Konflikten, verstärkt durch die für afghanische Verhältnisse extrem hohen Gehälter (Indoor Guard 300 $ pro Monat bei Landlehrer 75 $ pro Monat). Bei keiner der untersuchten Bedrohungsanzeigen ließ sich eine taliban-basierte Gefährdung verifizieren. Sachverständige Dube und Zerbin bestätigten und problematisierten die Aufnahmepraxis.