Bridge the Gap.

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Markus Potzel

In 21 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 2.2 — Zustimmung Deutschlands S. 212

Deutschland stimmte Phase A light „grundsätzlich“ zu; DEU-Sonderbeauftragter Potzel hatte Annex-Einblick

Originalstelle
„In der wenig transparenten Genese des Vertrages ist auf die Besonderheit hinzuweisen, dass die NATO anscheinend erst sehr spät (später als DEU …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der wenig transparenten Genese des Vertrages ist auf die Besonderheit hinzuweisen, dass die NATO anscheinend erst sehr spät (später als DEU [Deutschland]) informiert war und dass der DEU [deutsche] AFG [Afghanistan]-Sonderbeauftragte, Potzel, - anders als andere Staatenvertreter – immerhin Einblick in die bis dato noch nicht zugesandten Annexe erhalten hat, so dass man grds. [grundsätzlich] zustimmen konnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 212 (Original, neues Fenster)

Aus einem Vermerk des BKAmt zur Ressortbesprechung vom 04.03.2020 geht hervor: Die NATO sei später als Deutschland informiert worden; der deutsche Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel habe, anders als andere Staatenvertreter, Einblick in die noch nicht versandten Annexe erhalten, weshalb man der Phase A light grundsätzlich zustimmen konnte. Eine DKOR der Ständigen Vertretung bei der NATO vom 26.03.2020 dokumentiert zugleich die Einigkeit unter den Alliierten, dass weitere Schritte über Phase A light hinaus an Bedingungen geknüpft sein sollten.

Thema: Ressortabstimmung März 2020 Akteure: BKAmt, Markus Potzel, Ständige Vertretung NATO abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4 — Einleitung S. 340

Innerafghanische Verhandlungen begannen mit 6 Monaten Verspätung: Beginn 12.09.2020 statt 10.03.2020

Originalstelle
„Entgegen der Vereinbarung im Doha-Abkommen, begannen die Verhandlungen erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12. September 2020 in Doha, bei der der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Entgegen der Vereinbarung im Doha-Abkommen, begannen die Verhandlungen erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12. September 2020 in Doha, bei der der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel sowie der deutsche Botschafter in Doha, Dr. Fischbach, anwesend waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340 (Original, neues Fenster)

Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2020-09-12 Akteure: Markus Potzel, Dr. Fischbach abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.5 — Verhandlungspause S. 353–354

BMZ-Vorlage Dezember 2020: Erwogene Gespräche mit Taliban über Entwicklungszusammenarbeit, letztlich nicht durchgeführt

Originalstelle
„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), verfassten Vorlage an den damaligen Staatssekretär Jäger vom 21. Dezember 2020 nahm dieser zu einem Vorschlag des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel Stellung, Gespräche mit den Taliban über die Entwicklungszusammenarbeit in Doha zu führen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 353–354 (Original, neues Fenster)

In einer BMZ-Vorlage vom 21.12.2020 prüfte Referatsleiter Fischer einen Vorschlag des Sonderbeauftragten Potzel, mit den Taliban über Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, um deren „Kompromissbereitschaft in den innerafghanischen Friedensverhandlungen” zu steigern. Fischer warnte vor Reputationsrisiken der Bundesregierung; das Mandat müsse klar definiert sein. Letztlich kamen diese Gespräche nicht zustande.

Thema: Ressortabstimmung 2020-12-21 Akteure: BMZ, Fischer (BMZ), Markus Potzel abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 4.1 — Scheiterns-Gründe AA S. 362–363

AA-Sicht: Republik-Legitimationsproblem und unkonditionierter US-Abzug; Taliban „sessen die Verhandlungen aus”

Originalstelle
„Am Ende haben die Taliban uns ausgesessen; das muss man ganz klar so sagen. Und der immer weiterführende Abzug - mit dem Wegfall der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am Ende haben die Taliban uns ausgesessen; das muss man ganz klar so sagen. Und der immer weiterführende Abzug - mit dem Wegfall der Luftunterstützung, dem Wegfall der ganzen logistischen Unterstützung für die Streitkräfte, dem anhaltend hohen Gewaltniveau - hat dann eben zu der Erosion geführt, die wir am Ende gesehen haben. … Je mehr allerdings die Taliban Geländegewinne erzielten, desto deutlicher wurde, dass diese Friedensverhandlungen nicht mehr auf Augenhöhe stattfanden, nicht mehr unter Gleichrangigen, sondern dass die Taliban am längeren Hebel saßen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 362–363 (Original, neues Fenster)

Aus AA-Sicht (Krüger) zwei Scheiternsgründe: (1) Legitimationsproblem der Republik (Vertrauen der Bevölkerung in weiten Landesteilen nicht erworben); (2) unkonditionierter US-Abzug ohne Verknüpfung mit dem Verhandlungserfolg; vorrangig sei die Taliban-Zusage gewesen, kein „safe haven for terror” mehr zu sein. Bellmann (AA-Sicherheitspolitik): Die Taliban hätten die Verhandlungen schlicht „ausgesessen”. Potzel: Mit Taliban-Geländegewinnen seien die Verhandlungen „nicht mehr auf Augenhöhe” gewesen.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Krüger (AA), Bellmann (AA), Markus Potzel abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 1 — Beteiligung der Bundesregierung S. 365–367

Deutschland eines von fünf Ländern mit ständiger Präsenz in Doha („Host Country Support Group”)

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„Deutschland sei laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, „eines der fünf Länder mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland sei laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, „eines der fünf Länder mit ständiger Präsenz in Doha” gewesen. … Deutschland war demnach unter anderem im Rahmen der informellen „Host Country Support Group” (HCSG) gemeinsam mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien sowie den Vereinten Nationen an der Unterstützung des Doha-Prozesses beteiligt. … Entscheidende Parameter für uns bleiben das Ende des bewaffneten Konflikts und ein AFG von dem keine terroristische Bedrohung mehr ausgeht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 365–367 (Original, neues Fenster)

Deutschland war eines von fünf Ländern mit ständiger Präsenz in Doha (neben USA, Norwegen, Katar, UN). Als Vertreter waren alternierend Krüger (AA-Länderreferatsleiter) und Sonderbeauftragter Potzel bzw. dessen Nachfolger Dr. Wieck vor Ort. Deutschland gehörte zur informellen „Host Country Support Group” mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien und UN. Eine AA-Vorlage an Maas (21.09.2020) definierte als Ziele: Ende des bewaffneten Konflikts und ein Afghanistan ohne terroristische Bedrohung. Krüger räumte einen „sehr leichten Fußabdruck” Deutschlands ein; mehr Personal wäre wünschenswert gewesen.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Auswärtiges Amt, Krüger (AA), Markus Potzel, Wieck… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 4 — Gespräche mit den Taliban S. 370

Bundesregierung führte direkte Gespräche mit Taliban: Potzel wöchentlich, Krüger ca. 10 Gespräche; Themen u. a. Frauen- und Menschenrechte

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„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen Friedensverhandlungen „einmal die Woche” mit den Taliban gesprochen. Auch der Zeuge Krüger, Leiter des Länderreferates Afghanistan und Pakistan im AA, habe in dieser Zeit zur Unterstützung des politischen Prozesses mehrfach, „ungefähr zehn Gespräche”, mit den Taliban geführt. … Man wollte wissen, wie die ticken. Sind die Taliban des Jahres 2020 noch dieselben, die wir im Jahr 1995 gesehen haben oder bis 2001?“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 370 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung führte laut Ausschuss-Feststellung direkte Gespräche mit den Taliban: Sonderbeauftragter Potzel „einmal die Woche”, Krüger insgesamt ca. zehn Gespräche, teils in der Residenz des deutschen Botschafters Dr. Fischbach in Doha. Themen waren u. a. Menschenrechte, Frauenrechte und Bildung; Ziel war es, die Taliban „kompromisswilliger” zu stimmen und ihnen „auf den Zahn zu fühlen”. Im Vergleich zu den Gesprächen mit der Republik waren jene mit den Taliban deutlich seltener und formaler.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Markus Potzel, Krüger (AA), Dr. Fischbach, Taliban abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.3 — KSK-Entsendung S. 506–507

Geplante KSK-Verlegung an die Botschaft scheiterte an „Missverständnis auf Ministerebene” zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer

Originalstelle
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf an der Expertise unserer Spezialkräfte besteht, gerade vor dem Hintergrund der sich absehbar verschlechternden Sicherheitslage. Ich habe selbst mit Bo Potzel gesprochen und empfehle vor diesem Hintergrund Ihre Billigung. Ggf ist ein begleitendes Gespräch Ihrerseits mit Außenminister Maas hilfreich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 506–507 (Original, neues Fenster)

Eine BMVg-Vorlage vom 28.04.2021 schlug vor, ein Unterstützungselement des KSK an die Deutsche Botschaft Kabul zu entsenden. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer verfügte am 30.04.2021 Abstimmung mit dem BMI. Auf Arbeitsebene zwischen Rapp und Jokisch herrschte Einigkeit, das AA stand laut Potzel „positiv” gegenüber. Auf Ministerebene entstand jedoch laut Potzel ein Missverständnis im Telefonat zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer: BMVg ging fälschlich davon aus, das AA habe sich dagegen ausgesprochen. Eine Folgevorlage vom 05.07.2021 mit klarer Bitte des designierten Botschafters Potzel wurde von Generalinspekteur Zorn am 07.07.2021 gebilligt; eine ministerielle Billigung durch Kramp-Karrenbauer liegt dem Ausschuss nicht vor. Zu einer Verlegung von KSK-Soldaten an die Botschaft kam es nicht; KSK kam erst bei der Evakuierungsoperation zum Einsatz.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April – Juli 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Heiko Maas, Markus Potzel, Eberhard Zorn… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.2.1 — Feedback Botschaft Kabul S. 633

Anonyme Feedbackrunde der Botschaft Kabul: „Realistischeres Lagebild in Berlin“, „effektivere Einbindung der Botschaft“

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„Die einzelnen Rückmeldungen wurden in die Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“ und „Besser wär‘ gewesen“ untergliedert. Zudem erfolgte eine zeitliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die einzelnen Rückmeldungen wurden in die Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“ und „Besser wär‘ gewesen“ untergliedert. Zudem erfolgte eine zeitliche Unterteilung in die Abschnitte „Vor dem Fall Kabuls - die Ereignisse bis 15.08.2021“, „Akute Krise, inklusive Evakuierung von Bo Kabul, und militärische Evakuierung bis 31.08.2021“ und „[s]eit September 2021“. Die Ergebnisse wurden durch die Zeugin Dr. H. an verschiedene Referate im AA, insbesondere das Länderreferat und das Krisenreaktionszentrum, sowie an den damaligen Sonderbeauftragten Potzel verschickt. Über den weiteren Umgang mit dieser Initiative der Arbeitsebene liegen keine Informationen vor.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 633 (Original, neues Fenster)

Das Personal der Botschaft Kabul führte unter Leitung der Referentin Dr. H. eine anonyme Feedbackrunde durch (Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“, „Besser wär' gewesen“). Unter „Besser wär' gewesen“ für den Zeitabschnitt vor dem Fall Kabuls wurden u. a. notiert: „Realistischeres Lagebild in Berlin“ und „effektivere Einbindung der Botschaft in Entscheidungsprozesse in Berlin“. Über den weiteren Umgang mit der Initiative der Arbeitsebene lägen dem Ausschuss keine Informationen vor. Die Ergebnisse wurden u. a. an Länderreferat, Krisenreaktionszentrum und Sonderbeauftragten Potzel verschickt.

Thema: Lehren für die Zukunft November 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, Dr. H., Markus Potzel, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Sondervotum Kap. 4.1.8 — Sondervotum AfD Machtübergabe S. 81–82

Sondervotum AfD: behauptetes Abkommen Republik–Taliban vom 14.08.2021 in Doha

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„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich eher um eine Machtübergabe an die Taliban handelte, die, anders als in vielen Medien dargestellt, weitestgehend friedlich verlief. Laut des ehemaligen Senior Civilian Representative der NATO für Afghanistan, Stefano Pontecorvo, kam es in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar) noch zu einem Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und hochrangigen Vertretern der Islamischen Republik Afghanistan, welches den Afghanen, den Taliban und den verbliebenen westlichen Interessen im Land genutzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 81–82 (Original, neues Fenster)

Das Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zu 4.1.2.4 behauptet, „in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar)“ sei es zu einem Abkommen zwischen Taliban-Führung und hochrangigen Vertretern der Republik gekommen. Es habe sich eher um eine „Machtübergabe“ gehandelt, die „weitestgehend friedlich“ verlief. Der Anschlag vom 26.08. ging laut Sondervotum auf den IS, nicht auf die Taliban. Die „Angst vor den Taliban“ habe sich „als unbegründet erwiesen“.

Hinweis: Fraktionsposition AfD; kein gemeinsamer Befund der Kommission. Beide Repliken (CDU/CSU und Gießmann, Potzel u.a.) widersprechen der Darstellung eines Abkommens vom 14.08.2021.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: AfD-Fraktion, Stefano Pontecorvo, Markus Potzel, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Kap. 4.1.8.2 — Replik Sachverständige S. 83

Replik Gießmann u.a.: Kein Abkommen zwischen Taliban und Republik in der Nacht des 14.08.2021

Originalstelle
„Es gab kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan. Dies wurde auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gab kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan. Dies wurde auf Rückfrage am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel zu der im Sondervotum getroffenen Feststellung ausdrücklich bestätigt. Insofern ist auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten und „den verbliebenen westlichen Interessen im Land“ genutzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 83 (Original, neues Fenster)

Die Replik der Sachverständigen Gießmann, Geis, Masala, Nachtwei, Ramms, Schröder und Wüstner zum AfD-Sondervotum stellt fest: Es gab „kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan“. Dies wurde am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel ausdrücklich bestätigt. Damit sei auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten genutzt hätte.

Hinweis: Replik einzelner Sachverständiger; kein gemeinsamer Befund der Kommission, jedoch weitgehend gestützt.
Thema: Evakuierungsoperation 14.08.2021 / Replik 2024 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Markus Potzel, Sachverständige enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.4 — Deutsche Rolle Doha S. 1002–1003

Khalilzad legte Berliner AA im August 2019 schriftliche Vorversion des US-Taliban-Abkommens vor

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„„Khalilzad legte im AA sogar eine schriftliche Vorversion des späteren US-Taliban-Abkommens vor. Laut Angaben der Bundesregierung stimmte diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Khalilzad legte im AA sogar eine schriftliche Vorversion des späteren US-Taliban-Abkommens vor. Laut Angaben der Bundesregierung stimmte diese Entwurfsfassung „im Wesentlichen” mit der ein halbes Jahr später öffentlich gewordenen Endfassung überein. In einem wenige Tage nach dem 29. Februar 2020 erstellten Analysepapier des Auswärtigen Amtes werden die Unterschiede zwischen den beiden Vertragsversionen genannt: „Bis auf die 14 Monatsfrist für den Abzug und den Abschnitt zum Gefangenenaustausch entspricht das US-Taliban-Abkommen der Fassung, die Botschafter Khalilzad vergangenen August in Berlin vorgelegt hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1002–1003 (Original, neues Fenster)

Die AfD belegt mit AA-Analysepapier: US-Sonderbeauftragter Khalilzad legte im August 2019 dem Berliner AA eine schriftliche Vorversion des Doha-Abkommens vor; bis auf die 14-Monatsfrist und Gefangenenaustausch sei der spätere Endtext im Wesentlichen identisch gewesen. Die Bundesregierung sei also nicht von einer „knappen 14-Monatsfrist” überrascht worden, wie sie es darstellte. Sie wusste über das Vorhaben Bescheid.

Thema: Doha-Abkommen August 2019 – März 2020 Akteure: Zalmay Khalilzad, Auswärtiges Amt, Markus Potzel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.4 — Zustimmung zu Doha S. 1004

Potzel konnte Doha-Vertragstext + Annexe vor Unterzeichnung einsehen, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”

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„„In einem Vermerk über eine ressortübergreifende Runde vom 4. März 2020, heißt es, dass Markus Potzel durch die Amerikaner vor Vertragsunterzeichnung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„In einem Vermerk über eine ressortübergreifende Runde vom 4. März 2020, heißt es, dass Markus Potzel durch die Amerikaner vor Vertragsunterzeichnung Einsicht in den Vertragstext sowie die geheimen Zusatzprotokolle zum Doha-Abkommen erhielt, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Folgerichtig lobte Heiko Maas am 4. März 2020 vor dem Deutschen Bundestag den Vertragsabschluss zwischen den USA und den Taliban als einen „großen Fortschritt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1004 (Original, neues Fenster)

Aus einem BKAmt-Vermerk geht hervor: Der deutsche Sonderbeauftragte Potzel erhielt am Tag vor der Unterzeichnung Einsicht in Vertragstext und geheime Annexe, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Heiko Maas lobte das Abkommen am 04.03.2020 vor dem Bundestag als „großen Fortschritt” und „mehr als eine vertrauensbildende Maßnahme”. Aus Sicht der AfD widerlegt dies die Erzählung einer „Überrumpelung”.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020–04.03.2020 Akteure: Markus Potzel, Heiko Maas, USA sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.1 — IAV Vorgeschichte S. 1024

AA seit 2009 in Taliban-Kontakt, innerafghanische Verhandlungen aus AfD-Sicht „aussichtslos”

Originalstelle
„„Wir haben seit 2009 Kontakte zu den Taliban aufgenommen und die Taliban mit Republikvertretern zusammengebracht, um eine politische Lösung zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Wir haben seit 2009 Kontakte zu den Taliban aufgenommen und die Taliban mit Republikvertretern zusammengebracht, um eine politische Lösung zu erreichen […] Wir brauchen eine politische Lösung. Das war unser Ziel, und gleichzeitig wussten wir, dass eine politische Lösung ohne die Taliban nicht vorstellbar ist. Deswegen mussten die Taliban an der Macht beteiligt werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1024 (Original, neues Fenster)

Sonderbeauftragter Dr. Jasper Wieck legte vor dem Ausschuss dar: Das AA habe seit 2009 Kontakte zu den Taliban aufgenommen und Republikvertreter mit Taliban zusammengebracht. Trotz dieser jahrelangen Kontakte sei eine politische Lösung nicht erreicht worden. Die AfD interpretiert diesen Sachverhalt als Bestätigung für das Scheitern der Strategie. Marty, Manza, BMVg-Referent SE I 3 und van Thiel hielten eine inklusive Regierung übereinstimmend für aussichtslos.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 7.5 — Potzel/Anerkennung S. 1033

Frühsommer 2021: Potzel brachte gegenüber US-Partner internationale Anerkennung der Taliban ins Gespräch

Aus AA-Akten (MAT A AA-9.13 VS-NfD, Blatt 150) geht hervor: Der deutsche Sonderbeauftragte Markus Potzel brachte im Frühsommer 2021 gegenüber dem US-Partner und weiteren Akteuren die internationale diplomatische Anerkennung der Taliban als Möglichkeit ins Gespräch, um Zugeständnisse der Taliban in den innerafghanischen Verhandlungen zu erreichen.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Frühsommer 2021 Akteure: Markus Potzel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — Taliban-Amnestie S. 1040–1041, 1050–1052

Taliban-Generalamnestien für Ortskräfte ab April 2020, mehrfach öffentlich und bilateral wiederholt; Belastbarkeit von MAD, BND und GIZ bestätigt

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„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1040–1041, 1050–1052 (Original, neues Fenster)

Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.

Thema: Ortskräfte Akteure: Taliban, BND, MAD, GIZ… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.3 — Sicherheitsgarantien Botschaft S. 1067–1068

AA gab Taliban-Sicherheitsgarantien für Botschaft nicht an van Thiel weiter

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„„Der Taliban in Doha hat […] eine Zusage gemacht: ,Sicherheit von Vertretungen […]‘, aber die ist uns nie kommuniziert worden; die ist uns nie kommuniziert worden. Nur am Sonnabend hieß es dann von Markus Potzel: Ja, ihr seid sicher.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1067–1068 (Original, neues Fenster)

Die Taliban hatten dem AA bereits ab Mai 2021 mehrfach Sicherheitsgarantien für die Kabuler Botschaft gegeben. Bellmann (BMVg-Referat SE I 3) stufte sie als belastbar ein. Potzel erhielt im Juni 2021 explizit Garantien für die deutsche Botschaft. Diese Information wurde dem Botschaftspersonal in Kabul nicht mitgeteilt, was zusätzlicher Nervosität führte. Erst am Samstag, 14.08.2021, informierte Potzel den Sicherheitsberater der Botschaft. Möglicher Grund laut AfD: Geheimhaltung der Berliner Erwägungen zu Zusammenarbeit mit Taliban-Regierung.

Thema: Evakuierungsoperation Mai–August 2021 Akteure: Markus Potzel, Jan van Thiel, Tjorven Bellmann, Taliban sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 12 — Anerkennung Taliban S. 1086–1088

Herbst 2021: Merkel, Maas und AA eruierten diplomatische Anerkennung der Taliban, Reise von Potzel und Wieck nach Kabul im November

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„Nur sechs Tage später unterrichtete Markus Potzel das Auswärtige Amt erneut von einem mit Simon Gass geführten Gespräch, das Auskunft auch über die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nur sechs Tage später unterrichtete Markus Potzel das Auswärtige Amt erneut von einem mit Simon Gass geführten Gespräch, das Auskunft auch über die deutsche Sicht auf eine mögliche diplomatische Anerkennung des Taliban-Regimes gibt: „ “ [diplomatische] „ “ [in Taliban-Afghanistan] „ .“, Pragmatisch sah es Angela Merkel offensichtlich auch, dass Markus Potzel und Dr. Jasper Wieck im November 2021 nach Kabul flogen, um sich mit Vertretern der dortigen Regierung zu treffen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1086–1088 (Original, neues Fenster)

Aus AA-Vermerken Potzels (24./30.08.2021) geht hervor: Bundesregierung und USA hatten Interesse an baldiger diplomatischer Präsenz in Taliban-Afghanistan; eine „Anerkennungsproblematik” sahen weder UK noch USA. Bundeskanzlerin Merkel empfing Potzel wenige Tage nach der Bundestagswahl (Ende September 2021), um über künftiges Engagement zu beraten. Potzel und Wieck flogen im November 2021 nach Kabul, um sich mit Vertretern der neuen Taliban-Regierung zu treffen, laut Merkel-Aussage „nicht abwegig”. Warum es letztlich nicht zur Anerkennung kam, konnte nicht geklärt werden, vermutlich US-Letztentscheidung.

Thema: Nach der Evakuierung August–November 2021 Akteure: Angela Merkel, Markus Potzel, Jasper Wieck, Heiko Maas sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 9.1.5 — Botschaft Kabul S. 802–803

CDU/CSU: Persönliche Differenzen im AA führten dazu, dass Warnungen aus Kabul (van Thiel) ignoriert wurden

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„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ergab sich durch die große Zahl der Befragungen und auf der Basis vieler Fundstellen in den Akten des AA die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ergab sich durch die große Zahl der Befragungen und auf der Basis vieler Fundstellen in den Akten des AA die erschütternde Erkenntnis, dass die persönlichen Differenzen und die Ablehnung van Thiels zumindest einen negativen Effekt auf die Akzeptanz der Warnungen aus Kabul hatten – im schlechtesten Falle vielleicht sogar dazu führten, dass diese ignoriert wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 802–803 (Original, neues Fenster)

Zentrale Erkenntnis der CDU/CSU: Persönliche Differenzen zwischen Geschäftsträger van Thiel und der AA-Leitung (Potzel, Berger, Leendertse, Wieck, Krüger) führten dazu, dass van Thiels realistische Warnungen kaum gehört wurden. Zitiert wird ALin 1 (15.08.2021): „vThiel mag nerven, aber letztlich hatte er ja – im Gegensatz zu den zahlreichen und ausführlich angehörten BND-Kollegen und den überoptimistischen AP05ern sehr recht, nur wurde er kaum angehört.”

Hinweis: Stark wertende Kritik der CDU/CSU am AA-Personalmanagement.
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.2 — Botschaftsverlegung S. 837–838

CDU/CSU: Maas-Entscheidung zur Verlegung am 14.08. abends erreichte Kabul nicht; Potzel versuchte sogar Verbleib durchzusetzen

Originalstelle
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 837–838 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.

Hinweis: Stark wertende Detaildarstellung interner AA-Abläufe.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 bis 2021-08-15 Akteure: Markus Potzel, Jan-Hendrik van Thiel, Heiko Maas, Sicherheitsberater BPol sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.3 — Ziel AA S. 905–906

AA-Ziel: Destabilisierung vermeiden, Charterflüge hätten „Signal” gesendet

Originalstelle
„So verwies Ende April 2021 im Bericht der Botschaft in Kabul der damalige Botschafter Zeidler ausdrücklich darauf, dass der Eindruck vermieden werden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So verwies Ende April 2021 im Bericht der Botschaft in Kabul der damalige Botschafter Zeidler ausdrücklich darauf, dass der Eindruck vermieden werden müsse, mit den lokalen Partnern „schnellstmöglich das Land zu verlassen“. Dies galt für Charterflüge ebenso für die Umstellung auf die Gruppenaufnahme nach § 23 Aufenthaltsgesetz. Zu Recht wurde diese Sichtweise vom Zeugen Jan Hendrik van Thiel, ab Juli 2021 Geschäftsträger der Botschaft, in Frage gestellt. In seiner Aussage wies er darauf hin, dass andere Staaten wie Australien, Frankreich und Großbritannien keine solchen Bedenken hinsichtlich der Stabilität äußerten und Charterflüge und Gruppenaufnahmen bereits durchführten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 905–906 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt dar, dass das AA Charterflüge und das Gruppenverfahren nach § 23 mit dem Argument ablehnte, dies würde die afghanische Regierung destabilisieren. Botschafter Zeidler warnte (April 2021) vor dem Eindruck, „schnellstmöglich das Land zu verlassen”. Geschäftsträger van Thiel widersprach: Andere Staaten (Australien, Frankreich, GB) hätten ohne diese Bedenken Charterflüge und Gruppenaufnahmen durchgeführt. Das AA habe keine einheitliche Position gehabt und die Frage nie auf Leitungsebene entschieden.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, Markus Potzel, Jan Hendrik van Thiel sondervoten\gruene.json
Sachverständige:r Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 5

Bundesregierung schickte Markus Potzel als Sondergesandten; er drang mit Warnungen vor überhasteten Verhandlungen nicht durch

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„Wenngleich die USA mit den Taliban allein verhandelten, hatte die Bundesregierung mit Markus Potzel einen Sondergesandten zu den Verhandlungen nach …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenngleich die USA mit den Taliban allein verhandelten, hatte die Bundesregierung mit Markus Potzel einen Sondergesandten zu den Verhandlungen nach Doha geschickt. Die Bundesregierung hatte die USA, namentlich den US-Chefverhandler Zalmay Khalilzad, immer wieder vor überhasteten Verhandlungen gewarnt, drang aber mit ihrem Appel an einen integrierten Friedensprozess nicht durch.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 5 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung habe mit Markus Potzel einen Sondergesandten nach Doha geschickt und Chefverhandler Khalilzad mehrfach vor überhasteten Verhandlungen gewarnt. Mit ihrem Appell an einen integrierten Friedensprozess sei sie aber nicht durchgedrungen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Markus Potzel, Zalmay Khalilzad, Bundesregierung stellungnahmen\04-schetter.json