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„„Die Prüfung der vorgebrachten Behauptungen verschiedener als Sprachmittler eingesetzter Ortskräfte, Sprachmittler seien, analog zu hochrangigen Regierungsvertretern und Offiziellen, ein besonderes Ziel der OMF und daher besonders gefährdet, hat sich nach allen vorliegenden Dokumenten und Erkenntnissen nicht bestätigt […] Es ist dem EinsFüKdoBw kein Fall bekannt, in dem ein bei DEU EinsKtg RS (und vorher ISAF) beschäftigter oder ehemaliger Sprachmittler durch OMF getötet oder gar gezielt getötet wurde.“
Oberst Grohmann (BMVg-Ortskräftebeauftragter) hielt am 18.01.2021 nach Informationsabgleich mit MAD, EinsFüKdoBw und anderen Stellen fest: Die Behauptung, Sprachmittler seien besonderes Ziel der Taliban und der OMF, habe sich nicht bestätigt; dem EinsFüKdoBw sei kein Fall einer Tötung bekannt. MAD bestätigte am 08.04.2021: Bei Befragungen sahen sich die meisten Ortskräfte nicht persönlich bedroht; Ortskräfte lebten in Taliban-besetzten Gebieten ohne Selektierung oder Entführung.
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„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“
Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.
Originalstelle„In einem Papier des MAD heißt es über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 über nachrichtendienstliche Aktivitäten diverser internationaler Akteure …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einem Papier des MAD heißt es über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 über nachrichtendienstliche Aktivitäten diverser internationaler Akteure zudem: „Als bevorzugtes Mittel im Einsatz gegen das DEU EinsKtgt RS ist […] der Einsatz von Ortskräften als menschliche Quellen zu sehen.“ In einer internen E-Mail der deutschen Botschaft Kabul vom Mai 2021, in der „systematische Gedanken zum OKV“ thematisiert worden sind, hieß es unter anderem wörtlich: „Indirekt trägt es […] auch zum Schutz DEU Einrichtungen bei, da es zum Vertrauensverhältnis/Bindung der OK an uns […] beiträgt. Damit wirkt es möglichen Innentätern/Informationsweitergabe aus der Botschaft an Dritte entgegen.““
Aus Beweismaterialien geht hervor: Deutsche Stellen hatten Ortskräfte unter Vertrag, die in Mehr-Ehe lebten (MAT A BMVg-4.551). MAD-Papier 2020: „bevorzugtes Mittel im Einsatz gegen das DEU EinsKtgt RS […] der Einsatz von Ortskräften als menschliche Quellen”. Botschaft Kabul (Mai 2021): OKV wirke „möglichen Innentätern” entgegen. General Meyer: Sorge vor Angriffen durch nicht-berechtigte Ortskräfte. Oberst Grohmann vermutete, einige Ortskräfte seien „von Anfang an Taliban” gewesen. BND und BfV hielten es im August 2021 für möglich, dass evakuierte Ortskräfte nach Ankunft in Deutschland terroristische Anschläge verüben oder sich radikalisieren.