Bridge the Gap.

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M. S.

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1.4 — LBA-Stellungnahme S. 631–632

Referat LBA verfasste Gegendarstellung (Juli 2022, GEHEIM): Bericht „nicht ergebnisoffen geprüft“, „falsche Lehren“

Originalstelle
„Wir hielten viele Feststellungen in diesem Bericht der internen Revision für unzutreffend, soweit sie uns anbetrafen, oder zumindest für irreführend …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir hielten viele Feststellungen in diesem Bericht der internen Revision für unzutreffend, soweit sie uns anbetrafen, oder zumindest für irreführend, weil etwas unterstellt wurde, zumindest indirekt, während manche Aussagen ganz offensichtlich aus unserer Sicht auch falsch waren. In anderen Fällen waren die Handlungsempfehlungen, die daraus abgeleitet wurden oder dann am Ende des Berichts aufgeführt waren, zwar so, dass wir die durchaus teilten, aber die Herleitung […] eben nicht vorhanden war und nach unserer Sicht auch unzutreffend.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 631–632 (Original, neues Fenster)

Das Referat LBA (Auswertung Afghanistan) verfasste eine im Juli 2022 fertiggestellte, als GEHEIM eingestufte Stellungnahme zum Revisionsbericht, die in den Vernehmungen überwiegend „Gegendarstellung“ genannt wurde. Dr. S. R. (Leiter LBA) fühlte sich „ungerecht behandelt“, bemängelte „wissenschaftliche Gründlichkeit“, hatte den Eindruck, der IR sei es um „Fehler zu finden“ und nicht um ergebnisoffene Prüfung gegangen, und sah „die falschen Lehren“ gezogen. Eine seiner eigenen Lehren: „Erwartungsmanagement betreiben“. Bei der Szenarienanalyse Frühjahr 2021 hätte deutlicher geschrieben werden sollen, dass das wahrscheinlichste Szenario auch viel schneller eintreten könne.

Thema: Nachrichtendienste Juli 2022 Akteure: BND Referat LBA, Dr. S. R., M. S. abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json