Bridge the Gap.

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Krüger (AA)

In 14 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.3 — Oxford-Analytica-Studie S. 295

AA-Szenarienanalyse via Oxford Analytica (Auftrag November 2020); Worst-Case-Non-Paper wurde Hausspitze nie vorgelegt (Lecks-Sorge); 13.08.2021 als „nur noch zeithistorisch interessant” gestrichen

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„Im November 2020 erteilte Staatssekretär Berger den Auftrag zu einer ausführlichen Szenarienanalyse zu möglichen Entwicklungen in Afghanistan. Diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im November 2020 erteilte Staatssekretär Berger den Auftrag zu einer ausführlichen Szenarienanalyse zu möglichen Entwicklungen in Afghanistan. Diese Analyse wurde im Februar 2021 extern an Oxford Analytica vergeben. … Dieses Papier wurde der Hausspitze jedoch nicht vorgelegt. In einer entsprechenden Vorlage für die Hausspitze wurde ein ursprünglich existierender Verweis auf das Non-Paper nach AA-internen Diskussionen um die Gefahr von Leaks gestrichen. Auf Versuche eines Referatsleiters, … die ursprüngliche Version der Leitungsvorlage und auch das Non-Paper Ende Juli 2021 noch vorzulegen, wurde erst am 13. August 2021 vom zuständigen Referatsleiter des Länderreferates reagiert, der darauf hinwies, dass die Analyse aufgrund der Lageverschlechterung nun nur noch „zeithistorisch interessant” sei und daher nicht mehr vorgelegt werden solle.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 295 (Original, neues Fenster)

Staatssekretär Berger beauftragte im November 2020 eine ausführliche Szenarienanalyse; die Vergabe erfolgte im Februar 2021 extern an Oxford Analytica. Aus dem ressortgemeinsamen Auswertungsprozess (Workshop Mai 2021) entstand ein Non-Paper mit identifizierten Handlungsbedarfen unter Betonung eines möglichen Worst-Case-Szenarios. Es wurde der AA-Hausspitze nie vorgelegt: Der Verweis auf das Non-Paper wurde aus der Leitungsvorlage nach interner Diskussion über die Leak-Gefahr gestrichen. Versuche, das Papier Ende Juli 2021 nachzureichen, wurden am 13.08.2021 vom Länderreferatsleiter mit Verweis auf „zeithistorisch interessant” abgelehnt.

Thema: Lageeinschätzung November 2020 – August 2021 Akteure: Berger (AA), Oxford Analytica, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 6 — Zusammenführung S. 323

Busch (BMI): „Keine abweichenden Lagebilder” in Staatssekretärsrunden; Krüger (AA) erinnert sich an „keine starken Divergenzen”

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„Auch nach der Aussage der Zeugin Busch, damalige Leiterin der Abteilung Angelegenheiten der Bundespolizei im Innenministerium, habe es „keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch nach der Aussage der Zeugin Busch, damalige Leiterin der Abteilung Angelegenheiten der Bundespolizei im Innenministerium, habe es „keine abweichenden Lagebilder” gegeben: Die Lagedarstellung war immer so, dass der BND informiert hat über seine Einschätzung zur Lage im Land und alle Ressorts mit ihren Erkenntnissen dann beigetragen haben … sodass es eigentlich keine abweichenden Lagebilder gegeben hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 323 (Original, neues Fenster)

Mehrere Zeugen (Busch BMI, Krüger AA) bekundeten übereinstimmend, in den Staatssekretärsrunden Afghanistan und Mali habe es „keine abweichenden Lagebilder” gegeben. Ablauf: BND → AA (politisch) → BMVg (militärisch) → BMI (Migration und Polizei) → BMZ (Entwicklung) → BMWK. Bellmann (AA) bewertete das Format kritischer als „zu großes und zu starres Format” für echte Diskussionen.

Hinweis: Diese These der Konvergenz steht im Spannungsverhältnis zu den parallel dokumentierten Divergenzen, insbesondere zwischen BND und AA-Zentrale (eher zurückhaltend) einerseits und Botschaft Kabul (van Thiel) sowie BMZ (Fischer) (alarmierter) im Sommer 2021.
Thema: Lageeinschätzung Akteure: Busch (BMI), Krüger (AA), Bellmann (AA), Dr. Plate (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 341–342

Krüger: Bundesregierung wollte „strukturell fehlerhaftes” Doha-Abkommen nicht durch Verlagerung nach Deutschland unterstützen

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„Es ist zum einen nicht sinnvoll, weil wir damit ein Abkommen – wie soll ich sagen? - unterstützt hätten, womit wir doch erhebliche Bauchschmerzen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist zum einen nicht sinnvoll, weil wir damit ein Abkommen – wie soll ich sagen? - unterstützt hätten, womit wir doch erhebliche Bauchschmerzen hatten und das eigentlich schwere strukturelle Geburtsfehler hatte zulasten der Afghaninnen und Afghanen vor allen Dingen; und zweitens in dem Moment, wo dann sozusagen bei allen Problemen, die damit verbunden waren, die Verhandlungen in Katar begonnen haben, es uns auch gerade unter diesem Problem 14 Monate, die Uhr läuft, und die amerikanische Administration, die wir haben - dann trotz intensiver Prüfungen und auch immer wieder Abwägen sinnvoller erschien, den Prozess in Doha bei allen Problemen zu unterstützen, als sozusagen eine große Disruption und Zeitverzögerung in Kauf zu nehmen, um diesen Prozess möglicherweise nach Deutschland zu holen oder woandershin.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 341–342 (Original, neues Fenster)

Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der Republik S. 344–345

Tiefe Kluft zwischen Delegation und Ghani: „Sie haben uns verkauft”; Krüger: „Geburtsproblem” der Zusammensetzung

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„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So habe sich Dr. Ghani, nachdem im Dezember 2020 eine Einigung über die Verfahrensregeln erreicht wurde, öffentlich geäußert und dem Verhandlungsteam vorgeworfen: „Sie haben uns verkauft” („They have sold out”). Insgesamt habe Dr. Ghani dem Verhandlungsteam „nur sehr wenig Spielraum” gelassen, um „kreative inhaltliche Vorschläge zu unterbreiten”. … Eines der „Geburtsprobleme” der Delegation der afghanischen Republik sei gewesen, dass die Zusammensetzung der Delegation Folge eines „Powersharing Agreement” diverser „Warlords” ohne umfassende Berücksichtigung grundlegender „demokratischer und rechtstaatlicher Elemente” gewesen sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 344–345 (Original, neues Fenster)

Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Dezember 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Caro, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.3 — Rolle Katars S. 346–347

Bewertung Katars unterschiedlich: Krüger „unter dem Strich eher hilfreich”; Caro und Atmar: „nicht positiv”, Einfluss „überschätzt”

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„Während der Zeuge Krüger die Rolle Katars als „unter dem Strich eher hilfreich” bezeichnet hat, hat der Zeuge Caro die Vermittlertätigkeit Katars als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Während der Zeuge Krüger die Rolle Katars als „unter dem Strich eher hilfreich” bezeichnet hat, hat der Zeuge Caro die Vermittlertätigkeit Katars als „nicht positiv” bewertet, da sie sich nach außen als Hauptvermittler der Friedensverhandlungen hätten darstellen wollen und dadurch Unruhe in die Verhandlungen gebracht hätten. … [Atmar:] Die Katarer haben aber wahrscheinlich ihren Einfluss auf den Prozess überschätzt …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 346–347 (Original, neues Fenster)

Die Bewertungen Katars als Gastgeber gehen auseinander: Krüger nannte sie „unter dem Strich eher hilfreich” (Hochzeiten Corona-Pandemie professionell bewältigt, sichere Bedingungen für beide Delegationen). Caro bewertete die Vermittlertätigkeit „nicht positiv”: Katar habe sich als Hauptvermittler darstellen wollen und Unruhe in die Verhandlungen gebracht; gleichzeitige Gespräche mit beiden Seiten habe es nicht gegeben. Außenminister Atmar: Katar habe seinen Einfluss „überschätzt”.

Hinweis: Krüger und Caro und Atmar bewerten die Rolle Katars unterschiedlich; beide Sichtweisen sind dokumentiert.
Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Katar, Krüger (AA), Caro, Atmar abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.4 — Berghof Stiftung S. 347–349

Berghof Stiftung beriet beide Verhandlungsdelegationen; Auftrag und Finanzierung durch AA, „nicht ergebnisneutral”

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„Die Berghof Stiftung, eine teilweise auch als Berghof Foundation bezeichnete Nichtregierungsorganisation, hat im Rahmen der innerafghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Berghof Stiftung, eine teilweise auch als Berghof Foundation bezeichnete Nichtregierungsorganisation, hat im Rahmen der innerafghanischen Friedensverhandlungen beide Verhandlungsdelegationen beraten und unterstützt. … Der Zeuge Krüger hat vor dem Ausschuss erklärt, die Berghof Stiftung sei weder wert- noch ergebnisneutral und damit „kein neutraler Akteur” gewesen. Die Taliban hätten gewusst, dass sie für Demokratie und Menschenrechte einstünden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 347–349 (Original, neues Fenster)

Die Berghof Stiftung (NGO, gegründet 1971, privat grundfinanziert) beriet beide Verhandlungsdelegationen. Sie wurde auf Anfrage beider Konfliktparteien tätig und über zwei Förderanträge vom AA finanziert. Krüger betonte, sie sei nicht neutral; den Taliban sei klar gewesen, dass Berghof Demokratie und Menschenrechte gegenüber einem Emirat bevorzuge. Außenminister Maas bezeichnete ihre Funktion als „betreuend”; über sie habe das AA schnell Informationen aus der afghanischen Regierung erhalten.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Berghof Stiftung, Hans-Joachim Gießmann, Krüger (AA), Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.2 — Auftaktveranstaltung S. 350–352

Auftakt 12.09.2020: Bis Dezember 2020 nur Einigung über Verfahrensregeln; Substanzfragen blieben offen

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„Wir waren sicherlich von einer ganzen Reihe von Wochen ausgegangen. Dass es dann bis in den November/Dezember dauerte, bis überhaupt ein erstes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir waren sicherlich von einer ganzen Reihe von Wochen ausgegangen. Dass es dann bis in den November/Dezember dauerte, bis überhaupt ein erstes Agreement zu diesen Principles [Prinzipien] erreicht wurde, war dann, glaube ich, schon frustrierend. … [Vorlage an Maas 21.09.2020:] Diesem Auftakt folgt nun ein (voraussichtlich langwieriger) Verhandlungsprozess, dessen Struktur und Ergebnisse vom Anspruch her von den afghanischen Verhandlungsparteien bestimmt werden sollen („Afghan-led, Afghan-owned”).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 350–352 (Original, neues Fenster)

Maas wurde digital zur Eröffnung am 12.09.2020 zugeschaltet; das AA hatte von einer Reise nach Doha abgeraten, um die Taliban nicht zu legitimieren. Bereits zwei Tage nach Beginn zeichneten sich Schwierigkeiten ab (u. a. Frage „Welche islamische Schule ist ausschlaggebend?”). Statt einiger Wochen dauerte es bis November oder Dezember 2020, bis überhaupt ein Agreement zu den Verfahrensregeln („Principles”) erreicht wurde, laut Krüger „frustrierend”. Eine AA-Vorlage betonte „Afghan-led, Afghan-owned”; keine Mediation oder Fazilitation durch Dritte gewünscht.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2020-09-12 Akteure: Heiko Maas, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.6 — Frühjahr 2021 S. 354–355

Frühjahr 2021: Taliban schinden Zeit, reisten nach Teheran und Moskau statt zu verhandeln; Ghanis „Bunkermentalität”

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„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu verschwenden, sie reisten irgendwie herum, nach Teheran, nach Moskau. … Gleichzeitig habe sich laut Aussage des Zeugen Krüger beim afghanischen Präsidenten Dr. Ghani eine Art „Bunkermentalität” entwickelt, die dazu geführt habe, dass er bis zum tatsächlichen Fall Kabuls nicht geglaubt habe, dass die Amerikaner wirklich abziehen würden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 354–355 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 begannen die Taliban laut Nadery „Zeit zu schinden”; sie wollten nicht mehr über Agenda, Verfassung und politische Struktur sprechen, sondern „über Bildung”. Caro: Sie reisten nach Teheran und Moskau. Krüger: Mit der Offenlegung der Biden-Linie sei die Verhandlungsbereitschaft der Taliban dramatisch gesunken. Ghani entwickelte eine „Bunkermentalität”; er glaubte bis Kabuls Fall nicht an den US-Abzug. Sein Washington-Besuch Ende Juni 2021 zeigte einen „enormen Disconnect” zu Biden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Januar–Juni 2021 Akteure: Aschraf Ghani, Joe Biden, Taliban, Krüger (AA)… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 4.1 — Scheiterns-Gründe AA S. 362–363

AA-Sicht: Republik-Legitimationsproblem und unkonditionierter US-Abzug; Taliban „sessen die Verhandlungen aus”

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„Am Ende haben die Taliban uns ausgesessen; das muss man ganz klar so sagen. Und der immer weiterführende Abzug - mit dem Wegfall der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am Ende haben die Taliban uns ausgesessen; das muss man ganz klar so sagen. Und der immer weiterführende Abzug - mit dem Wegfall der Luftunterstützung, dem Wegfall der ganzen logistischen Unterstützung für die Streitkräfte, dem anhaltend hohen Gewaltniveau - hat dann eben zu der Erosion geführt, die wir am Ende gesehen haben. … Je mehr allerdings die Taliban Geländegewinne erzielten, desto deutlicher wurde, dass diese Friedensverhandlungen nicht mehr auf Augenhöhe stattfanden, nicht mehr unter Gleichrangigen, sondern dass die Taliban am längeren Hebel saßen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 362–363 (Original, neues Fenster)

Aus AA-Sicht (Krüger) zwei Scheiternsgründe: (1) Legitimationsproblem der Republik (Vertrauen der Bevölkerung in weiten Landesteilen nicht erworben); (2) unkonditionierter US-Abzug ohne Verknüpfung mit dem Verhandlungserfolg; vorrangig sei die Taliban-Zusage gewesen, kein „safe haven for terror” mehr zu sein. Bellmann (AA-Sicherheitspolitik): Die Taliban hätten die Verhandlungen schlicht „ausgesessen”. Potzel: Mit Taliban-Geländegewinnen seien die Verhandlungen „nicht mehr auf Augenhöhe” gewesen.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Krüger (AA), Bellmann (AA), Markus Potzel abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 1 — Beteiligung der Bundesregierung S. 365–367

Deutschland eines von fünf Ländern mit ständiger Präsenz in Doha („Host Country Support Group”)

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„Deutschland sei laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, „eines der fünf Länder mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland sei laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, „eines der fünf Länder mit ständiger Präsenz in Doha” gewesen. … Deutschland war demnach unter anderem im Rahmen der informellen „Host Country Support Group” (HCSG) gemeinsam mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien sowie den Vereinten Nationen an der Unterstützung des Doha-Prozesses beteiligt. … Entscheidende Parameter für uns bleiben das Ende des bewaffneten Konflikts und ein AFG von dem keine terroristische Bedrohung mehr ausgeht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 365–367 (Original, neues Fenster)

Deutschland war eines von fünf Ländern mit ständiger Präsenz in Doha (neben USA, Norwegen, Katar, UN). Als Vertreter waren alternierend Krüger (AA-Länderreferatsleiter) und Sonderbeauftragter Potzel bzw. dessen Nachfolger Dr. Wieck vor Ort. Deutschland gehörte zur informellen „Host Country Support Group” mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien und UN. Eine AA-Vorlage an Maas (21.09.2020) definierte als Ziele: Ende des bewaffneten Konflikts und ein Afghanistan ohne terroristische Bedrohung. Krüger räumte einen „sehr leichten Fußabdruck” Deutschlands ein; mehr Personal wäre wünschenswert gewesen.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Auswärtiges Amt, Krüger (AA), Markus Potzel, Wieck… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 1.2 — Vertrauensstellung Deutschlands S. 367

Deutschland hatte „Vertrauensvorschuss” bei beiden Seiten: keine Sonderverhandlungen, lange Taliban-Kanäle

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„Von Seiten der Delegation der afghanischen Republik sei dies damit zu begründen gewesen, dass Deutschland, anders als die US-Amerikaner, keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Von Seiten der Delegation der afghanischen Republik sei dies damit zu begründen gewesen, dass Deutschland, anders als die US-Amerikaner, keine Sonderverhandlungen mit den Taliban geführt hätte. … Von den Taliban habe Deutschland einen „Vertrauensvorschuss” erhalten, da es „vor vielen Jahren” auf die Taliban zugegangen sei, um „erste Gesprächskanäle” zu schaffen. Außerdem habe Deutschland mit den Taliban nicht in dem Maße in einer militärischen Auseinandersetzung gestanden wie die US-Amerikaner.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 367 (Original, neues Fenster)

Krüger erklärte den deutschen Vertrauensvorschuss bei beiden Seiten: Die Republik traute Deutschland, weil es, anders als die USA, keine Sonderverhandlungen mit den Taliban geführt habe; zudem bestanden langjährige politische Erfahrungen. Die Taliban schätzten, dass Deutschland „vor vielen Jahren” erste Gesprächskanäle zu ihnen geschaffen habe und nicht in gleichem Maße wie die USA in militärische Auseinandersetzungen verwickelt war.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Auswärtiges Amt, Krüger (AA), Caro abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 3 — Verhältnis AA–Berghof S. 368–369

AA und Berghof Stiftung: „Firewall” und Arbeitsteilung: Prozessberatung Berghof, politische Unterstützung AA

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„Die Berghof Stiftung habe laut Aussagen des Zeugen Krüger vor allem „Prozessberatung” angeboten, während für das AA die „politische Unterstützung” im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Berghof Stiftung habe laut Aussagen des Zeugen Krüger vor allem „Prozessberatung” angeboten, während für das AA die „politische Unterstützung” im Vordergrund gestanden habe. Man habe nicht immer an den jeweils anderen Gesprächen teilgenommen, sich aber dennoch „aus Pragmatismus unterstützt”. Es sei immer wieder deutlich gemacht worden, „dass die Berghof Stiftung kein Regierungsakteur” sei. Auch sei „ganz bewusst immer wieder so eine gewisse Firewall eingezogen” worden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 368–369 (Original, neues Fenster)

Krüger und Gießmann beschrieben das Verhältnis als Arbeitsteilung mit bewusster „Firewall”: Berghof Stiftung war für Prozessberatung zuständig (auch zu sensiblen Detailfragen wie der zugrundezulegenden Islamschule), das AA für politische Unterstützung. Die Berghof Stiftung war „in keinerlei Entscheidungsprozesse involviert”; das AA gab „zu keinem Zeitpunkt” Verhandlungsvorgaben. Allerdings: Nadery berichtete, dass die Berghof Stiftung von einigen in der Republik-Delegation dennoch als „Partner” der deutschen Regierung wahrgenommen wurde.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, Berghof Stiftung, Krüger (AA), Hans-Joachim Gießmann… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 4 — Gespräche mit den Taliban S. 370

Bundesregierung führte direkte Gespräche mit Taliban: Potzel wöchentlich, Krüger ca. 10 Gespräche; Themen u. a. Frauen- und Menschenrechte

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„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen Friedensverhandlungen „einmal die Woche” mit den Taliban gesprochen. Auch der Zeuge Krüger, Leiter des Länderreferates Afghanistan und Pakistan im AA, habe in dieser Zeit zur Unterstützung des politischen Prozesses mehrfach, „ungefähr zehn Gespräche”, mit den Taliban geführt. … Man wollte wissen, wie die ticken. Sind die Taliban des Jahres 2020 noch dieselben, die wir im Jahr 1995 gesehen haben oder bis 2001?“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 370 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung führte laut Ausschuss-Feststellung direkte Gespräche mit den Taliban: Sonderbeauftragter Potzel „einmal die Woche”, Krüger insgesamt ca. zehn Gespräche, teils in der Residenz des deutschen Botschafters Dr. Fischbach in Doha. Themen waren u. a. Menschenrechte, Frauenrechte und Bildung; Ziel war es, die Taliban „kompromisswilliger” zu stimmen und ihnen „auf den Zahn zu fühlen”. Im Vergleich zu den Gesprächen mit der Republik waren jene mit den Taliban deutlich seltener und formaler.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Markus Potzel, Krüger (AA), Dr. Fischbach, Taliban abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.3 — Reaktion der Taliban S. 642

Taliban: Mandatsverlängerung „unerwartete Entscheidung“; Schutz deutscher Soldaten entfalle

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„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht der Taliban eine „unerwartete Entscheidung“ gewesen sei. Die Taliban hätten erklärt, dass diese Entscheidung „den Boden“ bereite „für diejenigen, die den Friedensprozess stören wollten“. Deutschland verletze damit „das Doha-Abkommen und habe andere Staaten dazu ermutigt, dies ebenfalls zu tun“. Sie warnten, dass diese Ankündigung „auch den Schutz von den deutschen Soldaten [nehme], den diese seit dem 29. Februar 2020 genossen hätten; sollte – [G]ott verhüte – ‚etwas geschehen', dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 642 (Original, neues Fenster)

Laut E-Mail Krüger (AA, Länderreferat Afghanistan) vom 31.03.2021 bezeichneten die Taliban die deutsche Mandatsverlängerung als „unerwartete Entscheidung“, die das Doha-Abkommen verletze und andere Staaten zur Nachahmung ermutige. Der Schutz deutscher Soldat:innen seit 29.02.2020 entfalle; sollte „etwas geschehen“, sei das allein Verantwortung der deutschen Regierung. Die Bedenken konnten durch Erläuterung der parlamentarischen Prozesse gemildert werden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-03-31 Akteure: Taliban, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json