Bridge the Gap.

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Krisenreaktionszentrum

In 8 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — ELEFAND S. 475

ELEFAND-Liste beruht auf Freiwilligkeit und ist daher allgemein unvollständig

Originalstelle
„Herr Abgeordneter, die Feststellung, dass die [ELEFAND-] Liste unvollständig ist, ist kein Ergebnis der Reise gewesen, sondern das ist allgemeine Feststellung. Das ist weltweit so.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 475 (Original, neues Fenster)

Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenreaktionszentrum S. 469–471

Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Personen; Leiter im Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch

Originalstelle
„Im Krisenreaktionszentrum seien im Normalbetrieb zwischen 40 und 50 Personen beschäftigt, die ein „heterogenes Aufgabenspektrum“ bearbeiteten. Dazu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Krisenreaktionszentrum seien im Normalbetrieb zwischen 40 und 50 Personen beschäftigt, die ein „heterogenes Aufgabenspektrum“ bearbeiteten. Dazu gehöre der Betrieb des sog. Lagezentrums, das rund um die Uhr mit zwei Personen besetzt sei, die permanent die Nachrichtenlage beobachten würden, sowie der Bürgerservice, der im Krisenfall eine Telefonhotline betreibe; ferner die Teams für Sicherheitshinweise und die „Krisenberatung und -bearbeitung im engeren Sinne“. Im Krisenreaktionszentrum seien außerdem „Verbindungsbeamte von allen Sicherheitsbehörden“, insbesondere Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst (BND), Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz, beschäftigt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 469–471 (Original, neues Fenster)

Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Krisenreaktionszentrum, Dr. Jokisch abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.3 — Krisenstufen S. 481–482

Krisenstufen 0 bis 4: Kabul stand im Untersuchungszeitraum auf 3a, am 13.08.2021 Anhebung auf 3b

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„Im Untersuchungszeitraum galt für die Botschaft die Krisenstufe 3a, die in der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 auf die Stufe 3b angehoben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Untersuchungszeitraum galt für die Botschaft die Krisenstufe 3a, die in der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 auf die Stufe 3b angehoben wurde. Der Zeuge Dr. Jokisch hat erklärt, dass das Botschaftspersonal im gesamten Untersuchungszeitraum bereits „sehr stark reduziert“ gewesen und „nur noch wenige Entsandte im Rotationsmodus vor Ort“ in Kabul gewesen seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 481–482 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstufen reichen von 0 (keine sicherheitsrelevanten Umstände) über 2a/2b (freiwillige oder verpflichtende Ausreise von Familienangehörigen), 3a/3b (Reduzierung des Botschaftspersonals und Ausreise der Mittler) bis 4 (endgültige Schließung). Für die Deutsche Botschaft Kabul galt im Untersuchungszeitraum Stufe 3a; in der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurde sie auf 3b angehoben. Das Personal war „sehr stark reduziert” und arbeitete in einem etwa sechswöchigen Rotationsmodus.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 13.08.2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3 — Anregung Kurzberatung S. 482–483

Botschafter Zeidler regte schon am 08.11.2020 ein Krisenvorsorgeteam an; AA wartete auf NATO-Abzugsentscheidung

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„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige Prüfung der Entsendung eines […] Krisenvorsorgeteams“ empfohlen. … Anlass für die Empfehlung der Entsendung eines Krisenvorsorgeteams sei laut Aussage des Zeugen Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Botschaft, das drohende Ende der RSM am 30. April 2021 gewesen. … Andererseits müssen die konkreten Fragen vor Ort angegangen werden, allerdings mit Blick darauf, dass durch die vorgegebene Rotation der MA [Mitarbeiter] der StV [Stellvertreter] regelmäßig während seiner Anwesenheit vor Ort Leiter der Vertretung ist, und insofern seine Funktion als Sicherheitsbeauftragter nur sehr eingeschränkt und keinesfalls, wie es erforderlich wäre, vorübergehend mit ganzer Arbeitskraft wahrnehmen kann. … Im AA habe man aber auf eine Entscheidung der NATO über das Ende des Militäreinsatzes warten wollen, die zum damaligen Zeitpunkt spätestens bei dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 17./18. Februar 2021 erwartet worden sei. Das AA habe erst ein Krisenvorsorgeteam schicken wollen, wenn es eine Entscheidung über das Datum des Abzuges gebe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 482–483 (Original, neues Fenster)

Botschafter Zeidler empfahl bereits am 08.11.2020 in einem Vermerk die zügige Entsendung eines Krisenvorsorgeteams (KVT) wegen des absehbaren RSM-Endes am 30.04.2021 und Kapazitätsproblemen durch die Rotation. Das AA wollte allerdings erst nach der NATO-Entscheidung (erwartet zum NATO-Verteidigungsminister-Treffen am 17./18.02.2021) tätig werden, um den Truppenabzugsplan abzuwarten.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung November 2020 – Februar 2021 Akteure: Zeidler, Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.3 c) — Informationsfluss S. 504

Eventualfallplanung der Bundeswehr lag weder Sicherheitsberater noch dem AA-Länderreferat 040 vor

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„würde gerne AA 040 [Länderreferat] zum derzeitigen Planungsstand Evakuierung DEU StA Kabul (AFG) (erstmal im kleinen Kreis) vortragen. Einstufung – VS- geheim.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 504 (Original, neues Fenster)

Sicherheitsberater „Fisch” bekam die als VS-geheim eingestufte Eventualfallplanung der Bundeswehr „nie vorgelegt”, weil der Militärattaché-Posten in Kabul nicht besetzt war. Auch dem AA-Referat 040 (Krisenreaktionszentrum) lagen die aktualisierten militärischen Planungen am 09.08.2021 noch nicht vor. Laut E-Mail des BMVg-Verbindungsbeamten wollte das BMVg SE I 5 dem Referat den Planungsstand erst „im kleinen Kreis” vortragen.

Thema: Ressortabstimmung August 2021 Akteure: „Fisch”, Krisenreaktionszentrum, BMVg SE I 5 abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.2.1 — Feedback Botschaft Kabul S. 633

Anonyme Feedbackrunde der Botschaft Kabul: „Realistischeres Lagebild in Berlin“, „effektivere Einbindung der Botschaft“

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„Die einzelnen Rückmeldungen wurden in die Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“ und „Besser wär‘ gewesen“ untergliedert. Zudem erfolgte eine zeitliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die einzelnen Rückmeldungen wurden in die Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“ und „Besser wär‘ gewesen“ untergliedert. Zudem erfolgte eine zeitliche Unterteilung in die Abschnitte „Vor dem Fall Kabuls - die Ereignisse bis 15.08.2021“, „Akute Krise, inklusive Evakuierung von Bo Kabul, und militärische Evakuierung bis 31.08.2021“ und „[s]eit September 2021“. Die Ergebnisse wurden durch die Zeugin Dr. H. an verschiedene Referate im AA, insbesondere das Länderreferat und das Krisenreaktionszentrum, sowie an den damaligen Sonderbeauftragten Potzel verschickt. Über den weiteren Umgang mit dieser Initiative der Arbeitsebene liegen keine Informationen vor.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 633 (Original, neues Fenster)

Das Personal der Botschaft Kabul führte unter Leitung der Referentin Dr. H. eine anonyme Feedbackrunde durch (Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“, „Besser wär' gewesen“). Unter „Besser wär' gewesen“ für den Zeitabschnitt vor dem Fall Kabuls wurden u. a. notiert: „Realistischeres Lagebild in Berlin“ und „effektivere Einbindung der Botschaft in Entscheidungsprozesse in Berlin“. Über den weiteren Umgang mit der Initiative der Arbeitsebene lägen dem Ausschuss keine Informationen vor. Die Ergebnisse wurden u. a. an Länderreferat, Krisenreaktionszentrum und Sonderbeauftragten Potzel verschickt.

Thema: Lehren für die Zukunft November 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, Dr. H., Markus Potzel, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.1 — Evakuierungsplanung S. 820

CDU/CSU: AA-Vorgehen im Kurz-KVT war „fahrlässig”, gravierende Probleme beim Sammelpunkt nicht behoben

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„Angesichts der Tatsache, dass die Botschaft mit Blick auf eine mögliche Evakuierung des Personals und deutsche Staatsbürger in Afghanistan erhebliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Angesichts der Tatsache, dass die Botschaft mit Blick auf eine mögliche Evakuierung des Personals und deutsche Staatsbürger in Afghanistan erhebliche Defizite aufwies, könnte man das Vorgehen des AA im Zuge des Kurz-KVT für die Botschaft Kabul, die wenige Jahre zuvor Ziel eines schweren Anschlags und die am stärksten gefährdete Auslandsvertretung war, wohl als fahrlässig bezeichnen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 820 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet das Krisenvorsorgeteam (KVT) Frühjahr 2021 als unzureichend: Sammelpunkt für nur 20 Personen (bei bis zu 300 Deutschen), fehlende Transportkapazitäten, nicht umgesetzte Helikopter-Anmietung. Trotz Identifikation der Mängel wurden diese bis August 2021 nicht behoben. Dies sei „fahrlässig”.

Hinweis: Stark wertende Bewertung („fahrlässig”) aus dem Sondervotum der CDU/CSU.
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.1 — ELEFAND-Liste S. 821

CDU/CSU: AA-Schätzung von 300 deutschen Staatsbürgern um fast die Hälfte zu niedrig, ELEFAND-Liste seit langem als unvollständig bekannt

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„Dies war jedoch eine Schätzung auf Basis der sogenannten ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland). Wie der Untersuchungsausschuss …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dies war jedoch eine Schätzung auf Basis der sogenannten ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland). Wie der Untersuchungsausschuss in seinen Beweiserhebungen herausarbeitete, wurde die Anzahl der in Afghanistan befindlichen deutschen Staatsbürger um fast die Hälfte unterschätzt. Dass diese Zahl falsch war, war dem AA laut dem damaligen Leiter des Krisenreaktionszentrums bereits lange vor der Machtübergabe in Kabul bewusst.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 821 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: AA gab dem BMVg ~300 deutsche Staatsbürger als Planungsgröße; tatsächlich befanden sich fast doppelt so viele dort. Staatssekretärin Leendertse meldete am 13.08.2021 noch „88 Deutsche neben Botschaftspersonal”. Die Reise- und Sicherheitshinweise wurden erst am 12.08.2021 nach interner Diskussion und Druck aus Kabul angepasst.