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Krisenbeauftragter AA

In 1 Aussagen genannt.

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.1 — Ortskräfte-Evakuierung S. 822

CDU/CSU: Eine Evakuierung von Ortskräften wurde vor dem 13.08.2021 im AA „nicht mit Nachdruck thematisiert”

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„Der Ausschuss stellte fest, dass eine Evakuierung von Ortskräften weder für die Optionen einer diplomatischen noch einer militärischen Evakuierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschuss stellte fest, dass eine Evakuierung von Ortskräften weder für die Optionen einer diplomatischen noch einer militärischen Evakuierung vor dem 13. August 2021 mit Nachdruck thematisiert wurde. […] Dies war letztlich nur konsequent, da im AA die Grundannahme galt: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 822 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stellt fest: Eine Evakuierung von Ortskräften wurde im AA vor dem 13.08.2021 nicht ernsthaft geplant. Grundannahme: Ortskräfte werden grundsätzlich nicht evakuiert. Stattdessen war auf Charterflüge und reguläre Linienflüge gesetzt. Erst auf Anweisung Bergers („BW muss auf jeden Fall auch OK evakuieren”) am 13.08. wurde dies geändert.

Thema: Evakuierungsoperation Februar 2020 – August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Krisenbeauftragter AA sondervoten\cducsu.json