Tokio 2002: Aufgabenteilung: Deutschland Polizei, USA Armee, Italien Justiz, Großbritannien Drogen
„Bei der Geberkonferenz für Afghanistan am 21. und 22. Januar 2002 in Tokio wurde die Koordination des Aufbaus von afghanischen Institutionen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Geberkonferenz für Afghanistan am 21. und 22. Januar 2002 in Tokio wurde die Koordination des Aufbaus von afghanischen Institutionen einvernehmlich einzelnen Staaten zugeordnet, um durch klare Zuständigkeitsverhältnisse die Arbeit zu systematisieren. Zuständig für den Aufbau der Polizei wurde Deutschland, für den Aufbau der Armee die USA, für den Aufbau der Justiz Italien, für die Drogenbekämpfung Großbritannien und für die Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration ehemaliger Milizen Japan, in Zusammenarbeit mit der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA). Es gab keine einheitlichen Regelungen, wie die jeweilige Zuständigkeit umgesetzt werden sollte.“
Bei der Geberkonferenz für Afghanistan am 21./22. Januar 2002 in Tokio wurde der Aufbau afghanischer Institutionen einzelnen Staaten zugeordnet: Deutschland Polizei, USA Armee, Italien Justiz, Großbritannien Drogenbekämpfung, Japan DDR. Es gab keine einheitlichen Regelungen, wie die jeweilige Zuständigkeit umgesetzt werden sollte. Jede „lead nation“ setzte es nach ihrem nationalen Verständnis um. Damit war einer Fehlinterpretation Tür und Tor geöffnet.
Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Januar 2002
Akteure: Deutschland, USA, Italien, Großbritannien… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json