Originalstelle„Die Staatssekretärsrunden Afghanistan/Mali fanden am 4. Februar 2020, 4. August 2020, 5. November 2020 und am 2. März 2021 im BKAmt statt. … Einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Staatssekretärsrunden Afghanistan/Mali fanden am 4. Februar 2020, 4. August 2020, 5. November 2020 und am 2. März 2021 im BKAmt statt. … Einen Austausch auf der Ebene der Staatssekretäre und in der Zusammensetzung … vom Bundeskanzleramt bis zum Wirtschaftsministerium einschließlich Finanzministerium hielt ich schon für sinnvoll …“
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
„Es war, wenn ich eine wertende Äußerung machen darf, unglücklich, dass es so viele verschiedene Formate gab. Das hatte sich historisch so entwickelt, und, wie gesagt, das haben wir jetzt geändert und abgestellt.“
Auf Staatssekretärsebene tagten parallel mehrere Formate: die Staatssekretärsrunde zu Afghanistan und Mali (vierteljährlich), der Sicherheitspolitische Jour fixe und der außerordentliche Sicherheitspolitische Jour fixe. Staatssekretär Engelke (BMI) bezeichnete diese Zersplitterung im Nachhinein als „unglücklich“; die Strukturen seien als Lehre des Ausschusses inzwischen geändert worden.
Originalstelle„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“
Erst nach der Machtübernahme der Taliban entschied Bundeskanzlerin Merkel am 22.08.2021, das erweiterte Verfahren auch auf Ortskräfte des BMZ und AA bis 2013 zurückzudatieren. BMZ-Minister Müller hatte zuvor vor „bis zu 50.000“ potenziell anspruchsberechtigten Personen gewarnt; StS Jäger (BMZ) ordnete am 23.08.2021 an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist nur entgegenzunehmen, aber „bis auf weiteres nicht (!) an AA und BMI weiterzuleiten“.
Originalstelle„[Jäger-Mail 23.08.2021:] Neu ankommende Anträge, die jenseits der Zweijahresfrist liegen, nehmen wir bis auf weiteres nur entgegen und bearbeiten sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Jäger-Mail 23.08.2021:] Neu ankommende Anträge, die jenseits der Zweijahresfrist liegen, nehmen wir bis auf weiteres nur entgegen und bearbeiten sie soweit möglich, leiten sie bis auf weiteres aber nicht (!) an AA und BMI weiter. … [Merkel:] Sagen wir mal, dass aus dem BMZ diese Art von Betrachtung kommt, hatte ich jetzt nach dem, was ich bisher von Herrn Jäger gehört hatte, noch gar nicht erwartet. … Also, mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!“
Eine interne BMZ-E-Mail des damaligen Staatssekretärs Jäger vom 23.08.2021 wies an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist „bis auf weiteres nicht“ an AA und BMI weiterzuleiten, obwohl Bundeskanzlerin Merkel am Vortag die Ausweitung beschlossen hatte. Merkel reagierte bei ihrer Vernehmung mit „Donnerwetter!“; ihr sei diese Praxis nicht bekannt gewesen.