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IOM

In 5 Aussagen genannt, an 1 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

Aussagen

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5 — GIZ S. 388–392

Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“

Originalstelle
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige Kontaktaufnahme oder direkte Kommunikation vorgestellt. Ich habe sogar einige meiner ehemaligen Vorgesetzten und Teamleiter kontaktiert. Sie waren so unfreundlich, dass sie nicht einmal einige meiner E-Mails beantworteten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 388–392 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.

Thema: Ortskräfte August–Oktober 2021 Akteure: Ortskraft der GIZ, GIZ, IOM, Deutsche Botschaft Kabul… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.2.1.b — IOM S. 389–390

Ortskraft der GIZ: IOM-Bearbeitung extrem langsam: „nichts Konkretes“ trotz Hochladens aller Dokumente

Originalstelle
„Ich bekam von ihnen nur sehr langsam Antworten, etwa alle zwei, drei oder vier Wochen, in denen sie eine Information schickten oder eine Frage …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich bekam von ihnen nur sehr langsam Antworten, etwa alle zwei, drei oder vier Wochen, in denen sie eine Information schickten oder eine Frage stellten; aber es war nichts Konkretes, wo man sagen konnte: Okay, es bewegt sich etwas. - Deshalb haben Leute ihre Anträge an alle möglichen E-Mail-Adressen geschickt, von denen sie dachten, dass sie die richtigen sein könnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 389–390 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge schilderte die IOM-Bearbeitung als sehr langsam: Antworten kamen alle zwei bis vier Wochen, ohne konkrete Fortschritte. Deshalb schickten Ortskräfte ihre Anträge an „alle möglichen E-Mail-Adressen“. Die Kommunikation war ein „Netz aus E-Mail-Adressen, das die ganze Zeit geöffnet und geschlossen wurde“.

Thema: Ortskräfte Akteure: Ortskraft der GIZ, IOM abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.3 — IOM S. 411–412

Kompromiss August 2020: OKV bleibt, IOM richtet Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ein

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„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es vorher bestanden hat, grundsätzlich fortzufahren“. Für die Entgegennahme von Gefährdungsanzeigen sollten laut Aussage des Zeugen Oberst i. G. Grohmann durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebene und durch das AA finanzierte Büros in Masar-i-Scharif und Kabul eingerichtet werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 411–412 (Original, neues Fenster)

Erste ressortübergreifende Einigung im August 2020: Das Ortskräfteverfahren bleibt grundsätzlich bestehen; nach dem militärischen Abzug soll die IOM zwei AA-finanzierte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen einrichten. Am 20.01.2021 wurde ein drittes Büro in Kabul für die Visumannahme vereinbart.

Thema: Ortskräfte August 2020 – Januar 2021 Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMI, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c — IOM-Verzögerung S. 427–432

IOM-Büro Masar-i-Scharif nie eröffnet, IOM-Büro Kabul für Visa erst Anfang August 2021 nur „wenige Tage“ tätig

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„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd, was nur eine winzige Chance hat, sodass wir es bewerten können - nicht funktioniert, nicht in Masar-i-Scharif. … [B.:] zu keinem Zeitpunkt hat IOM die Funktion übernommen, wie sie ihr ursprünglich angedacht war, zu keinem Zeitpunkt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 427–432 (Original, neues Fenster)

Der Aufbau der drei IOM-Büros (zwei für Gefährdungsanzeigen, eins für Visa) verzögerte sich bis Sommer 2021: Das Büro Masar-i-Scharif wurde wegen Sicherheitslage nie eröffnet; das Visumbüro Kabul war Anfang August 2021 nur „für wenige Tage“ tätig, auch wegen vertauschter Biometriegeräte. Oberstleutnant B. fasste zusammen: IOM habe „zu keinem Zeitpunkt“ ihre vorgesehene Funktion erfüllt.

Thema: Ortskräfte Frühjahr–August 2021 Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMVg (B., Grohmann), BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.6 — IOM S. 897–898

IOM-Beauftragung untauglich: Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, max. 10 Anträge pro Tag

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„Das Büro von der IOM in Masar -e Scharif war zudem ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet, den Visumsantrag selbst hätten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Büro von der IOM in Masar -e Scharif war zudem ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet, den Visumsantrag selbst hätten – wäre es jemals so weit gekommen - die Betroffenen nur in Kabul stellen können. Die Antragsunterlagen und Pässe sollten dann an das Generalkonsulat in Istanbul versandt werden, dort visiert und dann postalisch wieder zurück nach Kabul geschickt werden. Dieser Prozess sollte planmäßig pro Antrag bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt: Obwohl bereits im Dezember 2020 darüber gesprochen wurde, die IOM zu beauftragen, waren die Büros noch bei der Ressortbesprechung am 16. Juni 2021 nicht arbeitsfähig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 897–898 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die IOM-Beauftragung als „ungeeignet”: Beauftragung viel zu spät, Umfang viel zu klein (max. 10 Anträge pro Tag und Standort), nie umgesetzt; das Büro in Masar-e Scharif war ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet; Visaanträge sollten erst in Istanbul visiert werden (5 Wochen Bearbeitung); aus Sicherheitsgründen wurden die Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, laut Zeuge Grohmann ein „Humbug”-Argument: Die Taliban kannten die Ortskräfte ohnehin.

Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: IOM, Auswärtiges Amt sondervoten\gruene.json