Bridge the Gap.

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Horst Seehofer

In 12 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.b — Asyllagebericht 15.07.2021 S. 301–302

Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 sieht „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” (Bearbeitungsstand Mai 2021); „schleichender Prozess der Unterdrückung” noch nicht feststellbar

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„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der aktuelle Lagebericht zu keiner grundlegend veränderten Lageeinschätzung in AFG” komme. Dort hieß es mitunter, dass darin „keine gravierenden Veränderungen der Sicherheitslage” erkennbar gewesen seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 301–302 (Original, neues Fenster)

Der Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 (inhaltlicher Bearbeitungsstand Mai 2021) stellte „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” für Afghanistan fest. Eine Vorlage an Innenminister Seehofer wertete den Bericht entsprechend. Krüger erklärte: Zum Erstellungszeitpunkt seien die meisten Provinzen noch nicht in „Talibangewalt” gewesen, der „schleichende, aber stetige Prozess der Unterdrückung” sei noch nicht feststellbar gewesen.

Thema: Humanitäre Lage 2021-07-15 Akteure: Auswärtiges Amt, Krüger, Horst Seehofer abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.3.2.c — Brief EU-Innenminister S. 334–335

Seehofer unterzeichnete Brief der EU-Innenminister gegen Moratorium (05.08.2021) ohne AA-Beteiligung; Berger hatte zweimal um Verzicht gebeten

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„Aus diesem Grund sei er bereit gewesen, den Brief „ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes” zu unterschreiben. … In einer Vorlage zur Entscheidung an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus diesem Grund sei er bereit gewesen, den Brief „ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes” zu unterschreiben. … In einer Vorlage zur Entscheidung an Bundesinnenminister Seehofer vom 29. Juli 2021 wurde die Billigung der deutschen Beteiligung an der Initiative und die digitale Zeichnung des gemeinsamen Schreibens „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA” empfohlen: … Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Verweigerung einer Beteiligung des AA erhebliche Kritik und Beschwerden aus dem AA — auch auf Leitungsebene — hervorrufen wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 334–335 (Original, neues Fenster)

Am 05.08.2021 unterzeichneten die Innenminister von DEU, BEL, NLD, GRC, AUT und DNK einen Brief an die EU-Kommission gegen ein Abschiebemoratorium. AA-Staatssekretär Berger hatte BMI-Staatssekretär Dr. Teichmann am 26. und 28.07.2021 zweimal gebeten, von der Zeichnung abzusehen oder sie zu verschieben (Bedingung der Diskretion für die afghanische Zustimmung). Eine BMI-Vorlage vom 29.07.2021 empfahl Seehofer die Zeichnung „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA”. Seehofer bestätigte: Er sei bereit gewesen zu zeichnen ohne AA-Beteiligung, auch wegen Verhandlungen zum europäischen Asylsystem.

Thema: Ressortabstimmung 26. Juli – 5. August 2021 Akteure: Horst Seehofer, Berger (AA), Dr. Teichmann (BMI), EU-Kommission abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.2 — Ziviles Engagement S. 745

CDU/CSU-Vorwurf: Mahnung Seehofers an Maas am 14.08.2021 zu Charterflügen für 10.000 Betroffene

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„Am 14. August 2021 sprach Bundesminister Seehofer diese Problematik direkt gegenüber Bundesminister Maas an und forderte diesen auf, die notwendigen Maßnahmen für 10.000 Betroffene zu ergreifen und beispielsweise ausreichend Charterflüge zu planen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 745 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert, dass Bundesinnenminister Seehofer am 14.08.2021 Bundesaußenminister Maas direkt aufforderte, Maßnahmen für 10.000 Betroffene (u.a. Charterflüge) zu ergreifen. Das sei ein Beleg dafür, dass die AA-Planung zu diesem Zeitpunkt unzureichend war.

Thema: Ortskräfte 2021-08-14 Akteure: Horst Seehofer, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.1 — Vorlauf BMVg S. 834–836

CDU/CSU: Robuste Evakuierung erst auf Drängen Kramp-Karrenbauers und nach Merkel-Entscheidung

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„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 834–836 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Olaf Scholz, Horst Seehofer… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 5.4 — Zweijahresfrist S. 772–773

CDU/CSU: Ausweitung der Zweijahresfrist auf 2013 erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers zu Merkel erreicht

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„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema auf die Ebene der Bundeskanzlerin. Am 16. Juni 2021 fand unter ihrer Leitung ein Gespräch im BKAmt statt […]. Frau BK'in [hat] festgestellt, die OK der Bundeswehr und des BMI seien höher gefährdet als die nationalen Beschäftigten anderer Ressorts und der EZ.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 772–773 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: BMI, AA, BMZ lehnten Ausweitung der Zweijahresfrist (Anzeigerecht bis 2013 rückwirkend) für die Bundeswehr-Ortskräfte ab. Erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers auf BKin-Ebene und Entscheidung Merkels (16.06.2021) wurde Ausweitung für Ortskräfte von BMVg und BMI beschlossen: ~300–500 zusätzliche Ortskräfte mit bis zu 1.500 Familienangehörigen.

Thema: Ortskräfte 2021-06-16 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Angela Merkel, Heiko Maas, Gerd Müller… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.1.1 — Uneindeutige Bewertung S. 865–866

Ressorts bewerteten Doha unterschiedlich: AA uneindeutig, BMVg kritisch, BMI sah Chancen, BMZ wollte fortsetzen, BND früh kritisch

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„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 865–866 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.

Hinweis: Zusammenfassende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI, BMZ… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.1 — Anspruchsausweitung S. 893–894

Anspruchsausweitung bis 2013 erst durch Eingreifen der Kanzlerin (16.06.2021 / 22.08.2021)

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„Für Ortskräfte aus dem Geschäftsbereich des BMZ erfolgte keine Ausweitung mit der Begründung, dass diese „nicht so gefährdet“ seien. Vorangegangen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Ortskräfte aus dem Geschäftsbereich des BMZ erfolgte keine Ausweitung mit der Begründung, dass diese „nicht so gefährdet“ seien. Vorangegangen war dieser Entscheidung der Wunsch der Bundesverteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer sowie der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Dr. Müller (s. u.). Der Zeuge Dr. Braun, der damalige Chef des Bundeskanzleramtes, führte dazu folgendes aus: „Als Drittes möchte ich auf die Frage eingehen, warum die Bundesregierung nicht frühzeitig den Kreis der Ortskräfte auf die ganze Breite der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ausgeweitet hat und für die Bundeswehrortskräfte auf 2013 zurückdatiert hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 893–894 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Erst die Bundeskanzlerin entschied am 16.06.2021 die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf das Jahr 2013 für Ortskräfte aus BMVg und BMI. Für BMZ-Ortskräfte erfolgte dies erst während der Evakuierung am 22.08.2021. Vorausgegangen waren der Wunsch der Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Müller. BMZ-Staatssekretär Jäger setzte die Kanzlerinnen-Entscheidung vom 22.08.2021 intern nicht um.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Juni/August 2021 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Horst Seehofer, Gerd Müller… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.3 — Gruppenverfahren S. 895–896

Gruppenverfahren nach § 23 AufenthG juristisch möglich, politisch nicht gewollt, von Seehofer bestätigt

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„„Und meine Überlegung war: Solange das Regelverfahren galt - weniger: ist es rechtlich möglich oder nicht, sondern ist es politisch opportun …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Und meine Überlegung war: Solange das Regelverfahren galt - weniger: ist es rechtlich möglich oder nicht, sondern ist es politisch opportun, jemanden einreisen zu lassen und dann bei der Sicherheitsüberprüfung festzustellen, das ist ein Sicherheitsrisiko, wissend, dass die Zurückführung kaum mehr möglich ist - - Das war mein Beweggrund.” (Horst Seehofer)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 895–896 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass eine Umstellung auf das Gruppenverfahren nach § 23 AufenthG „juristisch möglich, aber politisch nicht gewollt” gewesen sei. Seehofer habe in seiner Befragung eingeräumt, dass es sich um eine politische Entscheidung gehandelt habe. Dänemark und Großbritannien hätten Gruppenverfahren erfolgreich genutzt, ohne sichtbare negative Konsequenzen vor Ort.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Horst Seehofer sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.8 — Kernfamilie S. 898–899

Kernfamilien-Definition ignorierte afghanische Lebensrealität: volljährige Kinder, Eltern, Mehrehe ausgeschlossen

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„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten Verständnis von Familie. Dies führte dazu, dass zahlreiche gefährdete Angehörige afghanischer Ortskräfte von der Evakuierung ausgeschlossen blieben, obwohl sie tatsächlich in die familiäre Verantwortung der Ortskräfte fielen. Besonders problematisch war dies in drei Fällen: 1. Volljährige ledige Kinder: Im afghanischen Familienverständnis unterscheiden sich volljährige ledige Kinder nicht von minderjährigen Kindern.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 898–899 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die strikt am deutschen Recht orientierte Kernfamilien-Definition zahlreiche gefährdete Angehörige ausschloss: volljährige ledige Kinder (besonders Töchter unter Taliban-Regime), pflegebedürftige Eltern in Mehrgenerationenhaushalten, Zweitfrauen aus Mehrehen. Eine Ressortbesprechung von AA und BMI vom 20.05.2021 instruierte Vertreter:innen, „pro OK jeweils nur eine Ehefrau” aufzunehmen, was dem von Seehofer öffentlich genannten „pragmatischen Ansatz” widerspreche.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, Horst Seehofer sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.1 — Ziel BMI S. 900–902

BMI-Ziel: Migration begrenzen, Gefährdungslage Ortskräfte „relativiert”

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„„Seitens BMI kann eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des OK Verfahrens aus migrationspolitischen Gründen nicht mitgetragen werden. Dies hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Seitens BMI kann eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des OK Verfahrens aus migrationspolitischen Gründen nicht mitgetragen werden. Dies hätte nicht absehbare, indirekte Auswirkungen auf die Migration und Rückführungslage insgesamt …” (BMI-Sachstand, 28.05.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 900–902 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion zeigt die migrationsabwehrpolitische Ausrichtung des federführenden BMI auf: Eine Anerkennung der prekären Ortskräftelage hätte das Eingeständnis bedeutet, dass Rückführungen grundrechtskonform nicht mehr möglich seien. Abteilung M war für beide Bereiche zuständig: Aufnahmezusagen und Rückführungen. Die „Obergrenze” aus dem Seehofer'schen „Masterplan Migration” sei handlungsleitend bis in die Fachreferate gewesen. Zeitweise wurde sogar eine Verkürzung der Anspruchsfrist von zwei auf ein Jahr vorgeschlagen.

Hinweis: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Ulrich Weinbrenner, Helmut Teichmann, Michael Jansen… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.1.3 — Kontingentaufnahme S. 686–687

SPD: BMI-Linie gegen Pauschalaufnahme war migrationspolitisch motiviert (Bundestagswahl & 2015-Erfahrungen)

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„Im Kern ging es der Hausleitung des BMI darum, eine Migration aus Afghanistan zu begrenzen. … „Es war ein Wahljahr, und es war ein Jahr, in dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Kern ging es der Hausleitung des BMI darum, eine Migration aus Afghanistan zu begrenzen. … „Es war ein Wahljahr, und es war ein Jahr, in dem infolge auch der Flüchtlingskrise der Jahre vorher die Frage um Migration, um Aufnahme und Aufenthalt natürlich auch sehr zugespitzt diskutiert worden ist. Und insofern waren das natürlich auch die Diskussionen, die wir geführt haben.““

Quelle: Drs. 20/14700, S. 686–687 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Im Kern sei es der BMI-Hausleitung darum gegangen, Migration aus Afghanistan zu begrenzen. Dies stand erkennbar in Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 und den Erfahrungen von 2015. Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) habe dies eingeräumt.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Horst Seehofer, Annegret Kramp-Karrenbauer, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.3 — Erweitertes OKV S. 691

SPD: Seehofer-Position migrationspolitisch geprägt, „bei 50.000 ein dickes Problem“

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„Bundesminister a. D. Seehofer räumte in seiner Befragung ein, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil die Anzahl der Ortskräfte mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bundesminister a. D. Seehofer räumte in seiner Befragung ein, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil die Anzahl der Ortskräfte mit Familienangehörigen der Bundeswehr und des Innenministeriums „überschaubar“ gewesen sei. Es seien etwa 2 000 Personen gewesen. … „wenn das 300 Leute sind und die Familienangehörigen dazu, miteinander 2 000, dann ist das kein Vergleich zum Jahre 2015. Wenn es aber 50 000 und mehr werden, dann haben wir wieder ein dickes Problem.“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 691 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion zitiert Bundesminister a. D. Seehofer (CSU) als Beleg für migrationspolitische Motive: Er habe der OKV-Erweiterung nur zugestimmt, weil die Personengruppe „überschaubar“ (ca. 2.000) gewesen sei. Bei 50.000+ habe man „wieder ein dickes Problem“. Bundeskanzlerin Merkel habe sich erstmals persönlich eingeschaltet.