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„Die Staatssekretärsrunden Afghanistan/Mali fanden am 4. Februar 2020, 4. August 2020, 5. November 2020 und am 2. März 2021 im BKAmt statt. … Einen Austausch auf der Ebene der Staatssekretäre und in der Zusammensetzung … vom Bundeskanzleramt bis zum Wirtschaftsministerium einschließlich Finanzministerium hielt ich schon für sinnvoll …“
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
„Es war, wenn ich eine wertende Äußerung machen darf, unglücklich, dass es so viele verschiedene Formate gab. Das hatte sich historisch so entwickelt, und, wie gesagt, das haben wir jetzt geändert und abgestellt.“
Auf Staatssekretärsebene tagten parallel mehrere Formate: die Staatssekretärsrunde zu Afghanistan und Mali (vierteljährlich), der Sicherheitspolitische Jour fixe und der außerordentliche Sicherheitspolitische Jour fixe. Staatssekretär Engelke (BMI) bezeichnete diese Zersplitterung im Nachhinein als „unglücklich“; die Strukturen seien als Lehre des Ausschusses inzwischen geändert worden.
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„Diesen Vorgang habe ich von Anfang an massiv kritisiert, weil ich die Logik nicht erkennen kann darin; denn diejenigen, die abgelehnt worden waren seit 2013, waren nach der Bewertung meiner Vorgänger nicht gefährdet. … Und die Logik, dass nur diejenigen gefährdet sind, die damals eine Anzeige gestellt haben, aber abgelehnt wurden, und diejenigen, die keine Anzeige gestellt haben, nicht gefährdet sind, … die erschließt sich mir nicht.“
Der BMVg-Ressortbeauftragte Grohmann kritisierte „massiv“ die Einschränkung, dass nur Ortskräfte mit früher abgelehnter Gefährdungsanzeige nun erneut antragsberechtigt seien; die Logik sei unverständlich. Das BMI entschied intern, „diesen Vorbehalt […] nicht anzuwenden“, und hob die Zweijahresgrenze pauschal auf.