Außenminister Maas schlägt Abzugsreview vor
Der deutsche Außenminister fordert, dass jeder weitere Schritt des Truppenabzugs an Bedingungen geknüpft wird.
In 54 Aussagen genannt, an 4 Ereignissen beteiligt.
Der deutsche Außenminister fordert, dass jeder weitere Schritt des Truppenabzugs an Bedingungen geknüpft wird.
Eine Vorlage an den Außenminister beschreibt drei Szenarien, darunter eine militärische Übernahme durch die Taliban als „sehr reale Möglichkeit“.
Der Krisenstab entscheidet sich gegen eine unmittelbare militärische Evakuierung. Der BND hält die Übernahme Kabuls vor dem 11. September für unwahrscheinlich.
Das Auswärtige Amt ordnet an, die Botschaft zum Flughafen Kabul zu verlegen. Sie soll aber „voll arbeitsfähig“ bleiben.
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den Feststellungen des Ausschusses am Abschluss des Doha-Abkommens beteiligt. Zwischen der afghanischen Regierung und den USA wurde jedoch ebenfalls am 29. Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) unterzeichnet, in der die Inhalte des Doha-Abkommens von der afghanischen Regierung bestätigt wurden. … Einer Vorlage zur Entscheidung an den damaligen Außenminister Maas vom 4. März 2020 zufolge habe die Bundesregierung am Tag vor der Unterzeichnung des Abkommens die finale Version zur Kenntnis erhalten.“
Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.
„Das Ergebnis ist ein in Teilen bewusst vage gehaltenes Abkommen, das die TLB [Taliban] aufwertet, ihnen in entscheidenden Punkten weit entgegen kommt (internationaler Truppenabzug in 14 Monaten, Gefangenenaustausch, Sanktionsaufhebungen) und im Gegenzug nur wenige Bedingungen stellt. Die TLB verpflichten sich neben Verzicht auf Sicherheitsbedrohung der USA und ihrer Verbündeten lediglich zur Bekämpfung von Terrorismus sowie zum Beginn innerafghanischer Verhandlungen (IAV). … [Bellmann:] Ich habe mich dann Anfang der Woche genauer damit beschäftigt und war ehrlich gesagt befremdet und auch ein bisschen entsetzt, vor allen Dingen über die Tatsache, dass hier eine 14-Monats-Abzugsfrist in dem Text niedergelegt war.“
In einer AA-Vorlage an Außenminister Maas vom 04.03.2020 wurde das Abkommen als „bewusst vage gehalten” beschrieben, das die Taliban aufwerte und ihnen weit entgegenkomme (Abzug, Gefangenenaustausch, Sanktionsaufhebungen), im Gegenzug aber nur Anti-Terror-Verzicht und IAV-Beginn. Die AA-Sicherheitsbeauftragte Bellmann sei „ein bisschen entsetzt” über die starre 14-Monats-Abzugsfrist gewesen; es fehle die „Verschränkung zwischen politischem Prozess und Abzug”.
„Sie haben alle das Mantra bis zur Spitze, ja, also bis zum Außenminister wiederholt. Und ich hatte manchmal das Gefühl, da sprechen sozusagen Leute in zwei verschiedenen Universen miteinander. Denn wir wollten natürlich Condition-based Approach, und wenn die amerikanische Seite sagte: „Wir wollen es auch”, dann war die Schlussfolgerung oder die sozusagen Grundannahme, dass wir in die gleiche Richtung gehen wollten. In Wirklichkeit hatte die Trump-Administration in dem Moment, in dem sie eine Zeitlinie vereinbart hatte, einen Weg beschritten, der die Durchsetzbarkeit des Condition-based Approach infrage stellte. Aber das gab keiner damals zu, ja?“
Die deutsche Botschafterin in Washington Dr. Haber: Die Trump-Administration habe das „conditions-based”-Mantra bis zur Außenministerebene wiederholt, ohne dass es durchsetzbar gewesen sei („Leute in zwei verschiedenen Universen”. Pompeo hatte den AA-Vertretern (auch Plötner) persönlich condition-based zugesichert. Maas selbst bewertete den Abschluss eher negativ.
„Wir wollten […] diese Lageeinschätzung, die wir dann auch initiiert hatten durch unseren Minister, weil die Lage vor Ort, so wie sie sich uns dargestellt hat, nicht so war, dass wir sagen konnten: „Wir können jetzt einfach hier die Speichen einklappen“ - sage ich mal - „und mit Abzugsvorbereitungen beginnen“, sondern wir das offenhalten wollten, bis diese Lageeinschätzung auch noch mal erfolgt, auch im Alliiertenkreis, um damit auch noch mal das Signal auch an die USA zu geben: Bitte, jetzt hier kein Automatismus.“
Beim NATO-Außenministertreffen am 02.04.2020 schlug AM Maas vor, nach Phase A light eine gemeinsame Lagebewertung („Abzugsreview“) vorzunehmen, um über weitere Truppenreduzierungen zu entscheiden. Ziel: kein Automatismus. Die Ressorts wollten zudem ein Signal an die USA setzen und gegenüber afghanischer Regierung und Gesellschaft signalisieren, dass das Land nicht ohne Kriterien verlassen werde.
„Am 14. April 2021 entschied der Nordatlantikrat die RSM zu beenden. Zuvor hatte US-Präsident Biden angekündigt, dass der US-Truppenabzug aus Afghanistan am 1. Mai 2021 beginnen und „vor dem 11. September 2021“ abgeschlossen sein solle. Laut Aussage der Zeugin Bellmann habe das AA bereits am 12. April 2021 durch ein Telefonat von dem damaligen Bundesaußenminister Maas mit dem US-Außenminister Blinken Kenntnis von der Entscheidung der US-Administration erhalten.“
Am 14.04.2021 kündigte US-Präsident Biden den US-Truppenabzug bis vor 11.09.2021 an; am selben Tag beschloss der NAC das Ende der RSM. Bereits am 12.04.2021 hatte das AA durch das Telefonat Maas–Blinken Kenntnis erhalten. Mit Bidens Entscheidung sei klar gewesen, dass es keinen Conditions-based Approach für den NATO-Abzug mehr geben werde. Die Bundesregierung wechselte die Strategie: „Reihen schließen“, weiterer Schaden für die NATO sei durch Kritik nur zu mehren.
„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.), während der Betrieb des Generalkonsulates Masar-i-Scharif eingestellt wurde (8.1.2.). … Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam (Kurz-KVT), das eine Bestandsaufnahme des bestehenden Sicherheitskonzeptes der Deutschen Botschaft und Empfehlungen für die Zeit nach dem Abzug der Resolute Support Truppen machen sollte, reiste jedoch erst Anfang März 2021 nach Kabul. Die Empfehlungen für das neue Sicherheitskonzept wurden Ende März 2021, einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum, vorgelegt.“
AM Maas entschied am 03.05.2021: Botschaft Kabul wird weiterbetrieben, Generalkonsulat Masar-i-Scharif (auf Camp Marmal) zum 30.06.2021 geschlossen. Aufgaben gingen auf die Botschaft Kabul über. Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam reiste erst Anfang März 2021 nach Kabul; das neue Sicherheitskonzept wurde Ende März 2021 (einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum) vorgelegt. Eine bereits 2020 entworfene Vorlage zur Schließung des Generalkonsulats war im Frühjahr 2020 „angehalten“ worden, um nicht das Signal zu senden, dass der Abzug bereits beschlossen sei.
„Nach der endgültigen Abzugsentscheidung der NATO am 14. April 2021 sei, so der damalige Staatssekretär Berger, auf dessen Anraten und unter Billigung des damaligen Außenministers Maas und der damaligen Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ein außerordentlicher Jour fixe eingerichtet worden, in dem ausschließlich das Thema Afghanistan besprochen werden sollte.“
Auf Anraten des AA-Staatssekretärs Berger wurde nach der NATO-Abzugsentscheidung (14.04.2021) ein außerordentlicher Sicherheitspolitischer Jour fixe als „operatives Steuerungsgremium” für die Abzugsphase eingerichtet. Letzte Sitzung: 06.07.2021. Die Ressorts beschlossen die Rückkehr zur Standard-Staatssekretärsrunde. BMZ-Referat Frieden und Sicherheit kritisierte am 23.07. und 09.08.2021 die Einstellung und forderte einen Krisenstab.
„Im August 2021 wurde im AA ein Krisenstab einberufen, der alle an der Lagebewältigung beteiligten Ressorts bzw. deren nachgeordnete Behörden einbezog. Im Untersuchungszeitraum fanden vom 13. August bis zum 26. August 2021 fast täglich Krisenstabssitzungen statt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 13 Sitzungen des Krisenstabes abgehalten …“
Vom 13.08. bis 26.08.2021 tagte der AA-Krisenstab im Krisenreaktionszentrum Berlin fast täglich (13 Sitzungen), geleitet von Außenminister Maas oder Staatssekretärin Leendertse. Teilnehmer: AA, BKAmt, BMVg, BMI, BMZ, BKA, BPol, BND; Botschaft Kabul über Geschäftsträger van Thiel digital zugeschaltet, ab 20.08. auch Brigadegeneral Arlt vor Ort.
„Gleichwohl sei im Rahmen einer „Nachbetrachtung” des BND festgestellt worden, dass „man beim Wording für den Bedarfsträger vielleicht Dinge anders beschreiben” hätte sollen. So hat etwa der damalige Außenminister Maas in seiner Vernehmung angegeben, die genaue prozentuale Zuordnung durch den BND nicht gekannt zu haben.“
In den Unterlagen für die Staatssekretärsrunde am 05.11.2020 fehlte die Erläuterung der BND-Wahrscheinlichkeits-Terminologie („eher wahrscheinlich” = 50–80 %). Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen betonte, die Skala sei den Abnehmern täglich vertraut; gleichwohl räumte der BND in einer Nachbetrachtung ein, das Wording „vielleicht anders beschreiben” zu müssen. Außenminister Maas gab an, die genaue prozentuale Zuordnung nicht gekannt zu haben.
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“
Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.
„Die Berghof Stiftung, eine teilweise auch als Berghof Foundation bezeichnete Nichtregierungsorganisation, hat im Rahmen der innerafghanischen Friedensverhandlungen beide Verhandlungsdelegationen beraten und unterstützt. … Der Zeuge Krüger hat vor dem Ausschuss erklärt, die Berghof Stiftung sei weder wert- noch ergebnisneutral und damit „kein neutraler Akteur” gewesen. Die Taliban hätten gewusst, dass sie für Demokratie und Menschenrechte einstünden.“
Die Berghof Stiftung (NGO, gegründet 1971, privat grundfinanziert) beriet beide Verhandlungsdelegationen. Sie wurde auf Anfrage beider Konfliktparteien tätig und über zwei Förderanträge vom AA finanziert. Krüger betonte, sie sei nicht neutral; den Taliban sei klar gewesen, dass Berghof Demokratie und Menschenrechte gegenüber einem Emirat bevorzuge. Außenminister Maas bezeichnete ihre Funktion als „betreuend”; über sie habe das AA schnell Informationen aus der afghanischen Regierung erhalten.
„Wir waren sicherlich von einer ganzen Reihe von Wochen ausgegangen. Dass es dann bis in den November/Dezember dauerte, bis überhaupt ein erstes Agreement zu diesen Principles [Prinzipien] erreicht wurde, war dann, glaube ich, schon frustrierend. … [Vorlage an Maas 21.09.2020:] Diesem Auftakt folgt nun ein (voraussichtlich langwieriger) Verhandlungsprozess, dessen Struktur und Ergebnisse vom Anspruch her von den afghanischen Verhandlungsparteien bestimmt werden sollen („Afghan-led, Afghan-owned”).“
Maas wurde digital zur Eröffnung am 12.09.2020 zugeschaltet; das AA hatte von einer Reise nach Doha abgeraten, um die Taliban nicht zu legitimieren. Bereits zwei Tage nach Beginn zeichneten sich Schwierigkeiten ab (u. a. Frage „Welche islamische Schule ist ausschlaggebend?”). Statt einiger Wochen dauerte es bis November oder Dezember 2020, bis überhaupt ein Agreement zu den Verfahrensregeln („Principles”) erreicht wurde, laut Krüger „frustrierend”. Eine AA-Vorlage betonte „Afghan-led, Afghan-owned”; keine Mediation oder Fazilitation durch Dritte gewünscht.
„Die Zeugen Krüger und Caro haben vor dem Ausschuss übereinstimmend berichtet, dass der US-Sonderbeauftrage Khalilzad Anfang 2021 im Rahmen der innerafghanischen Friedensverhandlungen den Entwurf eines Powersharing Agreements vorgestellt habe. … Im März 2021 schrieb US-Außenminister Blinken laut Presseberichterstattung einen Brief an den damaligen afghanischen Präsidenten Dr. Ghani. In diesem Brief habe Blinken verschiedene Vorschläge gemacht, um den afghanischen Friedensprozess voranzutreiben. Der Plan habe unter anderem eine Übergangsregierung, nationale Wahlen und eine Friedenskonferenz unter Leitung der Vereinten Nationen in der Türkei vorgesehen.“
Khalilzad legte Anfang 2021 einen Entwurf für ein Powersharing Agreement vor; im März 2021 schickte US-Außenminister Blinken einen Brief an Ghani mit Vorschlägen für Übergangsregierung, Nationalwahlen und eine UN-geführte Friedenskonferenz in der Türkei. Eine AA-Vorlage an Maas vom 17.03.2021 kritisierte, dass die US-Initiativen nicht mit der Bundesregierung abgestimmt waren; sie brächten „neue Dynamik aber auch Herausforderungen”. Krüger: Das unabgestimmte Papier habe kontraproduktiv gewirkt. Caro: Khalilzad sei zu fixiert auf eine „Regierung der Einheit” gewesen, und sein schlechtes Verhältnis zu Ghani habe geschadet.
„Deutschland sei laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, „eines der fünf Länder mit ständiger Präsenz in Doha” gewesen. … Deutschland war demnach unter anderem im Rahmen der informellen „Host Country Support Group” (HCSG) gemeinsam mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien sowie den Vereinten Nationen an der Unterstützung des Doha-Prozesses beteiligt. … Entscheidende Parameter für uns bleiben das Ende des bewaffneten Konflikts und ein AFG von dem keine terroristische Bedrohung mehr ausgeht.“
Deutschland war eines von fünf Ländern mit ständiger Präsenz in Doha (neben USA, Norwegen, Katar, UN). Als Vertreter waren alternierend Krüger (AA-Länderreferatsleiter) und Sonderbeauftragter Potzel bzw. dessen Nachfolger Dr. Wieck vor Ort. Deutschland gehörte zur informellen „Host Country Support Group” mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien und UN. Eine AA-Vorlage an Maas (21.09.2020) definierte als Ziele: Ende des bewaffneten Konflikts und ein Afghanistan ohne terroristische Bedrohung. Krüger räumte einen „sehr leichten Fußabdruck” Deutschlands ein; mehr Personal wäre wünschenswert gewesen.
„[Maas:] dass die bestehenden Sicherheitsstandards des AA den Betrieb einer neuen Visastelle in Kabul nicht erlaubt hätten. Es sei ihm bewusst gewesen, dass hierdurch „Probleme […] für Menschen, die Visa beantragen“ wollen, entstünden.“
Trotz mehrfacher Vorschläge, auch durch das Krisenkurzberatungsergebnis Ende März 2021 („in erster Priorität“ eine Visastelle nahe der Botschaft planen), schloss das AA den Wiederaufbau einer Visastelle in Kabul aus Sicherheitsgründen aus. Auch ein BMVg-Vorschlag, im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) eine temporäre Visumbearbeitung einzurichten, wurde nicht umgesetzt. AM Maas bestätigte: Sicherheitsstandards ließen einen Betrieb nicht zu.
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf an der Expertise unserer Spezialkräfte besteht, gerade vor dem Hintergrund der sich absehbar verschlechternden Sicherheitslage. Ich habe selbst mit Bo Potzel gesprochen und empfehle vor diesem Hintergrund Ihre Billigung. Ggf ist ein begleitendes Gespräch Ihrerseits mit Außenminister Maas hilfreich.“
Eine BMVg-Vorlage vom 28.04.2021 schlug vor, ein Unterstützungselement des KSK an die Deutsche Botschaft Kabul zu entsenden. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer verfügte am 30.04.2021 Abstimmung mit dem BMI. Auf Arbeitsebene zwischen Rapp und Jokisch herrschte Einigkeit, das AA stand laut Potzel „positiv” gegenüber. Auf Ministerebene entstand jedoch laut Potzel ein Missverständnis im Telefonat zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer: BMVg ging fälschlich davon aus, das AA habe sich dagegen ausgesprochen. Eine Folgevorlage vom 05.07.2021 mit klarer Bitte des designierten Botschafters Potzel wurde von Generalinspekteur Zorn am 07.07.2021 gebilligt; eine ministerielle Billigung durch Kramp-Karrenbauer liegt dem Ausschuss nicht vor. Zu einer Verlegung von KSK-Soldaten an die Botschaft kam es nicht; KSK kam erst bei der Evakuierungsoperation zum Einsatz.
„Die schnellen Raumgewinne der TLB bergen die Gefahr eines „Domino Effekts“. Ob es den ANDSF gelingt, das Vorrücken der Taliban zu einem bestimmten Zeitpunkt zu stoppen, darf nicht zuletzt angesichts der unklaren militärischen Strategie und einer ausbleibenden überzeugenden Reaktion der Führung in Kabul, zumindest bezweifelt werden.“
In einer Ministervorlage des AA-Länderreferats Afghanistan an Außenminister Maas vom 11.08.2021 wurden drei Szenarien skizziert: (1) militärische Machtübernahme der Taliban als „sehr reale Möglichkeit“ (Emirat 2.0); (2) verhandelte Machtübergabe nach Einkesselung Kabuls; (3) Bürgerkrieg oder Verhandlungslösung, als „eher unwahrscheinlich“ eingestuft.
„Also, wir hätten nicht bis zum 11.09. gewartet, schon deshalb nicht, weil die Amerikaner uns nur bis zum 31. August garantiert haben, dass wir sozusagen ihre Sicherheitsgarantie nutzen können und ihre Möglichkeiten. Das hat mir an dem Wochenende oder in den Tagen Tony Blinken nach einem Telefonat ja auch noch einmal gesagt.“
Außenminister Maas telefonierte am 12.08.2021 mit US-Außenminister Blinken zur Zukunft Afghanistans und zur Sicherheit der Deutschen Botschaft. Blinken bestätigte, dass die US-Sicherheitsgarantie nur bis zum 31.08.2021 gelte. Maas bewertete Blinken als „verlässlich“; er sei „überrollt worden von gewissen Entwicklungen“.
„Wir haben beschlossen, dass, wenn ihr alle voll arbeitsfähig am Flughafen sein könnt, dann alle in die dort bereitstehenden Container umziehen können.“
Am 14.08.2021 entschied das AA unter Leitung von Staatssekretärin Leendertse (mit Billigung von Außenminister Maas), die Botschaft zum Flughafen zu verlegen. Krisenreaktionszentrumsleiter Dr. Jokisch teilte dies van Thiel telefonisch mit, unter der Bedingung, dass die Botschaft am Flughafen „voll arbeitsfähig“ bleibe. Van Thiel hielt dies für nicht realisierbar (keine Container vor Ort).
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“
Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.
„Mandatierung (Abstützung auf formell bis 31.1.22 gültiges RSM-Mandat (so Präferenz BM Maas und Scholz) bzw. Neumandatierung (so AKK): BKin zieht, wie AKK, neues Mandat vor; Debatte im Parlament werde ohnehin kommen.“
In einer Telefonkonferenz am 14.08.2021 zwischen Maas, Scholz, Seehofer, Kramp-Karrenbauer und Jäger debattierten die Minister:innen die Mandatsfrage: Maas und Scholz präferierten die Abstützung auf das RSM-Mandat (gültig bis 31.01.2022); Kramp-Karrenbauer („Mandatswahrhaftigkeit“) und Bundeskanzlerin Merkel präferierten ein neues Mandat. Einigkeit bestand, dass wegen Gefahr in Verzug ein Beginn ohne vorherigen Parlamentsbeschluss verfassungsrechtlich zulässig war.
„Es ist unerträglich wie Marquardt und seine Luftbrücke agieren und unsere Evakuierungsbemühungen erschweren.“
Die Initiative Kabul Luftbrücke (Erik Marquardt MdEP) charterte ein Flugzeug, das am 25.08.2021 in Kabul landete und 18 portugiesische Ortskräfte evakuierte. Der NATO-CallSign wurde auf Wunsch von Maas vergeben. Staatssekretär Berger und Geschäftsträger van Thiel bezeichneten die Aktion als störend („unerträglich“): Das Flugzeug habe die Landebahn mehrere Stunden blockiert und die Amerikaner verärgert.
„Zum Abschluss der Krisenstabssitzung habe der Zeuge Maas darauf hingewiesen, dass „bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert“ werden könnten.“
In der Krisenstabssitzung am 20.08.2021 wies Außenminister Maas darauf hin, dass bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert werden könnten. Beschlossen: Gespräche mit Nachbarstaaten für Ausreisewege über Land, Anschlusslösung über den 31.08. hinaus.
„Minister Maas ist dann Ende August in die Region gereist, und wir haben einen sogenannten „Compact for Afghanistan“ ausgearbeitet, in die Europäische Union eingebracht, bei dem es im Wesentlichen darum ging: „Wie können wir mit den Nachbarstaaten Afghanistans kooperieren?“, einmal natürlich wegen der weiteren Evakuierung, wegen der Stabilisierung, wegen der humanitären Hilfe.“
Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg und BND betrieben dies gezielt und mit großem Aufwand. Dem AA fehlte jedoch laut dem damaligen Außenminister Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für einen solchen Prozess der Aufarbeitung.“
Im Nachgang zur Machtübergabe gab es in einigen Ressorts strukturierte Lessons-learned-Prozesse, gezielt und mit großem Aufwand v.a. bei BMVg und BND. Im AA fehlte laut Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für eine solche Aufarbeitung.
„Eine Information, die im Wege der Obleuteunterrichtung an den Deutschen Bundestag gelangte, betrifft den Truppenabzug im April 2021: Im AA war infolge eines Telefonates des damaligen Bundesaußenministers Maas mit dem US-Außenminister Blinken bereits am 12. April 2021 bekannt, dass die USA und in der Folge auch die NATO am 14. April 2021 ihren Abzug verkünden würden. … Schließlich wurden die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses am Abend des 14. April 2021 telefonisch durch den damaligen Außenminister Maas und die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert.“
Nach einem Maas-Blinken-Telefonat war im AA bereits am 12.04.2021 bekannt, dass USA und NATO am 14.04.2021 ihren Abzug verkünden würden. AA-Sicherheitsbeauftragte Bellmann riet zunächst von einer Vorabunterrichtung ab. Die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses wurden am Abend des 14.04.2021 telefonisch durch Außenminister Maas und Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert, also am Tag der Verkündung selbst.
„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben falsche Einschätzungen voneinander übernommen. Das muss sich ändern. In Zukunft sollte man die Erkenntnisse anderer Dienste noch einmal sehr intensiv überprüfen. Die Entscheidungen, die aufgrund dieser fehlerhaften Berichte getroffen wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Aber sie waren im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Arbeitsweise unserer Dienste bleiben.“
Am 20.08.2021 bezeichnete Außenminister Maas in einem SPIEGEL-Interview die Lageeinschätzung des BND als „offensichtlich falsch“; Dienste hätten gegenseitig Fehleinschätzungen übernommen. Entscheidungen seien „nach bestem Wissen und Gewissen“, aber „im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen“ getroffen worden. Dies könne „nicht ohne Konsequenzen“ für die Arbeitsweise der Dienste bleiben. In der Vernehmung konnte sich Maas an die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht aktiv erinnern.
„„In einem Vermerk über eine ressortübergreifende Runde vom 4. März 2020, heißt es, dass Markus Potzel durch die Amerikaner vor Vertragsunterzeichnung Einsicht in den Vertragstext sowie die geheimen Zusatzprotokolle zum Doha-Abkommen erhielt, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Folgerichtig lobte Heiko Maas am 4. März 2020 vor dem Deutschen Bundestag den Vertragsabschluss zwischen den USA und den Taliban als einen „großen Fortschritt”.“
Aus einem BKAmt-Vermerk geht hervor: Der deutsche Sonderbeauftragte Potzel erhielt am Tag vor der Unterzeichnung Einsicht in Vertragstext und geheime Annexe, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Heiko Maas lobte das Abkommen am 04.03.2020 vor dem Bundestag als „großen Fortschritt” und „mehr als eine vertrauensbildende Maßnahme”. Aus Sicht der AfD widerlegt dies die Erzählung einer „Überrumpelung”.
„„Die Personen auf den Listen sind alle inzwischen frei, daher kaum auffindbar. Deutschland hat seinerzeit - anders als andere - keine Einsprüche gegen Freilassungen eingelegt. Es bestünde die Gefahr zum Verhandlungs-Behinderer zu werden.“
Im BND-Vermerk (Januar 2021) ist festgehalten: Die deutsche Bundesregierung hatte, anders als andere, kein Veto gegen die Freilassung jener Taliban-Kämpfer eingelegt, die am Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat Masar-i-Sharif (2016) und am für die Bundeswehr tödlichen Karfreitags-Gefecht 2010 beteiligt waren. Außenminister Maas hatte zuvor seinen französischen Amtskollegen versucht, von einer Zustimmung zur Freilassung zu überzeugen. Die deutsche Begründung: Man wollte nicht zum „Verhandlungs-Behinderer” werden.
„„Nee. Wir hatten alles schon organisiert in Neuhardenberg. Es hat nicht stattgefunden. Nein, es hat sich zerschlagen. […] Ich glaube, die Amerikaner waren diejenigen, die gesagt haben: ,Lasst das jetzt in Doha‘.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1031–1032 (Original, neues Fenster)
Anfang Juni 2021 hatte das AA (Staatssekretär Berger, mit Wissen von Minister Maas) ein diskretes Treffen hochrangiger Taliban- und Republik-Vertreter in oder bei Berlin organisiert (Ort: Neuhardenberg). Vorgesehen waren Bilaterale Termine bis Staatssekretärsebene. Die Einladung wurde aber laut Berger auf Druck der USA zurückgenommen, vermutlich um Katar nicht zu brüskieren. Aus AfD-Sicht ein weiteres Beispiel deutscher US-Abhängigkeit.
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)
Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).
„„Aber, ich meine, man muss ja mal ehrlicherweise - und ich glaube, das wissen auch alle Beteiligten - noch mal dazu sagen: Das Ganze fand schon im Bundestagswahlkampf statt, und das Ganze hat natürlich auch Auswirkungen gehabt, dass es genutzt wurde im Bundestagswahlkampf. Das ist so. Das ist legitim.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1074–1075 (Original, neues Fenster)
Nach dem Fall Kabuls schob Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) die Schuld auf die vermeintlich falsche Berichterstattung des unter Fachaufsicht des CDU-geführten BKAmt stehenden BND. BND-Präsident Bruno Kahl bezeichnete dies vor dem Ausschuss als „himmelschreiende Ungerechtigkeit”. Maas selbst gab vor dem Ausschuss zu Protokoll, das Vorgehen sei Teil des SPD-Bundestagswahlkampfs gewesen. Tatsächlich hatte der BND in der Krisenstabssitzung vom 13.08.2021 explizit Kipp-Punkte für einen früheren Einmarsch genannt (u.a. „Vereinbarung mit Taliban”, „Teil-/Komplettabzug westlicher Botschaften”).
„Nur sechs Tage später unterrichtete Markus Potzel das Auswärtige Amt erneut von einem mit Simon Gass geführten Gespräch, das Auskunft auch über die deutsche Sicht auf eine mögliche diplomatische Anerkennung des Taliban-Regimes gibt: „ “ [diplomatische] „ “ [in Taliban-Afghanistan] „ .“, Pragmatisch sah es Angela Merkel offensichtlich auch, dass Markus Potzel und Dr. Jasper Wieck im November 2021 nach Kabul flogen, um sich mit Vertretern der dortigen Regierung zu treffen.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1086–1088 (Original, neues Fenster)
Aus AA-Vermerken Potzels (24./30.08.2021) geht hervor: Bundesregierung und USA hatten Interesse an baldiger diplomatischer Präsenz in Taliban-Afghanistan; eine „Anerkennungsproblematik” sahen weder UK noch USA. Bundeskanzlerin Merkel empfing Potzel wenige Tage nach der Bundestagswahl (Ende September 2021), um über künftiges Engagement zu beraten. Potzel und Wieck flogen im November 2021 nach Kabul, um sich mit Vertretern der neuen Taliban-Regierung zu treffen, laut Merkel-Aussage „nicht abwegig”. Warum es letztlich nicht zur Anerkennung kam, konnte nicht geklärt werden, vermutlich US-Letztentscheidung.
„„Im […] Telefonat erläuterte Marquard, wie teuer der Leerflug geworden sei, weil neben dem normalen Charter noch eine erhebliche Erhöhung der Versicherungskosten wegen der langen Verweildauer auf dem Boden in Kabul fällig geworden sei, sowie Strafzahlungen drohten […] (,die Afghanen sind mir jetzt völlig egal, ich muss den Flieger loswerden‘).“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1100–1101 (Original, neues Fenster)
EU-Abgeordneter Erik Marquardt (Grüne) drängte mit der NRO „Kabul Luftbrücke e.V.” auf Charter-Flüge nach Kabul, was im AA Frustration auslöste. AA-Staatssekretär Berger: „Es ist unerträglich wie Marquardt und seine Luftbrücke agieren und unsere Evakuierungsbemühungen erschweren.” Die NRO flog Afghanen ohne Einreiseberechtigung aus, gab sich gegenüber georgischen Behörden teils als BND-Beamte aus. BMI-Staatssekretär Teichmann nannte das Vorgehen „Unding”. Trotzdem wies Maas dem NRO-Flugzeug ein NATO-CallSign zu, was die US-Seite verärgerte.
„„Mit dem 15.08. wurde sie nicht eingestellt, sondern sie wurde vorübergehend ausgesetzt.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1109–1110 (Original, neues Fenster)
Trotz Maas' öffentlicher Ansage am 11.08.2021 („keinen Cent mehr nach Afghanistan, wenn die Taliban übernommen haben”) wurde die EZ laut BMZ-Referentin nicht eingestellt: Risk Management Office, Gehälter an Ortskräfte u.a. liefen weiter. Anfang September 2021 entschied das AA laut Abteilungsleiterin Warning ohne Absprache mit BMZ: „Wir machen weiter.” Spätere Hawala-Geldtransfers wurden trotz BaFin-Beurteilung („eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien”) durch eine Staatssekretärsrunde freigegeben. Wolfgang Schmidt (SPD, damals Finanzstaatssekretär) konnte sich auf AfD-Befragung „nicht erinnern”, dabei gewesen zu sein.
„Am 14. August 2021 sprach Bundesminister Seehofer diese Problematik direkt gegenüber Bundesminister Maas an und forderte diesen auf, die notwendigen Maßnahmen für 10.000 Betroffene zu ergreifen und beispielsweise ausreichend Charterflüge zu planen.“
Die CDU/CSU dokumentiert, dass Bundesinnenminister Seehofer am 14.08.2021 Bundesaußenminister Maas direkt aufforderte, Maßnahmen für 10.000 Betroffene (u.a. Charterflüge) zu ergreifen. Das sei ein Beleg dafür, dass die AA-Planung zu diesem Zeitpunkt unzureichend war.
„Damit hatten sich auch die Versuche der Bundesregierung, zusammen mit Partnern einen Conditions-Based-Approach weiterzuverfolgen, erledigt. Fortan stand beim Thema Truppenabzug im Fokus, Soldaten und Material geordnet und sicher aus Afghanistan rückzuverlegen.“
Die CDU/CSU bewertet die Bemühungen für eine Konditionierung des Abzugs (AA-Non-Paper Juni 2020; Maas-Gespräche; Merkel-Vorlagen) als konsequent. Mit der Biden-Entscheidung am 12./14.04.2021 (Komplettabzug bis 11.09.2021) waren diese Versuche erledigt.
„Meine Vermutung ist, dass genau diese Schwierigkeiten Rolf sehr recht sein werden. Es den künftigen Mehrheiten so schwer wie möglich zu machen… […] wahrscheinlich kommt es Rolf gerade darauf an, die neuen Mehrheiten im BT zu ärgern.“
Die CDU/CSU dokumentiert eine interne AA-E-Mail (Leiterin Leitungsstab, 27.01.2021), wonach SPD-Fraktionsvorsitzender Mützenich auf eine kurze Mandatsverlängerung (bis Ende Dezember 2021) bestand. Vermutete Motivation: den neuen Mehrheiten nach der Wahl das Leben schwer zu machen. Sachargumente seien nachrangig gewesen.
„Auf Initiative von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und Bundeskanzlerin Dr. Merkel wurde im Jahr 2021 innerhalb der Bundesregierung mehrfach die Planung von Charterflügen für Ortskräfte angestoßen. Außenpolitische Bedenken und Einwände der Arbeitsebene verhinderten allerdings, dass es rechtzeitig zur Vorbereitung von Charterflügen kam. Die letztlich vom AA für Mitte August 2021 geplanten Charterflüge für Ortskräfte kamen angesichts der Lageentwicklung deutlich zu spät.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Charterflüge wurden mehrfach von Kramp-Karrenbauer und Merkel angeregt; das AA blockierte aus „außenpolitischen Bedenken” (Signalwirkung). Die schließlich vom AA für Mitte August 2021 angekündigten zwei Charter kamen zu spät.
„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare Aussage seitens AA, aber Hinweis auf die zwei von BM Maas angekündigten Flüge bis Ende des Monats […]. AA weist darauf hin, dass sich seit Positionierung des Ministers die Sicherheitslage verschlechtert habe.”“
Die CDU/CSU belegt anhand BKAmt-Notiz: Noch am 13.08.2021 im Krisenstab habe das AA es vermieden, sich klar zu Charterflügen festzulegen, und nur auf die zwei angekündigten Flüge verwiesen. Erst öffentlicher Druck habe Maas bewegt, sich zu Chartern zu positionieren.
„Der BND berichtete über den gesamtem Untersuchungszeitraum professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit zu Afghanistan – lag jedoch bei der Datierung der Machtübergabe in Kabul letztendlich falsch. Jedoch war die einhellige Meinung aller durch den Ausschuss über fast drei Jahre hinweg befragten Fachleute: Mitte August war etwas im Fluss, aber die Übernahme Kabuls durch die Taliban am 15. August 2021 habe man nicht kommen sehen können.“
Die CDU/CSU bewertet die BND-Berichterstattung insgesamt positiv: „professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit”. Die Datierung der Machtübergabe sei falsch gewesen, aber „die Frage Lag der BND falsch? ist nicht die entscheidende, sondern: Hätte der BND zu einer anderen Einschätzung kommen müssen?” Diese Frage verneint die CDU/CSU eindeutig. Die Maas-Aussage „katastrophale Folgen” sei „unterkomplex”.
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 plante, keine unmittelbare Evakuierung oder Verlagerung der Botschaft zu beschließen. […] Dass nicht die Bewertung des BND, sondern die Vorbereitung des AA ausschlaggebend für die Operativen Schlussfolgerungen war, wurde in weiteren Befragungen des Untersuchungsausschusses deutlich.“
Die CDU/CSU widerspricht der Maas-Erzählung („BND lag falsch”) deutlich: Das Ergebnis der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (keine sofortige Evakuierung) sei nicht aus dem BND-Lagebild, sondern aus einer AA-Vorabentscheidung (Hausbesprechung 12.08., „Regieanweisung” für Leendertse) gefolgt. Geplant waren zwei Charterflüge in der Folgewoche, die Botschaft sollte offen bleiben.
„Dieser – sicherlich durch die damalige Wahlkampfsituation bestärkte – unterkomplexe Bewertung des Krisenstabes fehlen zentrale Fakten. Vor allem dürfen nicht – wie mehrere Zeugen betonten – mit dem Wissen von heute die Entwicklung, die Aussagen und Entscheidungen des 13. August 2021 in der Retrospektive bewertet werden.“
Die CDU/CSU kritisiert: Maas habe in den Medien (Spiegel 20.08.2021) erklärt, der BND habe „eine falsche Lageeinschätzung” mit „katastrophalen Folgen” geliefert. Diese Darstellung sei „unterkomplex” und durch die damalige Wahlkampfsituation bestärkt und blende aus, dass die AA-Vorabentscheidungen ausschlaggebend waren.
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“
Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“
Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema auf die Ebene der Bundeskanzlerin. Am 16. Juni 2021 fand unter ihrer Leitung ein Gespräch im BKAmt statt […]. Frau BK'in [hat] festgestellt, die OK der Bundeswehr und des BMI seien höher gefährdet als die nationalen Beschäftigten anderer Ressorts und der EZ.“
Die CDU/CSU dokumentiert: BMI, AA, BMZ lehnten Ausweitung der Zweijahresfrist (Anzeigerecht bis 2013 rückwirkend) für die Bundeswehr-Ortskräfte ab. Erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers auf BKin-Ebene und Entscheidung Merkels (16.06.2021) wurde Ausweitung für Ortskräfte von BMVg und BMI beschlossen: ~300–500 zusätzliche Ortskräfte mit bis zu 1.500 Familienangehörigen.
„In der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 führte die Berichterstattung des BND nach Zeugenaussagen dazu, dass die Deutsche Botschaft Kabul nicht sofort evakuiert wurde. Die FDP-Fraktion führt dies auch auf die mangelnden Fähigkeiten der damaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (inkl. Staatsekretäre) zurück, die Terminologie des BND zu verstehen und richtig einzuordnen. In seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss konnte unter anderen auch der damalige Außenminister Heiko Maas die Terminologie, insbesondere die Bedeutung von Wahrscheinlichkeitsbeschreibungen, nicht einordnen.“
Die FDP-Fraktion führt das Ausbleiben einer sofortigen Evakuierung am 13.08.2021 auch auf mangelnde Fähigkeiten zurück, die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie zu verstehen und einzuordnen. Auch der damalige Außenminister Maas habe diese Terminologie in seiner Befragung nicht einordnen können.
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich dazu gezwungen sah nachzuziehen. Mögliche Erzählungen die damalige Verteidigungsministerin Annegret-Kramp Karrenbauer (CDU) oder der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) hätten das unabhängig davon forciert sind aus Sicht der FDP-Fraktion wenig plausibel.“
Die FDP bewertet: Die Vorverlegung der Krisenstabsitzung vom 16. auf den 13.08.2021 sei erst durch die öffentliche US- und UK-Truppenankündigung ausgelöst worden, nicht durch eigene Lageerkenntnis. Erzählungen, Kramp-Karrenbauer oder Maas hätten dies unabhängig davon forciert, seien „wenig plausibel”.
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
„„Die Hoffnung stirbt zuletzt.” (Mitarbeiterin Referat Pakistan/Afghanistan, AA)“
Die Fraktion fasst zusammen: Zwischen Februar 2020 und April 2021 habe sich die Bundesregierung auf das „Prinzip Hoffnung” verlassen, auf einen Erfolg der innerafghanischen Verhandlungen und auf eine Korrektur durch Biden. Es habe nicht an Informationen gemangelt, sondern an politischen Entscheidungen. Minister:innen und Kanzlerin seien überwiegend nicht oder spät involviert gewesen; die Ressortkonflikte wurden auf untere Ebenen abgeschoben, wo sie nicht lösbar waren.
„Allerdings muss festgehalten werden, dass die Berghof Stiftung nicht dazu beigetragen hat, ein realistisches Bild der Gespräche in Doha nach Berlin zu vermitteln. Dass man nie genau wisse, wie Verhandlungen enden, ist zwar grundsätzlich richtig. Allerdings gab es gleichzeitig begründete Zweifel am Interesse der Taliban, die IAV für beide Seiten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu führen. Dennoch hat auch die Berghof Stiftung zu den Stimmen gehört, die eine politische Lösung für zu lange als realistische Möglichkeit eingeschätzt hat.“
Die Fraktion würdigt die Berghof Stiftung als „ehrliche Vermittlerin” in den IAV. Sie kritisiert aber, dass die Stiftung zu lange politische Lösungen für realistisch gehalten habe und kein realistisches Bild der Gespräche nach Berlin vermittelt habe. Maas habe sich in seiner Befragung auf diese optimistische Einschätzung berufen.
„„… wenn wir evakuieren wollen, müssen wir anfangen.” (Geschäftsträger van Thiel, 23.07.2021)“
Die Fraktion kritisiert, dass die Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul „zu spät” erfolgte. Geschäftsträger van Thiel habe seit dem 22./23.07.2021 in DKOR und E-Mails eindringlich gewarnt; ein DKOR von Botschafterin Haber (06.08.2021) sei wegen Wochenende erst am 09.08.2021 bearbeitet worden. Trotz BND-Prognose vom 13.08.2021 (Fall Kabuls in 30–90 Tagen) sei am 14./15.08.2021 die Botschaft nur durch US-Hubschrauber „in letzter Minute” evakuiert worden. Maas habe in dieser Krise keine steuernde Rolle gespielt.
„Das Auswärtige Amt legte außerdem einen „Fünfpunkteplan“ vor, der Maßnahmen zur Unterstützung der nachträglichen Ausreise enthielt. Der Plan beinhaltete sinnvolle Maßnahmen zur Gesprächsaufnahme mit den Nachbarstaaten Afghanistans, damit Schutzsuchende Personen auf dem Landweg Afghanistan verlassen konnten. Es ist außerdem zu begrüßen, dass Außenminister Maas am 31. August 2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans reiste, um dies zu unterstützen. Positiv ist zu bewerten, dass die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan verfasste und damit um Unterstützung der visumfreien Einreise afghanischer Ortskräfte bat.“
Die Fraktion würdigt, dass die Ressorts sich nach Abschluss der militärischen Evakuierung auf ressortübergreifende Grundsätze einigten (Erweiterung des Berechtigtenkreises bis 2013, individuelle Gefährdungsprüfung). Das AA legte einen Fünfpunkteplan vor; Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; die Botschaft Islamabad (Pakistan) verfasste ab 27.09.2021 Verbalnoten zur visumfreien Einreise. Kritisch sei jedoch, dass mit Ausnahme von Ortskräften von Bundeswehr und Bundespolizei weiterhin eine individuelle Gefährdungsprüfung galt. Das sei angesichts der Lage nicht nachvollziehbar.