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Hazara

In 2 Aussagen genannt.

Feststellung 4.2.4.2.4 — Situation von Minderheiten S. 120–121

Kaum explizite Minderheitenförderprogramme; faktische Berücksichtigung in anderen Programmen

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„In Bezug auf die Förderung von ethnischen Minderheiten ist anzumerken, dass es hier mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte keine oder nur wenige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Bezug auf die Förderung von ethnischen Minderheiten ist anzumerken, dass es hier mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte keine oder nur wenige explizite Förderprogramme durch die Bundesregierung gegeben hat. Dennoch legten Programme und Projekte in anderen Bereichen in der Praxis häufig Wert auf die Berücksichtigung der Belange von Minderheiten. Zudem hatten viele ausländische Einrichtungen, aber auch einige afghanische Organisationen, überwiegend Tadschiken, Hazara oder Angehörige weiterer nicht-paschtunischer Minderheiten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 120–121 (Original, neues Fenster)

Mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte gab es seitens der Bundesregierung keine oder nur wenige explizite Förderprogramme für ethnische Minderheiten. Dennoch berücksichtigten Programme in anderen Bereichen die Belange von Minderheiten; viele ausländische und einige afghanische Organisationen hatten überwiegend Tadschiken, Hazara oder andere nicht-paschtunische Minderheiten als Mitarbeitende, auch aus Furcht vor pro-Taliban Innentätern.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Bundesregierung, Tadschiken, Hazara enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.4 — Situation von Minderheiten S. 121

Hazara: doppelte Diskriminierung; ISKP-Anschläge auf Dasht-e-Barchi

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„Der „Islamische Staat in der Provinz Khorasan“ (ISKP) trägt die Verantwortung für die schwersten Terroranschläge der Geschichte Afghanistans und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der „Islamische Staat in der Provinz Khorasan“ (ISKP) trägt die Verantwortung für die schwersten Terroranschläge der Geschichte Afghanistans und stellt für schiitische Minderheiten eine der größten, unmittelbaren Bedrohungen dar. So richten sich die Anschläge immer wieder gezielt gegen die Hazara. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass ein Großteil der Anschläge systematisch im überwiegend von Hazara bewohnten Stadtteil Dasht-e-Barchi in Kabul verübt wurde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 121 (Original, neues Fenster)

Die historisch verfolgte Volksgruppe der Hazara erzielte ab 2001 deutliche Fortschritte bei Bildung und politischer Repräsentation. Mit der sich verschlechternden Sicherheitslage wurden sie jedoch Opfer doppelter Diskriminierung. Der „Islamische Staat in der Provinz Khorasan” (ISKP) verübte schwerste Terroranschläge systematisch im überwiegend von Hazara bewohnten Stadtteil Dasht-e-Barchi in Kabul.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Hazara, ISKP enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json