Bridge the Gap.

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Hans-Joachim Gießmann

In 10 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.4 — Berghof Stiftung S. 347–349

Berghof Stiftung beriet beide Verhandlungsdelegationen; Auftrag und Finanzierung durch AA, „nicht ergebnisneutral”

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„Die Berghof Stiftung, eine teilweise auch als Berghof Foundation bezeichnete Nichtregierungsorganisation, hat im Rahmen der innerafghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Berghof Stiftung, eine teilweise auch als Berghof Foundation bezeichnete Nichtregierungsorganisation, hat im Rahmen der innerafghanischen Friedensverhandlungen beide Verhandlungsdelegationen beraten und unterstützt. … Der Zeuge Krüger hat vor dem Ausschuss erklärt, die Berghof Stiftung sei weder wert- noch ergebnisneutral und damit „kein neutraler Akteur” gewesen. Die Taliban hätten gewusst, dass sie für Demokratie und Menschenrechte einstünden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 347–349 (Original, neues Fenster)

Die Berghof Stiftung (NGO, gegründet 1971, privat grundfinanziert) beriet beide Verhandlungsdelegationen. Sie wurde auf Anfrage beider Konfliktparteien tätig und über zwei Förderanträge vom AA finanziert. Krüger betonte, sie sei nicht neutral; den Taliban sei klar gewesen, dass Berghof Demokratie und Menschenrechte gegenüber einem Emirat bevorzuge. Außenminister Maas bezeichnete ihre Funktion als „betreuend”; über sie habe das AA schnell Informationen aus der afghanischen Regierung erhalten.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Berghof Stiftung, Hans-Joachim Gießmann, Krüger (AA), Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.8 — Mandatsverlängerung RSM S. 357–358

Mandatsverlängerung RSM 25.03.2021: Taliban erklärten Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten für aufgehoben

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„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als grundsätzlich falsch verurteilen, in der Mandatsverlängerung eine Ankündigung für einen Verbleib DEU und damit als Verstoß gegen das USA-TLB-Abkommen sehen. Dies hebe somit die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber DEU Soldaten explizit auf; die Verantwortung dafür liege allein bei DEU.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Der Bundestag verlängerte am 25.03.2021 das RSM-Mandat bis 31.01.2022. Gießmann und Krüger trafen Taliban-Vertreter, um Hintergründe zu erläutern; laut Gießmann konnte die Befürchtung einer längeren deutschen Anwesenheit ausgeräumt werden. Eine BMVg-Vorlage vom 21.04.2021 stellte demgegenüber dar: Die Taliban hätten in einem abgestimmten Statement die Verlängerung verurteilt, als Verstoß gegen das US-Taliban-Abkommen gewertet und die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten ausdrücklich aufgehoben.

Hinweis: Gießmann (Berghof) sah die Befürchtung ausgeräumt; das BMVg dokumentierte ein gegensätzliches, abgestimmtes Taliban-Statement. Der Bericht stellt beide Darstellungen nebeneinander.
Thema: NATO & Bündnis 2021-03-25 Akteure: Taliban, Bundeswehr, BMVg, Hans-Joachim Gießmann abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.9 — NATO-Abzugsentscheidung S. 357–358

NATO-Abzugsentscheidung 14.04.2021: Verhandlungsbereitschaft der Taliban sank; Verhandlungen wurden „ausgesessen”

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„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der Doha-Vereinbarung umgesetzt werden. Aber mit der Ankündigung am 14. April war das Datum gesetzt. Und das hat die […] Verhandlungsbereitschaft der Taliban nicht gerade erhöht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Am 14.04.2021 verkündete die NATO nach Abschluss des US-Review-Prozesses den vollständigen Abzug bis spätestens 11.09.2021. Die Zeugin Stemmler (AA-Länderreferat): Die Befürchtung wuchs, dass die Verhandlungen von den Taliban „einfach ausgesessen” würden; gleichzeitig wurden Sicherheitsmaßnahmen in Kabul und Anpassungen des Ortskräfteverfahrens vorangetrieben. Gießmann: Mit gesetztem Abzugsdatum sank die Verhandlungsbereitschaft der Taliban.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: NATO, Taliban, Hans-Joachim Gießmann, Stemmler (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.10 — Verhandlungen Mai/Juni 2021 S. 358–359

Istanbul-Konferenz April oder Mai 2021 sollte stockende Verhandlungen beleben, kam aber wegen Taliban-Desinteresses nie zustande

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„Als vor diesem Hintergrund die Verhandlungen in Doha und der Friedensprozess zu keinen greifbaren Ergebnissen führten und die Taliban den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als vor diesem Hintergrund die Verhandlungen in Doha und der Friedensprozess zu keinen greifbaren Ergebnissen führten und die Taliban den Truppenabzug erwarteten, wollten die amerikanische und die afghanische Regierung Ende April/Anfang Mai 2021 eine internationale Konferenz in Istanbul einberufen, um weitere Möglichkeiten einer friedlichen Lösung auszuloten. … Die Konferenz wurde aufgrund der Bitte der Taliban zunächst um einen Monat verschoben, fand aber schließlich nie statt, weil die Taliban sich nicht interessierten …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 358–359 (Original, neues Fenster)

Die geplante Istanbul-Konferenz (24.04.–04.05.2021) sollte die stockenden Doha-Verhandlungen mit Gästen aus 20+ Ländern beleben. Auf Bitte der Taliban um einen Monat verschoben, fand sie schließlich nie statt, weil die Taliban kein Interesse hatten und an ihren Positionen festhalten wollten. Staatssekretär Berger sah die Verhandlungen spätestens nach der gescheiterten Istanbul-Konferenz als gescheitert an. Gießmann hielt im Mai 2021 noch ein Zeitfenster von „ca. vier Wochen” für möglich.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen April/Mai 2021 Akteure: Staatssekretär Berger (AA), Dr. Alema, Taliban, Hans-Joachim Gießmann abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.12 — Friedliche Machtübergabe? S. 359–361

Mitte August 2021: Geplanter Karzai- und Abdullah-Besuch in Doha für friedliche Machtübergabe, gescheitert an Ghanis Flucht

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„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige afghanische Präsident Karzai und der Vorsitzende des Hohen Rates für Nationale Versöhnung Dr. Abdullah nach Doha fliegen, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Der Besuch sei vom 15. bis zum 17. August 2021 geplant gewesen. … Die „weitgehende, aber doch nicht abgeschlossene Vereinbarung” zur Machtübergabe an die Taliban sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann letztlich an der Flucht Dr. Ghanis und des afghanischen Vizepräsidenten Saleh aus Kabul gescheitert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 359–361 (Original, neues Fenster)

Vom 15.–17.08.2021 war ein Besuch Karzais und Abdullahs in Doha geplant, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Gießmann konzipierte am 13./14.08.2021 auf Bitte der afghanischen Republik ein kurzes Papier u. a. zu Gewaltfreiheit und Powersharing. Außenminister Atmar berichtet: Am Abend des 14.08.2021 signalisierte Ghani in einer Telefonschalte mit Blinken Bereitschaft zur Machtübergabe; eine Delegation unter Abdullah sollte nach Doha. Die Verhandlungen scheiterten am 15.08.2021 an der Flucht Ghanis und Vizepräsident Salehs aus Kabul.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen August 2021 Akteure: Hamid Karzai, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani, Amrullah Saleh… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.13 — Machtübernahme S. 361–362

Gießmann: Wunsch an die Taliban, in Kabul einzurücken, weil Chaos drohte; Leendertse hatte keine Kenntnis

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„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Prof. Dr. Dr. Gießmann hat vor dem Ausschuss berichtet, es sei ihm zugetragen worden, „dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA an die Taliban der Wunsch herangetragen” worden sei, nach Kabul einzurücken, weil sich dort kriminelle Gangs betätigten und ein „absolutes Chaos gedroht habe”. Die Zeugin Leendertse, damalige Staatssekretärin im AA, hat vor dem Ausschuss nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann erklärt, dass sie keine Kenntnis über eine solche Aufforderung der USA oder der afghanischen Regierung an die Taliban gehabt habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 361–362 (Original, neues Fenster)

Gießmann berichtet, ihm sei zugetragen worden, dass sowohl von afghanischer Seite als auch von den USA der Wunsch an die Taliban herangetragen worden sei, in Kabul einzurücken, wegen drohenden „absoluten Chaos” durch kriminelle Gangs. Staatssekretärin Leendertse (AA) erklärte, von einer solchen Aufforderung keine Kenntnis zu haben. Nadery: Der ehemalige Präsident Karzai habe versucht, Kontakt zu den Taliban aufzunehmen und sie zur Ordnungswiederherstellung nach Kabul zu rufen.

Hinweis: Gießmanns Schilderung wird von Leendertse weder bestätigt noch widerlegt; sie hatte keine Kenntnis.
Thema: Taliban 2021-08-15 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Leendertse (AA), Hamid Karzai, Taliban… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 3 — Verhältnis AA–Berghof S. 368–369

AA und Berghof Stiftung: „Firewall” und Arbeitsteilung: Prozessberatung Berghof, politische Unterstützung AA

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„Die Berghof Stiftung habe laut Aussagen des Zeugen Krüger vor allem „Prozessberatung” angeboten, während für das AA die „politische Unterstützung” im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Berghof Stiftung habe laut Aussagen des Zeugen Krüger vor allem „Prozessberatung” angeboten, während für das AA die „politische Unterstützung” im Vordergrund gestanden habe. Man habe nicht immer an den jeweils anderen Gesprächen teilgenommen, sich aber dennoch „aus Pragmatismus unterstützt”. Es sei immer wieder deutlich gemacht worden, „dass die Berghof Stiftung kein Regierungsakteur” sei. Auch sei „ganz bewusst immer wieder so eine gewisse Firewall eingezogen” worden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 368–369 (Original, neues Fenster)

Krüger und Gießmann beschrieben das Verhältnis als Arbeitsteilung mit bewusster „Firewall”: Berghof Stiftung war für Prozessberatung zuständig (auch zu sensiblen Detailfragen wie der zugrundezulegenden Islamschule), das AA für politische Unterstützung. Die Berghof Stiftung war „in keinerlei Entscheidungsprozesse involviert”; das AA gab „zu keinem Zeitpunkt” Verhandlungsvorgaben. Allerdings: Nadery berichtete, dass die Berghof Stiftung von einigen in der Republik-Delegation dennoch als „Partner” der deutschen Regierung wahrgenommen wurde.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Auswärtiges Amt, Berghof Stiftung, Krüger (AA), Hans-Joachim Gießmann… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Sondervotum Kap. 4.1.8.1 — Replik CDU/CSU S. 82

Replik CDU/CSU: Behauptetes Abkommen vom 14.08.2021 widerspricht historischen Fakten

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„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen Reiner Haunreiter zu Abschnitt 4.1.2.4364 Die Darstellung im Sondervotum der AfD, es sei am 14. August 2021 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Afghanistan und den Taliban gekommen, entspricht nicht den historischen Fakten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 82 (Original, neues Fenster)

Die Replik der CDU/CSU-Fraktion stellt klar: Die Darstellung im AfD-Sondervotum, am 14. August 2021 sei zwischen Republik-Regierung und Taliban ein Abkommen geschlossen worden, entspricht „nicht den historischen Fakten“. Prof. Gießmann (Berghof Foundation, durch AA finanziert) führte im 1. Untersuchungsausschuss aus: Es ging nicht mehr um Friedensverhandlungen, sondern um einen ordentlichen Übergang. Die Taliban hätten sich bereit erklärt, Kabul „nicht militärisch zu erobern“. Die Gespräche scheiterten an Ghanis Flucht.

Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: CDU/CSU-Fraktion, Hans-Joachim Gießmann, Berghof Foundation, Ashraf Ghani enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Kap. 4.1.8.2 — Replik Sachverständige S. 83

Replik Gießmann u.a.: Kein Abkommen zwischen Taliban und Republik in der Nacht des 14.08.2021

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„Es gab kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan. Dies wurde auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gab kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan. Dies wurde auf Rückfrage am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel zu der im Sondervotum getroffenen Feststellung ausdrücklich bestätigt. Insofern ist auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten und „den verbliebenen westlichen Interessen im Land“ genutzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 83 (Original, neues Fenster)

Die Replik der Sachverständigen Gießmann, Geis, Masala, Nachtwei, Ramms, Schröder und Wüstner zum AfD-Sondervotum stellt fest: Es gab „kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan“. Dies wurde am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel ausdrücklich bestätigt. Damit sei auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten genutzt hätte.

Hinweis: Replik einzelner Sachverständiger; kein gemeinsamer Befund der Kommission, jedoch weitgehend gestützt.
Thema: Evakuierungsoperation 14.08.2021 / Replik 2024 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Markus Potzel, Sachverständige enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.2 — Berghof-Stiftung S. 754

CDU/CSU: AA lagerte diplomatische Kernaufgabe an Berghof-Stiftung aus, wesentliche Informationen erreichten das AA nicht

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„Aus Sicht des Ausschusses – und allem Anschein nach auch des AA – war die Arbeit der Berghof-Stiftung ein sehr wertvoller deutscher Beitrag zu den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus Sicht des Ausschusses – und allem Anschein nach auch des AA – war die Arbeit der Berghof-Stiftung ein sehr wertvoller deutscher Beitrag zu den Friedensverhandlungen. Hinsichtlich der Aufgaben und Rolle der Berghof-Stiftung gab es jedoch ein sehr unterschiedliches Verständnis. […] Die Neutralität eines mit Geldern des AA geförderten Projektes war grundsätzlich eher unglaubwürdig, auch da sich hieraus klare Berichtspflichten ergaben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 754 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kritisiert: Berghof-Stiftung sah sich als neutraler Akteur, AA betrachtete sie als strategische Unterstützung. Die Informationen über die Abläufe der Machtübergabe in Kabul am 15.08.2021 wären „ein sehr wertvoller Beitrag zum deutschen Lagebild” gewesen, wurden vom AA aber nicht erhalten. AA muss in solchen Konstellationen sicherstellen, dass es schnellstmöglich informiert wird.