Bridge the Gap.

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Hammerschmidt

In 2 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c.bb — Alternativszenario S. 432–434

„Alternativszenario“ mit „Triggerbeschluss“ für Charterflüge und Visa on Arrival; Jäger: „den Triggerbeschluss habe es nie gegeben“, nur „gemeinsames Verständnis“

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„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames Verständnis: Wann kommt der Zeitpunkt, was muss geschehen, wenn wir von der einen Phase in die andere übergehen? - Das ist danach, von wem auch immer, Triggerbeschluss genannt worden. Ich mache mir das Wort „Beschluss“ ausdrücklich nicht zu eigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 432–434 (Original, neues Fenster)

Ab Frühjahr 2021 arbeiteten die Ressorts an einem „Alternativszenario“ für eine drastische Lageverschlechterung (intern auch „Saigon-Szenario“). Erst bei einem „Triggerbeschluss“ auf politischer Ebene sollten Visa on Arrival und Charterflüge ausgelöst werden. Wer den Trigger auslösen sollte, blieb ungeklärt; Staatssekretär Jäger (BMZ) erklärte, einen formalen Beschluss habe es „nie gegeben“, nur ein „gemeinsames Verständnis“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, BMVg, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 7 — Bleibeprämien S. 454–456

Geplante „Bleibeprämie“ von GIZ und BMZ (13.08.2021): bis zu 1 Jahresgehalt für Verzicht auf OKV; Gutachten 14.09. erklärte Verzicht für nicht rechtssicher

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„Eine rechtssicher umzusetzende Möglichkeit, eine Inanspruchnahme geplanter Sonderzahlungen bei Verbleib im Land von einem dauerhaften und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine rechtssicher umzusetzende Möglichkeit, eine Inanspruchnahme geplanter Sonderzahlungen bei Verbleib im Land von einem dauerhaften und unwiderruflichen Verzicht auf Teilnahme am Ortskräfteverfahren abhängig zu machen, besteht nicht. Eine der gerichtlichen Überprüfung sicher standhaltende Möglichkeit und Freiwilligkeit des Verzichts ist insbesondere angesichts der Koppelung von Verzicht und Zahlung nicht zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 454–456 (Original, neues Fenster)

Am 13.08.2021 vereinbarten BMZ (StS Jäger) und GIZ (Vorstand Schäfer-Gümbel) telefonisch die Option einer „Sonderprämie/Bleibeprämie“ von bis zu einem Jahresgehalt (durchschnittlich ~7.200 €) für Ortskräfte, die auf das OKV verzichten. Ein GIZ-Rechtsgutachten vom 14.09.2021 erklärte die Koppelung von Verzicht und Zahlung für nicht rechtssicher; laut Spatz (GIZ) wurde keine einzige Prämie ausgezahlt.

Thema: Ortskräfte 13.08.–14.09.2021 Akteure: BMZ, GIZ, Jäger, Schäfer-Gümbel… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json