Bridge the Gap.

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GIZ

In 23 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 8.2 — Entwicklungszusammenarbeit S. 232–233

BMZ plante Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit auch ohne Bundeswehr; Aussetzung erst 16.08.2021

Originalstelle
„Das militärische Engagement endet, die zivile entwicklungspolitische Arbeit in Afghanistan wird fortgesetzt. Wir waren davon überzeugt, dass das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das militärische Engagement endet, die zivile entwicklungspolitische Arbeit in Afghanistan wird fortgesetzt. Wir waren davon überzeugt, dass das möglich ist, und wir sind es auch heute noch. Es ist ja für uns der Regelfall, dass entwicklungspolitische Arbeit in von Fragilität und Konflikten geprägten Kontexten geleistet wird, ohne dass die Bundeswehr ebenfalls präsent wäre.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 232–233 (Original, neues Fenster)

Das BMZ plante die Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit auch ohne militärische Präsenz (Zeuge Fischer). Maßnahmen: Ausdünnung internationaler Fachkräfte, Fernsteuerung der Projekte, nur noch Beauftragungen, die auch nach Regimewechsel funktionieren würden, keine Implementierung in Taliban-Gebieten (Warning). Eine BMZ-Entscheidung setzte die staatliche bilaterale EZ erst am 16.08.2021 aus. GIZ kümmerte sich um Vernichtung von Personalakten und Festplatten, damit Daten nicht in Taliban-Hände gelangten (Plate).

Thema: Ressortabstimmung 2020 bis August 2021 Akteure: BMZ, GIZ abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 4.1.2 — RMO S. 315–316

RMO der GIZ (seit 2008): zentrale BMZ-Informationsquelle; Field Officer als „Brücke” zur Bevölkerung, Daily Briefing und Color-Coding nach Distrikt

Originalstelle
„Das RMO war im Jahr 2008 in Reaktion auf die zunehmend volatile Sicherheitslage errichtet worden, um spezielle Schutzvorkehrungen für das zivile …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das RMO war im Jahr 2008 in Reaktion auf die zunehmend volatile Sicherheitslage errichtet worden, um spezielle Schutzvorkehrungen für das zivile Engagement in Afghanistan treffen zu können. … Die Analyseeinheit war dafür zuständig, verschiedene Quellen, immer öffentlich zugängliche Quellen, zu nutzen sowie unser eigenes Netzwerk an Feldassistenten, um daraus Produkte zu entwickeln, Color-Coding zur Gefährdungslage in einzelnen Distrikten; es gab oder es gibt jeden Tag ein Daily Briefing zur aktuellen Sicherheitslage …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 315–316 (Original, neues Fenster)

Das Risk Management Office (RMO) der GIZ wurde 2008 errichtet und war die zentrale Sicherheitsanalyse-Instanz des BMZ. Es unterhielt Provincial RMOs in sechs Projektgebieten (Jalalabad, Herat, Aybak, Masar-i-Scharif, Talogan, Faizabad) und lokale Field Officer als „Brücke” zur Bevölkerung. Die Analyse umfasste Color-Coding nach Distrikt, Daily Briefings und Biweekly Security Reports. Die Lageanalysen wurden im Ressortkreis sowie mit Botschaft, Diensten und AA geteilt.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: GIZ, RMO, Dr. Rohschürmann, Dr. Plate abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Definition: Ortskräfteverfahren als Spezialverfahren für afghanische Ortskräfte deutscher Stellen

Originalstelle
„Das Ortskräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften im Tätigkeitskreis der Bundesregierung, deren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Ortskräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften im Tätigkeitskreis der Bundesregierung, deren nachgeordneten Behörden und den Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, GIZ, KfW abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — NATO S. 379–381

Ortskraft der NATO: Eltern erst über Pakistan (GIZ) ausgereist, Schwester lebt 2022 versteckt in Kabul

Originalstelle
„Damals war meine gesamte Familie in Gefahr, aber meine Eltern sind inzwischen hier. Meine Schwester lebt verborgen, sodass sie nicht frei in Kabul leben kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 379–381 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der NATO, arbeitete 2005–2014 für die NATO in Kabul und floh 2014 selbst aus Afghanistan. Seine Eltern reisten 2021/2022 über Pakistan mit Hilfe der GIZ aus (Visum durch Botschaft Islamabad (Pakistan), Einreise 03.08.2022, ohne Asylverfahren nach § 22 Satz 2 AufenthG); seine Schwester, die ebenfalls für internationale Akteure gearbeitet hatte, konnte nicht ausreisen und lebte zum Zeitpunkt der Vernehmung versteckt in Kabul.

Thema: Ortskräfte 2014–2022 Akteure: Ortskraft der NATO, NATO, GIZ, Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5 — GIZ S. 388–392

Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“

Originalstelle
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige Kontaktaufnahme oder direkte Kommunikation vorgestellt. Ich habe sogar einige meiner ehemaligen Vorgesetzten und Teamleiter kontaktiert. Sie waren so unfreundlich, dass sie nicht einmal einige meiner E-Mails beantworteten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 388–392 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.

Thema: Ortskräfte August–Oktober 2021 Akteure: Ortskraft der GIZ, GIZ, IOM, Deutsche Botschaft Kabul… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 7 — Bleibeprämien S. 454–456

Geplante „Bleibeprämie“ von GIZ und BMZ (13.08.2021): bis zu 1 Jahresgehalt für Verzicht auf OKV; Gutachten 14.09. erklärte Verzicht für nicht rechtssicher

Originalstelle
„Eine rechtssicher umzusetzende Möglichkeit, eine Inanspruchnahme geplanter Sonderzahlungen bei Verbleib im Land von einem dauerhaften und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine rechtssicher umzusetzende Möglichkeit, eine Inanspruchnahme geplanter Sonderzahlungen bei Verbleib im Land von einem dauerhaften und unwiderruflichen Verzicht auf Teilnahme am Ortskräfteverfahren abhängig zu machen, besteht nicht. Eine der gerichtlichen Überprüfung sicher standhaltende Möglichkeit und Freiwilligkeit des Verzichts ist insbesondere angesichts der Koppelung von Verzicht und Zahlung nicht zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 454–456 (Original, neues Fenster)

Am 13.08.2021 vereinbarten BMZ (StS Jäger) und GIZ (Vorstand Schäfer-Gümbel) telefonisch die Option einer „Sonderprämie/Bleibeprämie“ von bis zu einem Jahresgehalt (durchschnittlich ~7.200 €) für Ortskräfte, die auf das OKV verzichten. Ein GIZ-Rechtsgutachten vom 14.09.2021 erklärte die Koppelung von Verzicht und Zahlung für nicht rechtssicher; laut Spatz (GIZ) wurde keine einzige Prämie ausgezahlt.

Thema: Ortskräfte 13.08.–14.09.2021 Akteure: BMZ, GIZ, Jäger, Schäfer-Gümbel… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 8 — Ortskräftezahlen S. 456–457

Anzahl der Ortskräfte: BMI ~7, BMVg ~520, AA mittelgroße dreistellige Zahl, BMZ bis ~50.000 (mit Faktor 5 Familie)

Originalstelle
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff relativ-weit weg waren, und wir dann zu Zahlen kamen, die weit in den vierstelligen Bereich hineingingen, bis am Schluss - wenn man dann die Familienangehörigen dazurechnet, und da haben wir für unsere eigenen Berechnungszwecke in der Regel immer den Faktor fünf angesetzt: ein Ehepaar und drei Kinder - wir dann zu gewaltigen, hohen Zahlen kamen, die sich schon irgendwo im Bereich von 20 000 abspielten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 456–457 (Original, neues Fenster)

Die Ortskräftezahlen waren ressortübergreifend unklar: BMI ~7 Ortskräfte (März 2021); BMVg ~520 (Ende 2020), nach Erweiterung +~350; AA „mittelstark zweistellig“; BMZ-Bereich „viele Tausende“; Müller warnte vor bis zu 50.000 inkl. Familien (Faktor 5). Erst im Juli und August 2021 lieferte die GIZ erste konkrete Listen (~800 Ortskräfte in 24 Stunden, sukzessive bis Ende September).

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.bb — BMZ-Listen S. 593–594

BMZ-Listen Ortskräfte: AA bat „früh“ (Ende 2020 oder Anfang 2021), erhielt keine Antwort; BMZ-Taskforce erst 09.08. beschlossen

Originalstelle
„Wir haben doch an diesem 09.08. intern beschlossen, eine Taskforce aufzustellen. … Am 12. August war die Stellenausschreibung bei uns im Intranet veröffentlicht. … Am 15. August war das BMZ in dieser Hinsicht handlungsfähig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 593–594 (Original, neues Fenster)

AA-Referent Graf hatte das BMZ „Ende 2020 oder Anfang 2021“ um eine Übersicht der Ortskräfte gebeten, ohne Antwort. Erst am 09.08.2021 beschloss das BMZ intern eine Taskforce, die ab 15.08. arbeitsfähig war. Staatssekretär Jäger: GIZ sei im Frühjahr 2021 „vertraulich und informell“ beauftragt worden, Gefährdete zu identifizieren.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMZ, GIZ, Auswärtiges Amt, Jäger abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.2 — Verbalnoten Pakistan S. 621–622

Verbalnoten an Pakistan ab 27.09.2021 mit der Bitte um visumsfreie Einreise von Ortskräften

Originalstelle
„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan, in denen Pakistan um die Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten wurde. Unter den Betroffenen waren beispielsweise Ortskräfte politischer Stiftungen oder der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621–622 (Original, neues Fenster)

Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-27 Akteure: Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), Pakistanisches Außenministerium, GIZ abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2 — BMZ und GIZ S. 622–623

Ortskräfteverfahren 2.0 ab 09.09.2021: Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung; mehrere Zehntausend Zuschriften

Originalstelle
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und beschleunigten Listenverfahren zurückzukehren zu einem Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung, so wie es auch zuvor in der Zeit zwischen 2013 bis etwa Mitte 2021 gegolten hat. Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622–623 (Original, neues Fenster)

Nach Ende der militärischen Evakuierung verständigten sich die Afghanistan-Ressorts auf eine Rückkehr zum Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung. Grundlage: Thesenpapier vom 09.09.2021 (rechtlich vollständig ab 05.10.2021). Das BMZ schuf neue Verfahren in einer „Ortskräfteverfahren-Taskforce“; Dr. Spatz (GIZ) sprach von mehreren Zehntausend Zuschriften: „Ich habe bei 40 000 aufgehört, zu zählen.“

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-09 Akteure: BMZ, GIZ, Dr. Spatz, Fischer (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung 4.2.5.2.2 — Mitteleinsatz S. 129

Entwicklungsoffensive Nord 2010: Verdoppelung der Mittel von 220 auf 430 Millionen Euro

Originalstelle
„2010 hat die Bun- desregierung eine „Verdoppelung“ der Mittel (von 220 auf 430 Millionen Euro) für den zivilen Aufbau im Rahmen der sogenannten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„2010 hat die Bun- desregierung eine „Verdoppelung“ der Mittel (von 220 auf 430 Millionen Euro) für den zivilen Aufbau im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) vorgenommen, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 129 (Original, neues Fenster)

2010 verdoppelte die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) die Mittel für den zivilen Aufbau von 220 auf 430 Millionen Euro, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen. Umsetzungsinstrumente waren die Technische Zusammenarbeit (GIZ) und die Finanzielle Zusammenarbeit (KfW).

Thema: Ressortabstimmung 2010 Akteure: Bundesregierung, GIZ, KfW enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung Kap. 5.3.2 — Atta Noor S. 50–51

Atta Noor in Balkh: Bauunternehmer sicherte sich in Kundus 90 % der GIZ-Bauaufträge; Bundeswehr und BMZ kannten die Patronagestruktur

Originalstelle
„Laut der ZEIT (Bauer, 2018) sicherte sich in Kundus ein afghanischer Bauunternehmer durch ein Netz aus Scheinfirmen 90 Prozent der GIZ-Bauaufträge in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut der ZEIT (Bauer, 2018) sicherte sich in Kundus ein afghanischer Bauunternehmer durch ein Netz aus Scheinfirmen 90 Prozent der GIZ-Bauaufträge in der Provinz … Noch deutlicher trat die Bedienung von Patronageinteressen hervor, als die Bundeswehr 2006 das RC Nord bei Masar-i Scharif übernahm … Beispiele sind etwa, dass die Firmen Khalid Noor Company und Umm-al Bilad viele bundesdeutsch geförderten Bauprojekte umsetzten, und dass Balkh Air Service den Flughafen von Masar-i Scharif baute, den die Bundesrepublik finanzierte. Alle drei waren Unternehmen von Atta Noor (Hartmann et al., 2023).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 50–51 (Original, neues Fenster)

In Kundus sicherte sich laut ZEIT (2018) ein afghanischer Bauunternehmer per Scheinfirmen-Netz 90 % der GIZ-Bauaufträge. In Masar-i Sharif (RC Nord ab 2006 unter Bundeswehr) kontrollierte Atta Mohammed Noor als Gouverneur „im Stile eines Mafia-Bosses” Sicherheitsapparat, Verwaltung und Handel. Drei seiner Firmen (Khalid Noor Company, Umm-al Bilad, Balkh Air Service, die den BRD-finanzierten Flughafen Masar-i Sharif baute) setzten viele bundesdeutsche Vorhaben um. Atta erhielt von westlichen Diplomaten Verständnis: „Klar ist Atta korrupt, doch er ist ein Macher und Modernisierer.”

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Atta Mohammad Noor, GIZ, BMZ, Bundeswehr enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Kap. 7.3.2 — AGEF S. 66

AGEF-Skandal 2009: 3,7 Mio. Euro GIZ-Unterauftrag, davon ~1 Mio. veruntreut, NRO meldete Insolvenz, keine Rückzahlung

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„Die Arbeit in Afghanistan der deutschen NRO Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und Entwicklungszusammenarbeit (AGEF) … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Arbeit in Afghanistan der deutschen NRO Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und Entwicklungszusammenarbeit (AGEF) … AGEF soll 2009 3,7 Millionen Euro für Projekte in Afghanistan im Unterauftrag der GIZ erhalten haben, wovon rund eine Million Euro veruntreut wurde. … Ein Prüfbericht durch Wirtschaftsprüfer von Pricewaterhouse Coopers vom 17. Februar 2011 stellte AGEF ein vernichtendes Urteil aus. Die Arbeit von AGEF gäbe „Einblicke in ein System des Täuschens und Tarnens im Umgang mit dem Geld deutscher Steuerzahler.“ Die GIZ forderte daraufhin rund eine Million von AGEF zurück. AGEF meldete daraufhin Insolvenz an. Die Gelder wurden niemals zurückgezahlt.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 66 (Original, neues Fenster)

Die deutsche NRO AGEF erhielt 2009 ca. 3,7 Mio. Euro im Unterauftrag der GIZ, davon ~1 Mio. wurde veruntreut. PricewaterhouseCoopers urteilte 2011 vernichtend: AGEF sei „ein System des Täuschens und Tarnens im Umgang mit dem Geld deutscher Steuerzahler”. Beim „Return to Employment in Afghanistan”-Programm wurden Empfängeridentitäten gefälscht. GIZ forderte 1 Mio. zurück, AGEF meldete jedoch Insolvenz, das Geld wurde nie zurückgezahlt.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen 2009–2011 Akteure: AGEF, GIZ enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Kap. 7.3.3 — GIZ-Fallzahlen S. 71–72

GIZ-Compliance: 2010–2019 nur neun Korruptionsfälle in Afghanistan; die niedrige Zahl weist auf Dunkelziffer hin

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„Im Fall der GIZ gab es etwa zwischen 2010 und 2019 nur neun Fälle. Dies ist laut der Compliance Abteilung der GIZ (deutsche:r Praktiker:in 20 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Fall der GIZ gab es etwa zwischen 2010 und 2019 nur neun Fälle. Dies ist laut der Compliance Abteilung der GIZ (deutsche:r Praktiker:in 20, 07.05.2024) sogar eher unterdurchschnittlich; von den neun Fällen waren acht Betrugsschäden mit niederschwelliger Korruption (<25.000 Euro); nur ein Fall kann als schwerwiegend (>100.000 Euro) eingestuft werden. Seit 2020 kam es zu acht Fällen mit geringen Schadenssummen.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 71–72 (Original, neues Fenster)

Die GIZ verzeichnete 2010–2019 nur neun dokumentierte Korruptionsfälle in Afghanistan, laut Compliance-Abteilung sogar unterdurchschnittlich. Acht davon mit niederschwelliger Korruption (<25.000 Euro), nur einer schwerwiegend (>100.000 Euro). Seit 2020 acht weitere Fälle mit geringen Summen. Die niedrige Fallzahl könnte auf neue Compliance-Strukturen zurückzuführen sein oder auf die Toleranzschwelle. Wir fanden keine Hinweise auf Strafverfolgung von Mitarbeitenden, Partnern oder Auftragnehmern.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen 2010–2024 Akteure: GIZ enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Kap. 8.2 — Formen der Korruption S. 76–77

Korruptionsformen: Unterschlagung, minderwertige Materialien, Ghost-Projekte, Doppelabrechnungen; z.B. PRT Kundus verlor hunderte Walther-P1-Pistolen

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„In den Anfangsjahren des PRT in Kundus verschwanden etwa Hunderte von Walther-P1-Pistolen. 2006 verschwand in Kundus sogar ein ganzer Container mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In den Anfangsjahren des PRT in Kundus verschwanden etwa Hunderte von Walther-P1-Pistolen. 2006 verschwand in Kundus sogar ein ganzer Container mit nagelneuen MP7-Maschinenpistolen. … Die ZEIT berichtete etwa darüber, dass es bei dem GIZ-Bau eines Gebäudes für die Provincial Shura in Kundus, der 285.000 Euro gekostet hatte, zu massiven Baumängeln, einschließlich daumengroßer Risse im Fundament, gekommen war (Bauer, 2018).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 76–77 (Original, neues Fenster)

Hauptformen der Korruption in deutschen Vorhaben: (1) Unterschlagung von Geldern, z.B. 80.000–100.000 Euro durch afghanische Mitarbeitende; (2) Verwendung minderwertiger Materialien, etwa beim GIZ-Bau einer Provincial Shura in Kundus (285.000 Euro) mit „daumengroßen Rissen im Fundament”; (3) Ghost-Projekte wie Geisterpolizisten, -soldaten und -schulen; (4) Doppelabrechnungen: Eliten standen auf mehreren Gehaltslisten gleichzeitig mit 20.000–30.000 US-Dollar pro Monat; (5) Zweckentfremdung von Sachgütern: Im PRT Kundus verschwanden Hunderte Walther-P1-Pistolen, 2006 ein Container MP7-Maschinenpistolen.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: GIZ, PRT Kundus enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — Taliban-Amnestie S. 1040–1041, 1050–1052

Taliban-Generalamnestien für Ortskräfte ab April 2020, mehrfach öffentlich und bilateral wiederholt; Belastbarkeit von MAD, BND und GIZ bestätigt

Originalstelle
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1040–1041, 1050–1052 (Original, neues Fenster)

Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.

Thema: Ortskräfte Akteure: Taliban, BND, MAD, GIZ… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 14.6 — Fortsetzung EZ S. 1109–1110

EZ wurde nach 15.08.2021 nicht eingestellt, sondern „vorübergehend ausgesetzt”, AA-Alleingang im September

Originalstelle
„„Mit dem 15.08. wurde sie nicht eingestellt, sondern sie wurde vorübergehend ausgesetzt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1109–1110 (Original, neues Fenster)

Trotz Maas' öffentlicher Ansage am 11.08.2021 („keinen Cent mehr nach Afghanistan, wenn die Taliban übernommen haben”) wurde die EZ laut BMZ-Referentin nicht eingestellt: Risk Management Office, Gehälter an Ortskräfte u.a. liefen weiter. Anfang September 2021 entschied das AA laut Abteilungsleiterin Warning ohne Absprache mit BMZ: „Wir machen weiter.” Spätere Hawala-Geldtransfers wurden trotz BaFin-Beurteilung („eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien”) durch eine Staatssekretärsrunde freigegeben. Wolfgang Schmidt (SPD, damals Finanzstaatssekretär) konnte sich auf AfD-Befragung „nicht erinnern”, dabei gewesen zu sein.

Thema: Nach der Evakuierung August–September 2021 Akteure: Heiko Maas, Auswärtiges Amt, BMZ, Wolfgang Schmidt (SPD)… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.4 — Phase 2 S. 849–852

CDU/CSU: GIZ koordinierte ab September 2021 Evakuierung von über 33.000 afghanischen Schutzbedürftigen

Originalstelle
„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan von BMI und BAMF zusammengezählt werden, wurden über die GIZ bis heute insgesamt über 33 000 afghanische Schutzbedürftige inklusive Familienangehörigen bei der Evakuierung unterstützt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 849–852 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert die Phase 2 ab 01.09.2021: Die GIZ wurde mit der Organisation von Landtransporten, Charterflügen und Versorgung beauftragt. 1.286 GIZ-Ortskräfte + 7.775 Familienangehörige sowie 22.566 Ortskräfte anderer Ressorts und sonstige Schutzbedürftige wurden evakuiert. Insgesamt über 33.000 Personen.

Thema: Nach der Evakuierung September 2021 ff. Akteure: GIZ, Auswärtiges Amt, BMZ, BMI… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.1 — Gefährdungsanzeigen S. 891–892

Wenige Gefährdungsanzeigen, weil GIZ-Ortskräfte angewiesen wurden, keine zu stellen

Originalstelle
„Diese Argumentation lässt jedoch wesentliche Faktoren außer Acht: So wurden Ortskräfte der GIZ explizit angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Argumentation lässt jedoch wesentliche Faktoren außer Acht: So wurden Ortskräfte der GIZ explizit angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen (s.u.). Des Weiteren wurde den Beschäftigten eine sog. „Bleibeprämie“ angeboten, deren Annahme sie aber dazu verpflichten sollte, auf ihr Recht zur Stellung einer Gefährdungsanzeige zu verzichten (s.u.). Darüber hinaus kam es vor, dass Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht“ gekündigt wurde, um die Gefährdung formell zu beenden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 891–892 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion erläutert: GIZ-Ortskräfte wurden ausdrücklich angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen; eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf Gefährdungsanzeige angeboten; teils sei Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht” gekündigt worden, um die Gefährdung formell zu beenden. Die Dienstherren hätten so selbst die Zahl der Anzeigen niedrig gehalten. Beispielhaft: Der Zeuge wurde im September 2021 von Taliban angeschossen, GIZ leitete daraus kein „neues Level an Gefährdungsgrad” ab; ein NGO-Mitarbeiter wurde gefoltert, ermordet und zerstückelt.

Hinweis: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: GIZ, BMZ, Ortskraft der GIZ sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.2 — Ziel BMZ S. 902–905

BMZ-Ziel: Arbeitsfähigkeit erhalten; Brief von Jäger und Schäfer-Gümbel hielt Ortskräfte im Land

Originalstelle
„„… you can trust on our best efforts to provide you with a safe working environment and with job security. We will be there when you need us. Therefore, please stay with us.” (Jäger/Schäfer-Gümbel, Mai 2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 902–905 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert das BMZ-Verhalten: Ein Brief von StS Jäger (BMZ) und GIZ-Vorstand Schäfer-Gümbel (Anfang Mai 2021) bat die Ortskräfte ausdrücklich, im Land zu bleiben, verbunden mit vagen Versprechen. Eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf das Ortskräfteverfahren angeboten, verfassungsrechtlich nicht haltbar laut interner GIZ-Prüfung, dennoch noch am 13.08.2021 weiterverfolgt. BMZ erstellte trotz Zusage vom 25.05.2021 keine Ortskräfte-Listen; die Task Force startete erst am 15.08.2021. Merkel reagierte auf die Konfrontation mit Jägers E-Mail vom 23.08.2021: „mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!”

Hinweis: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMZ und an der GIZ.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMZ, GIZ, Martin Jäger, Thorsten Schäfer-Gümbel… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.3 — Ziviles Engagement S. 663

SPD: Erhebliche entwicklungspolitische Fortschritte 2001–2021 (Grundschüler von 750.000 auf 6,75 Mio., Mädchenanteil von ~0 auf 40 %)

Originalstelle
„Besonders hervorzuheben ist der Fortschritt im Bildungswesen, wo die Zahl der Grundschülerinnen und -schüler von 750 000 im Jahr 2001 auf rund 6,75 Millionen im Jahr 2019 stieg. Der Anteil der Mädchen unter den Schülern wuchs von nahezu null auf 40 Prozent.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 663 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion hebt entwicklungspolitische Erfolge des BMZ und deutscher Mittlerorganisationen (GIZ, KfW) hervor: Grundschüler:innenzahl stieg von 750.000 (2001) auf 6,75 Mio. (2019); Mädchenanteil wuchs von nahezu null auf 40 %. Über 200.000 GIZ-Fortbildungsmaßnahmen, etwa die Hälfte für Frauen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GIZ, KfW, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.6 — Zivile Evakuierung S. 731

SPD: Zivile Evakuierung über GIZ und Pakistan (1.286 GIZ-Mitarbeitende + 4.775 Angehörige + 22.566 weitere Ortskräfte und Schutzbedürftige)

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„Ein damaliger Abteilungsleiter der GIZ berichtete, dass bei der zivil unterstützten Ausreise, die am 1. September 2021 angelaufen war und bis zum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein damaliger Abteilungsleiter der GIZ berichtete, dass bei der zivil unterstützten Ausreise, die am 1. September 2021 angelaufen war und bis zum März 2023 andauerte, insgesamt 1 286 nationale Mitarbeitende und Werkvertragsnehmende der GIZ zusammen mit 4 775 Familienangehörigen evakuiert worden seien. Dazu kämen noch 22 566 Ortskräfte anderer Ressorts oder sonstige afghanische Schutzbedürftige, jeweils inklusive der Familienangehörigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 731 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion würdigt die zivil unterstützte Ausreise (01.09.2021 bis März 2023): GIZ und Botschaft Islamabad (Pakistan) evakuierten über den Landweg 1.286 GIZ-Mitarbeitende mit 4.775 Familienangehörigen sowie 22.566 weitere Ortskräfte und Schutzbedürftige inkl. Familien. Die überwältigende Mehrheit aller Aufnahmen aus Afghanistan sei logistisch durch die GIZ abgewickelt worden.

Thema: Nach der Evakuierung 01.09.2021–März 2023 Akteure: GIZ, Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sachverständige:r Arbeit der GTZ/GIZ S. 3

VN-finanziertes Vorhaben: Tausende ehemalige Kämpfer beruflich rehabilitiert

Originalstelle
„Über ein von den Vereinten Nationen finanziertes Vorhaben konnten wir Tausende von ehemaligen Kämpfern beruflich im gesamten Land rehabilitieren und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Über ein von den Vereinten Nationen finanziertes Vorhaben konnten wir Tausende von ehemaligen Kämpfern beruflich im gesamten Land rehabilitieren und reintegrieren. Unsere afghanischen Mastertrainer zogen dafür in die Dörfer und bildeten dort Männer (aber auch Frauen) in den unterschiedlichsten Berufen aus, die im ländlichen Afghanistan gebraucht werden.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 3 (Original, neues Fenster)

Über ein VN-finanziertes Vorhaben seien tausende ehemalige Kämpfer landesweit beruflich rehabilitiert und reintegriert worden; afghanische Mastertrainer hätten in den Dörfern Männer und Frauen in dorfrelevanten Berufen ausgebildet.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Vereinte Nationen, GIZ stellungnahmen\01-dube.json