Empfehlung 62: Einsatzrelevante Bundeswehr-Fähigkeiten lageangemessen und auftragsgerecht vorhalten
„Einsatzrelevante Fähigkeiten der Bundeswehr sollten lageangemessen identifiziert und auftragsgerecht vorgehalten werden.“
In Afghanistan war die Bundeswehr zu Beginn unzureichend ausgestattet (keine oder wenige bewaffnete Drohnen, Luftfahrzeuge, Abwehrfähigkeiten gegen Granat- und Raketenbeschuss, anfangs keine Artillerie zum Lagerschutz). Asymmetrische Einsatzszenarien brauchen Aufstandsbekämpfungs- und Distanzbekämpfungs-Fähigkeiten. § 31 Soldatengesetz (Fürsorgepflicht). Der Schutz der eigenen Kräfte hat höchste Priorität. Das schließt ausdrücklich weitreichende letale Waffensysteme mit ein.
Thema: Lehren für die Zukunft
Akteure: Bundeswehr, BMVg, Generalinspekteur enquete\kap3-empfehlungen.json