Originalstelle„Und in meiner Erinnerung war es so, dass diese Frage „Wer entscheidet denn zum Schluss?” häufig ausgeklammert wurde. Und damit war ich persönlich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und in meiner Erinnerung war es so, dass diese Frage „Wer entscheidet denn zum Schluss?” häufig ausgeklammert wurde. Und damit war ich persönlich sehr unzufrieden, weil ich mir wirklich gewünscht hätte, dass klargezogen wird: Wenn denn diese und jene Bedingung eintritt, wenn dieses und jenes Kriterium erfüllt wird, dann ist es … an den Staatssekretären der Afghanistan-Ressorts oder an den Ministern oder an der Kanzlerin, an wem auch immer, zu sagen: So jetzt wird der Hebel umgelegt, jetzt gilt dieses vereinfachte und beschleunigte Verfahren.“
Der BMZ-Referatsleiter Fischer äußerte sich „sehr unzufrieden”, dass in den Ressortbesprechungen zur Worst-Case-Vorbereitung die zentrale Frage „Wer entscheidet zum Schluss?” wiederholt ausgeklammert worden sei. Er habe sich eine klare Entscheidungs-Kaskade gewünscht. Auch im BMVg habe es solche Stimmen gegeben.
Originalstelle„Mir ist ganz angst und bange was passiert, wenn AFG im Chaos versinkt. Vieles, was ich lese, deutet darauf hin, dass sich AFG mit großen Schritten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mir ist ganz angst und bange was passiert, wenn AFG im Chaos versinkt. Vieles, was ich lese, deutet darauf hin, dass sich AFG mit großen Schritten und viel schneller, als ich noch vor wenigen Wochen mir hätte vorstellen können, dem Abgrund nähert. Dann gehen nicht nur unsere Errungenschaften der letzten 20 Jahre ‚den Bach runter', sondern wir werden dann auch einen Großteil ‚unserer Leute' nicht mehr in Sicherheit bringen können.“
Ende Juli 2021 schrieb BMZ-Referatsleiter Fischer an Unterabteilungsleiterin Hammerschmidt eine alarmierende E-Mail: Afghanistan nähere sich „mit großen Schritten und viel schneller als vor wenigen Wochen vorstellbar” dem Abgrund. Sorge: Nicht nur „Errungenschaften der letzten 20 Jahre”, sondern auch ein Großteil der lokalen Mitarbeitenden („unsere Leute”) könnten nicht mehr in Sicherheit gebracht werden. Auslöser laut Fischer: Sorge, dass die Bundesregierung nicht rasch genug auf die Lageverschlechterung reagiere.
Originalstelle„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), verfassten Vorlage an den damaligen Staatssekretär Jäger vom 21. Dezember 2020 nahm dieser zu einem Vorschlag des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel Stellung, Gespräche mit den Taliban über die Entwicklungszusammenarbeit in Doha zu führen.“
In einer BMZ-Vorlage vom 21.12.2020 prüfte Referatsleiter Fischer einen Vorschlag des Sonderbeauftragten Potzel, mit den Taliban über Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, um deren „Kompromissbereitschaft in den innerafghanischen Friedensverhandlungen” zu steigern. Fischer warnte vor Reputationsrisiken der Bundesregierung; das Mandat müsse klar definiert sein. Letztlich kamen diese Gespräche nicht zustande.
Originalstelle„Aus seiner entwicklungspolitischen Perspektive habe es Situationen gegeben, „wo der Eindruck entstehen konnte, dass das Auswärtige Amt” den Erfolg …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus seiner entwicklungspolitischen Perspektive habe es Situationen gegeben, „wo der Eindruck entstehen konnte, dass das Auswärtige Amt” den Erfolg des Friedensprozesses „wichtiger als alles andere” angesehen habe. Die Friedensverhandlungen seien wichtig gewesen, aber nicht um jeden Preis. … Und dann - das war meine Sorge; ich glaube nicht, dass es so gekommen ist - macht man eben einen Deal: Ihr Taliban gebt bei den Verhandlungen in Doha an der und der Stelle nach, und im Gegenzug errichten wir dort oder dort, wo auch immer ihr wollt, ein bestimmtes Vorhaben. - Also so ein Quidproquo-Ansatz; das war meine Sorge.“
Aus entwicklungspolitischer Sicht (Fischer, BMZ) habe das AA den Erfolg des Friedensprozesses zeitweise „wichtiger als alles andere” gewertet. Fischer äußerte Sorge vor einem „Quidproquo-Ansatz” (Taliban-Nachgeben in Doha gegen entwicklungspolitische Vorhaben); er sei sich aber unsicher, ob es tatsächlich dazu gekommen sei. Friedensverhandlungen seien „wichtig, aber nicht um jeden Preis” gewesen.
Hinweis: Fischer formuliert eine Sorge bzw. einen Eindruck, keine bestätigte Tatsache.
Originalstelle„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“
Erst nach der Machtübernahme der Taliban entschied Bundeskanzlerin Merkel am 22.08.2021, das erweiterte Verfahren auch auf Ortskräfte des BMZ und AA bis 2013 zurückzudatieren. BMZ-Minister Müller hatte zuvor vor „bis zu 50.000“ potenziell anspruchsberechtigten Personen gewarnt; StS Jäger (BMZ) ordnete am 23.08.2021 an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist nur entgegenzunehmen, aber „bis auf weiteres nicht (!) an AA und BMI weiterzuleiten“.
Originalstelle„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und beschleunigten Listenverfahren zurückzukehren zu einem Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung, so wie es auch zuvor in der Zeit zwischen 2013 bis etwa Mitte 2021 gegolten hat. Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“
Nach Ende der militärischen Evakuierung verständigten sich die Afghanistan-Ressorts auf eine Rückkehr zum Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung. Grundlage: Thesenpapier vom 09.09.2021 (rechtlich vollständig ab 05.10.2021). Das BMZ schuf neue Verfahren in einer „Ortskräfteverfahren-Taskforce“; Dr. Spatz (GIZ) sprach von mehreren Zehntausend Zuschriften: „Ich habe bei 40 000 aufgehört, zu zählen.“