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Feldjäger

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 1.8 — Bundeswehr-Ausrüstung S. 578

Bundeswehr-Alarmierung: zivile Bekleidungs-Zweigstelle geschlossen, Schutzwesten provisorisch

Originalstelle
„Im Zuge der Alarmierung zur militärischen Evakuierungsoperation kam es demnach dazu, dass die für die Soldatinnen und Soldaten zuständige, zivil …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Zuge der Alarmierung zur militärischen Evakuierungsoperation kam es demnach dazu, dass die für die Soldatinnen und Soldaten zuständige, zivil betriebene Zweigstelle des Bekleidungs- und Ausrüstungsmanagements nicht geöffnet hatte, sodass die Soldatinnen und Soldaten von dort keine Einsatzland-angepasste Kleidung und Schutzwesten empfangen konnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 578 (Original, neues Fenster)

Bei der Alarmierung der Feldjäger zur Evakuierungsmission hatte die zivil betriebene Zweigstelle des Bekleidungs- und Ausrüstungsmanagements nicht geöffnet. Soldat:innen behalfen sich mit vorhandenen Plattenträgern und teils privat beschafften Schutzwesten. Erst kurz vor Abflug wurde das Ziel von Usbekistan zu Afghanistan geändert; die Mitteilung an die Familien war „eine Herausforderung“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, Feldjäger, Hauptmann H. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json