Bridge the Gap.

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EU

In 17 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.1 — Joint Way Forward S. 324

Rückführungsabkommen EU–AFG („Joint Way Forward”, 02.10.2016) und Gemeinsame Erklärung DEU–AFG (parallel) als Grundlage der Abschiebungen

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„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 unterzeichnetes und als nicht verbindlich erachtetes Abkommen zwischen der EU und Afghanistan. … Die vorrangige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan bildete jedoch die am 2. Oktober 2016 in Kabul zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 324 (Original, neues Fenster)

Rechtliche Grundlagen für Abschiebungen nach Afghanistan: EU-weit der Joint Way Forward vom 02.10.2016 (verlängert bis 03.10.2020; Nachfolger ab 26.04.2021), bilateral die Gemeinsame Erklärung Deutschland–Afghanistan ebenfalls vom 02.10.2016 (Bilaterales MoU). Vorteil bilaterales MoU: schnelle Verfahrensanpassungen ohne EU-Abstimmung; vereinbartes Pool-Listenverfahren (einmal angemeldete Personen blieben für künftige Flüge angemeldet). Laut Dr. Alema: alleinstehende Frauen, ältere und schwer kranke Personen sollten nicht abgeschoben werden.

Thema: Humanitäre Lage ab 02.10.2016 Akteure: EU, Bundesregierung, Afghanistan, Dr. Alema… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 4: Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) mit ihren Chancen und Risiken ernstnehmen

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„Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit sind angesichts neuer umfassender Herausforderungen in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit sind angesichts neuer umfassender Herausforderungen in den vergangenen Jahren Realität geworden und sollten mit ihren Interessen, Chancen und Risiken ernstgenommen werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 16 (Original, neues Fenster)

Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: EU, Bundesverfassungsgericht enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten Nationen S. 20

Empfehlung 11: Zusammenarbeit zwischen VN und regionalen Organisationen (insbes. Afrikanische Union) fördern

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„Deutschland und die EU sollten weiterhin und verstärkt die sicherheits- und friedenspolitische Zusammenarbeit zwischen VN und regionalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland und die EU sollten weiterhin und verstärkt die sicherheits- und friedenspolitische Zusammenarbeit zwischen VN und regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union (AU), insbesondere bei Friedensmissionen und dem Aufbau von Kapazitäten und Fähigkeiten im Rahmen regionaler Friedens- und Sicherheitsarchitektur fördern.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 20 (Original, neues Fenster)

Mit Resolution 2719 vom 21.12.2023 wurde beschlossen, dass AU- und subregionale afrikanische Missionen aus dem VN-Peacekeeping-Budget mitfinanziert werden können. Ein VN-Mandat wie für Afghanistan erscheint heute unwahrscheinlich; regionale Friedensarchitektur wird wichtiger. Die Zusammenarbeit des VN-Ausbildungszentrums der Bundeswehr in Hammelburg mit afrikanischen Peacekeeping-Netzwerken ist besonders wertvoll.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Afrikanische Union, Vereinte Nationen, EU, Bundeswehr enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.3 — Krisenmanagement der Europäischen Union S. 20

Empfehlung 12: EU-Handlungsfähigkeit zum Krisenmanagement steigern und Deutschland eng mit EU-Partnern abstimmen

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„Die EU benötigt eine deutlich gesteigerte Handlungsfähigkeit zum Krisenmanagement. Deutschland sollte sich für langfristige Krisenprävention und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die EU benötigt eine deutlich gesteigerte Handlungsfähigkeit zum Krisenmanagement. Deutschland sollte sich für langfristige Krisenprävention und Stabilisierung noch enger mit seinen EU-Partnerländern abstimmen, um die gemeinsame Verhandlungsmacht zu stärken sowie gegenüber dem Einsatzland als Partner auf Augenhöhe aufzutreten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 20 (Original, neues Fenster)

Krisenhaftigkeit in Europas Nachbarschaft (Westafrika, Russland-Hybridkrieg, Westbalkan) hat zugenommen. Die GASP bleibt hinter den Möglichkeiten zurück. EUNAVFOR ASPIDES ist die erste EU-Mission mit Auftrag zum Schutz von Völker- und Seerecht mit militärischer Gewalt. Bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten sollen mit EU-Partnern abgestimmt werden.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.3 — Krisenmanagement der Europäischen Union S. 21

Empfehlung 13: Selbstkritische Wirksamkeitsüberprüfungen bei GSVP-Ertüchtigungseinsätzen

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„Bei Ertüchtigungs- und Kriseneinsätzen der GSVP und Maßnahmen der zivilen und militärischen Krisenprävention sollte Deutschland gemeinsam mit seinen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei Ertüchtigungs- und Kriseneinsätzen der GSVP und Maßnahmen der zivilen und militärischen Krisenprävention sollte Deutschland gemeinsam mit seinen EU-Partnern auf selbstkritische Wirksamkeitsüberprüfungen hinwirken. Diese sollten insbesondere die lokalen Bedarfe und neuen (nicht)staatlichen Sicherheitsanbieter berücksichtigen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 21 (Original, neues Fenster)

Strategische Rückschläge in Westafrika offenbarten ein Defizit an selbstkritischen Wirksamkeitsanalysen. Die Strategic Review zu EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali habe die eigenen Versäumnisse zu wenig beachtet. Evaluationen sollten Bedarfsorientierung, Auswirkungen auf Frauen und Kinder und den geopolitischen Wettbewerb (Russland) berücksichtigen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.3 — Krisenmanagement der Europäischen Union S. 22

Empfehlung 14: Im Rahmen des zivilen GSVP Compact quantitative und qualitative Kapazitätsziele definieren

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„Im Rahmen der Umsetzung des zivilen GSVP Compact sollte Deutschland für wesentliche Teilfähigkeiten quantitative und qualitative Kapazitätsziele im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der Umsetzung des zivilen GSVP Compact sollte Deutschland für wesentliche Teilfähigkeiten quantitative und qualitative Kapazitätsziele im Sinne eines nationalen Anspruchsniveaus (level of ambition) definieren und die Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes befördern.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 22 (Original, neues Fenster)

Der neue zivile GSVP Compact der EU (Mai 2023) betont Integration von Sicherheitssektorreform und Demilitarisierung sowie systemische Fähigkeitsentwicklung. Deutschland soll für Mediation, Polizei (IPM), SSR, Rule of Law, Institution Building, Menschenrechtsschutz und Aufklärung verbindliche Kapazitätsziele definieren, denn unverbindliche Absichtserklärungen haben sich als unergiebig erwiesen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.3 — Krisenmanagement der Europäischen Union S. 22

Empfehlung 15: Effektiver Einsatz operativer EU-Fähigkeiten durch gemeinsame Übungen sicherstellen

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„Neben der Bereitstellung der erforderlichen Fähigkeiten zur Auftragserfüllung sollte innerhalb der EU der effektive Einsatz der operativen Fähigkeiten durch gemeinsame Übungen sichergestellt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 22 (Original, neues Fenster)

Die 5.000-Personen-Schnelle-Eingreiftruppe der GSVP braucht regelmäßige zivil-militärische Übungen, auch mit Blick auf hybride Bedrohungen. Vorbild: Übung „Common Effort” seit 2010 (1. Deutsch-Niederländisches Korps) mit der Common-Effort-Community (60+ Organisationen).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, 1. Deutsch-Niederländisches Korps enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.4 — Krisenmanagement der NATO S. 23

Empfehlung 16: VN-NATO-EU-Dreieck: strategisch erfüllbare Aufträge anhand realistischer Fähigkeitsanalyse

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„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt und nachhaltig dafür sorgen, dass innerhalb dieses Dreiecks strategisch erfüllbare Aufträge erteilt und Teilaufträge an befähigte Organisationen vergeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 23 (Original, neues Fenster)

Das NATO Strategische Konzept 19.06.2022 stellt heraus: Krisenmanagement bleibt Kernaufgabe; Erfahrungen aus Afghanistan sollen einfließen. Das Dreieck VN-NATO-EU bietet die leistungsfähigste Konstellation; bei Ausfall einer Organisation (z. B. Veto im VN-Sicherheitsrat) muss die Aufgabe an die handlungsfähige Organisation gegeben werden.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: NATO, Vereinte Nationen, EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.4 — Krisenmanagement der NATO S. 23

Empfehlung 17: Einheitliche ressortgemeinsame Strategie: Integrated oder Comprehensive Approach „unter ein Dach”

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„Mit einer einheitlichen, vorher zwischen den erforderlichen Ressorts national abgestimmten gemeinsamen Strategie sollte ein künftiges vernetztes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit einer einheitlichen, vorher zwischen den erforderlichen Ressorts national abgestimmten gemeinsamen Strategie sollte ein künftiges vernetztes Engagement die nationalen Ziele und Maßnahmen organisationsübergreifend im internationalen Umfeld (Integrated Approach (VN) und Comprehensive Approach (NATO)) „unter ein Dach” bringen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 23 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan waren bis zu 49 Nationen beteiligt. Ein integriertes Engagement erfordert eine gemeinsame Vorgehensweise. Auf nationaler Ebene müssen Ressorts abgestimmt sein; auf internationaler Ebene (EU, NATO, VN, Einsatzland) muss eine möglichst einheitliche zivil-militärische Strategie geschaffen werden, fortlaufend evaluiert und angepasst.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: Bundesregierung, NATO, Vereinte Nationen, EU enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.5 — Terrorismusprävention S. 24

Empfehlung 18: Gemeinsame EU-Strategie in Extremismus- und Terrorismusprävention

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„Deutschland sollte sich für eine gemeinsame EU-Strategie in der Extremismus- und Terrorismusprävention einsetzen und Partnerschaften zwischen der EU und Drittstaaten zu diesem Zweck fördern.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 24 (Original, neues Fenster)

Prävention terroristischer Gewalt muss als lokale und globale Herausforderung gemeinsam gedacht werden. Drittstaaten mit aktiven terroristischen Netzwerken sollen unterstützt werden; Finanzströme und illegale Geldquellen sollen identifiziert und bekämpft werden. Der EU Counter Terrorism Coordinator soll für eine gemeinsame EU-Strategie gestärkt werden.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, EU Counter Terrorism Coordinator enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 32

Empfehlung 29: Jährlicher Bericht zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten

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„Die Bundesregierung sollte jährlich zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten an den Bundestag und die zuständigen Ausschüsse berichten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 32 (Original, neues Fenster)

Beispiele für multilaterale Verbundfähigkeiten: AWACS, EU-Battlegroups, NATO Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), Europäisches Lufttransportkommando. Die jährliche Unterrichtung würde gegenseitige Abhängigkeiten ins politische Bewusstsein rücken. Auf diese Empfehlung hatte bereits 2015 die Rühe-Kommission hingewiesen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Bundestag, NATO, EU enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 37

Empfehlung 40: Fähigkeiten der Desinformationsanalyse stärken

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„Für den Erhalt bzw. die Erlangung der eigenen Informationsüberlegenheit sollten die Fähigkeiten im Bereich der Desinformationsanalyse gestärkt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 37 (Original, neues Fenster)

Staatliche und private Akteure (China, Russland) nutzen den digitalen Raum für Desinformation. Auch Taliban und Al-Qaida nutzten in Afghanistan Desinformation. Vernetzung mit EU (Rapid Alert System), G7 (Rapid Response Mechanism), NATO intensivieren. Digital Services Act konsequent umsetzen. Die 2024 gestartete ressortübergreifende Arbeitseinheit zur Früherkennung unter BMI-Federführung wird begrüßt. Medienkompetenz der Bevölkerung stärken.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMI, EU, G7, NATO enquete\kap3-empfehlungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.4 — Doha und EU S. 225–226

von Brandt: Westlicher Ruf nach Verhandlungen war innenpolitisch motiviert; Doha hatte primär Abzug zum Ziel

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„Unser westlicher Ruf nach Friedensverhandlungen schien mir in erster Linie innenpolitisch motiviert, und das war durchaus legitim. Eine spezifische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unser westlicher Ruf nach Friedensverhandlungen schien mir in erster Linie innenpolitisch motiviert, und das war durchaus legitim. Eine spezifische genuine politische Betrachtung der afghanischen Politik und einen möglichen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppierungen auch innerhalb der Aufstandsbewegung fand meines Erachtens nie ausreichend statt […].“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 225–226 (Original, neues Fenster)

Andreas von Brandt, AA-Diplomat und 2020–2021 Leiter der EU-Delegation in Kabul, sagte: Der westliche Ruf nach Friedensverhandlungen sei primär innenpolitisch motiviert gewesen. Die Doha-Verhandlungen hätten primär den US-Truppenabzug zum Ziel gehabt, nicht „seriöse, umfassende Friedensverhandlungen“. Er habe es für „illusorisch“ gehalten, dass die Taliban noch vor dem US-Rückzug einer Vereinbarung mit der afghanischen Republik zustimmen würden. Es habe eine große „Afghanistan-Müdigkeit“ in der NATO geherrscht.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Andreas von Brandt, EU, USA enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Bewertung 4.3.2.3.3 — Single non-transferable vote S. 169

Wahlsystem (SNTV) verhinderte Parteienbildung und wurde gegen den Rat der Europäer eingeführt

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„Das Wahlgesetz, insbesondere das System des single non-transferable vote, untergrub Parteien ebenso, da es hierdurch für Kandidierende keinerlei …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Wahlgesetz, insbesondere das System des single non-transferable vote, untergrub Parteien ebenso, da es hierdurch für Kandidierende keinerlei strukturellen Anreiz gab, sich in solchen zu organisieren, während die Festlegung auf eine Parteilinie die Kandidierenden im Nachgang der Wahl in ihrer politischen Handlungsfreiheit beschränkte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 169 (Original, neues Fenster)

Bei den Parlamentswahlen 2005 wurde gegen den Rat der Europäer ein System der faktischen Mehrheits- und Direktwahl (single non-transferable vote) eingeführt, das der Bildung von Parteien und Fraktionen vorbeugte und eine Zersplitterung des Parlaments bedingte. Die afghanische Wahlaufsichtsbehörde verbot zudem die Verwendung von Parteinamen und -symbolen. Es entstand keine nachhaltige Parteienlandschaft.

Thema: Lehren für die Zukunft ab 2005 Akteure: EU, afghanische Wahlaufsichtsbehörde enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Sachverständige:r Frage 2 — Leistungsfähigkeit der GSVP S. 3–4

Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung Kabuls als Auslöser des ERDC-Prozesses

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„In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens von Kabul hat die EU erneut einen Reformprozess im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens von Kabul hat die EU erneut einen Reformprozess im militärischen Bereich der GSVP begonnen und strebt nun unter anderem die Schaffung einer schnellen Eingreiffähigkeit (ERDC) an.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 3–4 (Original, neues Fenster)

In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens Kabul habe die EU einen erneuten Reformprozess (u. a. ERDC) angestoßen und müsse damit eingestehen, dass sie 25 Jahre nach Aufnahme der Petersberg-Aufgaben selbst Missionen des „unteren Spektrums“ noch nicht durchführen könne.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: EU, USA enquete_gutachten\peters.json
Sachverständige:r Frage 3 — NATO/GSVP-Arbeitsteilung S. 5–6

Fünf Voraussetzungen einer deutschen Position, u. a. US-Hegemonie der NATO und nachlassendes US-Interesse an Europa

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„Die NATO hat genau hier ihre Stärke, hängt dabei aber stark vom Hegemon USA ab. Die Beiträge der USA zur Verteidigung Europas durch die NATO sind …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die NATO hat genau hier ihre Stärke, hängt dabei aber stark vom Hegemon USA ab. Die Beiträge der USA zur Verteidigung Europas durch die NATO sind kurzfristig nicht zu ersetzen … Die USA sind nicht im selben Maß an der Sicherheit Europas interessiert wie die Europäer selbst. Unabhängig vom Ausgang der Präsidentschaftswahlen steht die strategische Umorientierung der US-Sicherheitspolitik Richtung Pazifik schon seit langem fest.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 5–6 (Original, neues Fenster)

Eine deutsche Position müsse fünf Voraussetzungen anerkennen: (1) Bündnispflicht Deutschlands, (2) EU-Unfähigkeit zu anspruchsvollen Operationen, (3) NATO-Stärke bei gleichzeitiger US-Abhängigkeit, (4) nachlassendes US-Interesse an Europa und strategische US-Pazifik-Umorientierung, (5) breites ziviles EU-Instrumentarium, das der NATO fehle.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: USA, NATO, EU, Deutschland enquete_gutachten\peters.json
Empfehlung Frage 3 — NATO/GSVP-Arbeitsteilung S. 7

Westlicher Balkan: NATO-koordiniert, europäisch geschultert, EU-zivil flankiert

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„Der westliche Balkan bleibt beispielsweise eine Region, in der zivile Zusammenarbeit und dauerhafte Stabilisierung auf ein militärisches …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der westliche Balkan bleibt beispielsweise eine Region, in der zivile Zusammenarbeit und dauerhafte Stabilisierung auf ein militärisches Sicherheitsnetz angewiesen bleiben. … Dieses Engagement wird am sinnvollsten dann erhalten werden, wenn das militärische Engagement im Rahmen der NATO koordiniert wird, aber in wesentlichem Umfang durch europäische Kontingente geschultert wird. Die EU kann ihre Stärken im Hinblick auf zivile Unterstützung rechtstaatlicher und demokratischer Strukturen sowie ökonomische und diplomatische Kooperation als Beitrag … einbringen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 7 (Original, neues Fenster)

Für den westlichen Balkan empfiehlt Peters: militärisch im NATO-Rahmen koordiniert, in wesentlichem Umfang durch europäische Kontingente getragen. Die EU bringe ihre Stärken in ziviler, rechtsstaatlicher, ökonomischer und diplomatischer Unterstützung ein; das aktive US-Engagement bleibe für Glaubwürdigkeit wichtig.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: NATO, EU, USA enquete_gutachten\peters.json