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EU-Kommission

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.3.2.c — Brief EU-Innenminister S. 334–335

Seehofer unterzeichnete Brief der EU-Innenminister gegen Moratorium (05.08.2021) ohne AA-Beteiligung; Berger hatte zweimal um Verzicht gebeten

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„Aus diesem Grund sei er bereit gewesen, den Brief „ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes” zu unterschreiben. … In einer Vorlage zur Entscheidung an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus diesem Grund sei er bereit gewesen, den Brief „ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes” zu unterschreiben. … In einer Vorlage zur Entscheidung an Bundesinnenminister Seehofer vom 29. Juli 2021 wurde die Billigung der deutschen Beteiligung an der Initiative und die digitale Zeichnung des gemeinsamen Schreibens „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA” empfohlen: … Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Verweigerung einer Beteiligung des AA erhebliche Kritik und Beschwerden aus dem AA — auch auf Leitungsebene — hervorrufen wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 334–335 (Original, neues Fenster)

Am 05.08.2021 unterzeichneten die Innenminister von DEU, BEL, NLD, GRC, AUT und DNK einen Brief an die EU-Kommission gegen ein Abschiebemoratorium. AA-Staatssekretär Berger hatte BMI-Staatssekretär Dr. Teichmann am 26. und 28.07.2021 zweimal gebeten, von der Zeichnung abzusehen oder sie zu verschieben (Bedingung der Diskretion für die afghanische Zustimmung). Eine BMI-Vorlage vom 29.07.2021 empfahl Seehofer die Zeichnung „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA”. Seehofer bestätigte: Er sei bereit gewesen zu zeichnen ohne AA-Beteiligung, auch wegen Verhandlungen zum europäischen Asylsystem.

Thema: Ressortabstimmung 26. Juli – 5. August 2021 Akteure: Horst Seehofer, Berger (AA), Dr. Teichmann (BMI), EU-Kommission abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json