Bridge the Gap.

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Erik Kurzweil (AA)

In 1 Aussagen genannt.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — Taliban-Amnestie S. 1040–1041, 1050–1052

Taliban-Generalamnestien für Ortskräfte ab April 2020, mehrfach öffentlich und bilateral wiederholt; Belastbarkeit von MAD, BND und GIZ bestätigt

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„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1040–1041, 1050–1052 (Original, neues Fenster)

Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.

Thema: Ortskräfte Akteure: Taliban, BND, MAD, GIZ… sondervoten\afd.json