Bundestag setzt Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan“ ein
Der Bundestag setzt eine Enquete-Kommission ein, die Lehren aus dem zwanzigjährigen Engagement in Afghanistan ziehen soll.
In 7 Aussagen genannt, an 3 Ereignissen beteiligt.
Der Bundestag setzt eine Enquete-Kommission ein, die Lehren aus dem zwanzigjährigen Engagement in Afghanistan ziehen soll.
Die Enquete-Kommission veröffentlicht einen Zwischenbericht mit ersten Bewertungen und Lehren.
Die Enquete-Kommission schließt ihre Arbeit mit 72 Empfehlungen und elf Sondervoten ab.
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“
Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.
„Es wäre notwendig gewesen, auch die grundsätzliche Frage zu stellen, ob Nation-Building in kulturfremden Räumen, mit dem Ziel von außen ein anderes politisches System mit demokratischen, westlichen Standards zu implementieren, sowie Traditionen, Bräuche und Werte zu ersetzen, überhaupt eine realistische Ambition ist.“
Die AfD kritisiert, dass der Einsetzungsauftrag zu stark auf einzelne „Stellschrauben“ abgezielt habe. Die grundsätzliche Frage nach der Realisierbarkeit von Nation-Building in kulturfremden Räumen hätte gestellt werden müssen; die Erkenntnisse des Zwischenberichts zeigten, dass dies nicht realistisch sei. Auf diesen Anspruch künftig zu verzichten hätte aus Sicht der AfD die Haupterkenntnis der Kommission sein müssen.
„Die Bundeswehr, die sich auf Stabilisierungsmission sah, wollte nicht in Gefechte um Drogenhandel verwickelt werden und war deshalb nicht undankbar dafür, dass sich ISAF-Truppen und Drogenhändler wechselseitig meiden konnten. Sie wurde dadurch aber zur Komplizin der lokalen Arrangements“
Die Kommission habe sich die Empfehlungen der von ihr beauftragten Gutachten zur „Drogenökonomie in Afghanistan“ (DRA) sowie zu „Korruption, Patronage und Klientelismus“ (KKP) ausdrücklich nicht zu eigen gemacht. Mehrere Feststellungen belegten aber sehr anschaulich die Dilemmata vernetzter Einsätze in kulturfremden Räumen. Auch deutsche Organisationen hätten sich teils der „kleinen Korruption“ bedient. Die Bundeswehr sei auf Stabilisierungsmission gewesen und habe Gefechte um Drogenhandel vermeiden wollen; dadurch sei sie nach Einschätzung des Drogenökonomie-Gutachtens zur „Komplizin der lokalen Arrangements“ geworden.
„In zukünftigen Interventionen müssen also die Befunde für die politische Entscheidung höher gewichtet werden als die Beschreibung des im Idealfall zu erreichenden Ziels“ (DRA, S. 47). − „In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts ´Korruption, Patronage und Klientelismus´ als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema behandeln. Zudem sollte es ein kohärentes, zwischen den Ressorts abgestimmtes Verständnis im Umgang (damit) geben.““
Haunreiter hebt Folgerungen aus den Gutachten als diskussionswürdig hervor: In zukünftigen Kriseneinsätzen müssten Ressorts Korruption, Patronage und Klientelismus als zentrale Querschnittsherausforderung adressieren und ein kohärentes, abgestimmtes Verständnis im Umgang damit entwickeln. Bereits vor Einsatzbeginn müsse Einigkeit bestehen, wie mit Patronage und „kleiner Korruption“ umgegangen wird. Empfohlen wird die Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsinstitution (etwa als Ombudsstelle), die unabhängig von Bundesregierung und internationalen Gebern alle Vorhaben prüfen und Empfehlungen aussprechen kann. Solche Befunde verdienten bei der Entscheidung für oder gegen künftige Einsätze mehr Aufmerksamkeit als sie in den Empfehlungen der Enquete erhalten hätten.
„Die Enquete-Kommission hat in elf öffentlichen Sitzungen 35 externe Sachverständige angehört, die während des internationalen Einsatzes zwischen 2001 und 2021 verantwortliche Positionen inner- und außerhalb Afghanistans innehatten. … Die Kommission macht sich die Bewertungen der Gäste ausdrücklich nicht zu eigen.“
Die Enquete-Kommission hörte in 11 öffentlichen Sitzungen 35 externe Sachverständige an, darunter ehemalige afghanische Ministerinnen, VN-Sonderbeauftragte, Bundeswehr-Führungskräfte, deutsche Diplomaten, eine Ministerin und zwei Minister sowie einen BND-Präsidenten. Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass sie sich die Bewertungen der Gäste nicht zu eigen macht.
„Gerade weil der Einsatz mit der erneuten Machtübernahme der Taliban letztendlich nicht erfolgreich war, sind die Aufarbeitung und die Lehren daraus von großer Bedeutung für das zukünftige außenpolitische Handeln der Bundesrepublik.“
Der Vorsitzende Michael Müller hält im Vorwort fest, dass der 20-jährige Einsatz mit der erneuten Machtübernahme der Taliban „letztendlich nicht erfolgreich“ gewesen sei und gerade deshalb Aufarbeitung und Lehren für das künftige außenpolitische Handeln Deutschlands von großer Bedeutung seien.
„Die Enquete-Kommission, bestehend aus Abgeordneten und Sachverständigen, soll das gesamte deutsche außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Handeln in Afghanistan zwischen 2001 und 2021 aufarbeiten und Lehren für das künftige vernetzte Engagement in der Außen- und Sicherheitspolitik ziehen. … In der zweiten Phase löst die Kommission den Blick von Afghanistan und erarbeitet aus den Lehren, die sie in der ersten Phase gezogen hat, konkrete Empfehlungen für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands. Im Frühjahr 2025 wird sie ihren Endbericht vorlegen.“
Die Enquete-Kommission hat den Auftrag, das gesamte deutsche außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Handeln in Afghanistan 2001–2021 aufzuarbeiten und Lehren für das künftige vernetzte Engagement zu ziehen. In Phase 1 erfolgte die Bestandsaufnahme (Zwischenbericht 02/2024); in Phase 2 werden konkrete Empfehlungen erarbeitet, der Endbericht wird für Frühjahr 2025 angekündigt.