Bridge the Gap.

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EinsFüKdoBw

In 1 Aussagen genannt.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — OKV S. 1039–1040

BMVg-Ortskräftebeauftragter Grohmann 01/2021: keine gezielten Tötungen von Sprachmittlern bekannt

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„„Die Prüfung der vorgebrachten Behauptungen verschiedener als Sprachmittler eingesetzter Ortskräfte, Sprachmittler seien, analog zu hochrangigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Prüfung der vorgebrachten Behauptungen verschiedener als Sprachmittler eingesetzter Ortskräfte, Sprachmittler seien, analog zu hochrangigen Regierungsvertretern und Offiziellen, ein besonderes Ziel der OMF und daher besonders gefährdet, hat sich nach allen vorliegenden Dokumenten und Erkenntnissen nicht bestätigt […] Es ist dem EinsFüKdoBw kein Fall bekannt, in dem ein bei DEU EinsKtg RS (und vorher ISAF) beschäftigter oder ehemaliger Sprachmittler durch OMF getötet oder gar gezielt getötet wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1039–1040 (Original, neues Fenster)

Oberst Grohmann (BMVg-Ortskräftebeauftragter) hielt am 18.01.2021 nach Informationsabgleich mit MAD, EinsFüKdoBw und anderen Stellen fest: Die Behauptung, Sprachmittler seien besonderes Ziel der Taliban und der OMF, habe sich nicht bestätigt; dem EinsFüKdoBw sei kein Fall einer Tötung bekannt. MAD bestätigte am 08.04.2021: Bei Befragungen sahen sich die meisten Ortskräfte nicht persönlich bedroht; Ortskräfte lebten in Taliban-besetzten Gebieten ohne Selektierung oder Entführung.

Thema: Ortskräfte Januar–April 2021 Akteure: Oberst Grohmann (BMVg), MAD, EinsFüKdoBw sondervoten\afd.json