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Einsatzführungskommando der Bundeswehr

In 1 Aussagen genannt.

Sachverständige:r 5.6 — Vernetzter zivil-militärischer Ansatz S. 79–80

Hausmann (EinsFüKdo Bw): In Afghanistan parallel mehrere Mandate (OEF, ISAF, UNAMA, RSM) auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, was die Koordinierung erschwerte

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„„Es ist wichtig, die Erfahrungen, die Lessons Learned, festzuhalten und auszuwerten. Aber ich glaube, die allergrößte Herausforderung wird sein, das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Es ist wichtig, die Erfahrungen, die Lessons Learned, festzuhalten und auszuwerten. Aber ich glaube, die allergrößte Herausforderung wird sein, das Ergebnis dieser Auswertung hinterher auch in künftige Einsätze mit einzubringen. Im Prinzip muss bereits bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden, was in vergangenen Einsätzen möglicherweise nicht so gut gelaufen ist.”“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 79–80 (Original, neues Fenster)

Regierungsdirektor Norbert Hausmann (Rechtsberater im Einsatzführungskommando der Bundeswehr) schilderte am Beispiel Afghanistan: Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien komplex gewesen. „Ressortüberschreitende Operationen vernetzter Kräfte werden erleichtert, wenn sie auf denselben völker- und ggf. verfassungsrechtlichen Grundlagen basieren”. In Afghanistan habe es nicht den einen Einsatz gegeben, sondern mehrere (OEF, ISAF, UNAMA, RSM) auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Aufträgen und Befugnissen. Das erschwere die Koordinierung.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: Norbert Hausmann, Einsatzführungskommando der Bundeswehr enquete\kap5-anhoerungen.json