Grohmann kritisiert die Einschränkung „nur frühere Antragsteller“: „diese Logik […] erschließt sich mir nicht“
„Diesen Vorgang habe ich von Anfang an massiv kritisiert, weil ich die Logik nicht erkennen kann darin; denn diejenigen, die abgelehnt worden waren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diesen Vorgang habe ich von Anfang an massiv kritisiert, weil ich die Logik nicht erkennen kann darin; denn diejenigen, die abgelehnt worden waren seit 2013, waren nach der Bewertung meiner Vorgänger nicht gefährdet. … Und die Logik, dass nur diejenigen gefährdet sind, die damals eine Anzeige gestellt haben, aber abgelehnt wurden, und diejenigen, die keine Anzeige gestellt haben, nicht gefährdet sind, … die erschließt sich mir nicht.“
Der BMVg-Ressortbeauftragte Grohmann kritisierte „massiv“ die Einschränkung, dass nur Ortskräfte mit früher abgelehnter Gefährdungsanzeige nun erneut antragsberechtigt seien; die Logik sei unverständlich. Das BMI entschied intern, „diesen Vorbehalt […] nicht anzuwenden“, und hob die Zweijahresgrenze pauschal auf.
Thema: Ortskräfte
Akteure: Grohmann (BMVg), Ehrentraut (BMI), Hoofe (BMVg) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json