Bridge the Gap.

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Eberhard Zorn

In 3 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.3 — KSK-Entsendung S. 506–507

Geplante KSK-Verlegung an die Botschaft scheiterte an „Missverständnis auf Ministerebene” zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer

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„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf an der Expertise unserer Spezialkräfte besteht, gerade vor dem Hintergrund der sich absehbar verschlechternden Sicherheitslage. Ich habe selbst mit Bo Potzel gesprochen und empfehle vor diesem Hintergrund Ihre Billigung. Ggf ist ein begleitendes Gespräch Ihrerseits mit Außenminister Maas hilfreich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 506–507 (Original, neues Fenster)

Eine BMVg-Vorlage vom 28.04.2021 schlug vor, ein Unterstützungselement des KSK an die Deutsche Botschaft Kabul zu entsenden. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer verfügte am 30.04.2021 Abstimmung mit dem BMI. Auf Arbeitsebene zwischen Rapp und Jokisch herrschte Einigkeit, das AA stand laut Potzel „positiv” gegenüber. Auf Ministerebene entstand jedoch laut Potzel ein Missverständnis im Telefonat zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer: BMVg ging fälschlich davon aus, das AA habe sich dagegen ausgesprochen. Eine Folgevorlage vom 05.07.2021 mit klarer Bitte des designierten Botschafters Potzel wurde von Generalinspekteur Zorn am 07.07.2021 gebilligt; eine ministerielle Billigung durch Kramp-Karrenbauer liegt dem Ausschuss nicht vor. Zu einer Verlegung von KSK-Soldaten an die Botschaft kam es nicht; KSK kam erst bei der Evakuierungsoperation zum Einsatz.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April – Juli 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Heiko Maas, Markus Potzel, Eberhard Zorn… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Mandatsumfang S. 1014

2020/21 nur 35 von 1.300 Bundeswehrsoldaten in Mandatsauftrag eingesetzt, der Rest für den Feldlagerbetrieb

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„„So waren im Frühjahr 2020 lediglich 35 von 1300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag betraut. Der Rest diente für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„So waren im Frühjahr 2020 lediglich 35 von 1300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag betraut. Der Rest diente für die Aufrechterhaltung des Kasernenbetriebs. […] [Geschäftsträger an AA, 01.12.2020 zu Gen. Poschwatta:] Train Advice Assist sei ohnehin zurückgegangen. Mandat werde kaum noch erfüllt, vernünftige Beratung nicht mehr durchführbar […] 20 Jahre Beratung, Unterstützung […] müsse reichen, ANDSF jetzt auf eigenen Beinen stehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1014 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Akten geht hervor: Im Frühjahr 2020 waren nur 35 von 1.300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag (Train, Advice, Assist) betraut; der Rest hielt den Feldlagerbetrieb aufrecht. General a.D. Zorn bestätigte vor dem Ausschuss diese Zahlen sowie die Tatsache, dass sich die deutsche Seite auf die Ausbildung der Führungskräfte der afghanischen Armeekorps beschränkt habe. General Poschwatta hatte Ende 2020 gegenüber Ministerin Kramp-Karrenbauer berichtet, das Mandat werde „kaum noch erfüllt”.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.3 — Kampflose Aufgabe S. 1015–1016

August 2021: Die von der Bundeswehr ausgebildeten Armeekorps lösten sich auf. Zorn: „Das frustriert”

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„„Also, die Auflösung der Korps, das kann ich so bestätigen; das ist mir so gemeldet worden. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das frustriert. Also, alleine der Invest, den wir getätigt haben […] dann ist man am Ende schon enttäuscht, wenn es dann so ausgeht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1015–1016 (Original, neues Fenster)

Am 17.08.2021 hielt das BMVg-Referat SE I 3 fest, dass sich die beiden von der Bundeswehr ausgebildeten afghanischen Armeekorps (209 und 217) aufgelöst und unter Zurücklassung ihres Materials zum Teil nach Usbekistan und in den Iran abgesetzt hatten. Generalinspekteur a.D. Zorn bestätigte vor dem Ausschuss: „Das frustriert.”