Asyllageberichte: durchgehend „Abschiebung grundsätzlich möglich” für junge Männer ohne Beeinträchtigungen; „relative Sicherheitslage” mit regionalen Unterschieden
„Auf Grundlage dieser Asyllageberichte, so der Zeuge Hammer weiter, seien Abschiebungen nach Afghanistan „grundsätzlich möglich” gewesen. Auch der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Grundlage dieser Asyllageberichte, so der Zeuge Hammer weiter, seien Abschiebungen nach Afghanistan „grundsätzlich möglich” gewesen. Auch der Zeuge Weinbrenner, Leiter der Abteilung Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik im BMI, hat ausgeführt, dass die Berichte mindestens für „junge Männer ohne Beeinträchtigungen” durchgehend eine Rückführung nach Afghanistan als „grundsätzlich möglich” bezeichnet hätten. In den Berichten sei auf eine „relative Sicherheitslage” und „auf starke regionale Unterschiede” hingewiesen worden.“
Die Asyllageberichte des AA im Untersuchungszeitraum (02.09.2019; 16.07.2020; aktualisiert 14.01.2021; 15.07.2021) bezeichneten Abschiebungen nach Afghanistan als „grundsätzlich möglich”, mindestens für junge Männer ohne Beeinträchtigungen. Sie verwiesen auf eine „relative Sicherheitslage” mit „starken regionalen Unterschieden”; größere Städte galten als mögliche Ausweichorte. Im Einzelfall wurde durch das BAMF eine Gefährdung geprüft.
Thema: Humanitäre Lage
Akteure: Auswärtiges Amt, Hammer (BMI), Weinbrenner (BMI), Dr. Weerth (AA) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json