Bridge the Gap.

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Dr. Spatz

In 1 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2 — BMZ und GIZ S. 622–623

Ortskräfteverfahren 2.0 ab 09.09.2021: Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung; mehrere Zehntausend Zuschriften

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„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und beschleunigten Listenverfahren zurückzukehren zu einem Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung, so wie es auch zuvor in der Zeit zwischen 2013 bis etwa Mitte 2021 gegolten hat. Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622–623 (Original, neues Fenster)

Nach Ende der militärischen Evakuierung verständigten sich die Afghanistan-Ressorts auf eine Rückkehr zum Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung. Grundlage: Thesenpapier vom 09.09.2021 (rechtlich vollständig ab 05.10.2021). Das BMZ schuf neue Verfahren in einer „Ortskräfteverfahren-Taskforce“; Dr. Spatz (GIZ) sprach von mehreren Zehntausend Zuschriften: „Ich habe bei 40 000 aufgehört, zu zählen.“

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-09 Akteure: BMZ, GIZ, Dr. Spatz, Fischer (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json