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„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. … Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern sind der Bundesregierung erst zu unterbreiten, wenn ein persönlicher Verständigungsversuch zwischen den beteiligten Bundesministern … ohne Erfolg geblieben ist.“
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
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„Das Kanzleramt ist in diesen Abstimmungen mit den Ressorts ein Akteur, und natürlich wird auf das Kanzleramt gehört, und natürlich guckt man, was das Kanzleramt macht; aber es ist nicht so wie in anderen Regierungen, dass die Regierungszentrale durchregiert, wie jetzt zum Beispiel in Paris. Sondern wir haben ja auch oft Koalitionsregierungen, wo auf gewisse Koalitionsarithmetik Acht gegeben werden muss …“
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
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„Die Ministerien haben eine sehr große Autonomie, zu agieren in den Bereichen, wofür sie originär zuständig sind. … Und bei den großen Fragen oder bei Fragen, die mindestens zwei Ressorts oder mehr betreffen, suchen wir immer den Konsens. … Man agiert im Endeffekt nur, wenn man es geschafft hat, alle Ministerien, die betroffen sind, dazu zu bewegen, zuzustimmen.“
Dr. Krebber (BKAmt) beschrieb die BKAmt-Arbeit als überwiegend koordinierend: Bei Fragen mit mindestens zwei betroffenen Ressorts werde stets Konsens gesucht. Die Spiegelreferate im BKAmt hätten erkennen lassen, wenn z. B. AA und BMZ in Einzelthemen nicht zusammenpassten; das BKAmt habe dann auf einen gemeinsamen Standpunkt hingewirkt. In den Staatssekretärsrunden nahm das BKAmt mit einem Abteilungsleiter teil.