Bridge the Gap.

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Dr. Jokisch

In 10 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenreaktionszentrum S. 469–471

Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Personen; Leiter im Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch

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„Im Krisenreaktionszentrum seien im Normalbetrieb zwischen 40 und 50 Personen beschäftigt, die ein „heterogenes Aufgabenspektrum“ bearbeiteten. Dazu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Krisenreaktionszentrum seien im Normalbetrieb zwischen 40 und 50 Personen beschäftigt, die ein „heterogenes Aufgabenspektrum“ bearbeiteten. Dazu gehöre der Betrieb des sog. Lagezentrums, das rund um die Uhr mit zwei Personen besetzt sei, die permanent die Nachrichtenlage beobachten würden, sowie der Bürgerservice, der im Krisenfall eine Telefonhotline betreibe; ferner die Teams für Sicherheitshinweise und die „Krisenberatung und -bearbeitung im engeren Sinne“. Im Krisenreaktionszentrum seien außerdem „Verbindungsbeamte von allen Sicherheitsbehörden“, insbesondere Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst (BND), Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz, beschäftigt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 469–471 (Original, neues Fenster)

Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Krisenreaktionszentrum, Dr. Jokisch abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.2 — Kurzberatung statt vollem KVT S. 483

Herabstufung von vollem KVT auf „kurz-KVT”; Botschafter Zeidler kritisierte, BMVg-Vertreter bewertete die Planung „sehr kritisch”

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„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte, Aufgabenwahrnehmung und Zeitbedarf bei KVT-/KB-Entsendungen haben grundsätzlich das Potential, die gemeinsame Auftragserfüllung bei zukünftigen Entsendungen in den Empfangsstaaten zu erschweren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 483 (Original, neues Fenster)

Das ursprünglich von der Botschaft geforderte volle KVT wurde auf eine Kurzberatung (05.–08.03.2021) mit nur drei Personen herabgestuft. Botschafter Zeidler kritisierte dies deutlich; auch der mitgereiste BMVg-Vertreter bewertete die Planung im Nachgang „sehr kritisch” wegen offenkundiger Ablagen im ressortgemeinsamen Verständnis. Vertreter des Länderreferats für AFG und PAK nahmen trotz Angebot nicht teil.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Zeidler, Dr. Jokisch, BMVg, Länderreferat AP05 abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2 — Evakuierungszeitpunkt S. 487

„Trigger oder Automatismen kaum zu entwickeln”; Abwägung über Botschaftsschließung fiel auf politischer Ebene

Originalstelle
„Aufgrund der besonderen Bedeutung der DEU AV KABUL und den zahlreichen Faktoren, die die Lageentwicklung beeinflussen werden (Prognoseelement), werden Trigger oder Automatismen kaum zu entwickeln sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 487 (Original, neues Fenster)

Der Vermerk zur Kurzberatung stellte fest, dass „Trigger oder Automatismen” für die Frage, ob der Botschaftsbetrieb fortgesetzt werden könne, „kaum zu entwickeln” seien. Dr. Jokisch beschrieb dies als ständige Abwägungsentscheidung zwischen Sicherheitslage und politischen Interessen. Klare Schließungsszenarien waren ein Bürgerkrieg in Kabul oder eine Taliban-Machtübernahme. Die Entscheidung fiel laut Jokisch „sogar der Minister”, also auf höchster politischer Ebene; „politische Kosten” einer Schließung waren mitzubedenken.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Dr. Jokisch, Zeidler, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.3 — Sammelpunkt S. 494–495

Sammelpunkt Botschaft laut Sicherheitsberater „Fisch” personell nicht zu schützen; Krisenplan: Zelte „offensichtlich schlechte Lösung”

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„[I]ch habe dahingehend beraten, dass wir die deutsche Botschaft nicht als Sammelpunkt wählen, weil wir sicherheitlich gar nicht dazu in der Lage …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[I]ch habe dahingehend beraten, dass wir die deutsche Botschaft nicht als Sammelpunkt wählen, weil wir sicherheitlich gar nicht dazu in der Lage gewesen wären, diese Menschen alle, ich sage mal, zu schützen und auch tatsächlich geschützt aufzunehmen. Sie wissen ja auch nie, wer sich noch dazwischenmischt oder sonst irgendetwas; wir waren personell dafür nicht aufgestellt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 494–495 (Original, neues Fenster)

Der Sicherheitsberater „Fisch” sprach sich gegen die Nutzung der Deutschen Botschaft als Sammelpunkt aus, weil sie personell und sicherheitlich nicht dazu in der Lage gewesen sei. Auch der Krisenplan vom 09.08.2021 kritisierte offen: Sicherheitsstandard im Sammelpunktbetrieb „nicht zu halten”, Zelte „offensichtlich schlechte Lösung”, fehlende Transportmittel zum Flughafen. Trotzdem blieb es bei der Wahl, weil „gangbare Alternativen” fehlten; das vorgesehene Camp Baron und Liegenschaften am HKIA konnten nicht erschlossen werden. Bei der Evakuierung im August 2021 wurde die Botschaft letztlich nicht als Sammelpunkt genutzt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch”, Dr. Jokisch, Jan Hendrik van Thiel, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.4.1 — MoA mit US-Botschaft S. 495–496

Memorandum of Agreement mit US-Botschaft (29.04.2021) galt nur für entsandtes Personal, nicht für Ortskräfte

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„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass die Deutsche Botschaft Kabul „im Ernstfall auf die Hubschrauber der amerikanischen Kollegen nach Verfügbarkeit“ zurückgreifen könne, „um den kritischen Teil des Transports im Falle einer notwendigen Evakuierung von unserer Botschaft zum Flughafen durchführen zu können“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 495–496 (Original, neues Fenster)

Botschafter Zeidler unterzeichnete am 29.04.2021 ein Memorandum of Agreement (MoA, oft als MoU bezeichnet) mit der US-Botschaft. Es sicherte zu, dass die Deutsche Botschaft im Ernstfall nach Verfügbarkeit US-Hubschrauber zum Transport zum Flughafen nutzen, die US-Botschaft als „Safe Haven” verwenden und mit US-Frachtmaschinen ausgeflogen werden konnte. Das MoA sah nur die Evakuierung des entsandten deutschen Personals vor; Ortskräfte und weitere Schutzbedürftige waren nicht Gegenstand. Bei der Evakuierung am 15.08.2021 wurde diese Vereinbarung tatsächlich aktiviert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-29 Akteure: Zeidler, US-Botschaft Kabul, Dr. Jokisch, Bledjian abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.4.2 — Zivile Hubschrauber S. 496–497

Vertrag mit zivilem Hubschrauberanbieter „unterschriftsreif”, Mittel aber erst nach dem 15.08.2021 verfügbar; Vertrag nicht abgeschlossen

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„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen, die in diesen Ländern aktiv sind, die verkaufen ihre Kapazitäten dann - - Es ist nicht auszuschließen, dass sie es dann an den Meistbietenden vor Ort tun, also in der konkreten Situation. Also hundertprozentige Sicherheit hat man, glaube ich, nie, egal was man tut.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 496–497 (Original, neues Fenster)

Neben dem US-MoA bemühte sich die Botschaft um Anmietung exklusiver ziviler Hubschrauberkapazitäten, wie in der Kurzberatung empfohlen und vom Zeugen Zeidler dringlich gefordert, um nicht ausschließlich von US-Kapazitäten abhängig zu sein. Laut Dr. Jokisch war der Vertrag nach einem komplizierten Vergabeverfahren „unterschriftsreif”, die Mittel standen aber erst kurz nach der Evakuierung der Botschaft am 15.08.2021 zur Verfügung, und der Vertrag wurde nicht mehr abgeschlossen. Jokisch wies zugleich darauf hin, dass auch zivile Anbieter keine „hundertprozentige Verlässlichkeit” geboten hätten (Verkauf an Meistbietenden möglich).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juni – August 2021 Akteure: Zeidler, Dr. Jokisch, „Fisch” abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.7 — Personenkreis S. 498–499

Evakuierungsplanung der Botschaft umfasste ca. 300–350 Personen; Ortskräfte ausdrücklich nicht einkalkuliert

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„Daraus ist auch abzusehen, dass bei den Kalkulationen der Hubschrauberkapazitäten in der Tat Evakuierungen von Ortskräften für den Transport zum Flughafen nicht einkalkuliert wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 498–499 (Original, neues Fenster)

Laut Vermerk der Botschaft vom 08.06.2021 wurde der Evakuierungsbedarf auf ca. 300–350 Personen geschätzt: bis zu 250 deutsche Schutzbefohlene + ca. 50 Entsandte (inkl. BND und Dienstleister) + 10 deutsche Mitarbeiter internationaler Organisationen + 15 GIZ-Mitarbeiter. Botschafter Zeidler bestätigte: lokale Beschäftigte (55 Ortskräfte, mit Familien ca. 250) waren bei den Hubschrauberkalkulationen ausdrücklich nicht einkalkuliert. Bledjian: Sicherheitskonzept habe nie ein Szenario „Zehntausende von Menschen” vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, Ortskräfte mitzunehmen, fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.

Thema: Ortskräfte Juni – August 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, Zeidler, Bledjian, Dr. Jokisch… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.5 — Personenkreis Bundeswehr S. 505–506

Bundeswehr-Planung beschränkte sich auf ca. 300 Personen (deutsche Staatsangehörige); Ortskräfte „grds. nicht evakuiert”

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„Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 505–506 (Original, neues Fenster)

Die militärische Eventualfallplanung der Bundeswehr beruhte auf vom AA übermittelten Zahlen: ca. 300 Personen. Diese Größe ergab sich aus ca. 80 ELEFAND-Einträgen plus Kernfamilien plus Puffer. Ortskräfte waren nicht einkalkuliert. Mitte 2020 informierte der Leiter des KRZ Dr. Jokisch die zuständige Staatssekretärin Leendertse: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.” Die endgültige Entscheidung zur Inkludierung von Ortskräften und weiteren afghanischen Berechtigten fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.

Thema: Ortskräfte Juni 2020 – August 2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, Dr. Jokisch, Leendertse abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.3 — KSK-Entsendung S. 506–507

Geplante KSK-Verlegung an die Botschaft scheiterte an „Missverständnis auf Ministerebene” zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer

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„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf an der Expertise unserer Spezialkräfte besteht, gerade vor dem Hintergrund der sich absehbar verschlechternden Sicherheitslage. Ich habe selbst mit Bo Potzel gesprochen und empfehle vor diesem Hintergrund Ihre Billigung. Ggf ist ein begleitendes Gespräch Ihrerseits mit Außenminister Maas hilfreich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 506–507 (Original, neues Fenster)

Eine BMVg-Vorlage vom 28.04.2021 schlug vor, ein Unterstützungselement des KSK an die Deutsche Botschaft Kabul zu entsenden. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer verfügte am 30.04.2021 Abstimmung mit dem BMI. Auf Arbeitsebene zwischen Rapp und Jokisch herrschte Einigkeit, das AA stand laut Potzel „positiv” gegenüber. Auf Ministerebene entstand jedoch laut Potzel ein Missverständnis im Telefonat zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer: BMVg ging fälschlich davon aus, das AA habe sich dagegen ausgesprochen. Eine Folgevorlage vom 05.07.2021 mit klarer Bitte des designierten Botschafters Potzel wurde von Generalinspekteur Zorn am 07.07.2021 gebilligt; eine ministerielle Billigung durch Kramp-Karrenbauer liegt dem Ausschuss nicht vor. Zu einer Verlegung von KSK-Soldaten an die Botschaft kam es nicht; KSK kam erst bei der Evakuierungsoperation zum Einsatz.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April – Juli 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Heiko Maas, Markus Potzel, Eberhard Zorn… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.2.2–2.2.3 — Strukturfragen AA S. 634

AA-Strukturfragen: Erneuerung Krisenreaktionszentrum, mehr Geld für Sicherheit, Krisenausbildung statt „Naturtalent“

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„Der Zeuge Dr. Jokisch, Leiter des Krisenreaktionszentrums im AA, hat in seiner Vernehmung erklärt, dass man für eine Evakuierung von einer so großen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Dr. Jokisch, Leiter des Krisenreaktionszentrums im AA, hat in seiner Vernehmung erklärt, dass man für eine Evakuierung von einer so großen Anzahl an Personen „nicht aufgestellt“ gewesen sei. Im Hinblick auf das Krisenreaktionszentrum sei im Nachgang der Evakuierungsoperation ein „umfassende[r] Erneuerungsprozess“ angestoßen worden. Dabei habe es Verbesserungen sowohl auf „technischer“ als auch auf „personeller“ Ebene gegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 634 (Original, neues Fenster)

Dr. Jokisch (Leiter Krisenreaktionszentrum) erklärte, das KRZ sei für eine Evakuierung dieser Größe „nicht aufgestellt“ gewesen; angestoßen worden sei ein „umfassende[r] Erneuerungsprozess“ auf technischer und personeller Ebene. Staatssekretärin Leendertse forderte als Lessons learned: man müsse „autonom“ werden, „für Sicherheit“ und „Krisensituationen“ Geld vorhalten; auf Expertenebene mehr Sitzungen zu Krisen- und Evakuierungsfragen; der KRZ-Leiter dürfe „nur Krisen machen“ (Entlastung von Corona); Personalauswahl für Krisenstandorte systematisieren: „Krisenerfahrung“ und „Spezialausbildung“ statt „Naturtalent“.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Dr. Jokisch, Staatssekretärin Leendertse, Krisenreaktionszentrum AA abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json