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Deutscher Bundestag

In 9 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.1 — Grundlagen der Mandatierung S. 638

Bundeswehr als Parlamentsarmee: Auslandseinsatz braucht Zustimmung des Bundestages (§ 1 Abs. 2 ParlBG)

Originalstelle
„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und handelt somit im Auftrag des Deutschen Bundestages, der dem Einsatz bewaffneter Truppen im Ausland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und handelt somit im Auftrag des Deutschen Bundestages, der dem Einsatz bewaffneter Truppen im Ausland zustimmen muss. Damit ist eine Kontrollfunktion verbunden. Dies ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) geregelt. … Am Ende der Beratungen steht dem Bundestag nach § 3 Absatz 3 ParlBG nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung des Antrages zu; er kann keine Änderungen an dem Antrag vornehmen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 638 (Original, neues Fenster)

Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Deutscher Bundestag, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4 — Verlängerung des RSM-Mandates S. 639

Bundestag verlängerte RSM-Mandat am 25.03.2021 um zehn Monate, als „Übergangsmandat“ bezeichnet

Originalstelle
„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar 2022. … Und bereits das Mandat, das letzte RSM-Mandat im März 2021, haben wir schon immer als ein „Übergangsmandat“ bezeichnet, auch im Mandatstext selbst.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 639 (Original, neues Fenster)

Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-03-25 Akteure: Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Dr. Wächter (BMVg) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.2 — Annahme im Bundestag S. 641–642

Mandat 25.03.2021 mit 432 von 629 Stimmen angenommen; CDU/CSU, SPD, FDP, Teile Grüne dafür; AfD, LINKE und Teile Grüne dagegen

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„Am 23. März 2021 wurde der Antrag in der 76. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 23. März 2021 wurde der Antrag in der 76. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. … In der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2021 wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen angenommen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 641–642 (Original, neues Fenster)

Am 25.03.2021 nahm der Bundestag in seiner 218. Sitzung das verlängerte RSM-Mandat mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen an. Im federführenden Auswärtigen Ausschuss hatten zuvor CDU/CSU, SPD, FDP und eine Stimme der Grünen zugestimmt; AfD, LINKE und eine weitere Grünen-Stimme votierten dagegen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-03-25 Akteure: Deutscher Bundestag, Auswärtiger Ausschuss abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.5 — Mandat für Evakuierung S. 642

Evakuierungsmandat: zunächst Streit über Notwendigkeit eines neuen Mandats; Bundestag billigte nachträglich am 25.08.2021

Originalstelle
„Im Zuge der Vorbereitung der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 bestand zwischen den Ressorts zunächst Uneinigkeit darüber, ob die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Zuge der Vorbereitung der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 bestand zwischen den Ressorts zunächst Uneinigkeit darüber, ob die Evakuierung auf Grundlage des Mandates zur RSM durchführbar sei oder ein neues Mandat benötigt werde. Letztlich hat sich die Auffassung durchgesetzt, ein neues Mandat zu beantragen. Der Bundestag billigte am 25. August 2021 gemäß § 5 ParlBG den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 642 (Original, neues Fenster)

Vor der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 stritten die Ressorts, ob die Evakuierung auf Grundlage des RSM-Mandats durchführbar sei oder ein neues Mandat benötige. Es setzte sich die Auffassung durch, ein neues Mandat zu beantragen; der Bundestag billigte den Einsatz nachträglich am 25.08.2021 nach § 5 ParlBG (Gefahr im Verzug).

Thema: Parlament & Öffentlichkeit August 2021 Akteure: Bundesregierung, Deutscher Bundestag abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Empfehlung 5.1 — Externe Impulse zur Zukunft des integrierten Engagements S. 69

Rotmann: Auch das Parlament braucht zentrales Gremium für Krisen-Gesamtverantwortung, etwa einen gemeinsamen Ausschuss oder den Auswärtigen Ausschuss

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„Auch das Parlament benötige einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch das Parlament benötige einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte Krise inhaltlich bearbeitet wird“ und um künftig Anreize dafür zu geben, „die Führung der Ressorts stärker für deren Lern-, Weiterentwicklungs- und Evaluierungsprioritäten und die daraus folgenden Entscheidungen in Haftung zu nehmen“. Das Parlament solle mit dieser Aufgabe ein Gremium betrauen, das das nötige Gewicht habe, um Minister/-innen und Staatssekretär/-innen regelmäßig öffentlich zu befragen und mit ihnen nichtöffentlich strategische Kernfragen beraten zu können.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 69 (Original, neues Fenster)

Auch das Parlament benötige laut Rotmann einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte Krise inhaltlich bearbeitet wird”. Das Gremium müsse genügend Gewicht haben, um Minister/-innen und Staatssekretär/-innen regelmäßig öffentlich zu befragen und strategische Kernfragen nichtöffentlich beraten zu können. Empfohlen wurden entweder die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses (mit Doppel-Mitgliedschaft in den relevanten Fachausschüssen) oder die federführende Übernahme durch den Auswärtigen Ausschuss.

Sachverständige:r 5.5 — Rolle des Parlaments S. 76

Sauer (Uni Bonn): Bundestag ist „Parlamentsheer”-Akteur und trägt Mitverantwortung über die Mandatszustimmung hinaus

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„Der Bundestag trägt Mitverantwortung für Einsätze Heiko Sauer erklärte, dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und auch relativ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Bundestag trägt Mitverantwortung für Einsätze Heiko Sauer erklärte, dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und auch relativ klare Rolle zugewiesen. Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürften der vorherigen Zustimmung des Bundestages (konstitutiver Parlamentsvorbehalt). Das Bundesverfassungsgericht spreche in seinem Grundsatzurteil vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90/286) „nicht umsonst“ von einem „Parlamentsheer“ und einem „Entscheidungsverbund von Bundesregierung und Bundestag“.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 76 (Original, neues Fenster)

Prof. Dr. Heiko Sauer (Lehrstuhl für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Bonn) erklärte in der Anhörung am 24.06.2024: Dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und klare Rolle zugewiesen: Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürften der vorherigen Zustimmung (konstitutiver Parlamentsvorbehalt). Das Bundesverfassungsgericht spreche in seinem Grundsatzurteil vom 12.07.1994 (BVerfGE 90/286) „nicht umsonst” von einem „Parlamentsheer” und einem „Entscheidungsverbund von Bundesregierung und Bundestag”. Der Parlamentsvorbehalt beschränke sich nicht auf die einmalige Zustimmung; der Bundestag habe auch danach eine Einsatzverantwortung.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 24.06.2024 Akteure: Heiko Sauer, Deutscher Bundestag, Bundesverfassungsgericht enquete\kap5-anhoerungen.json
Sachverständige:r 5.7 — Nationale Koordinierung S. 81

Bressan: AG Krisenfrüherkennung wichtige Neuerung. Hauptproblem: gute Analysen werden in Entscheidungsprozessen ignoriert

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„Zwar bestehe auch hier Verbesserungsbedarf, die Handlungsempfehlungen der AG KFE würden sich zum Beispiel zu selten auf konkrete Anpassungen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwar bestehe auch hier Verbesserungsbedarf, die Handlungsempfehlungen der AG KFE würden sich zum Beispiel zu selten auf konkrete Anpassungen deutscher Politik in Krisenkontexten beziehen, es mangele jedoch insgesamt nicht an guten Analysen. Das Hauptproblem sei vielmehr, dass gute „hochwertige und strukturierte Analysen […] im Entscheidungsprozess auf weniger fundierte Analysen und Meinungen [träfen]“ und „Anreizstrukturen für strategisches Verhalten in bürokratischen Systemen sowie politische Erwägungen“ Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger dazu bringen würden, „selbst die besten Analysen zu ignorieren.““

Quelle: Drs. 20/14500, S. 81 (Original, neues Fenster)

Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung (AG KFE), die vorausschauende Analysen über künftige Konflikte aus mehreren Ressorts zusammenführen und Handlungsempfehlungen erarbeiten solle, sei eine wichtige Neuerung. Es mangele insgesamt nicht an guten Analysen; Hauptproblem sei, dass „hochwertige und strukturierte Analysen […] im Entscheidungsprozess auf weniger fundierte Analysen und Meinungen [träfen]” und „Anreizstrukturen für strategisches Verhalten in bürokratischen Systemen sowie politische Erwägungen” dazu führten, „selbst die besten Analysen zu ignorieren”. Nötig sei politische Führung, die wissenschaftliche Analysen stärker einbeziehe, und Handlungsdruck z. B. durch Berichtspflichten an den Bundestag.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Sarah Bressan, AG Krisenfrüherkennung, Deutscher Bundestag enquete\kap5-anhoerungen.json
Feststellung Einleitung (Kap. 1) S. 1

Auftrag und Arbeitsweise: Gesamtbetrachtung des deutschen Engagements 2001–2021 mit Zwischenbericht und Endbericht 2025

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„Die Enquete-Kommission, bestehend aus Abgeordneten und Sachverständigen, soll das gesamte deutsche außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Enquete-Kommission, bestehend aus Abgeordneten und Sachverständigen, soll das gesamte deutsche außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Handeln in Afghanistan zwischen 2001 und 2021 aufarbeiten und Lehren für das künftige vernetzte Engagement in der Außen- und Sicherheitspolitik ziehen. … In der zweiten Phase löst die Kommission den Blick von Afghanistan und erarbeitet aus den Lehren, die sie in der ersten Phase gezogen hat, konkrete Empfehlungen für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands. Im Frühjahr 2025 wird sie ihren Endbericht vorlegen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Enquete-Kommission hat den Auftrag, das gesamte deutsche außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Handeln in Afghanistan 2001–2021 aufzuarbeiten und Lehren für das künftige vernetzte Engagement zu ziehen. In Phase 1 erfolgte die Bestandsaufnahme (Zwischenbericht 02/2024); in Phase 2 werden konkrete Empfehlungen erarbeitet, der Endbericht wird für Frühjahr 2025 angekündigt.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen 2022–2025 Akteure: Enquete-Kommission, Deutscher Bundestag enquete\zwischenbericht-bewertungen.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3 — Verfahrensfragen S. 859–860

Empfehlung: Reform des PUAG mit festen Fragezeiten, gesetzlichem Löschmoratorium und klarer Veraktung moderner Kommunikation

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„Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt auf Grundlage der bei der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse folgende Empfehlungen ab: 1. Feste …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt auf Grundlage der bei der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse folgende Empfehlungen ab: 1. Feste Fragezeiten einführen, die für jede Fraktion gleich lang sind Wir fordern, Zeug:innenbefragungen im PUAG so zu regeln, dass unterbunden wird, dass eine Befragung zu Lasten kleinerer Fraktionen thematisch auseinandergerissen wird und große Fraktionen eine Befragung ggf. mit Unterstützung des Vorsitzenden dominieren und lenken können. Dazu sollte die Verteilung der Vernehmungszeit nach Fraktionsstärke beendet und Regelungen zu festen Vernehmungszeiten getroffen werden, die für jede Fraktion gleich lang sind.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 859–860 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.

Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Deutscher Bundestag, PKGr sondervoten\gruene.json