Bridge the Gap.

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Deutsche Botschaft Kabul

In 24 Aussagen genannt, an 5 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

22. Juni 2021 Berlin 25 Stimmen

Sicherheitspolitischer Jour fixe lehnt Charterflüge ab

Die Ressorts lehnen Charterflüge zur Ausreise von Ortskräften mit Verweis auf einen drohenden „Saigon-Effekt“ ab.

Beteiligt: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul
14. August 2021 Kabul, Afghanistan 25 Stimmen

Entscheidung zur Verlegung der Botschaft an den Flughafen

Das Auswärtige Amt ordnet an, die Botschaft zum Flughafen Kabul zu verlegen. Sie soll aber „voll arbeitsfähig“ bleiben.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, Heiko Maas, Deutsche Botschaft Kabul
15. August 2021 Kabul, Afghanistan 25 Stimmen

Deutsche Botschaft wird mit US-Hubschraubern evakuiert

Das deutsche Botschaftspersonal wird mit US-Helikoptern vom Hauptquartier Resolute Support an den Flughafen Kabul gebracht.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, USA, Jan Hendrik van Thiel

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.4.5 — Annex-Vereinbarungen S. 162–163

Annexe vertraulich klassifiziert; Einsichtnahme erst auf NATO-Bitten, nur Notizen, keine eingestuften Verteilungen

Originalstelle
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die US-Administration als vertraulich klassifiziert wurden und nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden durften. … das war ein spezifisches Verfahren, eher ungewöhnlich, wo man einen Vertreter vor Ort hatte, der dann kurz die Dokumente anschauen und sich dazu Notizen machen durfte; aber die wurden nicht eingestuft verteilt. … [E-Mail Botschaft Kabul, 08.03.2020:] im Anschluss an heutiges Briefing zu laufenden US-Aktivitäten in Bezug auf Wahlen und Frieden gewährten USA Einblick in die beiden Annexe (kurze Möglichkeit zur Lektüre, keine Notizen, Bitte um close-hold und Vertraulichkeit).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 162–163 (Original, neues Fenster)

Die Annex-Vereinbarungen des Doha-Abkommens wurden von der US-Administration als Verschlusssache klassifiziert; eine Einsichtnahme der Alliierten erfolgte erst auf NATO-Bitten in einem ungewöhnlichen Verfahren (kurze Lektüre vor Ort, keine Notizen, keine Verteilung). Die Botschaft Kabul bestätigte diesen Modus in einer E-Mail vom 08.03.2020. Inhaltlich hätten die Annexe laut Zeugen S. und Krüger keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht.

Thema: Geheimschutz März 2020 Akteure: USA, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, NATO abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5 — GIZ S. 388–392

Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“

Originalstelle
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige Kontaktaufnahme oder direkte Kommunikation vorgestellt. Ich habe sogar einige meiner ehemaligen Vorgesetzten und Teamleiter kontaktiert. Sie waren so unfreundlich, dass sie nicht einmal einige meiner E-Mails beantworteten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 388–392 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.

Thema: Ortskräfte August–Oktober 2021 Akteure: Ortskraft der GIZ, GIZ, IOM, Deutsche Botschaft Kabul… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4.3 — Visumverfahren S. 400

Visumstelle Kabul seit Anschlag 31.05.2017 zerstört, Ortskräfte mussten nach Neu-Delhi (Indien) oder Islamabad (Pakistan) reisen

Originalstelle
„Für die Ortskraft war eine persönliche Beantragung in einer dieser Auslandsvertretungen notwendig, da die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für die Ortskraft war eine persönliche Beantragung in einer dieser Auslandsvertretungen notwendig, da die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul durch einen schweren Sprengstoffanschlag am 31. Mai 2017 zerstört worden und bis zuletzt nicht wieder aufgebaut worden war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 400 (Original, neues Fenster)

Die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul war seit dem Sprengstoffanschlag vom 31.05.2017 zerstört und nicht wieder aufgebaut. Ortskräfte mussten für die persönliche Visumbeantragung in die Botschaft Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien) reisen, was zusätzliche Visa, Reisen und während Covid-19 Grenzschließungen erforderte. Zeuge Graf (AA) bezeichnete dies als „eine der Grundschwierigkeiten“ des Ortskräfteverfahrens.

Thema: Ortskräfte 2017-05-31 ff. Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2 — Sicherheitskonzept Botschaft S. 475

Sicherheitskonzept der Deutschen Botschaft Kabul war integraler Bestandteil der Green Zone und stützte sich auf RSM-Fähigkeiten

Originalstelle
„Der Zeuge Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hat in seiner Vernehmung erläutert, dass neben dem Objekt- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hat in seiner Vernehmung erläutert, dass neben dem Objekt- und Personenschutz durch die Bundespolizei auch die Fähigkeiten der RSM „integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der Botschaft und der Green Zone” gewesen seien. Entsprechend hat auch der Zeuge „Fisch” erklärt, dass nach dem Abschluss des Doha-Abkommens „akuter Handlungsbedarf zur Neuausrichtung” bestanden habe, weil das Sicherheits- und Evakuierungskonzept der Deutschen Botschaft gemeinsam mit anderen Botschaften und internationalen Organisationen in das „Konstrukt Green Zone” eingebettet gewesen sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 475 (Original, neues Fenster)

Die Fähigkeiten der Resolute Support Mission (RSM) waren laut Bledjian „integraler Bestandteil” des Sicherheitskonzepts der Deutschen Botschaft Kabul und der Green Zone. Nach dem Doha-Abkommen bestand laut Sicherheitsberater „Fisch” „akuter Handlungsbedarf zur Neuausrichtung”, weil das Sicherheits- und Evakuierungskonzept in das „Konstrukt Green Zone” eingebettet war.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bledjian, „Fisch”, RSM, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.1 — Kabul Security Programme S. 479

Kabul Security Programme: Überführung in zivile Struktur, Finanzierungsbedarf ca. 45 Mio. USD (Ende April–Ende 2021)

Originalstelle
„Erfolgreiche Transition des KSP [Kabul Security Program] ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Fortbestand der deutschen diplomatischen Präsenz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Erfolgreiche Transition des KSP [Kabul Security Program] ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Fortbestand der deutschen diplomatischen Präsenz in AFG [Afghanistan]. Wichtiger erster Schritt war deshalb die durch Abstimmung Botschaft, Zentrale und BMVg gelungene umfangreiche Finanzierung zweier ANA [Afghan National Army] Trust Fund Projekte, die einen Großteil der 2021 anfallenden KSP Transitionskosten abdecken.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 479 (Original, neues Fenster)

Die Deutsche Botschaft Kabul bemühte sich seit Ende 2020 oder Anfang 2021, gemeinsam mit Kanada und UNAMA, um Institutionalisierung der Kabul Security Working Group und Überführung des Kabul Security Programme (KSP) in eine zivil geführte Struktur. Der Finanzierungsbedarf von Ende April bis Ende 2021 wurde laut Vorlage an die Staatssekretäre Leendertse und Berger (14.12.2020) auf ca. 45 Mio. US-Dollar beziffert. Das BMVg stellte bereits eingezahlte ANA-Trust-Fund-Mittel für zwei Green-Zone-Sicherheitsprojekte um.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Ende 2020 – 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, BMVg, Auswärtiges Amt, Leendertse… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — HKIA S. 479–480

Hamid Karzai International Airport: „absolute Schlüsselstelle” für jede Evakuierung; Landweg „de facto ausgeschlossen”

Originalstelle
„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn es darum geht, in einem Krisenfall Menschen außer Landes zu bringen. Der Landweg konnte de facto quasi ausgeschlossen werden, besonders aufgrund der Kontrolle der Taliban in der Fläche. Andere Flughäfen haben sich dann spätestens mit der Aufgabe von Bagram [am 2. Juli 2021] von amerikanischer Seite erübrigt. Das heißt, dieser eine Flughafen war die absolute Schlüsselstelle für unsere eigene Evakuierungsmöglichkeit, aber auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger oder eben anderer Schutzbedürftiger, wie zum Beispiel den Ortskräften.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 479–480 (Original, neues Fenster)

Der internationale Flughafen Kabul (HKIA) wurde im Krisenmanagement als „absolute Schlüsselstelle” und „Nadelöhr” verstanden. Der Landweg war wegen der Taliban-Kontrolle der Fläche de facto ausgeschlossen; mit der US-Aufgabe von Bagram am 02.07.2021 fielen Alternativen weg. Der Botschafts-Referent R. sah hierin die einzige realistische Evakuierungsoption.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Ende 2020 – August 2021 Akteure: HKIA, Deutsche Botschaft Kabul, Taliban abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.3 — Krisenstufen S. 481–482

Krisenstufen 0 bis 4: Kabul stand im Untersuchungszeitraum auf 3a, am 13.08.2021 Anhebung auf 3b

Originalstelle
„Im Untersuchungszeitraum galt für die Botschaft die Krisenstufe 3a, die in der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 auf die Stufe 3b angehoben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Untersuchungszeitraum galt für die Botschaft die Krisenstufe 3a, die in der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 auf die Stufe 3b angehoben wurde. Der Zeuge Dr. Jokisch hat erklärt, dass das Botschaftspersonal im gesamten Untersuchungszeitraum bereits „sehr stark reduziert“ gewesen und „nur noch wenige Entsandte im Rotationsmodus vor Ort“ in Kabul gewesen seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 481–482 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstufen reichen von 0 (keine sicherheitsrelevanten Umstände) über 2a/2b (freiwillige oder verpflichtende Ausreise von Familienangehörigen), 3a/3b (Reduzierung des Botschaftspersonals und Ausreise der Mittler) bis 4 (endgültige Schließung). Für die Deutsche Botschaft Kabul galt im Untersuchungszeitraum Stufe 3a; in der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurde sie auf 3b angehoben. Das Personal war „sehr stark reduziert” und arbeitete in einem etwa sechswöchigen Rotationsmodus.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 13.08.2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.3 — Fragestellung Kurzberatung S. 483–484

Zentrale Fragestellung der Kurzberatung März 2021: Botschaftsbetrieb über das Ende der RSM hinaus aufrechterhalten

Originalstelle
„Die ressortgemeinsame Krisen-Kurzberatung AA/BMVg hatte die zentrale Fragestellung, die Auswirkungen eines RSM-Abzugs im Vorfeld, währenddessen und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die ressortgemeinsame Krisen-Kurzberatung AA/BMVg hatte die zentrale Fragestellung, die Auswirkungen eines RSM-Abzugs im Vorfeld, währenddessen und danach, auf das Risikomanagement der Botschaft zu evaluieren sowie die Krisenvorsorge und das Evakuierungskonzept der Botschaft anzupassen. Ziel der Beratung waren Empfehlungen, um die Arbeitsfähigkeit der DEU AV [Deutsche Auslandsvertretung] KABUL, auch bei einer möglicherweise erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage, weiter zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 483–484 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung sollte die Auswirkungen eines RSM-Abzugs auf das Risikomanagement der Botschaft evaluieren und Krisenvorsorge sowie Evakuierungskonzept anpassen. Als zentrale Eckpunkte für den Botschaftsbetrieb wurden identifiziert: Sicherung der Green Zone, gesicherter Zugang zum HKIA als „zentralem Versorgungshub und absehbar einzigem Evakuierungspunkt” sowie gesicherte medizinische (Erst-)Versorgung.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.1 — Problemfelder S. 485–487

Vermerk Kurzberatung März 2021 listet konkrete Problemfelder, u.a. Wegfall Lufttransport, Landmarsch „abwegig”, Bagram nicht verfügbar

Originalstelle
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall • Aufgrund der schlechten Sicherheitslage ist ein Landmarsch in ein Drittland im Evakuierungsfall eine abwegige Handlungsmöglichkeit; selbst der Straßenmarsch zu (Luft-)EvakPkt [Evakuierungspunkt] könnte nur eingeschränkt möglich sein • Stark eingeschränkter Zugang zum Flugplatz (FlPl) HKIA; als zentraler Hub im Krisenfall vermutlich überlastet • Zugriff auf EvakPkt [Evakuierungspunkt] FlPl [Flugplatz] BAGRAM AIRFIELD (BAF) wird in Post-RSM-Szenario wahrscheinlich nicht verfügbar sein • Fehlende medizinische Notfallversorgung bei Wegfall der medizinischen Einrichtungen „Role 3” (BAF) [Bagram Airfield] und „RS [Resolute Support] Role 2” (HKIA)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 485–487 (Original, neues Fenster)

Der Vermerk zur Kurzberatung listet konkret die Problemfelder für die Handlungsfähigkeit der Botschaft bei Wegfall der RSM-Fähigkeiten: Sicherheitskonzept der Green Zone basiere entscheidend auf RSM; geringes Engagement der afghanischen Regierung und ungenügende Fähigkeiten der afghanischen Sicherheitskräfte; Wegfall militärischer Lufttransportkapazitäten; Landmarsch in ein Drittland „abwegig”; eingeschränkter HKIA-Zugang; kein Zugriff auf Bagram im Post-RSM-Szenario; fehlende medizinische Notfallversorgung (Role 3 und Role 2). Krisenverschärfend wirkten zusätzlich u.a. die hohe Dunkelziffer deutscher Staatsangehöriger und Doppelstaatler sowie Loyalitätskonflikte der ANSF.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul, RSM abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.2 — Empfehlungen Kurzberatung S. 487–488

Kurzberatung empfahl MoU USA, Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten und Eventualfallplanung der Bundeswehr

Originalstelle
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere sollte für die Übergangsphase und den Post-RSM-Zeitraum [...] zuverlässiger Zugriff auf Lufttransportkapazitäten sichergestellt werden. Neben dem Unterstützungsangebot [...], die dort vorhandenen Kapazitäten mitzunutzen, sollten daher für den Post-RS-Zeitraum zusätzlich Verträge zur Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten abgeschlossen werden. Ausgehend von einer sich zukünftig wieder verschlechternden Sicherheitslage […] ist eine Eventualfallplanung zur Durchführung von Evakuierungsoperation zu betrachten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 487–488 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung empfahl konkret: Abschluss eines MoU mit der US-Botschaft zur Nutzung von US-Lufttransportkapazitäten, zusätzlich Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten („Weiße Flotte”), Aufbau eines Heli-Pads, Vorbereitung der Botschaft als Sammelpunkt, Aufbau einer erweiterten medizinischen Role-2-Einrichtung in der Green Zone, sowie eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine Evakuierungsoperation.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul, USA abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.7 — Umsetzung der Empfehlungen S. 490

Sicherheitsberater „Fisch”: „Leider haben wir es nicht mehr geschafft, die Handlungsempfehlung des Berichtes in Gänze umzusetzen”

Originalstelle
„Leider haben wir es nicht mehr geschafft, die Handlungsempfehlung des Berichtes in Gänze umzusetzen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 490 (Original, neues Fenster)

Sicherheitsberater „Fisch” bestätigte in seiner Vernehmung, dass die Empfehlungen der Kurzberatung nicht vollständig umgesetzt wurden. Botschafter Zeidler kritisierte bereits am 01.04.2021 in einer E-Mail offen, dass der Bericht „nicht umsetzbare Empfehlungen” enthalte (z.B. bezüglich Unterbringung von max. 20 Personen) und forderte zügige Regelungen zur Anmietung ziviler Helikopter.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch”, Zeidler, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.1 — Krisenplan Botschaft S. 492–493

Krisenplan der Botschaft Kabul wurde im April und 09.08.2021 aktualisiert; Evakuierung „auf dem Landweg nicht vorstellbar”

Originalstelle
„Eine Evakuierung aus Kabul auf dem Landweg ist aufgrund der Sicherheitslage nicht vorstellbar, da die Sicherheit auf den Straßen bis zur Grenze nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Evakuierung aus Kabul auf dem Landweg ist aufgrund der Sicherheitslage nicht vorstellbar, da die Sicherheit auf den Straßen bis zur Grenze nicht zu gewährleisten ist. Eine Evakuierung auf dem Luftweg ist aktuell nur vom Flughafen KABUL (HKIA) vorgesehen; weitere Optionen wurden durch ein KUT [Krisenunterstützungsteam] geprüft […]. Der Transport zu HKIA muss - aufgrund wahrscheinlicher Einschränkungen auf dem Landweg - vermutlich ebenfalls durch Hubschrauber über die Luft erfolgen. Hierzu hat die Botschaft ein MoU mit der US Botschaft unterzeichnet. Eine exklusive Anmietung von zivilen Lufttransportmitteln wird derzeit geprüft.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 492–493 (Original, neues Fenster)

Der Krisenplan der Deutschen Botschaft Kabul wurde am 28.04.2021 und am 09.08.2021 aktualisiert. Er stellte fest: Landweg nicht vorstellbar, Luftweg nur von HKIA möglich; Transport zum HKIA voraussichtlich nur per Hubschrauber. Das MoU mit der US-Botschaft war unterzeichnet; exklusive Anmietung ziviler Lufttransportmittel war noch in Prüfung. Geschäftsträger van Thiel bewertete den Krisenplan zwar als „guter Krisenplan”, sah aber problematische Punkte bei Sammelpunkten und Transfers.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April – August 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, USA, Bledjian, R.… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.3 — Sammelpunkt S. 494–495

Sammelpunkt Botschaft laut Sicherheitsberater „Fisch” personell nicht zu schützen; Krisenplan: Zelte „offensichtlich schlechte Lösung”

Originalstelle
„[I]ch habe dahingehend beraten, dass wir die deutsche Botschaft nicht als Sammelpunkt wählen, weil wir sicherheitlich gar nicht dazu in der Lage …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[I]ch habe dahingehend beraten, dass wir die deutsche Botschaft nicht als Sammelpunkt wählen, weil wir sicherheitlich gar nicht dazu in der Lage gewesen wären, diese Menschen alle, ich sage mal, zu schützen und auch tatsächlich geschützt aufzunehmen. Sie wissen ja auch nie, wer sich noch dazwischenmischt oder sonst irgendetwas; wir waren personell dafür nicht aufgestellt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 494–495 (Original, neues Fenster)

Der Sicherheitsberater „Fisch” sprach sich gegen die Nutzung der Deutschen Botschaft als Sammelpunkt aus, weil sie personell und sicherheitlich nicht dazu in der Lage gewesen sei. Auch der Krisenplan vom 09.08.2021 kritisierte offen: Sicherheitsstandard im Sammelpunktbetrieb „nicht zu halten”, Zelte „offensichtlich schlechte Lösung”, fehlende Transportmittel zum Flughafen. Trotzdem blieb es bei der Wahl, weil „gangbare Alternativen” fehlten; das vorgesehene Camp Baron und Liegenschaften am HKIA konnten nicht erschlossen werden. Bei der Evakuierung im August 2021 wurde die Botschaft letztlich nicht als Sammelpunkt genutzt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch”, Dr. Jokisch, Jan Hendrik van Thiel, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.7 — Personenkreis S. 498–499

Evakuierungsplanung der Botschaft umfasste ca. 300–350 Personen; Ortskräfte ausdrücklich nicht einkalkuliert

Originalstelle
„Daraus ist auch abzusehen, dass bei den Kalkulationen der Hubschrauberkapazitäten in der Tat Evakuierungen von Ortskräften für den Transport zum Flughafen nicht einkalkuliert wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 498–499 (Original, neues Fenster)

Laut Vermerk der Botschaft vom 08.06.2021 wurde der Evakuierungsbedarf auf ca. 300–350 Personen geschätzt: bis zu 250 deutsche Schutzbefohlene + ca. 50 Entsandte (inkl. BND und Dienstleister) + 10 deutsche Mitarbeiter internationaler Organisationen + 15 GIZ-Mitarbeiter. Botschafter Zeidler bestätigte: lokale Beschäftigte (55 Ortskräfte, mit Familien ca. 250) waren bei den Hubschrauberkalkulationen ausdrücklich nicht einkalkuliert. Bledjian: Sicherheitskonzept habe nie ein Szenario „Zehntausende von Menschen” vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, Ortskräfte mitzunehmen, fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.

Thema: Ortskräfte Juni – August 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, Zeidler, Bledjian, Dr. Jokisch… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3 — Residentur BND S. 500–501

BND-Residentur (Compound 2): integrierte Evakuierungsplanung mit Botschaft, Verlegung zur Botschaft als Hauptweg

Originalstelle
„Also, der eine oder der hauptsächliche Weg war, zuerst an die deutsche Botschaft zu fahren und dort im Schoß der deutschen Botschaftsangehörigen das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, der eine oder der hauptsächliche Weg war, zuerst an die deutsche Botschaft zu fahren und dort im Schoß der deutschen Botschaftsangehörigen das Memorandum of Understanding mit der anderen Nation der Evakuierung zu nutzen und dort auch nicht als BND-Partikel sehr auffällig zu sein, sondern eben als Angehörige der deutschen Botschaft da aufzugehen oder auf den ersten Blick verborgen zu sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 500–501 (Original, neues Fenster)

Die BND-Residentur (Compound 2, ca. 1 km von der Botschaft entfernt) hatte gestufte Notfallpläne von „Verbleib” bis „Totalevakuierung”. Die Planung war laut Stellvertretendem Residenten T. G. integriert mit der Botschafts-Planung. Der Hauptweg war Verlegung zur Botschaft und gemeinsame Evakuierung über das US-MoA, um „als BND-Partikel” nicht aufzufallen. Die Residentur betrieb „Aggressive Housekeeping” ab Mai/Juni/Juli 2021 (Abbau redundanter Systeme) und begann die endgültige Materialvernichtung ab dem 13.08.2021.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai – August 2021 Akteure: BND, T. G., Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.5–6.6 — Transport HKIA S. 565–567

Botschaft Kabul wurde am 15.08.2021 mit US-Helikoptern vom HQ Resolute Support an den Flughafen Kabul evakuiert

Originalstelle
„Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 565–567 (Original, neues Fenster)

Um 13.30 Uhr (Kabul) verließ der Konvoi die Botschaft. Vom Hauptquartier Resolute Support wurden die Mitarbeitenden der Deutschen Botschaft Kabul und des BND mit US-Helikoptern in einem Shuttle-Verkehr zum militärischen Teil des Flughafens transportiert. Zeuge T. G.: „Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, BND, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.2.1 — Feedback Botschaft Kabul S. 633

Anonyme Feedbackrunde der Botschaft Kabul: „Realistischeres Lagebild in Berlin“, „effektivere Einbindung der Botschaft“

Originalstelle
„Die einzelnen Rückmeldungen wurden in die Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“ und „Besser wär‘ gewesen“ untergliedert. Zudem erfolgte eine zeitliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die einzelnen Rückmeldungen wurden in die Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“ und „Besser wär‘ gewesen“ untergliedert. Zudem erfolgte eine zeitliche Unterteilung in die Abschnitte „Vor dem Fall Kabuls - die Ereignisse bis 15.08.2021“, „Akute Krise, inklusive Evakuierung von Bo Kabul, und militärische Evakuierung bis 31.08.2021“ und „[s]eit September 2021“. Die Ergebnisse wurden durch die Zeugin Dr. H. an verschiedene Referate im AA, insbesondere das Länderreferat und das Krisenreaktionszentrum, sowie an den damaligen Sonderbeauftragten Potzel verschickt. Über den weiteren Umgang mit dieser Initiative der Arbeitsebene liegen keine Informationen vor.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 633 (Original, neues Fenster)

Das Personal der Botschaft Kabul führte unter Leitung der Referentin Dr. H. eine anonyme Feedbackrunde durch (Kategorien „Gut war“, „Schlecht war“, „Besser wär' gewesen“). Unter „Besser wär' gewesen“ für den Zeitabschnitt vor dem Fall Kabuls wurden u. a. notiert: „Realistischeres Lagebild in Berlin“ und „effektivere Einbindung der Botschaft in Entscheidungsprozesse in Berlin“. Über den weiteren Umgang mit der Initiative der Arbeitsebene lägen dem Ausschuss keine Informationen vor. Die Ergebnisse wurden u. a. an Länderreferat, Krisenreaktionszentrum und Sonderbeauftragten Potzel verschickt.

Thema: Lehren für die Zukunft November 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, Dr. H., Markus Potzel, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.2.1 — Feedback Botschaft Kabul S. 633–634

Schlecht war: „ungefiltertes Durchtreten unabgestimmter Listen“; wirkungslose Überlastung von Taschkent und Kabul

Originalstelle
„Weitergabe von Kontaktdaten von am Flughafen Aktiven an AfghanInnen - Ungefiltertes Durchtreten unabgestimmter Listen und persönlichen Evakuierungswünschen von allen Seiten; dadurch im Ergebnis wirkungslose Überlastung des Systems in Taschkent und Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 633–634 (Original, neues Fenster)

Unter „Schlecht war“ für die akute Krise (bis 31.08.2021) wurde in der Feedbackrunde der Botschaft Kabul festgehalten: ungefilterte Weitergabe von Kontaktdaten von Flughafen-Aktiven an Afghaninnen und Afghanen sowie ungefiltertes Durchtreten unabgestimmter Listen und persönlicher Evakuierungswünsche „von allen Seiten“. Folge war eine wirkungslose Überlastung des Systems in Taschkent und Kabul. Dr. H. berichtete von enormer E-Mail-Flut, vielen Einzelfällen aus dem Haus und über Abgeordnete sowie von Frustration im Team.

Thema: Lehren für die Zukunft August 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, Dr. H., Abgeordnete abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Sachverständige:r Kap. 5.4 — Lageeinschätzung 2021 S. 226

van Thiel: Botschaft Kabul ohne Evakuierungsplanung; das AA in Berlin teilte Dringlichkeit nicht

Originalstelle
„Es sei ihm klar gewesen, dass der Einsatz in Afghanistan bald zu Ende gehen und nur ein kurzer Zeitraum bleiben würde, eine Evakuierung einzuleiten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sei ihm klar gewesen, dass der Einsatz in Afghanistan bald zu Ende gehen und nur ein kurzer Zeitraum bleiben würde, eine Evakuierung einzuleiten. Die Kolleginnen und Kollegen in der Botschaft hätten ihm vermittelt, dass sie nicht vorbereitet seien und es keine Evakuierungsplanung gebe. … Im Auswärtigen Amt seien die Einschätzungen der Botschaft in Kabul bezüglich Dringlichkeit und Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, nicht geteilt worden.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 226 (Original, neues Fenster)

Botschafter Jan Hendrik van Thiel, Geschäftsträger der deutschen Botschaft in Kabul 2021, berichtete: Bei seiner Ankunft habe die Botschaft keine Evakuierungsplanung gehabt. In Berlin habe das AA die Dringlichkeitseinschätzung der Botschaft nicht geteilt, man habe die afghanische Regierung nicht schwächen wollen. Das „Auseinanderfallen zu Berlin“ habe es in der Tat gegeben; das müsse für die Zukunft gelöst werden.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Sommer 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 6.2 — Deutsche Rechtsstaatsverletzung S. 59

Deutsche Botschaft drängte 2020 auf Freilassung eines wegen Korruption festgenommenen deutsch-afghanischen Staatsanwalts, der mit dt. Pass floh

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„So intervenierte 2020 die deutsche Regierung, als ein Rechtsanwalt mit afghanischem und deutschem Pass wegen Korruption festgenommen wurde und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So intervenierte 2020 die deutsche Regierung, als ein Rechtsanwalt mit afghanischem und deutschem Pass wegen Korruption festgenommen wurde und erreichte seine Freilassung. … Auch über das Präsidialamt wurde Druck ausgeübt, um den Pass der Botschaft zu übergeben. … Das Gericht befand die oben genannte angeklagte Person später für schuldig, und sie hätte inhaftiert werden müssen. Als die Polizei den Gerichtsbeschluss vollstrecken wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass die Person mit einem deutschen Pass aus Afghanistan geflohen sei.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 59 (Original, neues Fenster)

Ein hochrangiger afghanischer Justizbeamter berichtete: Die deutsche Botschaft drängte 2020 die Staatsanwaltschaft, einen wegen Korruption festgenommenen deutsch-afghanischen Staatsanwalt freizulassen und den (zur Fluchtprävention beschlagnahmten) deutschen Pass auszuhändigen. Nach der Verurteilung floh die Person mit ihrem deutschen Pass aus Afghanistan. In einem ähnlichen Fall verhinderte eine deutsche Organisation die Strafverfolgung eines Mitarbeiters, der 100.000 Euro veruntreut hatte. Die afghanische Polizei verstand dies als „fasada”.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen 2020 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, afghanische Generalstaatsanwaltschaft enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.2 — Menschenrechtsbericht S. 1008–1009

Menschenrechtsbericht Botschaft Kabul 2020: 3,5–3,7 Mio. Kinder ohne Schulbesuch, Frauen in Justiz und Polizei marginalisiert

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„„Die Menschenrechtssituation bleibt insgesamt besorgniserregend. Die […] weit verbreitete Korruption, tief verwurzelte traditionelle Praktiken und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Menschenrechtssituation bleibt insgesamt besorgniserregend. Die […] weit verbreitete Korruption, tief verwurzelte traditionelle Praktiken und ein ineffizientes Exekutiv- und Justizsystem verhindern die Durchsetzung und Wahrung formell existierender Rechte. […] UNICEF und HRW […] berichten […], dass 3,5 – 3,7 Millionen Kinder, darunter 60 – 80 Prozent Mädchen keine Schule besuchen, unter anderem aufgrund von Diskriminierung. […] So stellen Richterinnen 2019 nur etwa 257 von 2.029 Richtern und damit 13 Prozent der Richterschaft. […] Aktuell sind etwas mehr als 3.600 Polizistinnen in der Afghanischen Nationalpolizei […] tätig – knapp 3 Prozent aller Polizeibeschäftigten. […] Es gibt zahlreiche Berichte über den sexuellen Missbrauch von Frauen in der afghanischen Polizei, durch Kollegen und durch Vorgesetzte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1008–1009 (Original, neues Fenster)

Der Menschenrechtsjahresbericht der deutschen Botschaft Kabul (Botschafter Zeidler, Anfang August 2020) dokumentiert: 3,5–3,7 Mio. afghanische Kinder ohne Schulbesuch (60–80 % davon Mädchen); Frauenanteil in Justiz 13 %, Polizei knapp 3 %; zahlreiche Berichte über sexuellen Missbrauch von Polizistinnen durch Kollegen und Vorgesetzte. Aus AfD-Sicht widerlegt dies die Erzählung von „Errungenschaften” des deutschen Einsatzes.

Thema: Humanitäre Lage August 2020 Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, UNICEF, HRW sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Krisenkurzberatung an Botschaft erst März 2021, zu spät, Empfehlungen größtenteils nicht umgesetzt

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„Eine Krisenkurzberatung an der Deutschen Botschaft hat erst vom 5. bis 8. März 2021 stattgefunden, obwohl die durch das Doha-Abkommen vom 29. Februar …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Krisenkurzberatung an der Deutschen Botschaft hat erst vom 5. bis 8. März 2021 stattgefunden, obwohl die durch das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 entstandenen, neuen Rahmenbedingungen bereits ein Jahr lang bekannt waren. Die Empfehlungen aus der Krisenkurzberatung wurden der Deutschen Botschaft am 28. März 2021 übermittelt und bis zum Fall von Kabul am 15. August 2021 größtenteils nicht mehr umgesetzt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP kritisiert, dass die Krisenkurzberatung an der Botschaft Kabul erst vom 5.–8.03.2021 stattfand, ein Jahr nach Doha. Die Empfehlungen wurden am 28.03.2021 übermittelt und bis zum 15.08.2021 größtenteils nicht mehr umgesetzt; das AA habe sie zu spät und nicht mit der nötigen Dringlichkeit initiiert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.3 — Krisenplanung Botschaft Kabul S. 951–953

FDP: AA wartete zu lange auf NATO-Beschluss, Krisenkurzberatung statt KVT+, Empfehlungen bis Fall Kabuls nicht umgesetzt

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„Als wichtigster Kritikpunkt muss das zu lange Warten der Zentrale des AA auf eine klare NATO-Beschlusslage genannt werden. Anstatt frühzeitig eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als wichtigster Kritikpunkt muss das zu lange Warten der Zentrale des AA auf eine klare NATO-Beschlusslage genannt werden. Anstatt frühzeitig eine Bestandaufnahme des Sicherheitskonzepts zu machen, hat man so wertvolle Zeit für weitgehende Anpassungsmaßnahmen der Botschaft verschwendet. […] Die FDP-Fraktion bewertet diesen Umstand als weiteren Ausdruck der Krisenblindheit und des Wunschdenkens in der Zentrale des AA.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 951–953 (Original, neues Fenster)

Die FDP kritisiert: Trotz Bitten der Botschaft Kabul ab November 2020 entsandte das AA erst vom 5.–8.03.2021 nur ein Krisenkurzberatungsteam (statt des ursprünglich angeforderten KVT+). Wertvolle Zeit für Anpassungen sei dadurch verschwendet worden, ein Ausdruck von „Krisenblindheit und Wunschdenken” im AA. Bundeswehr-Liegenschaften am HKIA wurden zudem Mitte Juni 2021 ersatzlos aufgegeben.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung November 2020–März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, Bundeswehr sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.1 — Krisenvorsorge Botschaft S. 710–712

SPD: Krisenvorsorge der Botschaft Kabul grundsätzlich ausreichend, KSK-Verlegung wäre hilfreich gewesen

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„Die Deutsche Botschaft Kabul war grundsätzlich ausreichend auf einen Evakuierungsfall vorbereitet, die spätere Evakuierung durch US-Hubschrauber zum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Deutsche Botschaft Kabul war grundsätzlich ausreichend auf einen Evakuierungsfall vorbereitet, die spätere Evakuierung durch US-Hubschrauber zum Flughafen und ein Ausfliegen durch das US-Militär entsprach dem Krisenplan. … Gleichwohl wäre es rückblickend hilfreich gewesen, bereits während der Lageverschärfung im Juli und August 2021 Unterstützungselemente des KSK und ein Krisenunterstützungsteam an die Botschaft zu verlegen und weitere militärische Kräfte für eine mögliche Evakuierungsoperation in der Region zu stationieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 710–712 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Krisenvorsorge der Botschaft Kabul als grundsätzlich ausreichend; die spätere Evakuierung über US-Hubschrauber entsprach dem Krisenplan. Hilfreich wäre rückblickend die frühere KSK-Verlegung an die Botschaft und Vorstationierung militärischer Kräfte in der Region gewesen.