Bridge the Gap.

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Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan)

In 3 Aussagen genannt.

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — NATO S. 379–381

Ortskraft der NATO: Eltern erst über Pakistan (GIZ) ausgereist, Schwester lebt 2022 versteckt in Kabul

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„Damals war meine gesamte Familie in Gefahr, aber meine Eltern sind inzwischen hier. Meine Schwester lebt verborgen, sodass sie nicht frei in Kabul leben kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 379–381 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der NATO, arbeitete 2005–2014 für die NATO in Kabul und floh 2014 selbst aus Afghanistan. Seine Eltern reisten 2021/2022 über Pakistan mit Hilfe der GIZ aus (Visum durch Botschaft Islamabad (Pakistan), Einreise 03.08.2022, ohne Asylverfahren nach § 22 Satz 2 AufenthG); seine Schwester, die ebenfalls für internationale Akteure gearbeitet hatte, konnte nicht ausreisen und lebte zum Zeitpunkt der Vernehmung versteckt in Kabul.

Thema: Ortskräfte 2014–2022 Akteure: Ortskraft der NATO, NATO, GIZ, Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.2 — Verbalnoten Pakistan S. 621–622

Verbalnoten an Pakistan ab 27.09.2021 mit der Bitte um visumsfreie Einreise von Ortskräften

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„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan, in denen Pakistan um die Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten wurde. Unter den Betroffenen waren beispielsweise Ortskräfte politischer Stiftungen oder der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621–622 (Original, neues Fenster)

Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-27 Akteure: Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), Pakistanisches Außenministerium, GIZ abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.6 — Zivile Evakuierung S. 731

SPD: Zivile Evakuierung über GIZ und Pakistan (1.286 GIZ-Mitarbeitende + 4.775 Angehörige + 22.566 weitere Ortskräfte und Schutzbedürftige)

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„Ein damaliger Abteilungsleiter der GIZ berichtete, dass bei der zivil unterstützten Ausreise, die am 1. September 2021 angelaufen war und bis zum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein damaliger Abteilungsleiter der GIZ berichtete, dass bei der zivil unterstützten Ausreise, die am 1. September 2021 angelaufen war und bis zum März 2023 andauerte, insgesamt 1 286 nationale Mitarbeitende und Werkvertragsnehmende der GIZ zusammen mit 4 775 Familienangehörigen evakuiert worden seien. Dazu kämen noch 22 566 Ortskräfte anderer Ressorts oder sonstige afghanische Schutzbedürftige, jeweils inklusive der Familienangehörigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 731 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion würdigt die zivil unterstützte Ausreise (01.09.2021 bis März 2023): GIZ und Botschaft Islamabad (Pakistan) evakuierten über den Landweg 1.286 GIZ-Mitarbeitende mit 4.775 Familienangehörigen sowie 22.566 weitere Ortskräfte und Schutzbedürftige inkl. Familien. Die überwältigende Mehrheit aller Aufnahmen aus Afghanistan sei logistisch durch die GIZ abgewickelt worden.

Thema: Nach der Evakuierung 01.09.2021–März 2023 Akteure: GIZ, Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), SPD-Fraktion sondervoten\spd.json