Originalstelle„Die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) im Bundeskanzleramt würde ermöglichen, sämtliche sicherheitsrelevanten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) im Bundeskanzleramt würde ermöglichen, sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen zentral zu bündeln und zu analysieren und damit signifikant zur Steigerung der Kohärenz im internationalen Handeln, in der Sicherheitspolitik sowie bei der Gefahrenabwehr beitragen. Ein solcher Nationaler Sicherheitsrat könnte die Grundlage für den heute unverzichtbaren integrierten Ansatz schaffen, um komplexen sicherheitspolitischen Herausforderungen besser gerecht zu werden und kohärent zu agieren.“
Die Einreichenden begründen die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrats (NSR) im Bundeskanzleramt: Sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen würden zentral gebündelt und analysiert; dies steigere die Kohärenz im internationalen Handeln, in der Sicherheitspolitik und bei der Gefahrenabwehr. Der NSR könnte die Grundlage für den integrierten Ansatz schaffen und die Entscheidungsfindung in Krisensituationen beschleunigen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino.
Originalstelle„Basierend auf der obigen Begründung empfiehlt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, einen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) in Deutschland zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Basierend auf der obigen Begründung empfiehlt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, einen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) in Deutschland zu etablieren, der die folgenden Funktionen erfüllt: Kollektive politische Entscheidungsfindung: Der NSR muss der Dreh- und Angelpunkt für die kollektive politische Entscheidungsfindung der Bundesregierung in allen wesentlichen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Europapolitik sein. In strittigen Lagen sollte die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zur Herbeiführung von Entscheidungen herangezogen werden, um die Handlungsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten.“
Der empfohlene NSR soll Dreh- und Angelpunkt der kollektiven politischen Entscheidungsfindung in Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Europapolitik sein. Er soll zentral Informationen verarbeiten, in Echtzeit ein Lagebild erstellen, federführend die Nationale Sicherheitsstrategie erarbeiten und in Krisen Schlussfolgerungen bilden. Der NSR soll im Bundeskanzleramt angesiedelt sein, eng mit Ländern, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft kooperieren; in strittigen Lagen soll die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers genutzt werden.
Originalstelle„4.8 Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion (siehe Seite 47) Zu Empfehlung 55: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung zustimmen, sind wir der Auffassung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„4.8 Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion (siehe Seite 47) Zu Empfehlung 55: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung zustimmen, sind wir der Auffassung, dass EZ-Projekte in der ersten Entwicklungsphase des Wirtschaftsaufbaus zwar maßgeblich, aber nicht unbedingt allein tragend für den Wirtschaftsaufbau sein sollten. Auch in dieser Phase des wirtschaftlichen Aufbaus sprechen wir uns für die Möglichkeit, Maßnahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung mit denen der Entwicklungszusammenarbeit den Umständen und Zielen entsprechend zusammenzudenken, aus.“
Die CDU/CSU stimmt dem Tenor der Empfehlung 55 zu, hält EZ-Projekte in der ersten Phase des Wirtschaftsaufbaus aber für maßgeblich, nicht allein tragend. Maßnahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung sollten bereits in frühen Phasen mit Entwicklungszusammenarbeit zusammengedacht werden, insbesondere wenn deutsches privatwirtschaftliches Investitionsinteresse besteht. Begründung: privatwirtschaftliche Effizienz, beidseitige Profitabilität und absehbare Begrenzung staatlicher EZ-Mittel.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion zu Empfehlungen 55, 56 und 57 des Abschlussberichts.
Originalstelle„Zu Empfehlung 56: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung ausdrücklich zustimmen, gilt es, die Rolle, die die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zu Empfehlung 56: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung ausdrücklich zustimmen, gilt es, die Rolle, die die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung beim Wiederaufbau einnehmen sollen, stärker herauszustellen. Neben den erwähnten Umsetzungsmaßnahmen sollte der Bund den wirtschaftlichen Schutz durch Investitionsgarantien für Direktinvestitionen, die im Sinne des nachhaltigen Aufbaus des jeweiligen Wirtschaftskontexts konzipiert sind, gewähren. Dies ist bei vielen Auslandsinvestitionen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung schon gängige Praxis, sollte aber verstärkt auf Konflikt- und Postkonfliktkontexte ausgeweitet werden.“
Die CDU/CSU stimmt Empfehlung 56 zu, betont aber die Rolle der Außenwirtschaftsförderung beim Wiederaufbau stärker. Der Bund solle wirtschaftlichen Schutz durch Investitionsgarantien für Direktinvestitionen gewähren, die im Sinne nachhaltigen Aufbaus konzipiert sind. Diese gängige Praxis bei Auslandsinvestitionen solle verstärkt auf Konflikt- und Postkonfliktkontexte ausgeweitet werden.
Originalstelle„Zu Empfehlung 57: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung zustimmen, möchten wir betonen, dass die Notwendigkeit der Integration privatwirtschaftlicher …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zu Empfehlung 57: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung zustimmen, möchten wir betonen, dass die Notwendigkeit der Integration privatwirtschaftlicher Akteure in die internationale Koordination der Wirtschaftsförderungsmaßnahmen abnimmt, sofern der Anteil privatwirtschaftlicher Investitionen steigt und Märkte sukzessive geöffnet werden. Zur Förderung des Wettbewerbs sollten staatliche Kontrollinstrumente bei anlaufender wirtschaftlicher Aktivität sukzessive reduziert werden. In diesem Sinne handelt es sich bei der internationalen Koordination der Wirtschaftsförderung nicht um einen Selbstzweck, sondern um ein Mittel, einen Wirtschaftskontext zu Beginn effizient anzuregen.“
Die CDU/CSU stimmt Empfehlung 57 zu, betont aber: Die Notwendigkeit der Integration privatwirtschaftlicher Akteure in die internationale Koordination der Wirtschaftsförderung nehme ab, sofern der Anteil privatwirtschaftlicher Investitionen steige und Märkte sukzessive geöffnet würden. Staatliche Kontrollinstrumente sollten bei anlaufender wirtschaftlicher Aktivität sukzessive reduziert werden; die internationale Koordination sei kein Selbstzweck, sondern Mittel zur effizienten Anregung eines Wirtschaftskontextes.
Originalstelle„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte dabei unterstützen, die mit der legitimen Partnerregierung geplanten Maßnahmen gemeinsam umzusetzen und dadurch der Entwicklung ihres eigenen Landes dienen, und Ortskräften (OK), die – wie zum Beispiel lokale Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter – ausländische Akteure dabei unterstützen, deren eigene Mission umzusetzen und damit dem Interesse eines ausländischen Akteurs dienen.“
Es solle grundsätzlich zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die mit der legitimen Partnerregierung gemeinsam Maßnahmen zur Entwicklung ihres eigenen Landes umsetzen, und Ortskräften (OK), etwa lokalen Botschaftsmitarbeitern, die der Umsetzung ausländischer Missionen dienen, unterschieden werden. Deutschland habe nicht im engeren Sinne im deutschen Interesse, sondern unterstützend für eine legitime Partnerregierung agiert; alle Maßnahmen seien mit der afghanischen Regierung geplant und gemeinsam mit deren Fachkräften umgesetzt worden.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion sowie der Sachverständigen Dr. Ellinor Zeino und Jörg Vollmer.
Originalstelle„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Gefährdung von Ortskräften nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich gegeben war.“
Die Einreichenden halten es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet gewesen sei: Seit Mitte der 2010er Jahre habe es OK-Verfahren mit Gefährdungsprüfung gegeben. Das OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können. Im Rückblick sei nicht erkennbar, dass ehemalige afghanische Regierungsmitarbeiter oder Ortskräfte signifikanten Repressionen oder einer strukturellen Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Vorgeschlagen wird, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.
Hinweis: Sondervotum CDU/CSU + Zeino, Vollmer. Diese Einschätzung zur Gefährdungslage steht in deutlichem Kontrast zu der Bewertung im Grünen-Sondervotum 4.10 sowie zu Aussagen aus dem 1. UA.
Originalstelle„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern zur politischen und auch wirtschaftlichen Stabilisierung in Afghanistan beigetragen. Daran haben viele Ortskräfte mitgewirkt, die für Deutschland oder internationale Organisationen gearbeitet haben. Sie haben sich für die Entwicklung ihres Landes engagiert und werden dafür bis heute von den Taliban verfolgt.“ (siehe Plenarprotokoll 20/189, Seite 24633).“
Die AfD unterstreicht ausdrücklich, dass das vor August 2021 geltende OKV mit individueller Gefährdungsprüfung auch danach hätte fortgeführt werden können. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die CDU/CSU in dieser Frage nicht mit einer Stimme spreche: In der Plenardebatte Ende September 2024 habe ein CDU/CSU-Abgeordneter erklärt, viele Ortskräfte würden „bis heute von den Taliban verfolgt“ (Plenarprotokoll 20/189, S. 24633).
Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.9.
Originalstelle„Diese damalige symbiotische Beziehung war die Grundlage, dass sich die Taliban mehrfach weigerten, Osama Bin Laden an die US-Behörden oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese damalige symbiotische Beziehung war die Grundlage, dass sich die Taliban mehrfach weigerten, Osama Bin Laden an die US-Behörden oder internationale Gerichte auszuliefern. Das änderte sich weder nach den Al- Qaida Anschlägen auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam 1998 noch nach dem Anschlag auf die USS Cole im Jahre 2000. Selbst das durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 1999 eingerichtete 1267 - Sanktionsregime, welches die Taliban unmissverständlich aufforderte, Bin Laden auszuliefern und das Führungspersonal der Taliban mit Sanktionen belegte, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, führte zu keiner Verhaltensänderung der Taliban-Führung.“
Das Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion wirft Kapitel 4.1.1.4 vor, die anfänglich enge, symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida zu unterschlagen. Im Austausch für den durch die Taliban gebotenen Schutzraum rekrutierte Al-Qaida ausländische Kämpfer für die Taliban. Diese Beziehung war Grundlage für die wiederholte Weigerung der Taliban, Bin Laden auszuliefern, auch nach den Anschlägen 1998 (Nairobi und Daressalam), 2000 (USS Cole) und nach dem VN-Sanktionsregime 1267.
Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Originalstelle„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen Reiner Haunreiter zu Abschnitt 4.1.2.4364 Die Darstellung im Sondervotum der AfD, es sei am 14. August 2021 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Afghanistan und den Taliban gekommen, entspricht nicht den historischen Fakten.“
Die Replik der CDU/CSU-Fraktion stellt klar: Die Darstellung im AfD-Sondervotum, am 14. August 2021 sei zwischen Republik-Regierung und Taliban ein Abkommen geschlossen worden, entspricht „nicht den historischen Fakten“. Prof. Gießmann (Berghof Foundation, durch AA finanziert) führte im 1. Untersuchungsausschuss aus: Es ging nicht mehr um Friedensverhandlungen, sondern um einen ordentlichen Übergang. Die Taliban hätten sich bereit erklärt, Kabul „nicht militärisch zu erobern“. Die Gespräche scheiterten an Ghanis Flucht.
Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Originalstelle„Trotz der Verdoppelung der Bevölkerungszahl in Afghanistan im betrachteten Zeitraum ist eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz der Verdoppelung der Bevölkerungszahl in Afghanistan im betrachteten Zeitraum ist eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes erzielt worden, was bemerkenswert ist. Die Veränderungen in Gebieten, in denen vorrangig deutsche Akteure aktiv waren, insbesondere in den sechs Fokusprovinzen Nordafghanistans, wurden nicht ausreichend differenziert betrachtet.“
Die CDU/CSU-Fraktion und die sachverständige Dr. Ellinor Zeino fordern eine differenziertere Betrachtung. Trotz der Verdoppelung der Bevölkerung Afghanistans im betrachteten Zeitraum wurde eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes erzielt, was bemerkenswert sei. Auch die Veränderungen in den sechs deutsch geprägten Fokusprovinzen Nordafghanistans seien nicht ausreichend differenziert betrachtet worden. Eine unkritische Überhöhung zivilgesellschaftlicher Akteure gegenüber staatlichen sei problematisch.
Hinweis: Sondervotum; spiegelt nicht die Position der gesamten Enquete-Kommission wider.