Bridge the Gap.

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Bundeswehr

In 101 Aussagen genannt, an 10 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

Dezember 2001 Kabul, Afghanistan 25 Stimmen

ISAF-Einsatz unter UN-Mandat beginnt

Der UN-Sicherheitsrat mandatiert die internationale Schutztruppe ISAF zur Stabilisierung Afghanistans.

Beteiligt: Vereinte Nationen, NATO, Bundeswehr, ISAF
4. September 2009 Kunduz, Afghanistan 14 Stimmen

Bundeswehr-Luftangriff bei Kunduz mit zivilen Opfern

Ein von einem deutschen Oberst angeforderter US-Luftangriff auf zwei entführte Tanklastwagen tötet zahlreiche Zivilisten.

Beteiligt: Bundeswehr, USA, Afghanistan
1. Januar 2015 Afghanistan 25 Stimmen

ISAF endet, Resolute Support Mission beginnt

Die NATO beendet den Kampfeinsatz ISAF und startet die kleinere Ausbildungs- und Beratungsmission Resolute Support.

Beteiligt: NATO, Bundeswehr, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF)
25. März 2021 Berlin 23 Stimmen

Bundestag verlängert RSM-Mandat um zehn Monate

Der Bundestag verlängert das Bundeswehrmandat für Resolute Support, das als Übergangsmandat bezeichnet wird.

Beteiligt: Bundestag, Bundesregierung, Bundeswehr
Mai 2021 Berlin und Camp Marmal 25 Stimmen

Vereinfachtes Ortskräfteverfahren tritt in Kraft

Ein vereinfachtes Verfahren für Ortskräfte soll Aufnahmezusagen innerhalb weniger Tage ermöglichen.

Beteiligt: BMVg, BMI, Auswärtiges Amt, Bundeswehr
29. Juni 2021 Masar-i-Scharif, Afghanistan 25 Stimmen

Letzter Bundeswehr-Soldat verlässt Afghanistan

Die deutsche Beteiligung an Resolute Support endet. Der Empfang in Wunstorf am Folgetag findet ohne politische Spitze statt.

Beteiligt: Bundeswehr, BMVg
Nacht zum 16. August 2021 Hamid-Karzai-Flughafen, Kabul 25 Stimmen

Beginn der deutschen Evakuierungsoperation am Flughafen Kabul

Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.

Beteiligt: Bundeswehr, KSK, BMVg, Auswärtiges Amt

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 1.2 — Resolute Support Mission S. 207–209

RSM Februar 2020: 16.551 Soldat:innen, 38 NATO-Staaten; USA 8.000, Deutschland zweitgrößter Truppensteller (TAAC-North)

Originalstelle
„Im Februar 2020 bestand die RSM aus 16 551 Soldatinnen und Soldaten, die von insgesamt 38 NATO-Staaten und NATO-Partnern bereitgestellt wurden. Die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Februar 2020 bestand die RSM aus 16 551 Soldatinnen und Soldaten, die von insgesamt 38 NATO-Staaten und NATO-Partnern bereitgestellt wurden. Die USA stellten dabei mit 8 000 Soldatinnen und Soldaten das größte Einsatzkontingent, während Deutschland, Italien und die Türkei als sog. Rahmennationen besondere Verantwortung übernahmen. … Für das Regionalkommando TAAC-North mit dem Hauptquartier in Masar-i-Scharif übernahm Deutschland als Rahmennation die Gesamtverantwortung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 207–209 (Original, neues Fenster)

Im Februar 2020 bestand die RSM aus 16.551 Soldat:innen aus 38 NATO-Staaten und Partnern. Größtes Kontingent: USA mit 8.000. Deutschland war zweitstärkster Truppensteller und übernahm als Rahmennation die Gesamtverantwortung für TAAC-North (Masar-i-Scharif); Mandatsobergrenze zuletzt 1.300 Soldat:innen. Chef des Stabes im RSM-Hauptquartier Kabul war ein deutscher Generalleutnant (Marlow, dann Poschwatta).

Thema: NATO & Bündnis Februar 2020 Akteure: NATO, USA, Bundeswehr, Italien… abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 2 — Phase A light S. 211–212

Phase A light: erste Truppenreduzierung innerhalb von 135 Tagen; Speichenmodell blieb erhalten

Originalstelle
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. Dabei sollte die Struktur des Speichenmodells beibehalten werden. … Wir waren in der Phase A; mit dem Abkommen war klar, bis Juli, Mitte Juli gehen wir in so eine Phase A light. Also das hieß in der Praxis: Das Nabe-Speichen-System bleibt weiter erhalten; die Speichen, also die Außenposten sozusagen, was für uns ja Masar war, werden nicht eingeklappt, aber es wird eben innerhalb dieses Modells reduziert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 211–212 (Original, neues Fenster)

Unmittelbar nach Doha begann als Phase A light die im Abkommen vereinbarte Truppenreduzierung der ersten 135 Tage (bis 31.07.2020). Das Nabe-Speichen-System blieb erhalten; reduziert wurde innerhalb dieses Modells. Im deutschen Kontingent wurden coronabedingt zunächst 80 besonders gefährdete Soldat:innen zurückverlegt, die nicht mehr wiederkamen; weitere Einsparungen erfolgten u. a. im Stab und bei Force Protection (z. B. Reduzierung des Advisings in Maimana und Kunduz).

Thema: Abzug & Rückverlegung März bis Juli 2020 Akteure: NATO, Bundeswehr, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1 — Eventualfallplanung S. 233–234

Ursprünglich NATO-Planung 24 Monate, nationale 16–18 Monate; Doha forderte 14 Monate

Originalstelle
„Vor Abschluss des Doha-Abkommens waren die NATO-Planungen für einen Abzug aus Afghanistan auf 24 und die nationale Rückverlegungsplanung auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Vor Abschluss des Doha-Abkommens waren die NATO-Planungen für einen Abzug aus Afghanistan auf 24 und die nationale Rückverlegungsplanung auf insgesamt 16 Monate bzw. 18 Monate ausgelegt, während das Doha-Abkommen einen Abzug innerhalb von 14 Monaten bis zum 30. April 2021 vorsah.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 233–234 (Original, neues Fenster)

Vor Doha sahen NATO-Planungen 24 Monate, nationale Rückverlegungsplanungen 16–18 Monate vor. Doha forderte 14 Monate. Das BMVg erstellte Eventualfallplanungen: 6 Monate (geordnet vor 30.04.2021) und 4 Monate (sicherheitshalber verkürzt). Bereits im März 2020 wurde die Notice-to-Move-Zeit der RVO von 10 auf 6 Monate reduziert. Mit jeder Verzögerung verkürzte sich der verfügbare Zeitraum weiter.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: BMVg, Bundeswehr, NATO abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.3 — Eventualfallplanung S. 239–240

„Geordnete“ vs. „eilige“ Rückverlegung; Kurjahn: „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden

Originalstelle
„Was ich unbedingt vermeiden wollte, war die eilige Rückverlegung mit Bildern der Flucht, dass wir Fahrzeuge da hochsprengen müssen, Material vernichten, was wir nicht vernichten wollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 239–240 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Kurjahn (Leiter Referat logistische Einsatzplanung BMVg) unterschied zwischen „geordneter“ Rückverlegung (kein vorgesehenes Material verbleibt im Einsatzland) und „eiliger“ Rückverlegung (Material wird zurückgelassen oder vor Ort vernichtet). Ziel war stets die geordnete Rückverlegung; „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden. Eine Logistik-Besprechung am 25.05.2020 hielt fest: Entscheidung zur Rückverlegung müsste spätestens Mitte August 2020 fallen, sonst sei nur noch eilige Rückverlegung möglich.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Oberst Kurjahn (BMVg), Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.4 — Aggressive Housekeeping S. 243–245

Aggressive Housekeeping ab August 2020: „Keller ausmisten“, Reduktion auf „operatives Minimum“

Originalstelle
„Das ist quasi ein: Ich räume meinen Keller auf. Also, ich gucke mal, was ich alles irgendwo in den Containern habe, was ich aber eigentlich nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das ist quasi ein: Ich räume meinen Keller auf. Also, ich gucke mal, was ich alles irgendwo in den Containern habe, was ich aber eigentlich nicht wirklich brauche, schon seit zwei Jahren nicht mehr gebraucht habe und jetzt auch nicht mehr brauche. … Sämtliche Anpassungen sollten möglichst nicht sichtbar stattfinden, damit halt keine Gefahr für den Friedensprozess entsteht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 243–245 (Original, neues Fenster)

Vom 19.08.2020 bis 01.11.2020 wurde die Rückverlegungs- und Verwertungsorganisation (RVO) nach Afghanistan verlegt, noch bevor eine NATO-Entscheidung gefallen war. Sie unterstützte das Kontingent beim „Aggressive Housekeeping“, also bei der Reduktion nicht benötigten Materials. Ab November 2020 wurde zusätzlich das „operative Minimum“ ausgeplant: Fähigkeitsanteile (nicht ganze Fähigkeiten) wurden reduziert. Bis Juni 2020 wurden 7,5 Mio. Artikel in 6 Materialkategorien klassifiziert (1+2: zwingend zurück, 5+6: bleibt vor Ort). Maßnahmen sollten möglichst nicht sichtbar sein, um den Friedensprozess nicht zu gefährden.

Thema: Abzug & Rückverlegung August 2020 – Februar 2021 Akteure: Bundeswehr, RVO, Brigadegeneral Meyer abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.5 — Eilige Rückverlegung S. 245–246

Anfang 2021: Vorbereitung „zeit- und materialkritischer“ Rückverlegung; 200 Containeräquivalente zur Vernichtung identifiziert

Originalstelle
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir darüber hinauskommen, angewiesen, Material zu identifizieren, was wir gegebenenfalls, wenn es zu einer eiligen oder zeit- und materialkritischen, wie wir es auch nachher genannt haben, Rückverlegung kommen sollte, dort vor Ort lassen würden und vernichten würden, obwohl wir es sowohl von dem Bedarf der Truppe als auch von der Bundeshaushaltsordnung als auch was immer zurückfliegen müssten, aber es zeitlich einfach nicht mehr geht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 245–246 (Original, neues Fenster)

Anfang 2021 wurden Vorbereitungen für eine „zeit- und materialkritische“ (eilige) Rückverlegung intensiviert. Das Einsatzführungskommando wurde angewiesen, ca. 200 Containeräquivalente Material der Kategorie 3 zu identifizieren, das bei einer eiligen Rückverlegung vor Ort gelassen oder vernichtet werden müsste. Ab Februar 2021 erfolgten laut Generalleutnant Pfeffer Ausplanungen für eine Rückverlegung innerhalb von 6–8 Wochen. Auch der BND musste eine Eventualfallplanung durchführen.

Thema: Abzug & Rückverlegung Anfang 2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, BND abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.3 — Force Protection S. 247–248

Frühjahr 2021: Verstärkungskräfte zum Schutz: niederländischer und deutscher Mörserzug, zusätzlicher Infanteriezug

Originalstelle
„Wir sind unter anderem - ich meine, es wäre im März gewesen - verstärkt worden durch einen niederländischen und einen deutschen Mörserzug und einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir sind unter anderem - ich meine, es wäre im März gewesen - verstärkt worden durch einen niederländischen und einen deutschen Mörserzug und einen zusätzlichen Infanteriezug der Niederländer. Wir haben geschützte Fahrzeuge, die wir schon abgegeben hatten, die schon in Deutschland waren, zurückgefordert, um den geschützten Transportraum auch weiterhin sicherstellen zu können und damit einer möglichen Bedrohung durch die Taliban zu begegnen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 247–248 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 wurden zur Erhöhung der Force Protection Verstärkungskräfte nach Afghanistan verlegt (niederländischer und deutscher Mörserzug, zusätzlicher Infanteriezug); bereits zurückgegebene geschützte Fahrzeuge wurden zurückgefordert. Hintergrund: das Datum 30.04.2021 (Ende der Taliban-Nichtangriffszusage) nahte, und es war absehbar, dass sich noch Kräfte in Afghanistan befinden würden. Das zusätzliche Material entsprach ca. 10 % des Rückverlegungsumfangs.

Thema: Abzug & Rückverlegung März/April 2021 Akteure: Bundeswehr, Niederlande, Brigadegeneral Meyer abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.4 — Umsetzung S. 248–249

RVO ab 15.04.2021 erneut verlegt; 6.000 Tonnen bzw. 1.344 Containeräquivalente zurücktransportiert

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Kurjahn hat dem Ausschuss von 6 000 Tonnen Material berichtet, die aus Afghanistan zurück nach Deutschland transportiert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Kurjahn hat dem Ausschuss von 6 000 Tonnen Material berichtet, die aus Afghanistan zurück nach Deutschland transportiert worden seien. Das entspreche 1 344 „Containeräquivalenten“, die seit dem 1. November 2020 aus Afghanistan zurückgebracht worden seien. … Es war aus meiner Bewertung her eine der größten, komplexesten und zeitkritischsten logistischen Operationen, die die Bundeswehr je durchgeführt hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 248–249 (Original, neues Fenster)

Ab 15./17.04.2021 wurde die RVO erneut nach Afghanistan verlegt, am 17.05.2021 erreichte sie volle Arbeitsfähigkeit. Insgesamt 6.000 Tonnen / 1.344 Containeräquivalente Material wurden seit 01.11.2020 zurückgebracht. Der zunächst auf 16 Wochen (bis 15.08.2021) veranschlagte Zeitraum wurde durch parallele Rückverlegung von Masar-i-Scharif und Kabul (statt sequenziell) verkürzt und schon am 29.06.2021 abgeschlossen. Kurjahn bewertete: eine der größten und zeitkritischsten logistischen Operationen der Bundeswehr-Geschichte.

Thema: Abzug & Rückverlegung April bis Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, RVO, Oberst Kurjahn abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.4.2 — Rücktransport Symbolisches S. 249

Ehrenhain-Gedenkstein (27 Tonnen) und 23.000 Liter Alkohol zurücktransportiert

Originalstelle
„Im Rahmen der Rückverlegung wurde auch das „Herzstück“ des 2007 in Afghanistan errichteten Ehrenhaines, ein rund 27 Tonnen schwerer Gedenkstein, aus …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der Rückverlegung wurde auch das „Herzstück“ des 2007 in Afghanistan errichteten Ehrenhaines, ein rund 27 Tonnen schwerer Gedenkstein, aus dem Feldlager Camp Marmal in Masar-i-Scharif zurück nach Deutschland transportiert. … Der Zeuge Oberst i. G. Kurjahn hat im Ausschuss berichtet, dass insgesamt ca. 23 000 Liter alkoholische Getränke, „in der Masse Bier und Rotwein und Mixgetränke“, für 30 000 Euro Transportkosten auf dem Landweg aus Afghanistan zurück transportiert worden seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 249 (Original, neues Fenster)

Zurücktransportiert wurden u. a. der 27 Tonnen schwere Gedenkstein des 2007 in Afghanistan errichteten Ehrenhaines (heute Wald der Erinnerung am Schwielowsee) und ca. 23.000 Liter alkoholische Getränke (Bier, Rotwein, Mixgetränke) für 30.000 € Transportkosten auf dem Landweg, weil sich eine Vernichtung in Afghanistan in einem islamischen Land verboten habe. Sensibles Material wurde zurückgebracht oder vor Ort unbrauchbar gemacht („Material der letzten Stunde“). 1.700 Containeräquivalente wurden dem Camp Marmal in Masar-i-Scharif übergeben.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.5–2.6 — Abschluss + Wunstorf S. 250–252

29.06.2021: letzter Flug Afghanistan; 30.06.2021: Empfang in Wunstorf ohne Politik

Originalstelle
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der Abzug der letzten Kräfte mit den letzten Maschinen, so lange geheim gehalten wird, bis wir in der Luft sind. Das hatte ganz einfach den Hintergrund, dass wir durchaus Hinweise hatten, dass der eine oder andere Talibanführer noch mal ein Zeichen setzen wollte. … Man war der Meinung, die [Soldatinnen und Soldaten] wollen jetzt schnell zu ihrer Familie und wollen sich nicht noch großartig in Wunstorf aufhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 250–252 (Original, neues Fenster)

Am 29.06.2021 verließen die letzten Soldat:innen Afghanistan; Landung am 30.06.2021 in Wunstorf. Auf Wunsch des Kontingents wurde der Abflugtag geheim gehalten, um keine Taliban-Anschläge zu provozieren. Bei der Ankunft in Wunstorf waren keine politischen Vertreter:innen anwesend. Der Verteidigungsausschuss hatte morgens in einer Mali-Sondersitzung entschieden, dass nur Generalleutnant Pfeffer (Einsatzführungskommando) die Soldat:innen begrüßen würde; VM Kramp-Karrenbauer war auf USA-Reise. Brigadegeneral Meyer: das hätte man später „etwas liebevoller gestalten können“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-06-29 / 2021-06-30 Akteure: Bundeswehr, Generalleutnant Pfeffer, Brigadegeneral Meyer, Eva Högl… abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.8 — Mandatsverlängerung RSM S. 357–358

Mandatsverlängerung RSM 25.03.2021: Taliban erklärten Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten für aufgehoben

Originalstelle
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als grundsätzlich falsch verurteilen, in der Mandatsverlängerung eine Ankündigung für einen Verbleib DEU und damit als Verstoß gegen das USA-TLB-Abkommen sehen. Dies hebe somit die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber DEU Soldaten explizit auf; die Verantwortung dafür liege allein bei DEU.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Der Bundestag verlängerte am 25.03.2021 das RSM-Mandat bis 31.01.2022. Gießmann und Krüger trafen Taliban-Vertreter, um Hintergründe zu erläutern; laut Gießmann konnte die Befürchtung einer längeren deutschen Anwesenheit ausgeräumt werden. Eine BMVg-Vorlage vom 21.04.2021 stellte demgegenüber dar: Die Taliban hätten in einem abgestimmten Statement die Verlängerung verurteilt, als Verstoß gegen das US-Taliban-Abkommen gewertet und die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten ausdrücklich aufgehoben.

Hinweis: Gießmann (Berghof) sah die Befürchtung ausgeräumt; das BMVg dokumentierte ein gegensätzliches, abgestimmtes Taliban-Statement. Der Bericht stellt beide Darstellungen nebeneinander.
Thema: NATO & Bündnis 2021-03-25 Akteure: Taliban, Bundeswehr, BMVg, Hans-Joachim Gießmann abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.1 — Bundeswehr S. 371–372

Ortskraft der Bundeswehr: TV-Journalist im Bundeswehr-Medienzentrum Nordafghanistan 2015–2021, durch Arbeitgeberwechsel 2016 vom Ortskräfteverfahren ausgeschlossen

Originalstelle
„Der Zeuge [Name] arbeitete von Januar 2015 bis Mai 2021 als Fernsehjournalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. … Die Ablehnung sei mit einem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge [Name] arbeitete von Januar 2015 bis Mai 2021 als Fernsehjournalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. … Die Ablehnung sei mit einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2016 begründet worden. Im Jahr 2016 sei der Arbeitsvertrag mit der Bundeswehr beendet und durch einen Arbeitsvertrag mit dem Medienzentrum ersetzt worden. Infolgedessen sei der Zeuge nicht mehr vom Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens umfasst gewesen, obwohl sich an seinen Aufgaben und seinem Arbeitsalltag nichts geändert habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371–372 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.

Thema: Ortskräfte 2015–2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Bayan-e-Shamal-Mediencenter abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.4 — Ortskraft der Bundeswehr: Evakuierungsversuche S. 375–376

Ortskraft der Bundeswehr: erster Evakuierungsversuch 19.08.2021 am Nordtor gescheitert (Tränengas, Tausende Menschen, Sohn verletzt)

Originalstelle
„Tausende von Menschen stürmten das nördliche Tor vom Flughafen von Kabul. Auch die Sicherheitskräfte versuchten mithilfe von Waffen mit Kolben oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Tausende von Menschen stürmten das nördliche Tor vom Flughafen von Kabul. Auch die Sicherheitskräfte versuchten mithilfe von Waffen mit Kolben oder mit Luftschlägen … Mein Sohn bat mich inständig, ich sollte ihn wieder nach Hause bringen: Warum hast du uns zu diesem schrecklichen Ort gebracht? - Gleichzeitig haben die Sicherheitskräfte Tränengas benutzt, sodass auch mein Sohn von diesem Tränengas verletzt wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 375–376 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3 — KfW S. 381–384

Ortskraft der KfW: Taliban durchsuchten KfW-Büro Kabul am Abend des 17.08.2021; Evakuierung am 21.08. nach Taschkent

Originalstelle
„Als die Taliban dort eindrangen, haben sie als Allererstes das Wachpersonal des Büros entwaffnet. Dann kamen sie in das Gebäude hinein und haben die Mobiltelefone, Smartphones von einigen Kollegen und deren Kindern entwendet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 381–384 (Original, neues Fenster)

Die Zeugin, eine frühere Ortskraft der KfW, arbeitete 2018–2021 in der Verwaltung der KfW in Masar-i-Scharif. Nach dem Fall Kabuls befanden sich am 17.08.2021 ca. 15 Familien im KfW-Büro Kabul; Taliban drangen ein, entwaffneten das Wachpersonal und entwendeten Handys. Am 18.08. wurden die Beschäftigten gekennzeichnet (rote und weiße Kopftücher) zum Flughafen geschickt; die Zeugin gelangte gegen Mitternacht ins Camp und reiste am 21.08.2021 nach Taschkent aus.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Ortskraft der KfW, KfW, Taliban, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4 — KAS S. 385–388

Ortskraft von Goethe-Institut und KAS: Zugang zum Flughafen Kabul 20.08.2021 mit US-Visum, dann Ausreise mit Bundeswehr

Originalstelle
„Als sie meine Dokumente gesehen haben und meinen Pass, haben sie alles verglichen, und dann haben sie mir gesagt: Oh, es sind so viele Dokumente - - und dass Sie wirklich mit den Deutschen gearbeitet haben. Dann kommen Sie doch mit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 385–388 (Original, neues Fenster)

Die Zeugin, eine frühere Ortskraft von Goethe-Institut und KAS, arbeitete ab 2017 für das Goethe-Institut und ab 2019 für die KAS. Sie gelangte am 20.08.2021 mit US-Visum (über ihren Bruder) auf das Flughafengelände in Kabul. Nach Vorlage von Arbeitsvertrag und Reisepass nahmen deutsche Soldat:innen sie in die deutsche Evakuierung auf und brachten sie über Taschkent nach Frankfurt am Main. Sie beschrieb die deutsche Evakuierung als „sehr gut organisiert“.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-20 Akteure: Ortskraft von Goethe-Institut und KAS, Goethe-Institut, Konrad-Adenauer-Stiftung, Bundeswehr… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5.2 — Visumerteilung Mai/Juni 2021 S. 441–443

Camp Marmal Mai–Juni 2021: Bundeswehr nahm im Wege der Amtshilfe Visumanträge auf (2.413 Personen aus 471 Ortskräfte-Familien)

Originalstelle
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 441–443 (Original, neues Fenster)

Auf Initiative des BMVg nahmen Bundeswehrsoldat:innen im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) zwischen 25.05. und 15.06.2021 mit „Mobile Workplaces“ Visumanträge inkl. Biometrie auf, im Wege der Amtshilfe für das AA. Insgesamt wurden Anträge von 471 Ortskräften (2.413 Personen) per USB-Stick und Luftwaffenflug nach Berlin transportiert, dort bearbeitet und zurückgeflogen.

Thema: Ortskräfte 25.05.–15.06.2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.3 — BMVg/Bundeswehr S. 473–474

Division Schnelle Kräfte ist „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen (mit KSK und Luftlandebrigade 1)

Originalstelle
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat die Division Schnelle Kräfte als „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen bezeichnet. Auf Evakuierungsoperationen sei die Luftlandebrigade 1 spezialisiert, während das KSK vorrangig bei Geiselbefreiungen zum Einsatz komme.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 473–474 (Original, neues Fenster)

Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundeswehr, Division Schnelle Kräfte, KSK, Luftlandebrigade 1… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2 (Zweiter Abschnitt) — Grundlagen Evakuierung S. 491–492

Drei Evakuierungsformen: diplomatisch (AA), schnelle Luftevakuierung und robuste Evakuierung (BMVg)

Originalstelle
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der Transportmittel sowie dem Schutz der Plattformen selbst dient. Es findet nur ein gesicherter Transport zwischen einem Evakuierungspunkt und einem sicheren Gast-/Drittland statt. Die zu Evakuierenden müssen den Evakuierungspunkt, zum Beispiel den Flughafen, aus eigener Kraft erreichen oder werden durch die deutsche Auslandsvertretung dorthin verbracht. 1.2.2 Robuste Evakuierung“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 491–492 (Original, neues Fenster)

Bei Evakuierungen aus Krisen wird unterschieden: (1) Diplomatische Evakuierung mit zivilen Mitteln (Linien- und Charterflüge) unter AA-Verantwortung; (2) Schnelle Luftevakuierung mit kleinem, schnell verfügbarem Truppenkörper zum Schutz der Plattformen; die zu Evakuierenden erreichen den Evakuierungspunkt aus eigener Kraft; (3) Robuste Evakuierung mit zusätzlichen Kräften, wenn die Auslandsvertretung den Sammelpunkt nicht mehr verlassen kann. Bei militärischer Notwendigkeit geht die Federführung auf das BMVg über. Zeuge Gonter ordnete die Evakuierung aus Kabul als robuste Operation ein.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.5 — Personenkreis Bundeswehr S. 505–506

Bundeswehr-Planung beschränkte sich auf ca. 300 Personen (deutsche Staatsangehörige); Ortskräfte „grds. nicht evakuiert”

Originalstelle
„Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 505–506 (Original, neues Fenster)

Die militärische Eventualfallplanung der Bundeswehr beruhte auf vom AA übermittelten Zahlen: ca. 300 Personen. Diese Größe ergab sich aus ca. 80 ELEFAND-Einträgen plus Kernfamilien plus Puffer. Ortskräfte waren nicht einkalkuliert. Mitte 2020 informierte der Leiter des KRZ Dr. Jokisch die zuständige Staatssekretärin Leendertse: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.” Die endgültige Entscheidung zur Inkludierung von Ortskräften und weiteren afghanischen Berechtigten fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.

Thema: Ortskräfte Juni 2020 – August 2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, Dr. Jokisch, Leendertse abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, Einleitung S. 508

Letzte deutsche Soldat:innen verließen Afghanistan am 29.06.2021; danach noch US- und UK-Truppen vor Ort

Originalstelle
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten verließen Afghanistan. Danach befanden sich in Afghanistan insbesondere noch US-amerikanische und britische Truppen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 508 (Original, neues Fenster)

Mit dem 29.06.2021 endete die deutsche Truppenpräsenz in Afghanistan. Während die internationalen Truppen abzogen, bauten die Taliban im Rahmen einer „Frühjahrsoffensive“ ihre Raumkontrolle aus.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-06-29 Akteure: Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.3.2 — Lage Flughafen S. 584–586

Hauptmann H.: Flughafen Kabul war „Kriegsgebiet“, vor dem North Gate „tausende Menschen“

Originalstelle
„Als wir dann da ankamen - kann ich einfach nur sagen, bin ich im Kriegsgebiet gelandet. Anders kann ich es nicht erklären oder beschreiben. … Vorm North Gate waren Tausende Menschen, ein Lärm, ständiger Beschusslärm.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 584–586 (Original, neues Fenster)

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr beschrieben die Lage am Flughafen Kabul als „Kriegsgebiet“: brüllende Hitze, Gefechtslärm, Drohnen. Vor dem North Gate „tausende Menschen“, ständiger Beschusslärm. Auch der KUT-Leiter R. fühlte sich in dieser Woche „unsicherer … als die kompletten zwei Jahre vorher“.

Thema: Evakuierungsoperation ab 17.08.2021 Akteure: Hauptmann H., R., Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.hh — Authentifizierungsschreiben S. 599–600

Einsatzführungskommando bastelte „mit heißer Nadel“ Authentifizierungsschreiben mit Bundestag-Briefkopf

Originalstelle
„Da hat man sich in Potsdam gefragt - ich hatte keine Kenntnis, ich berichte jetzt nur -: Wie muss etwas aussehen, das der Analphabet Taliban an der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Da hat man sich in Potsdam gefragt - ich hatte keine Kenntnis, ich berichte jetzt nur -: Wie muss etwas aussehen, das der Analphabet Taliban an der Kreuzung XY identifiziert als ein offizielles Papier der Bundesregierung? - Na ja, da fällt mir die Fahne und der Bundesadler ein. Das hat man einfach zusammenkopiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 599–600 (Original, neues Fenster)

Das Einsatzführungskommando in Potsdam erstellte „im Chaos“ ein Dokument mit Bundestag-Briefkopf, Fahne und Bundesadler, um Ortskräften an Taliban-Checkpoints einen Berechtigungsnachweis zu geben. Hauptmann H. hielt es zunächst für eine Fälschung; die angegebenen Kontaktdaten führten nirgendwohin. Befehlshaber Generalleutnant Pfeffer kannte das Dokument nicht.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Einsatzführungskommando, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.5 — Anschlag Abbey Gate S. 608–609

26.08.2021: Selbstmordanschlag des IS am Abbey Gate: 170 Afghan:innen und 13 US-Soldat:innen tot

Originalstelle
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 608–609 (Original, neues Fenster)

Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-26 Akteure: IS-K, Bundeswehr, USA, Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.6.1 — Zahlen S. 609

Bilanz: 5.347 Personen aus 45 Staaten in 37 Flügen evakuiert (16.–26.08.2021)

Originalstelle
„Laut Aussage der Wehrbeauftragten Dr. Högl seien im Rahmen der Evakuierungsoperation vom 16. August bis 26. August 2021 mit insgesamt 37 Flügen 5 347 Personen aus mindestens 45 Staaten evakuiert worden. Hierzu zählten auch 154 schutzbedürftige Personen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 609 (Original, neues Fenster)

Bilanz der militärischen Evakuierungsoperation (16.–26.08.2021): 5.347 Personen aus mindestens 45 Staaten in 37 Flügen, die bislang größte Evakuierungsoperation in der Geschichte der Bundeswehr. Darunter 154 besonders schutzbedürftige Personen.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–26.08.2021 Akteure: Bundeswehr, Dr. Högl (Wehrbeauftragte) abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 1.8 — Bundeswehr-Ausrüstung S. 578

Bundeswehr-Alarmierung: zivile Bekleidungs-Zweigstelle geschlossen, Schutzwesten provisorisch

Originalstelle
„Im Zuge der Alarmierung zur militärischen Evakuierungsoperation kam es demnach dazu, dass die für die Soldatinnen und Soldaten zuständige, zivil …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Zuge der Alarmierung zur militärischen Evakuierungsoperation kam es demnach dazu, dass die für die Soldatinnen und Soldaten zuständige, zivil betriebene Zweigstelle des Bekleidungs- und Ausrüstungsmanagements nicht geöffnet hatte, sodass die Soldatinnen und Soldaten von dort keine Einsatzland-angepasste Kleidung und Schutzwesten empfangen konnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 578 (Original, neues Fenster)

Bei der Alarmierung der Feldjäger zur Evakuierungsmission hatte die zivil betriebene Zweigstelle des Bekleidungs- und Ausrüstungsmanagements nicht geöffnet. Soldat:innen behalfen sich mit vorhandenen Plattenträgern und teils privat beschafften Schutzwesten. Erst kurz vor Abflug wurde das Ziel von Usbekistan zu Afghanistan geändert; die Mitteilung an die Familien war „eine Herausforderung“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, Feldjäger, Hauptmann H. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.3.1 — BMVg Nachbetreuung S. 635–636

BMVg: verpflichtende Einsatznachbereitungsseminare und psychologische Gespräche; PTBS bei Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten

Originalstelle
„Das zeigt einfach, dass das alles andere als ein normaler Einsatz war und dass er tiefe Spuren und Narben bei den Soldatinnen und Soldaten hinterlassen hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 635–636 (Original, neues Fenster)

Im selben Jahr wurden „Einsatznachbereitungsseminare“ durchgeführt; erste Gespräche mit Arzt und Truppenpsychologen bereits „nach der Landung“. Teilnahme war verpflichtend (Oberstleutnant „Tobias“, Hauptmann H.). Bei Ankunft seien praktisch „alle“ krank gewesen (aggressive Darmparasiten, schwere Bronchitis). Die psychologische Betreuung habe wegen „sehr schlimme[r] Bilder“ bei einigen zu Therapien geführt; manche seien „auch heute noch“ in Behandlung. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer berichtete von posttraumatischen Belastungsstörungen; der Einsatz habe „tiefe Spuren und Narben“ hinterlassen. General Arlt: „mit einem Einsatznachbereitungsseminar [...] nicht getan“.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMVg, Bundeswehr, Oberstleutnant i. G. Gonter, Oberstleutnant „Tobias“… abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Empfehlung Kap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten Nationen S. 19

Empfehlung 10: VN-Friedenssicherung stärken: realistische, mit Ressourcen ausgestattete Mandate

Originalstelle
„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattete Mandate einsetzen. Glaubwürdig kann das nur geschehen, wenn VN-Friedensmissionen von Deutschland relevante materielle und personelle Unterstützung erfahren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 19 (Original, neues Fenster)

Empfehlungen des Brahimi-Reports 2000 wurden nur unzureichend berücksichtigt. Die personelle Unterstützung deutscherseits ist nach Ende von MINUSMA rückläufig. Mit der Beteiligung an VN-Missionen auf Zypern und in Südsudan inkl. Polizei-Führungsfunktionen gewinnt der deutsche Beitrag wieder etwas Gewicht. Ein nationales Anspruchsniveau mit Kapazitätszielen ist zu definieren.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Vereinte Nationen, Bundeswehr, Bundespolizei enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten Nationen S. 20

Empfehlung 11: Zusammenarbeit zwischen VN und regionalen Organisationen (insbes. Afrikanische Union) fördern

Originalstelle
„Deutschland und die EU sollten weiterhin und verstärkt die sicherheits- und friedenspolitische Zusammenarbeit zwischen VN und regionalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland und die EU sollten weiterhin und verstärkt die sicherheits- und friedenspolitische Zusammenarbeit zwischen VN und regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union (AU), insbesondere bei Friedensmissionen und dem Aufbau von Kapazitäten und Fähigkeiten im Rahmen regionaler Friedens- und Sicherheitsarchitektur fördern.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 20 (Original, neues Fenster)

Mit Resolution 2719 vom 21.12.2023 wurde beschlossen, dass AU- und subregionale afrikanische Missionen aus dem VN-Peacekeeping-Budget mitfinanziert werden können. Ein VN-Mandat wie für Afghanistan erscheint heute unwahrscheinlich; regionale Friedensarchitektur wird wichtiger. Die Zusammenarbeit des VN-Ausbildungszentrums der Bundeswehr in Hammelburg mit afrikanischen Peacekeeping-Netzwerken ist besonders wertvoll.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Afrikanische Union, Vereinte Nationen, EU, Bundeswehr enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 36

Empfehlung 38: Ressortübergreifende Abstimmung der strategischen Kommunikation

Originalstelle
„Strategische Kommunikation sollte ressortübergreifend abgestimmt und verbessert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 36 (Original, neues Fenster)

Klare kurz- und langfristige Kommunikationsziele zwischen Ressorts. Einheitliches Wording. Niedrigschwellige Angebote (Townhall-Gespräche, Diplomatie macht Schule), besonders im digitalen Raum. AA soll eigene Analysekapazitäten erweitern und im digitalen Raum Zielgruppen mit regionalen Schwerpunkten adressieren. Bundeswehr-Fähigkeiten in diesen Bereichen stärken. Regelmäßige Evaluation der Kommunikationsstrategie.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 49

Empfehlung 61: IKM ressortgemeinsam, ganzheitlich und konfliktsensibel, nach den Grundsätzen Local Ownership und Do No Harm

Originalstelle
„Internationales Krisenmanagement sollte prinzipiell ressortgemeinsam, ganzheitlich und konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 49 (Original, neues Fenster)

Mangelnde Einbeziehung lokaler Gegebenheiten und unzureichende Abstimmung mit internationalen Partnern haben in Afghanistan zur Konfliktverschärfung beigetragen. Grundsätze Local Ownership und Do No Harm; längere Rotationszyklen für Führungskräfte; flexible Stehzeiten. Vorbild: „Dorffeldwebel” des Objektschutzregiments der Luftwaffe als äquivalente Ansprechperson für Dorfälteste. Strategischer Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen besser nutzen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 49

Empfehlung 62: Einsatzrelevante Bundeswehr-Fähigkeiten lageangemessen und auftragsgerecht vorhalten

Originalstelle
„Einsatzrelevante Fähigkeiten der Bundeswehr sollten lageangemessen identifiziert und auftragsgerecht vorgehalten werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 49 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan war die Bundeswehr zu Beginn unzureichend ausgestattet (keine oder wenige bewaffnete Drohnen, Luftfahrzeuge, Abwehrfähigkeiten gegen Granat- und Raketenbeschuss, anfangs keine Artillerie zum Lagerschutz). Asymmetrische Einsatzszenarien brauchen Aufstandsbekämpfungs- und Distanzbekämpfungs-Fähigkeiten. § 31 Soldatengesetz (Fürsorgepflicht). Der Schutz der eigenen Kräfte hat höchste Priorität. Das schließt ausdrücklich weitreichende letale Waffensysteme mit ein.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, BMVg, Generalinspekteur enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 50

Empfehlung 63: Wissen und Erfahrungen aus Engagements als ressortgemeinsames Frühwarnsystem nutzen

Originalstelle
„Wissen und Erfahrungen aus Engagements sollten systematisch ressortgemeinsam als Frühwarnsystem genutzt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 50 (Original, neues Fenster)

Das bundeswehrinterne „Informationssystem Einsatzerfahrungen Bundeswehr” (InfoSys EEBw) wird positiv bewertet, ein bislang kaum genutzter Erfahrungsschatz. Systematische Debriefings durch Entsendeorganisationen; Aufbereitung für Aus- und Weiterbildung. Mittelfristig organisationsübergreifende Datenbank, auch für internationale Partner.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 51

Empfehlung 64: Ausbildung mit Lessons Learned aus Einsatzgebieten verschränken

Originalstelle
„Die Ausbildung von Einsatzkräften sollte mit Lessons Learned aus den Einsatzgebieten verschränkt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 51 (Original, neues Fenster)

Bei hoher Personalrotation sind Training und Ausbildung kontinuierliche Aufgaben. Ausbildende müssen prüfen, ob Trainingsrealitäten den Einsatzgebieten entsprechen. Integrierte Ausbildungsmodule unabdingbar. Mittelfristig gemeinsame Trainingseinrichtungen für integrierte Missionen (Vorbild: finnisches Crisis Management Centre).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Bundespolizei enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.3 — Wirksamkeit des Engagements S. 51

Empfehlung 65: Militär soll Schutz für ziviles Engagement gewährleisten; neue Anreize für zivil-militärische Zusammenarbeit

Originalstelle
„Das Militär sollte bei Bedarf den notwendigen Schutz gewährleisten, um ziviles Engagement erst zu ermöglichen. Mechanismen und neue Anreize sollten geschaffen werden, um die Zusammenarbeit von zivilen und militärischen Akteuren zu stärken.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 51 (Original, neues Fenster)

NGOs sahen in Afghanistan die Abgrenzung zwischen ihrer Arbeit und militärischen Aktivitäten als unklar. Verstärkt wurde dies durch militärische Übernahme ziviler Aufgaben (z. B. Brunnen- und Schulbau). Ziel: militärischer Einsatz auf Kernaufgaben beschränken (Gewaltüberwindung, Schutz zivilen Engagements). Direkte Kontaktstellen im Einsatzgebiet zwischen Militär und Durchführungsorganisationen einrichten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, NGOs, Durchführungsorganisationen enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Betreuung Einsatzkräfte S. 54

Empfehlung 70: Öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für Einsatzkräfte weiter stärken

Originalstelle
„Aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Betreuung und Versorgung von Einsatzgeschädigten sollten Bundesregierung und Bundestag ihre öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für die Einsatzkräfte im Internationalen Krisenmanagement weiter stärken.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Der fraktionsübergreifende, fast einstimmige Bundestagsbeschluss zum nationalen Veteranentag (15. Juni) erfolgte 2024, begangen wurde er erstmals 2025. Tag des Peacekeeping (seit 2013). Auftragsgemäße Ausstattung, angemessene Vorbereitung, verlässliche Nachsorge bei physischen oder psychischen Schäden, auch Unterstützung der Familien. Maßgeblich: Bundestagsbeschluss vom 25.04.2024 (BT-Drs. 20/11138).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Bundeswehr enquete\kap3-empfehlungen.json
Sondervotum 4.2 Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) S. 57

AfD: Nation-Building in kulturfremden Räumen ist keine realistische Ambition; das sollte Haupterkenntnis sein

Originalstelle
„Es wäre notwendig gewesen, auch die grundsätzliche Frage zu stellen, ob Nation-Building in kulturfremden Räumen, mit dem Ziel von außen ein anderes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es wäre notwendig gewesen, auch die grundsätzliche Frage zu stellen, ob Nation-Building in kulturfremden Räumen, mit dem Ziel von außen ein anderes politisches System mit demokratischen, westlichen Standards zu implementieren, sowie Traditionen, Bräuche und Werte zu ersetzen, überhaupt eine realistische Ambition ist.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 57 (Original, neues Fenster)

Die AfD kritisiert, dass der Einsetzungsauftrag zu stark auf einzelne „Stellschrauben“ abgezielt habe. Die grundsätzliche Frage nach der Realisierbarkeit von Nation-Building in kulturfremden Räumen hätte gestellt werden müssen; die Erkenntnisse des Zwischenberichts zeigten, dass dies nicht realistisch sei. Auf diesen Anspruch künftig zu verzichten hätte aus Sicht der AfD die Haupterkenntnis der Kommission sein müssen.

Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: AfD-Fraktion, Enquete-Kommission, Bundeswehr enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.2 Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) S. 58

AfD: Sicherheitspolitik muss sich primär an Interessen des deutschen Volkes orientieren; Landes- und Bündnisverteidigung als höchste Priorität

Originalstelle
„Die deutsche Politik hat in der Vergangenheit versucht, dies auszublenden und die Bundeswehrsoldaten eher als eine Art bewaffnetes THW darzustellen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die deutsche Politik hat in der Vergangenheit versucht, dies auszublenden und die Bundeswehrsoldaten eher als eine Art bewaffnetes THW darzustellen versucht. Dabei braucht es Männer und Frauen, die bereit sind, deutsche Sicherheit und deutsche Interessen letztlich auch mit militärischen Mitteln zu verteidigen. Wir können unseren Soldaten für ihren Dienst dankbar sein. Die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung und damit eine vollumfänglich einsatzbereite Aufstellung sowie Ausstattung der Bundeswehr muss die höchste Priorität genießen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 58 (Original, neues Fenster)

Die AfD fordert, dass deutsche Sicherheitspolitik sich in erster Linie an den Interessen des deutschen Volkes orientiert; Interessen Verbündeter müssten nachgeordnet bleiben. Die Bundeswehr brauche eine vollumfänglich einsatzbereite Aufstellung und Ausstattung; Landes- und Bündnisverteidigung sei höchste Priorität. Das Verhältnis zur Bundeswehr müsse sich verbessern. Soldaten dürften nicht als „bewaffnetes THW“ dargestellt werden.

Hinweis: Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter).
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: AfD-Fraktion, Bundeswehr, NATO enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.2 Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) S. 58

AfD: Auslandseinsätze nur in Ausnahmefällen; State- und Nation-Building-Interventionen seien gescheitert und abzulehnen

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„Strategien, die auf militärische und/oder State- bzw. Nation-Building-Interventionen mit Implementierung eines neuen politischen Systems, und/oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Strategien, die auf militärische und/oder State- bzw. Nation-Building-Interventionen mit Implementierung eines neuen politischen Systems, und/oder westlicher Werte und Normen in kulturfremden Räumen zielen, sind in der Vergangenheit nahezu ausnahmslos gescheitert. Sie hatten und haben lang andauernde Destabilisierung, unkalkulierbare Schäden und Migrationsströme in Richtung Europa sowie insbesondere Deutschland zur Folge und sind daher abzulehnen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 58 (Original, neues Fenster)

Bundeswehreinsätze außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung sollten nur in absoluten Ausnahmefällen beschlossen werden, wenn vitale deutsche Interessen gefährdet sind, und zwar mit klar definierten Zielen und früher Exitstrategie. Strategien, die auf militärisches Nation-Building und Implementierung westlicher Werte in kulturfremden Räumen zielen, seien nahezu ausnahmslos gescheitert und hätten Destabilisierung, Schäden und Migrationsströme zur Folge gehabt; sie seien daher abzulehnen.

Hinweis: Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter).
Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: AfD-Fraktion, Bundestag, Bundeswehr enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.11 Sondervotum Sachverständiger Haunreiter S. 66–67

Sachverständiger Haunreiter: Empfehlungen externer Gutachten zu Drogenökonomie und Korruption verdienen mehr Aufmerksamkeit

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„Die Bundeswehr, die sich auf Stabilisierungsmission sah, wollte nicht in Gefechte um Drogenhandel verwickelt werden und war deshalb nicht undankbar …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr, die sich auf Stabilisierungsmission sah, wollte nicht in Gefechte um Drogenhandel verwickelt werden und war deshalb nicht undankbar dafür, dass sich ISAF-Truppen und Drogenhändler wechselseitig meiden konnten. Sie wurde dadurch aber zur Komplizin der lokalen Arrangements“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66–67 (Original, neues Fenster)

Die Kommission habe sich die Empfehlungen der von ihr beauftragten Gutachten zur „Drogenökonomie in Afghanistan“ (DRA) sowie zu „Korruption, Patronage und Klientelismus“ (KKP) ausdrücklich nicht zu eigen gemacht. Mehrere Feststellungen belegten aber sehr anschaulich die Dilemmata vernetzter Einsätze in kulturfremden Räumen. Auch deutsche Organisationen hätten sich teils der „kleinen Korruption“ bedient. Die Bundeswehr sei auf Stabilisierungsmission gewesen und habe Gefechte um Drogenhandel vermeiden wollen; dadurch sei sie nach Einschätzung des Drogenökonomie-Gutachtens zur „Komplizin der lokalen Arrangements“ geworden.

Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Reiner Haunreiter. Zitiert wird das Gutachten „Drogenökonomie in Afghanistan“ (DRA, S. 41).
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Sachverständiger Haunreiter, Enquete-Kommission, Bundeswehr, ISAF… enquete\kap4-sondervoten.json
Empfehlung 5.1 — Externe Impulse zur Zukunft des integrierten Engagements S. 70

Schroeder: Fähigkeitslücken bei Bundeswehr und Polizei; eine spezialisierte Bundespolizei-Ausbildungseinheit dringend nötig

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„Die Bundeswehr müsse neben der Landes- und Bündnisverteidigung auch in der Lage sein, einen Beitrag zur militärischen Stabilisierung von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr müsse neben der Landes- und Bündnisverteidigung auch in der Lage sein, einen Beitrag zur militärischen Stabilisierung von Krisengebieten zu leisten und mit kleineren Kontingenten lokale Sicherheitskräfte auszubilden. Schroeder nannte als Beispiel die für diese Aufgabe spezialisierten „Green Berets“ der USA. Die Fähigkeitslücke bei der Polizei sei grundsätzlicher: Die Ausbildung von Polizeikräften im Einsatzland sei einer der wichtigsten Beiträge zum Schutz der Zivilbevölkerung, jedoch könne Deutschland „nur eine verschwindend geringe Anzahl an Polizeiausbildern in solche Einsätze senden“.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 70 (Original, neues Fenster)

Schroeder wies auf Fähigkeitslücken hin: Die Bundeswehr müsse neben Landes- und Bündnisverteidigung auch in der Lage sein, mit kleineren Kontingenten lokale Sicherheitskräfte auszubilden (Vorbild: US-„Green Berets”). Die Fähigkeitslücke bei der Polizei sei grundsätzlicher: Deutschland könne nur „eine verschwindend geringe Anzahl an Polizeiausbildern” in Einsätze entsenden. Es müsse dringend „eine auf Ausbildungsmissionen im Ausland spezialisierte Einheit der (Bundes-)Polizei” geschaffen werden, die ausschließlich dafür eingesetzt werde.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Robin Schroeder, Bundeswehr, Bundespolizei enquete\kap5-anhoerungen.json
Sachverständige:r 5.5 — Rolle des Parlaments S. 77

Mutter (AA-Beauftragter Sicherheitspolitik): Realistischere Einsatzziele, da die „Ära umfangreicher, landgestützter Einsätze außerhalb Europas” vorerst vorüber

Originalstelle
„„Im Zusammenspiel zwischen Exekutive und Legislative muss es […] vor allem […] darum gehen, die Bundeswehr zu befähigen, beidem gerecht zu werden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Im Zusammenspiel zwischen Exekutive und Legislative muss es […] vor allem […] darum gehen, die Bundeswehr zu befähigen, beidem gerecht zu werden: ihrem Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung, wie auch ihrem Auftrag, weiterhin zum internationalen Krisenmanagement beizutragen.”“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 77 (Original, neues Fenster)

Dominik Mutter (Beauftragter für Sicherheitspolitik im Auswärtigen Amt) betonte, die Bundeswehr werde laut Nationaler Sicherheitsstrategie auch künftig im Internationalen Krisenmanagement einen wichtigen Beitrag leisten. Zugleich müssten Schlüsse aus der „klaren Priorität von Landes- und Bündnisverteidigung” gezogen werden. Die Bundesregierung nehme eine Evaluierung aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze vor. Künftig sollten realistischere Ziele definiert werden. Die „überambitionierten Transformationsziele” würden der Realität selten gerecht, und „die Ära umfangreicher, langjähriger, landgestützter Einsätze außerhalb Europas” scheine zumindest vorerst vorüber zu sein.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Dominik Mutter, Auswärtiges Amt, Bundeswehr enquete\kap5-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.1 — Beginn des Einsatzes 2001 S. 210

von Butler: Kurze Vorbereitungszeit für ISAF; fehlende zivile Kräfte als verpasste Chance

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„Zivile Kräfte seien zunächst nicht vor Ort gewesen. Die ersten Einsatzkräfte in Kabul hätten das als Manko benannt. Man habe mit dem Übergewicht des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zivile Kräfte seien zunächst nicht vor Ort gewesen. Die ersten Einsatzkräfte in Kabul hätten das als Manko benannt. Man habe mit dem Übergewicht des Militärischen in Kabul eine Chance vertan, die Bevölkerung nachhaltig für das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan zu gewinnen, so von Butler.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 210 (Original, neues Fenster)

Generalleutnant a. D. Carl-Hubertus von Butler, Führer des ersten deutschen ISAF-Kontingents, berichtete: Die Bundeswehr habe von Oktober bis Dezember 2001 wenig Zeit für die Planung gehabt; sichtbare operative Vorbereitungen seien wegen des schwierigen politischen Entscheidungsprozesses weitgehend vermieden worden. Das habe die Soldatinnen und Soldaten einem besonderen Risiko ausgesetzt. Mit dem anfänglichen Übergewicht des Militärischen und fehlenden zivilen Kräften habe man eine Chance vertan, die Bevölkerung dauerhaft für das internationale Engagement zu gewinnen.

Thema: Ressortabstimmung 2001/2002 Akteure: Carl-Hubertus von Butler, Bundeswehr, ISAF enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.2 — Schneiderhan zur PRT-Strategie S. 216

Schneiderhan: „Alles soll koordiniert werden, aber niemand will koordiniert werden“

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„Eine nationale ressortübergreifende Abstimmung musste dann auch noch mit den Vereinten Nationen, mit Amerika und all den anderen Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine nationale ressortübergreifende Abstimmung musste dann auch noch mit den Vereinten Nationen, mit Amerika und all den anderen Partnern synchronisiert werden, die inzwischen auf eine Größenordnung von über 40 aufgewachsen waren – auch im Regionalkommando Nord waren sehr viel mehr als nur NATO-Truppen. Und damit kamen durch die unterschiedlichen Philosophien sehr viel mehr kulturelle Unterschiede ins Militärische hinein.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 216 (Original, neues Fenster)

General a. D. Wolfgang Schneiderhan, Generalinspekteur der Bundeswehr 2002–2009, beschrieb die Komplexität der Abstimmung: Nationale ressortübergreifende Abstimmung müsse mit VN, USA und über 40 weiteren Partnern synchronisiert werden. Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung vom 01.09.2003 habe konkrete Ausführungsbestimmungen und Zeitvorgaben gefehlt. Sein Befund: „Alles soll koordiniert werden, aber niemand will koordiniert werden.“

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Wolfgang Schneiderhan, Bundeswehr, NATO enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.3 — Bundeswehr-Mandat 2010 S. 218–219

Sembritzki: Erweitertes Bundeswehr-Mandat ab 2010: Counterinsurgency und Partnering mit ANSF

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„Der Strategiewechsel hin zu offensiven Operationen mit aktiver Zusammenarbeit mit den Afghanen und dem Zugeständnis von mehr Verantwortung an die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Strategiewechsel hin zu offensiven Operationen mit aktiver Zusammenarbeit mit den Afghanen und dem Zugeständnis von mehr Verantwortung an die militärischen Führer vor Ort hat zu massiver Anerkennung und Respekt auf militärischer Ebene geführt. Selbst die mit uns operierenden Kräfte anderer Nationen waren froh, dass wir vor Ort waren, ihnen halfen, wo immer es notwendig war, und dass wir gemeinsam erfolgreich kämpfen konnten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 218–219 (Original, neues Fenster)

Brigadegeneral Jared Sembritzki, 2010 Kommandeur der QRF 5 (ISAF), schilderte: Im Frühjahr 2010 habe der Bundestag entschieden, dass die Bundeswehr offensiver gegen Aufständische vorgehen dürfe. Beim COIN-Einsatz „Operation Post North“ (Baghlan, bis zu 700 Soldat:innen) sei nur Militärisches vor Ort gewesen, kein vernetzter Ansatz mit zivilen Akteuren. Das Partnering mit ANSF habe begonnen; gemeinsame Operationen führten in ehemalige Taliban-Kerngebiete vor; Gegenangriffe lösten wochenlange schwere Gefechte aus.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2010 Akteure: Jared Sembritzki, Bundeswehr, ANSF enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.6 — Bundeswehr und Staatsaufbau S. 231

de Maizière: „Der Bundeswehr wurde zu viel zugemutet“; Streitkräfte können Staatsaufbau nur sichern, nicht durchführen

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„Der Bundeswehr wurde zu viel zugemutet. Streitkräfte können den Aufbau eines Staates sichern helfen, aber nicht selbst durchführen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 231 (Original, neues Fenster)

Dr. Thomas de Maizière, Chef des Bundeskanzleramtes 2005–2009, BMI 2009–2011/2013–2018, BMVg 2011–2013, fasste fünf Bewertungen: (1) militärische Stärke der Taliban unterschätzt, politische Kraft der afghanischen Regierung überschätzt; (2) der Einsatz sei in Deutschland mit „seiner harten Seite bis zum Tanklaster-Fall total verdrängt“ worden, der Begriff „Stabilisierungseinsatz“ vernebele Kampfeinsatz; (3) zu große Zumutungen für Bundeswehr, fehlende Ausrüstung (Kampfhubschrauber); (4) Afghanistan sei kein richtiger Nationalstaat; (5) Bewertung nur gemeinsam mit NATO und Partnern möglich. Plädoyer für Nationalen Sicherheitsrat.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Thomas de Maizière, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.8.1 — Drogenökonomie S. 238

Schütt: Bundeswehr-Weisung „keine aktive Beteiligung an Drogenbekämpfung“; ein Polizeichef setzte sich mit Opium ab

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„eine rudimentäre Polizei mit einem katastrophalen Ausrüstungs- und Ausbildungszustand, sofern überhaupt vorhanden, und mit einem im Drogenschmuggel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„eine rudimentäre Polizei mit einem katastrophalen Ausrüstungs- und Ausbildungszustand, sofern überhaupt vorhanden, und mit einem im Drogenschmuggel involvierten Polizeichef, der sich zur Hälfte meiner Einsatzzeit mit mehreren Säcken Opium und Heroin im wahrsten Sinn des Wortes über Nacht aus dem Staub machte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 238 (Original, neues Fenster)

Generalleutnant Bernd Schütt schilderte am Beispiel Faizabad 2006: rudimentäre Polizei mit katastrophalem Ausrüstungszustand; der Polizeichef sei im Drogenschmuggel involviert gewesen und habe sich mit mehreren Säcken Opium und Heroin abgesetzt. Bundeswehr-Weisung: „keine aktive Beteiligung und auch keine Weitergabe von Koordinaten von Drogenfeldern“. Sima Samar berichtete: Alle bewaffneten Gruppen seien an Opiumproduktion und -schmuggel beteiligt gewesen: „Karzai war eine Geisel dieser mächtigen Leute“.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bernd Schütt, Sima Samar, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Bewertung Kap. 4.1.1.8 — Lehren Terrorismusbekämpfung S. 36–37

Internationaler Terrorismus mit militärischen Mitteln allein nur unzureichend bekämpfbar

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„So benennen Jones & Libicki im Jahr 2009 vier historisch beobachtbare Gründe für das Ende von Terrorgruppen: Polizeiarbeit, militärische Mittel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So benennen Jones & Libicki im Jahr 2009 vier historisch beobachtbare Gründe für das Ende von Terrorgruppen: Polizeiarbeit, militärische Mittel, Integration in politische Prozesse oder den „Erfolg" der Terrororganisationen. Eine erfolgreiche Überführung in legale politische Systeme ist der wahrscheinlichste Grund für das Ende von Terrorgruppen – Beispiele dafür sind der ANC, die FARC und Sinn Fein. Der zweitwahrscheinlichste Grund ist das Agieren von (lokaler) Polizei und Ermittlungsbehörden. Diese machten rund 40 Prozent aller erfolgreichen Anti-Terror-Operationen aus, wohingegen Einsätze mit militärischen Mittel für nur 7 Prozent verantwortlich seien.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 36–37 (Original, neues Fenster)

Die Kommission stellt fest: Internationaler und transnationaler Terrorismus kann mit militärischen Mitteln allein nur unzureichend bekämpft werden. Laut Jones & Libicki (2009) ist die Überführung in legale politische Systeme der wahrscheinlichste Grund für das Ende von Terrorgruppen; lokales Polizeihandeln macht rund 40 Prozent aller erfolgreichen Anti-Terror-Operationen aus, militärische Mittel nur 7 Prozent. Die „Decapitation“-Taktik hilft nur in etwa 17 Prozent der Fälle.

Hinweis: Für diesen Abschnitt liegt ein Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Masala, Egon Ramms und Jörg Vollmer vor (siehe Kap. 4.1.7).
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Polizei enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.1 — Startphase 2001–2002 S. 38

ISAF-Mandat 22.12.2001: bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen, „leichter Fußabdruck“

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„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben. Der Einsatz bleibe räumlich begrenzt und werde wahrscheinlich sehr stark von Europa mitgestaltet. Deutschlands Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 38 (Original, neues Fenster)

Am 22. Dezember 2001 billigte der Bundestag mit großer Mehrheit die Teilnahme von bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen an der VN-mandatierten ISAF. Außenminister Fischer hatte am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben; Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen. Ab Anfang Januar 2002 waren 5.000 ISAF-Soldat:innen aus 21 Nationen im Großraum Kabul eingesetzt.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2001-12-22 Akteure: Bundestag, Joschka Fischer, ISAF, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Ausweitung 2003–2009 S. 40–41

ISAF-Ausweitung 2003: 4. Mandat erweitert deutsches Einsatzgebiet auf Nordostprovinzen Kunduz, Baglan, Takhar, Badakhshan

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„Nachdem schon die Truppenstellung für ISAF IV große Probleme bereitete und der Irak-Krieg als Konkurrenz wirkte, wurde die Option eines Netzes von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nachdem schon die Truppenstellung für ISAF IV große Probleme bereitete und der Irak-Krieg als Konkurrenz wirkte, wurde die Option eines Netzes von Provincial Reconstruction Teams für 14 Hauptorte in den Provinzen, zuständig für jeweils mehrere umgebende Provinzen, beschlossen. Diese von den USA entwickelten und OEF unterstellten „Stabilisierungsinseln“ hatten bisher eine Stärke zwischen 70 und 140 Mitarbeitenden, davon 60 bis 100 Soldaten mit einem hohen CIMIC-Anteil. In Kunduz nahm das erste deutsch geführte PRT Ende Oktober 2003 seine Arbeit auf.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 40–41 (Original, neues Fenster)

Im Oktober 2003 beschloss der VN-Sicherheitsrat die landesweite Ausweitung von ISAF. Mit dem 4. Mandat vom 24. Oktober 2003 wurde das deutsche Einsatzgebiet auf die Nordostprovinzen erweitert. Statt der für eine Ausweitung „nach Modell Kabul“ nötigen 10.000 zusätzlichen Soldat:innen wurde das Netz der Provincial Reconstruction Teams (PRTs) beschlossen, als „Stabilisierungsinseln“ in 14 Hauptorten. In Kunduz nahm Ende Oktober 2003 das erste deutsch geführte PRT seine Arbeit auf.

Thema: NATO & Bündnis Oktober 2003 Akteure: VN-Sicherheitsrat, Bundeswehr, PRT Kunduz enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Wendepunkt Kunduz S. 42

Selbstmordanschlag in Kunduz am 19.05.2007: 3 Bundeswehrangehörige und 7 afghanische Zivilisten getötet

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„Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im bisher relativ ruhigen deutschen Verantwortungsbereich wurde das zu einem Wendepunkt. Auch wenn es daraufhin zu starken Solidaritätsbekundungen gegenüber dem PRT kam, hatte jetzt der Eigenschutz im Nahbereich auf Kosten der Präsenz in der Fläche Vorrang. Damit wuchs die Distanz zwischen ISAF und Bevölkerung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 42 (Original, neues Fenster)

Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im bisher relativ ruhigen deutschen Verantwortungsbereich wurde das zu einem Wendepunkt: Eigenschutz im Nahbereich hatte nun Vorrang vor Präsenz in der Fläche. Damit wuchs die Distanz zwischen ISAF und Bevölkerung.

Thema: Lageeinschätzung 2007-05-19 Akteure: Taliban, Bundeswehr, PRT Kunduz enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Erster gefallener Soldat S. 43

29.04.2009: Hauptgefreiter Sergej Motz fällt als erster Bundeswehrsoldat im Kampf

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„Deutsche ISAF-Soldaten hatten 2002 bis 2005 noch eine relativ niedrige Zahl an Feindkontakten, ab 2006 stiegen diese Zahlen sukzessive an, bis hin zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutsche ISAF-Soldaten hatten 2002 bis 2005 noch eine relativ niedrige Zahl an Feindkontakten, ab 2006 stiegen diese Zahlen sukzessive an, bis hin zu 138 im Jahr 2010 (siehe Grafik). Am 29. April 2009 fiel in einem komplexen Hinterhalt der Hauptgefreite Sergej Motz als erster Bundeswehrsoldat im Kampf.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 43 (Original, neues Fenster)

Am 29. April 2009 fiel in einem komplexen Hinterhalt der Hauptgefreite Sergej Motz als erster Bundeswehrsoldat im Kampf. Die Zahl der Feindkontakte deutscher ISAF-Soldaten stieg von 5 (2005) auf 138 (2010). Am 15. Juni 2009 erhielt die Bundeswehr im Einsatz erstmals Luftnahunterstützung mit Waffeneinsatz. Am 19. Juli 2009 wurden erstmals Mörser und Schützenpanzer Marder im Kampf eingesetzt.

Thema: Lageeinschätzung 2009 Akteure: Bundeswehr, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Bewertung Einsatz „Nicht-Krieg“ S. 44

Bundesregierung klassifizierte Einsatz bis Februar 2010 als „Nicht-Krieg“; Folge war Rechtsunsicherheit für Soldaten

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„Für die mit einem zunehmenden Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldatinnen und Soldaten bestand bis 2010 eine erhebliche Rechtsunsicherheit. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für die mit einem zunehmenden Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldatinnen und Soldaten bestand bis 2010 eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder Schusswaffengebrauch mit Todesfolge musste nach deutschem Recht staatsanwaltschaftlich auf ein möglicherweise vorliegendes Tötungsdelikt untersucht werden. Das ergab sich aus der Klassifizierung des Afghanistaneinsatzes als „Nicht-Krieg“ durch die Bundesregierung. Erst ab Februar 2010 bewertete die Bundesregierung den Einsatz als „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Völkerrechts, für welchen das Völkerstrafrecht gilt.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 44 (Original, neues Fenster)

Bis 2010 bestand für die mit Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldat:innen erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder Schusswaffengebrauch mit Todesfolge musste nach deutschem Recht staatsanwaltschaftlich auf ein mögliches Tötungsdelikt untersucht werden, was sich aus der Klassifizierung des Einsatzes als „Nicht-Krieg“ ergab. Erst ab Februar 2010 bewertete die Bundesregierung den Einsatz als „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Völkerrechts.

Thema: Völkerrecht & Mandat bis 2010 Akteure: Bundesregierung, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Luftangriff Kunduz S. 45

Luftangriff vom 04.09.2009 bei Kunduz auf entführte Tanklaster als „tragischer Tiefpunkt“

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„Landesweit hatte sich die Entwicklung der Sicherheitslage immer mehr vom Auftrag „sicheres Umfeld“ entfernt: Im Jahr 2007 kamen laut UNAMA im Kontext …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Landesweit hatte sich die Entwicklung der Sicherheitslage immer mehr vom Auftrag „sicheres Umfeld“ entfernt: Im Jahr 2007 kamen laut UNAMA im Kontext des bewaffneten Konflikts 1.523 Zivilpersonen zu Tode, 2008 mit 2.118 ein Anstieg von 39 Prozent, 2009 mit 2.412 ein Anstieg um 14 Prozent.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 45 (Original, neues Fenster)

Der Luftangriff vom 4. September 2009 bei Kunduz auf zwei von Taliban gekidnappte Tanklaster mit vielen Zivilopfern war ein „tragischer Tiefpunkt“ der Entwicklung. 2007 kamen laut UNAMA im bewaffneten Konflikt landesweit 1.523 Zivilpersonen zu Tode, 2008 mit 2.118 (+39 %), 2009 mit 2.412 (+14 %).

Thema: Lageeinschätzung 2009-09-04 Akteure: Bundeswehr, Taliban, UNAMA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.3 — Aufstandsbekämpfung 2009–2014 S. 46

Herbst 2009: NATO übernimmt US-COIN-Doktrin „shape, clear, hold, build“

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„Der Anstoß zur Wende der Operationsführung im Norden kam von ISAF und insbesondere einem zunehmenden US-Einsatz im Norden. Im Herbst 2009 übernahm …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Anstoß zur Wende der Operationsführung im Norden kam von ISAF und insbesondere einem zunehmenden US-Einsatz im Norden. Im Herbst 2009 übernahm die NATO das politisch-militärische counterinsurgency-Konzept (COIN) der US-Streitkräfte als Doktrin für das operativ -taktische Vorgehen von ISAF: Ihr Ziel war, die Aufständischen durch direkte militärische Bekämpfung und insbesondere das Gewinnen von „hearts and minds“ der Bevölkerung über die Phasen des „shape, clear, hold, build“ zu isolieren und zu schwächen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 46 (Original, neues Fenster)

Im Herbst 2009 übernahm die NATO das politisch-militärische counterinsurgency-Konzept (COIN) der US-Streitkräfte. Ziel: Aufständische durch direkte militärische Bekämpfung und das Gewinnen der „hearts and minds“ der Bevölkerung über die Phasen „shape, clear, hold, build“ zu isolieren. Im ersten Halbjahr 2010 brachten die USA ca. 5.000 zusätzliche Soldaten in den Norden, darunter 2.000 für die Polizeiausbildung.

Thema: NATO & Bündnis Herbst 2009 – 2010 Akteure: NATO, USA, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.3 — Verluste 2010/11 S. 48

2010/11: höchste Verluste mit 15 deutsche Gefallene, über 110 körperlich Verwundete

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„Quelle: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), 2023.186 In den Jahren 2010/11 hatten die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Quelle: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), 2023.186 In den Jahren 2010/11 hatten die Bundeswehrsoldat/-innen die höchste Zahl an Feindkontakten und Feuergefechten, 15 Gefallene, über 110 körperlich Verwundete und ein Mehrfaches an psychisch Geschädigten. Insgesamt ließen bei den internationalen Streitkräften in den beiden Jahren 1.276 Militärangehörige (davon 917 aus den USA) und 731 Contractors, also Unterstützungskräfte, die keine Angehörigen der Streitkräfte sind, ihr Leben.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 48 (Original, neues Fenster)

In den Jahren 2010/11 hatten die Bundeswehrsoldat:innen die höchste Zahl an Feindkontakten und Feuergefechten: 15 Gefallene, über 110 körperlich Verwundete und ein Mehrfaches an psychisch Geschädigten. Insgesamt verloren bei den internationalen Streitkräften in den beiden Jahren 1.276 Militärangehörige (davon 917 aus den USA) sowie 731 Contractors ihr Leben.

Thema: Lageeinschätzung 2010–2011 Akteure: Bundeswehr, USA, ISAF enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.3 — Soldatensicht 2010 S. 48–49

Studie: Nur 17 Prozent der 22. Kontingent-Soldaten meinten, die Politik stehe hinter dem Einsatz

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„Zwei Drittel lehnten deshalb einen umgehenden Abzug ab. • 92 Prozent der Kontingentangehörigen meinten, der Rückhalt der Bevölkerung sei wichtig für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwei Drittel lehnten deshalb einen umgehenden Abzug ab. • 92 Prozent der Kontingentangehörigen meinten, der Rückhalt der Bevölkerung sei wichtig für den Einsatz in Afghanistan. Sie sehen sich als Soldatinnen und Soldaten in der deutschen Gesellschaft und ganz und gar nicht als Söldner/-innen. Umso bedenklicher ist, dass sich nur rund zehn Prozent der Einsatzkräfte durch die Politik anerkannt sehen (durch die Bevölkerung nur um acht Prozent), und dass nur 17 Prozent meinen, die Politik stehe hinter dem Einsatz.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 48–49 (Original, neues Fenster)

Die Langzeitbegleitung des 22. ISAF-Kontingents (2010) durch das ZMSBw ergab: Nur rund 10 Prozent der Einsatzkräfte sahen sich durch die Politik anerkannt (durch die Bevölkerung 8 %), nur 17 Prozent meinten, die Politik stehe hinter dem Einsatz. 92 Prozent hielten den Rückhalt der Bevölkerung für wichtig. Über 50 Prozent hielten den Einsatz für sinnvoll, mehr als zwei Drittel lehnten einen umgehenden Abzug ab.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2010 (Studie 2020) Akteure: Bundeswehr, ZMSBw enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Resolute Support und Abzug S. 49

Resolute Support ab 2015: Reduzierung auf 13.600 internationale Soldaten ohne Kampfauftrag

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„Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in der „Nabe“ Kabul und den „Speichen“ der vier Regionalzentren in West, Süd, Ost und Nord (Mazar-e Sharif). Der reduzierte Auftrag lautete, die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) nur noch auf ministerieller und national -institutioneller Ebene, im Norden das 209. (und ab 2019 das 217. ANA-Korps in Kunduz), also weit entfernt von der Umsetzungsebene zu beraten, ausdrücklich ohne Kampfauftrag.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 49 (Original, neues Fenster)

Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in „Nabe“ Kabul und vier Regionalzentren. Auftrag: Beratung der ANDSF nur noch auf ministerieller und national-institutioneller Ebene, ausdrücklich ohne Kampfauftrag. TAAC-N umfasste 2017 rund 1.700 Soldat:innen, davon 700–800 Deutsche. Im Herbst 2015 konnten die Taliban mit Kunduz erstmalig eine Provinzhauptstadt besetzen.

Thema: NATO & Bündnis 2015 Akteure: NATO, Bundeswehr, Taliban, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.2.5 — Bewertungen und Lehren S. 52

Größter, teuerster, opferreichster Kriseneinsatz endete „mit einem strategischen Scheitern“

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„Nichtsdestoweniger endete der größte, teuerste, opferreichste Kriseneinsatz der – vor allem westlichen – Staatengemeinschaft mit einem strategischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nichtsdestoweniger endete der größte, teuerste, opferreichste Kriseneinsatz der – vor allem westlichen – Staatengemeinschaft mit einem strategischen Scheitern. Der strategische Auftrag von ISAF und Resolute Support, Afghanistan bei der Herstellung eines sicheren Umfeldes für Regierung, Aufbau und Entwicklung zu unterstützen, wurde trotz aller Anstrengungen unter enormen Kosten und menschlichen Opfern verfehlt. Dieses Scheitern war ein gemeinschaftliches, zu dem nicht zuletzt die afghanischen Regierungsverhältnisse und deren Führungskräfte durch Korruption und schlechte Regierungsführung sowie die Rolle des Nachbarlandes Pakistan beigetragen haben.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 52 (Original, neues Fenster)

In den fast 20 Jahren waren rund 93.000 Bundeswehrsoldat:innen am NATO-geführten Einsatz beteiligt. Der größte, teuerste, opferreichste Kriseneinsatz der vor allem westlichen Staatengemeinschaft endete mit einem strategischen Scheitern. Das Scheitern war ein gemeinschaftliches, zu dem auch afghanische Regierungsverhältnisse durch Korruption und schlechte Regierungsführung sowie die Rolle Pakistans beigetragen haben.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, NATO, Pakistan, Afghanische Republik enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.3.3.1 — COIN-Konzept S. 61–62

COIN-Konzept bereits im Ausgangspunkt kein geeigneter Ansatz für Afghanistan

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„Inder Folge verpuffte der durch die Streitkräfte erzielte Erfolg (clear), da nicht ausreichend Kräfte zur flächendeckenden Sicherung (hold) der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Inder Folge verpuffte der durch die Streitkräfte erzielte Erfolg (clear), da nicht ausreichend Kräfte zur flächendeckenden Sicherung (hold) der Provinz zur Verfügung standen. Abgesehen von diesen Fehlern bei der Umsetzung war das COIN-Konzept bereits im Ausgangspunkt kein geeigneter Ansatz für Afghanistan. Die Grundannahme der Legitimität der unterstützten Regierung entsprach nicht der Realität. Ferner ignoriert COIN die Bedeutung von Faktoren wie sozialer Identität und religiöser Gruppenidentitäten, indem es unterstellt, dass die „hearts and minds“ allein durch gute Regierungsarbeit und Sicherheit gewonnen werden können.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 61–62 (Original, neues Fenster)

Das COIN-Konzept ignorierte die Bedeutung sozialer Identität und religiöser Gruppenidentitäten und unterstellte, „hearts and minds“ könnten allein durch gute Regierungsarbeit und Sicherheit gewonnen werden. Die Grundannahme der Legitimität der unterstützten Regierung entsprach nicht der Realität. Als der deutsche Regionalkommandeur 2009 eine Ausbildungsoffensive zur Stärkung der Polizei in Kunduz empfahl, wurde dieser realitätstüchtige Vorschlag im politischen Berlin zurückgewiesen. In der Folge verpuffte der militärische Erfolg (clear), da nicht genügend Kräfte zur Sicherung (hold) zur Verfügung standen.

Thema: NATO & Bündnis ab 2009 Akteure: NATO, Bundeswehr, USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.3.4 — Lehren Sicherheitskräfte S. 65

Übergreifendes Ziel einer legitimen Armee und Polizei nicht erreicht

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„Die deutschen Soldatinnen und Soldaten und Polizistinnen und Polizisten haben im Rahmen ihres Auftrages unter hohem Einsatz und teilweise mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die deutschen Soldatinnen und Soldaten und Polizistinnen und Polizisten haben im Rahmen ihres Auftrages unter hohem Einsatz und teilweise mit erheblichen Einsatzrisiken wichtige Beiträge zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte geleistet, dafür verdienen sie Anerkennung und Wertschätzung von Politik und Gesellschaft, deren Interessen sie in Afghanistan vertreten haben. Das übergreifende Ziel, eine legitime und effiziente Armee und Polizei aufzubauen, wurde aber nicht erreicht. Streitkräfteaufbau, Ausrüstung und Ausbildung brauchen einen langfristigen Plan mit definierten Zwischenzielen, die ständig evaluiert werden müssen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 65 (Original, neues Fenster)

Die deutschen Soldat:innen und Polizist:innen haben wichtige Beiträge zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte geleistet und verdienen Anerkennung. Das übergreifende Ziel, eine legitime und effiziente Armee und Polizei aufzubauen, wurde aber nicht erreicht. Streitkräfteaufbau, Ausrüstung und Ausbildung brauchen einen langfristigen Plan mit definierten Zwischenzielen, „condition based“, nicht „time based“.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Bundespolizei, ANA, ANP enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.1 — Parlamentsbeteiligung Verfahren S. 66

Bundestag hat „so weitreichendes Mitbestimmungsrecht wie kaum ein anderes Parlament“

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„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren der Parlamentsbeteiligung konkretisiert.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 66 (Original, neues Fenster)

Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht den Charakter der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“. Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes bedürfen der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren konkretisiert. Der Bundestag kann den Antrag nicht verändern, nur zustimmen oder ihn ablehnen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 1994 / 2005 Akteure: Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.3.6 — PTBS S. 70–71

PTBS-Behandlungen 2007 verdoppelt; parlamentarischer Umgang als „chronique scandaleuse“ beurteilt

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„Kurz vorher hatte in der ARD der Fernsehfilm „Willkommen zu Hause“ erstmalig große Aufmerksamkeit für das Schicksal psychisch verwundeter …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Kurz vorher hatte in der ARD der Fernsehfilm „Willkommen zu Hause“ erstmalig große Aufmerksamkeit für das Schicksal psychisch verwundeter Afghanistan-Rückkehrer geschaffen. Erst Ende 2011 gelang eine Novellierung des Einsatzversorgungsgesetzes von 2004. Der Friedens- und Konfliktforscher Berthold Meyer beurteilte die ersten sieben Jahre des parlamentarischen Umgangs mit Posttraumatischen Belastungsstörungen von Einsatzkräften, davon inzwischen der weit größte Teil aus Afghanistan, als „chronique scandaleuse“.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 70–71 (Original, neues Fenster)

2007 ließen sich 130 ISAF-Rückkehrer wegen einsatzbedingter PTBS-Erkrankung in einem Bundeswehr-Krankenhaus behandeln, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Erst Ende 2011 gelang eine Novellierung des Einsatzversorgungsgesetzes von 2004. Der Friedens- und Konfliktforscher Berthold Meyer beurteilte die ersten sieben Jahre des parlamentarischen Umgangs mit PTBS als „chronique scandaleuse“.

Thema: Lehren für die Zukunft 2005–2011 Akteure: Bundeswehr, Bundestag, Verteidigungsausschuss enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.2.5.3.3.3 — Zivil-militärische Kooperation S. 140–141

PRT-Konzept und CIMIC: Bundeswehr als wahrgenommener Implementierer Humanitärer Hilfe

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„Ein Konflikt bestand deshalb vor allem auf der Umsetzungsebene, wo beispielsweise die Bundeswehr anfangs als Implementierer von Humanitärer Hilfe und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein Konflikt bestand deshalb vor allem auf der Umsetzungsebene, wo beispielsweise die Bundeswehr anfangs als Implementierer von Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen wurde, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese Maßnahmen gingen auf die zivil-militärischen (CIMIC-)Teams eines jeden PRT zurück und dienten auch dazu, die militärische Präsenz vor Ort zu legitimieren, Informationen zu gewinnen und sich Zugänge zur lokalen Bevölkerung zu schaffen bzw. offen zu halten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 140–141 (Original, neues Fenster)

Die Bundeswehr wurde anfangs als Implementierer Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese CIMIC-Maßnahmen jedes PRT dienten auch zur Legitimierung der militärischen Präsenz und zur Informationsgewinnung. Viele NGOs und das BMZ wehrten sich gegen die Unterordnung unter die Sicherheitslogik.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundeswehr, BMZ, NGOs, PRT enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.3.2.1 — PRTs Justizaufbau S. 172

Deutsche PRTs in Kunduz (2003) und Faizabad (2004) als einzige mit ziviler-militärischer Doppelspitze

Originalstelle
„Auf Wunsch der afghanischen Regierung – und begleitet von der Forderung nach mehr Sicherheit von knapp 80 NGOs – wurde das Operationsgebiet der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Wunsch der afghanischen Regierung – und begleitet von der Forderung nach mehr Sicherheit von knapp 80 NGOs – wurde das Operationsgebiet der International Security Assistance Force (ISAF) im Herbst 2003 ausgeweitet, um auch außerhalb von Kabul für Sicherheit und Stabilität sorgen zu können. Deutsche Soldatinnen und Soldaten übernahmen auf Grundlage eines entsprechenden Bundestagsmandats das von den USA errichtete PRT in der nordafghanischen Provinz Kunduz. Im Zuge der weiteren Ausweitung des ISAF-Mandates betrieb die Bundeswehr ab Sommer 2004 ein weiteres PRT in Faizabad.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 172 (Original, neues Fenster)

Auf Wunsch der afghanischen Regierung und nach Forderung von knapp 80 NGOs nach mehr Sicherheit wurde das Operationsgebiet der ISAF im Herbst 2003 ausgeweitet. Deutsche Soldatinnen und Soldaten übernahmen das PRT in Kunduz; ab Sommer 2004 betrieb die Bundeswehr ein weiteres PRT in Faizabad. Die deutschen PRTs waren, anders als britische und US-amerikanische, die einzigen Wiederaufbau-Teams mit einer zivil-militärischen Doppelspitze.

Thema: Rechtsstaat & Justiz 2003–2004 Akteure: Bundeswehr, ISAF, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung Zentrale Ergebnisse — deutsche Organisationen S. 1

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr förderten bestimmte Patronagesysteme

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„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ, BMI… enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Bewertung Kap. 5.1.2 — PRTs Bundeswehr S. 35–36

Bundeswehr-PRTs stützten sich auf dominierende Gewaltakteure: informelle Zweckbündnisse trotz Äquidistanz-Bekenntnis

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„Obgleich die Bundesregierung stets bekannte, gegenüber den lokalen Potentaten in Nordafghanistan eine Äquidistanz zu wahren, „… ging sie informelle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Obgleich die Bundesregierung stets bekannte, gegenüber den lokalen Potentaten in Nordafghanistan eine Äquidistanz zu wahren, „… ging sie informelle Zweckbündnisse mit inoffiziellen Machthabern ein“ (Münch, 2015, S. 241). So stellte die Ausweitung von ISAF mit dem Konzept von PRTs die Dominanz der Gewaltakteure in Nordafghanistan nicht infrage, sondern stützte sich sogar auf diese … Die Bundesregierung förderte gezielt gewisse afghanische Patronage-Netzwerke und ignorierte andere.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 35–36 (Original, neues Fenster)

Obwohl die Bundesregierung offiziell „Äquidistanz” zu lokalen Potentaten beanspruchte, ging sie informelle Zweckbündnisse mit inoffiziellen Machthabern ein. Die deutschen PRTs (Kundus 2003–2013, Faisabad 2004–2012) arrangierten sich mit den dominierenden Patronen: in Masar-i Sharif Atta Noor, in Kundus zunächst Daud Daud, danach Mir Alam, in Badachschan Nazir Mohammad. Die Bundeswehr setzte überwiegend auf tadschikische Netzwerke (Jamiat-i Islami, Shura-ye Nazar); paschtunische Gruppen, die zunehmend von den Taliban mobilisiert wurden, wurden ignoriert.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Atta Noor, Daud Daud, Mir Alam, Nazir Mohammad… enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Kap. 5.1.2 — PRT Faisabad S. 36

PRT Faisabad: enge Kooperation mit Kommandeur Nazir Mohammad („MN”) unter Verdacht der eigenen Raketenangriffe

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„Wie eng die Kooperation mit Nazir Mohammad war, lässt sich daran ablesen, dass er im PRT nur mit dem Akronym MN erwähnt wurde. Nazir Mohammad stellte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie eng die Kooperation mit Nazir Mohammad war, lässt sich daran ablesen, dass er im PRT nur mit dem Akronym MN erwähnt wurde. Nazir Mohammad stellte 30 bewaffnete Wachmänner zur Sicherung des PRT. … das PRT [intervenierte] wiederholt, als die Zentralregierung diesen entmachten wollte. Gleichzeitig trug wohl Nazir Mohammad selbst zur sich verschlechternden Sicherheitslage bei. So wurde das PRT immer wieder mit Raketen beschossen, ohne dass es zu Verletzungen der Soldat:innen kam. Nach jedem Angriff wurde Nazir Mohammad im PRT vorstellig und sagte, dass die Sicherheitslage sich verbessern würde, wenn man mehr von seinen Kämpfern anstellen würde (Münch, 2015, S. 254-258).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 36 (Original, neues Fenster)

Das PRT Faisabad pflegte enge Liaison mit Kommandeur Nazir Mohammad (intern „MN”), der 30 bewaffnete Wachmänner stellte; das PRT intervenierte sogar wiederholt, als die Zentralregierung ihn (bekannt für Drogenhandel) entmachten wollte. Verdacht: Nazir Mohammad selbst trug zur sich verschlechternden Sicherheitslage bei. Das PRT wurde wiederholt mit Raketen beschossen, ohne Verletzte; nach jedem Angriff bot Nazir Mohammad an, weitere Kämpfer anzustellen.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Nazir Mohammad, PRT Faisabad, Bundeswehr enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Bewertung Kap. 5.3.2 — Atta Noor S. 50–51

Atta Noor in Balkh: Bauunternehmer sicherte sich in Kundus 90 % der GIZ-Bauaufträge; Bundeswehr und BMZ kannten die Patronagestruktur

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„Laut der ZEIT (Bauer, 2018) sicherte sich in Kundus ein afghanischer Bauunternehmer durch ein Netz aus Scheinfirmen 90 Prozent der GIZ-Bauaufträge in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut der ZEIT (Bauer, 2018) sicherte sich in Kundus ein afghanischer Bauunternehmer durch ein Netz aus Scheinfirmen 90 Prozent der GIZ-Bauaufträge in der Provinz … Noch deutlicher trat die Bedienung von Patronageinteressen hervor, als die Bundeswehr 2006 das RC Nord bei Masar-i Scharif übernahm … Beispiele sind etwa, dass die Firmen Khalid Noor Company und Umm-al Bilad viele bundesdeutsch geförderten Bauprojekte umsetzten, und dass Balkh Air Service den Flughafen von Masar-i Scharif baute, den die Bundesrepublik finanzierte. Alle drei waren Unternehmen von Atta Noor (Hartmann et al., 2023).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 50–51 (Original, neues Fenster)

In Kundus sicherte sich laut ZEIT (2018) ein afghanischer Bauunternehmer per Scheinfirmen-Netz 90 % der GIZ-Bauaufträge. In Masar-i Sharif (RC Nord ab 2006 unter Bundeswehr) kontrollierte Atta Mohammed Noor als Gouverneur „im Stile eines Mafia-Bosses” Sicherheitsapparat, Verwaltung und Handel. Drei seiner Firmen (Khalid Noor Company, Umm-al Bilad, Balkh Air Service, die den BRD-finanzierten Flughafen Masar-i Sharif baute) setzten viele bundesdeutsche Vorhaben um. Atta erhielt von westlichen Diplomaten Verständnis: „Klar ist Atta korrupt, doch er ist ein Macher und Modernisierer.”

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Atta Mohammad Noor, GIZ, BMZ, Bundeswehr enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Bewertung Kap. 10.1 — Ergebnis 9 (BRD operativ) S. 96

BICC widerspricht Zwischenbericht der Enquete-Kommission: deutsches Handeln war auf operativer Ebene intendiert

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„Alle deutschen Organisationen förderten ausgewählte Patronagesysteme. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alle deutschen Organisationen förderten ausgewählte Patronagesysteme. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft: Die Bundeswehr hielt sich lokale Kriegsfürsten gewogen; deutsche Durchführungsorganisationen bedienten die Klientelnetzwerke lokaler oder Exil-Eliten. Vor allem am Beispiel Mohammad Atta Noor, dem Gouverneur der nordafghanischen Provinz Balkh, lässt sich veranschaulichen, dass die Umsetzung deutscher Vorhaben an den lokalen Machtstrukturen ausgerichtet war. Primat des deutschen Kriseneinsatzes war es, über die Zusammenarbeit mit dominierenden Patronen die Sicherheit der deutschen Bundeswehrsoldat:innen zu gewährleisten. Anders als die Berichte der ressortgemeinsamen Evaluation und des Zwischenberichts der Enquete-Kommission identifizieren wir hier ein intendiertes Handeln auf der operativen Ebene.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 96 (Original, neues Fenster)

BICC widerspricht ausdrücklich dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission und der ressortgemeinsamen Evaluation, die deutsches Patronage-Handeln als „nicht intendiert” bewerten: BICC identifiziert ein „intendiertes Handeln auf der operativen Ebene”. Primat war die Sicherheit deutscher Bundeswehrsoldat:innen durch Zusammenarbeit mit dominierenden Patronen (z.B. Atta Noor in Balkh). Die deutsche Bundeswehr hielt sich lokale Kriegsfürsten gewogen, DO bedienten Klientelnetzwerke lokaler oder Exil-Eliten.

Hinweis: Diese Bewertung steht in direktem Widerspruch zur ressortgemeinsamen Evaluation (DEval, DHPol & GFA 2023) und dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission (2024), die deutsches Patronage-Handeln als „nicht intendiert” einordnen.
Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Bundeswehr, deutsche DO, Atta Mohammad Noor enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Bewertung 4.4 Deutschlands Rolle S. 41

Bundeswehr wurde durch ‚Partnering' zur Komplizin lokaler Drogenarrangements

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„Um Zusammenstößen, etwa bei Patrouillen mit Drogenkurieren, aus dem Weg zu gehen, erwies sich das ‚Partnering‘ mit lokalen Akteuren oft als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um Zusammenstößen, etwa bei Patrouillen mit Drogenkurieren, aus dem Weg zu gehen, erwies sich das ‚Partnering‘ mit lokalen Akteuren oft als hilfreich: Beim ‚Partnering‘ sind „afghanische Soldaten in enger Abstimmung mit ISAF-Soldaten unterwegs“, was dazu führte, „dass Händler von Patrouillen kaum mehr überrascht werden. Die Informationen [fanden] nun ihren Weg zu den Händlern, so dass sich Militär und Transporteure aus dem Weg gehen“ konnten. Die Bundeswehr, die sich auf Stabilisierungsmission sah, wollte nicht in Gefechte um Drogenhandel verwickelt werden und war deshalb nicht undankbar dafür, dass sich ISAF-Truppen und Drogenhändler wechselseitig meiden konnten.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 41 (Original, neues Fenster)

Beim ‚Partnering' mit afghanischen Sicherheitskräften seien Informationen über Patrouillen zu Händlern geflossen, sodass Militär und Transporteure einander ausweichen konnten. Die Bundeswehr wollte nicht in Drogengefechte verwickelt werden und sei dadurch ‚zur Komplizin der lokalen Arrangements' geworden.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Bewertung 4.4 Deutschlands Rolle S. 41–42

Zusammenarbeit mit Gouverneuren (Atta in Balkh) stützte Provinz-Patronage und schwächte den Zentralstaat

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„Im noch schlechteren Fall ließ sich Deutschland mit Hilfsgeldern und Entwicklungsprojekten, Sicherheitskooperation und Intelligence Sharing (in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im noch schlechteren Fall ließ sich Deutschland mit Hilfsgeldern und Entwicklungsprojekten, Sicherheitskooperation und Intelligence Sharing (in begrenztem Ausmaß) von den lokalen Machthabern instrumentalisieren und trug dazu bei, durch Empowerment der ‚Provinzkönige‘ den Zentralstaat zu schwächen.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 41–42 (Original, neues Fenster)

Insbesondere in Balkh und Badakhshan hätten komplexe Herrschaftsarrangements bestanden, die für die Deutschen nicht zu durchdringen waren. Im schlechtesten Fall habe sich Deutschland mit Hilfsgeldern und Sicherheitskooperation von lokalen Machthabern instrumentalisieren lassen und durch deren Empowerment den Zentralstaat geschwächt.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Gouverneur Atta (Balkh) enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Mandatsumfang S. 1014

2020/21 nur 35 von 1.300 Bundeswehrsoldaten in Mandatsauftrag eingesetzt, der Rest für den Feldlagerbetrieb

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„„So waren im Frühjahr 2020 lediglich 35 von 1300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag betraut. Der Rest diente für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„So waren im Frühjahr 2020 lediglich 35 von 1300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag betraut. Der Rest diente für die Aufrechterhaltung des Kasernenbetriebs. […] [Geschäftsträger an AA, 01.12.2020 zu Gen. Poschwatta:] Train Advice Assist sei ohnehin zurückgegangen. Mandat werde kaum noch erfüllt, vernünftige Beratung nicht mehr durchführbar […] 20 Jahre Beratung, Unterstützung […] müsse reichen, ANDSF jetzt auf eigenen Beinen stehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1014 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Akten geht hervor: Im Frühjahr 2020 waren nur 35 von 1.300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag (Train, Advice, Assist) betraut; der Rest hielt den Feldlagerbetrieb aufrecht. General a.D. Zorn bestätigte vor dem Ausschuss diese Zahlen sowie die Tatsache, dass sich die deutsche Seite auf die Ausbildung der Führungskräfte der afghanischen Armeekorps beschränkt habe. General Poschwatta hatte Ende 2020 gegenüber Ministerin Kramp-Karrenbauer berichtet, das Mandat werde „kaum noch erfüllt”.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.1 — Mandat ohne Ortskräfte S. 1088–1089

MilEvOP-Mandatsantrag erwähnte Ortskräfte nicht; Rechtsgrundlage „nicht Teil des Verfassungsauftrags der Bundeswehr”

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„„Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan mit militärischen Mitteln ist nicht Teil des Verfassungsauftrages der Bundeswehr […]. Die Abholung der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan mit militärischen Mitteln ist nicht Teil des Verfassungsauftrages der Bundeswehr […]. Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan wäre ein erneuter Einsatz der Bundeswehr, für den […] eine verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1088–1089 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Arbeitspapier (11.08.2021): Die Abholung von Ortskräften durch die Bundeswehr sei nicht Teil ihres Verfassungsauftrags. Im Mandatsantrag (Drs. 19/32022) tauchte das Wort „Ortskräfte” nicht ein einziges Mal auf, stattdessen „besonders schutzbedürftige Repräsentantinnen und Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft”. Lehrstuhlinhaber für Völkerrecht (Marxsen, HU Berlin) sowie Aust und Kreß (FAZ-Gastbeitrag) hielten die Rechtsgrundlage für problematisch bzw. mit „erheblichen Zweifeln”. Eine Grundgesetzänderung zur Reparatur unterblieb in der 20. WP.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.3 — Evakuierungszahlen S. 1091–1093

MilEvOP: nur 231 Ortskräfte + 46 „besonders Schutzbedürftige”; 3.093 weitere Afghanen ohne Mandatszuordnung evakuiert

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„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1091–1093 (Original, neues Fenster)

Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–26.08.2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 4.3 — Bundeswehr-Rückverlegung S. 763–764

CDU/CSU lobt: Bundeswehr-Rückverlegung „flexibel und lageangepasst” umgesetzt und auftragsgerecht

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„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials unter Bedingungen sich immer wieder verändernden Planungsannahmen und einer lange offenen außenpolitischen Entscheidungsperspektive der NATO flexibel und lageangepasst umgesetzt wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 763–764 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr (Abschluss 30.06.2021) als auftragsgerecht: knapp 1.100 Soldaten, ~750 Containeräquivalente Material, ~120 Fahrzeuge, 6 Hubschrauber. Brigadegeneral Meyer: „auftragsgerecht umgesetzt”, keine eigenen Verluste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Brigadegeneral Ansgar Meyer sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.6 — Bundeswehr-Visaverfahren S. 782

CDU/CSU: Bundeswehr-Lösung bewies, dass schnelles Visa-Verfahren möglich war; Frage, warum AA dies nicht früher umsetzte

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„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in gerade einmal zwei Monaten ein Problem gelöst werden, über das zuvor lange diskutiert wurden war, ohne zu greifbaren Ergebnissen zu kommen. […] Allerdings bleibt im Nachhinein die Frage, warum das AA nicht bereits im Jahr 2020 genau diese Konstruktion zur Erteilung von Visa mit eigenem Personal oder mit der Bundeswehr umsetzte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 782 (Original, neues Fenster)

Im Mai und Juni 2021 nahmen Bundeswehrangehörige in Camp Marmal Visa-Anträge und biometrische Daten gefährdeter Ortskräfte auf, das AA bearbeitete die Visa in Tagen. Fast 1.900 Personen konnten so vor dem 14.08.2021 ausreisen. Die CDU/CSU fragt, warum dies nicht bereits 2020 umgesetzt wurde. Der Vorschlag des BMVg habe mehrfach vorgelegen.

Thema: Ortskräfte Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, BMVg sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — KSK-Liste S. 843

CDU/CSU-Vorwurf: KSK-Einsatzführer erhielt erst am 21.08. ELEFAND-Liste in „katastrophalem Zustand”

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„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 bis 2021-08-21 Akteure: KSK, Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Bundeswehr sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.6 — Evakuierung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 6: Mit Räumung der Botschaft Kabul am 15.08.2021 „kollabierte die gesamte Krisenplanung des AA”

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„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Krisenstab sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11 — Dank S. 833–834

CDU/CSU dankt Einsatzkräften und Freiwilligen am Flughafen Kabul ausdrücklich

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„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol, den Soldaten der militärischen Evakuierungsoperation und allen deutschen und afghanischen Freiwilligen, die vor Ort im Einsatz waren und ihr Leben riskierten. […] Unser Gedenken gilt im Besonderen den Opfern des Anschlages am 26. August 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 833–834 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dankt ausdrücklich allen am Flughafen Kabul eingesetzten Kräften (Botschaft, BND, BPol, Bundeswehr, deutsche und afghanische Freiwillige) und gedenkt der Opfer des Anschlags vom 26.08.2021 (Abbey Gate). Die Leistung (knapp 5.000 evakuierte Personen) sei eine „Gemeinschaftsleistung im besten Sinne”.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Botschaft Kabul, BND, Bundespolizei, Bundeswehr… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Geordneter Bundeswehr-Abzug zum 30.04.2021 wäre nicht mehr möglich gewesen, Glücksfall der Fristverlängerung

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„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, eine geordnete Rückverlegung bis zum 30. April 2021 zu ermöglichen und hätte große Teile des Materials zurücklassen müssen. Glücklicherweise kam es dazu nicht. Am 14. April 2021 wurde das Abzugsdatum der internationalen Truppen auf spätestens den 11. September 2021 verlegt. Der Abzug der Bundeswehr verlief dann reibungslos.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr wäre am 12.04.2021 nicht mehr in der Lage gewesen, einen geordneten Abzug bis zum 30.04.2021 zu organisieren; Material hätte zurückgelassen werden müssen. Die Verlängerung auf den 11.09.2021 sei ein Glücksfall gewesen; danach verlief der Abzug reibungslos.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung April 2021 Akteure: Bundeswehr, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Eventualfallplanung der Bundeswehr für Evakuierung erst im April 2021 begonnen

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„Eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine mögliche Evakuierung der deutschen Botschaft aufgrund der neuen Gegebenheiten seit dem Doha-Abkommen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine mögliche Evakuierung der deutschen Botschaft aufgrund der neuen Gegebenheiten seit dem Doha-Abkommen am 29. Februar 2020 wurde - erst viel zu spät - im April 2021 begonnen. Die Fertigstellung der Eventualfallplanung war für 2022 geplant. Am 15. August 2021 wurde der bis dahin vorhandene Planungsstand genutzt, um die Evakuierung durchzuführen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr begann mit der Eventualfallplanung für eine Botschaftsevakuierung „viel zu spät” erst im April 2021; die Fertigstellung war für 2022 geplant. Am 15.08.2021 wurde der unvollständige Planungsstand genutzt.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.2.3 — Abzug Bundeswehr S. 928–930

FDP: „Aggressive Housekeeping” und unauffällige Abzugsvorbereitung; Abzug aus Masar-i Sharif eine militärische Leistung

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„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles nicht essenzielle Material zurückzuführen und so die logistischen Möglichkeiten möglichst effizient zu nutzen. Dieses, auch als „Aggressive Housekeeping” bezeichnete Vorgehen, hatte den Vorteil, dass militärische Fähigkeiten möglichst lange erhalten blieben. […] Der Abzug aus Masar-i Scharif ist […] eine militärische Leistung, auf die die beteiligten Soldatinnen und Soldaten stolz sein können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 928–930 (Original, neues Fenster)

Die FDP würdigt: Die Bundeswehr nutzte ab 2020 „Aggressive Housekeeping” (schrittweise Rückführung nicht-essentiellen Materials), um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Der Abzug aus Masar-i Sharif sei eine militärische Leistung gewesen; durch Eigeninitiative des BMVg gelang noch die biometrische Erfassung Hunderter Ortskräfte vor der Schließung.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.1 — Eventualfallplanung Bundeswehr S. 947–948

FDP: Ortskräfte erst Ende Juli 2021 in Bundeswehr-Evakuierungsplanung, Gastlanderkundung für 4. Quartal 2021 geplant

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„Zum Zeitpunkt der Planungswoche im Mai 2021 waren Ortskräfte deutscher Ressorts noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. […] Das BMVg hatte noch am …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Zeitpunkt der Planungswoche im Mai 2021 waren Ortskräfte deutscher Ressorts noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. […] Das BMVg hatte noch am 29. Juli 2021 die Gastlanderkundung für 4. Quartal 2021, gemeinsam mit dem AA, vorgesehen, was als ein Indiz für das damals in der Planungsgruppe vorherrschende mäßige Dringlichkeitsgefühl gesehen werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 947–948 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Bei der Planungswoche der Bundeswehr im Mai 2021 waren Ortskräfte noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. Eine Gastlanderkundung war noch am 29.07.2021 für das 4. Quartal 2021 vorgesehen, ein Indiz für ein „mäßiges Dringlichkeitsgefühl”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–Juli 2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, Auswärtiges Amt sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.3 — Krisenplanung Botschaft Kabul S. 951–953

FDP: AA wartete zu lange auf NATO-Beschluss, Krisenkurzberatung statt KVT+, Empfehlungen bis Fall Kabuls nicht umgesetzt

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„Als wichtigster Kritikpunkt muss das zu lange Warten der Zentrale des AA auf eine klare NATO-Beschlusslage genannt werden. Anstatt frühzeitig eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als wichtigster Kritikpunkt muss das zu lange Warten der Zentrale des AA auf eine klare NATO-Beschlusslage genannt werden. Anstatt frühzeitig eine Bestandaufnahme des Sicherheitskonzepts zu machen, hat man so wertvolle Zeit für weitgehende Anpassungsmaßnahmen der Botschaft verschwendet. […] Die FDP-Fraktion bewertet diesen Umstand als weiteren Ausdruck der Krisenblindheit und des Wunschdenkens in der Zentrale des AA.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 951–953 (Original, neues Fenster)

Die FDP kritisiert: Trotz Bitten der Botschaft Kabul ab November 2020 entsandte das AA erst vom 5.–8.03.2021 nur ein Krisenkurzberatungsteam (statt des ursprünglich angeforderten KVT+). Wertvolle Zeit für Anpassungen sei dadurch verschwendet worden, ein Ausdruck von „Krisenblindheit und Wunschdenken” im AA. Bundeswehr-Liegenschaften am HKIA wurden zudem Mitte Juni 2021 ersatzlos aufgegeben.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung November 2020–März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, Bundeswehr sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 6.1.13 — Empfehlung Exit-Strategie S. 983

FDP-Empfehlung: Exit-Strategie als Voraussetzung jedes Auslandsmandats

Originalstelle
„Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es mindestens erforderlich, für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es mindestens erforderlich, für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission eine Exit-Strategie vorzuhalten, um auf kurzfristige und radikale Lageveränderungen vorbereitet zu sein. Der Deutsche Bundestag sollte die Mandatierung solcher Einsätze auch von der Existenz einer entsprechenden Exit-Strategie abhängig machen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 983 (Original, neues Fenster)

Empfehlung der FDP-Fraktion: Für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission soll eine Exit-Strategie vorgehalten werden; der Bundestag soll die Mandatierung von deren Existenz abhängig machen. Szenarien gegen den eigenen politischen Willen müssen frühzeitig durchgeplant werden.

Hinweis: Fraktionsempfehlung der FDP.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: FDP-Fraktion, Bundestag, Bundeswehr sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6 — Rückverlegung der Bundeswehr S. 870

Rückverlegung der Bundeswehr (30.06.2021) reibungslos, aber an Katastrophe knapp vorbeigeschlittert

Originalstelle
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Während die Bundeswehr unter Führung des Verteidigungsministeriums unmittelbar nach Abschluss des Doha- Abkommens im Februar 2020 mit Planungen für die Rückverlegung begonnen hatte, erfolgte der Beschluss der NATO, die Mission zu beenden, erst über ein Jahr später im April 2021. Die Bundesregierung hat zu lange darauf gesetzt, im Rahmen der NATO doch noch ein wünschenswertes Ergebnis in Afghanistan erzielen zu können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 870 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr aus RSM am 30.06.2021 als reibungslos und würdigt das BMVg, das unmittelbar nach Doha mit Planungen begann. Es sei jedoch der guten Planung und „glücklichen Umständen” zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Die Taliban hätten sich auf den von Biden verkündeten Termin eingelassen.

Hinweis: Würdigende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Abzug & Rückverlegung Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Taliban sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.2 — Visaverfahren S. 892–893

Visaverfahren: bis zu zwei Jahre Bearbeitungsdauer, keine Visastelle mehr in Afghanistan seit 2017

Originalstelle
„Die Bundeswehr löste dies für die eigenen Ortskräfte im Wege der Amtshilfe durch eine eigene biometrische Erfassung der Daten vor Ort in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr löste dies für die eigenen Ortskräfte im Wege der Amtshilfe durch eine eigene biometrische Erfassung der Daten vor Ort in Masar-i-Sharif, die dann auf einem USB-Stick zusammen mit den Reisedokumenten von der Bundeswehr nach Deutschland geflogen, dem Auswärtigen Amt übergeben und nach Fertigstellung der Visa nach Afghanistan zurücktransportiert wurden. Ein Verzicht auf das Urkundenüberprüfungsverfahren hätte eine Beschleunigung von mindestens sechs Monaten gebracht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 892–893 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Das Visaverfahren war mit bis zu zwei Jahren Bearbeitungsdauer (zeitweise drei Jahre) und Reisen nach Neu-Delhi (Indien) oder Islamabad (Pakistan) gänzlich ungeeignet, verschärft durch fehlende Visastelle in Afghanistan seit 2017. Die Bundeswehr habe dies pragmatisch durch eigene biometrische Erfassung vor Ort gelöst (USB-Stick-Transport nach Deutschland). Der Verzicht auf das Urkundenüberprüfungsverfahren hätte mind. sechs Monate gebracht.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.4 — Ziel BMVg S. 906–907

BMVg-Ziel: Fürsorgepflicht; Kramp-Karrenbauer ging an die Öffentlichkeit, dann zur Kanzlerin

Originalstelle
„Das BMVg fand schließlich für die eigenen Ortskräfte pragmatische Lösungen, erfasste in Eigenregie biometrische Daten und schickte die visierten Pässe nach Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 906–907 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt das BMVg-Handeln: Es habe „mit großer Ernsthaftigkeit” an der Ausreise gearbeitet, getragen vom Soldatengrundsatz „Kein Kamerad wird zurückgelassen”. Kramp-Karrenbauer ging im Januar 2021 vergeblich auf Seehofer zu, dann im April an die Öffentlichkeit, schließlich an die Kanzlerin. Das BMVg fand schließlich pragmatische Lösungen (biometrische Erfassung in Eigenregie) und praktizierte intern „in dubio pro Ortskraft”, trotz BMI-Kritik.

Hinweis: Würdigende Bewertung des BMVg durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundeswehr sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Evakuierungspläne S. 910–911

Krisenpläne griffen nicht ineinander, kein gemeinsamer Evakuierungsplan von AA und BMVg

Originalstelle
„„In Ermangelung gangbarer Alternativen … fällt Compound 1 der Botschaft bis auf weiteres die Rolle als möglicher Sammelpunkt im Evakuierungsfall zu.” (Krisenplan Botschaft, 09.08.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 910–911 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Krisenplanung der Botschaft Kabul und die Eventualfallplanung der Bundeswehr griffen nicht ineinander. Es habe keinen gemeinsamen Evakuierungsplan gegeben. Die Botschaft war als einziger Sammelpunkt vorgesehen, der bei der Evakuierung am 15.08.2021 nicht nutzbar war. Niemand habe eine Antwort auf die Frage gehabt, wie der Transport vom Sammelpunkt zum Flughafen ablaufen sollte. Das AA-Krisenreaktionszentrum hatte die BMVg-Eventualfallplanung nicht vorliegen. Die Stelle des Militärattachés in Kabul war 2021 vakant.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Eventualfallplanung S. 911–912

Eventualfallplanung Bundeswehr (Mai 2021) erfasste afghanische Ortskräfte nicht

Originalstelle
„„Deshalb war das auch nie Teil der Eventualfallplanung, weil es bis dato auch nicht praktiziert wurde, dass wir Inländer aus einem Land heraus evakuieren, siehe Saigon. Das war nie im Auftrag.” (Zeuge Rapp)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 911–912 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Bundeswehr-Eventualfallplanung vom Mai 2021 auf deutsche Staatsangehörige und „berechtigte Personen” beschränkt war; afghanische Ortskräfte waren bis Mitte August nicht Teil der Planung. Erst mit „Weisung Nr. 3” vom Abend des 15.08.2021 wurden Ortskräfte in den Kreis aufgenommen. KSK-Soldat:innen waren standardmäßig nicht vorgesehen. Entschieden wurde dies durch Kramp-Karrenbauer auf militärischen Rat am 15.08.2021.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Evakuierungsoperation S. 914

Evakuierungsoperation: 5.347 Menschen aus 45 Nationen, Anerkennung für die Beteiligten

Originalstelle
„„Diese Evakuierung ist keine Blaupause und kann sie nicht sein und sollte sie auch nicht sein, weil es keine klassische Evakuierungsoperation ist …” (Brigadegeneral Arlt)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 914 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt: Die militärische Evakuierungsoperation aus Kabul brachte in weniger als zwei Wochen 5.347 Menschen aus mindestens 45 Nationen in Sicherheit. Die Soldat:innen, Diplomat:innen, Polizist:innen, BND-Mitarbeitende und Helfer:innen seien an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gegangen. Brigadegeneral Arlt habe deutlich gemacht: Dies sei keine klassische Evakuierung gewesen.

Hinweis: Würdigende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Bundeswehr, Jens Arlt sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Evakuierungslisten S. 900

Listenchaos bei Evakuierung: ELEFAND-Liste erst nach 5 Tagen, Ortskräfte-Listen kaum nutzbar

Originalstelle
„„Ich habe täglich Listen bekommen mit 200 Namen zum Teil drauf, nicht alphabetisch sortiert … Wenn ich diese Liste genutzt hätte und jeden, der da …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ich habe täglich Listen bekommen mit 200 Namen zum Teil drauf, nicht alphabetisch sortiert … Wenn ich diese Liste genutzt hätte und jeden, der da stand, der mir gesagt hat: „Ja, ich darf mit”, auf dieser Liste gesucht hätte, dann würde ich vermutlich jetzt noch da stehen.” (Hauptmann H.)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 900 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion dokumentiert das Listenchaos: Die ELEFAND-Liste deutscher Staatsangehöriger traf erst am 21.08.2021 ein, fünf Tage nach Ankunft der Soldat:innen. ELEFAND brach unter dem „Traffic” zusammen. Die Ortskräfte-Listen waren als Papierausdrucke, mit hunderten nicht-alphabetisch sortierten afghanischen Namen kaum nutzbar. Berechtigte mussten teils mit Fotos identifiziert werden. Den Feldjägern fehlten Sprachmittler:innen für Dari und Paschtu sowie internetfähige Computer.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Hauptmann H. sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Hubschrauber S. 916

Mediale Vorab-Berichte zu deutschen Spezialkräfte-Hubschraubern, USA versagten Genehmigung

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„„Ich sage es so flapsig: Die haben uns ausgelacht.” (Zeuge „Tobias” über US-Spezialkräfte)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 916 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Die Bundeswehr verlegte zwei leichte Unterstützungshubschrauber zur KSK-Unterstützung; die Information gelangte während der Verlegung in die Öffentlichkeit. Die USA versagten die Einsatzgenehmigung; die Taliban wussten von den Hubschraubern. Eine Evakuierung wurde schließlich einmalig mit US-Hubschraubern durchgeführt. Operative Details während laufender Operationen dürften nicht in eine breitere Öffentlichkeit gelangen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, USA, Taliban, „Tobias” sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9 — Empfehlungen Evakuierung S. 909–910

Empfehlungen Krisenvorsorge: Übungen, ELEFAND-Verbesserung, KVInfoSysBund, Sprachmittler:innen

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„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten Ländern leben, verpflichtend gemacht werden kann. 3. Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund) vorantreiben und umsetzen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt das ressortübergreifende Digitalisierungsprojekt Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 909–910 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion empfiehlt für künftige Krisenvorsorge: (1) Übungen von AA und Bundeswehr fortsetzen; (2) Digitalisierung von Listen, ELEFAND verpflichtend in Krisenländern; (3) ressortübergreifendes Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund); (4) Krisenpläne in Botschaften auch für Worst-Case prüfen; (5) Ortskräfte in Eventualfallplanungen einbeziehen; (6) Sprachmittler:innen fest einplanen; (7) bessere technische Ausstattung der Einsatzkräfte; (8) fälschungssichere Bestätigungsschreiben für Ortskräfte als Backup.

Hinweis: Politische Empfehlungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundeswehr ist geordnet und ohne Verluste aus Afghanistan abgezogen

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„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die Zeitplanung für die notwendigen Operationen zur Rückverlegung, dennoch konnte der Abzug ohne Verluste an Personal und Material erfolgreich abgeschlossen werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr als geordneten Erfolg ohne Personal- oder Materialverluste, trotz der Abhängigkeit von US-Entscheidungen, die die Zeitplanung beeinflusste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 657

SPD: Evakuierungsoperation grundsätzlich ein Erfolg (5.347 Personen, 37 Flüge, alle Soldat:innen unversehrt)

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„Die Evakuierungsoperation von Bundeswehr und Auswärtigem Amt war ein Erfolg. Während der Evakuierungsoperation vom 16. bis zum 27. August 2021 flog …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Evakuierungsoperation von Bundeswehr und Auswärtigem Amt war ein Erfolg. Während der Evakuierungsoperation vom 16. bis zum 27. August 2021 flog die Bundeswehr mit 37 Flügen insgesamt 5 347 Personen aus 45 Nationen über Taschkent aus Kabul aus. Alle 496 am Einsatz beteiligten Soldatinnen und Soldaten blieben körperlich unversehrt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Evakuierungsoperation als Erfolg: 5.347 Personen aus 45 Nationen wurden in 37 Flügen evakuiert; alle 496 beteiligten Soldatinnen und Soldaten blieben körperlich unversehrt. Psychologische Betreuungsangebote halfen beim Umgang mit den belastenden Eindrücken.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.1 — Entstehungsgeschichte S. 660

SPD: USA entschieden „time based“ statt „condition based“, damit Abzug auch der Bundeswehr

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„Mit der Entscheidung der USA „time based“ und nicht „condition based“ abzuziehen, beschlossen die USA auch den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, da diese von den Entscheidungen des stärksten Truppenstellers abhängig war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt heraus: Mit der US-Entscheidung „time based“ (statt „condition based“) sei zugleich der Abzug der Bundeswehr beschlossen worden, da diese vom stärksten Truppensteller USA abhängig war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Bundeswehr, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 6 — Rückverlegung S. 672

SPD: Bundeswehr-Abzug nicht selbstbestimmt, Souveränitätsverzicht als Kehrseite der Bündnissolidarität

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„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … „Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“ … bedeutet andererseits zu einem gewissen Grade die Aufgabe von Souveränität, die Akzeptanz von Abhängigkeiten und die Notwendigkeit zu Kompromissen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 672 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt klar: Der Bundeswehr-Abzug sei nicht selbstbestimmt gewesen, sondern auf Basis einer US-Entscheidung getroffen. Der damalige Abteilungsleiter Strategie und Einsatz im BMVg habe die nationale und NATO-Einflussnahme als „maximal begrenzt“ beschrieben. Internationale Einsätze als Bündnissolidarität bedeuten auch Souveränitätsverzicht und Abhängigkeiten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, NATO, BMVg… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.4 — Listenverfahren alle Ressorts S. 692

SPD: Umstellung auf Listenverfahren am 15.08. deutlich zu spät; Listen unbrauchbar, Entscheidung lag bei Soldaten an Gates

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„Diese Entscheidung erfolgte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich zu spät und führte dazu, dass bei Eintritt in die militärische Evakuierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Entscheidung erfolgte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich zu spät und führte dazu, dass bei Eintritt in die militärische Evakuierung die Listen, sofern überhaupt schon erstellt, weitgehend unbrauchbar waren. Das verlagerte die Entscheidung, welche Personen auf Evakuierungsflieger kamen, auf die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die für die Zugangskontrolle an den Gates verantwortlich waren. Diese in jedem Einzelfall schwerwiegende Entscheidung hätte den Soldatinnen und Soldaten nicht zugemutet werden dürfen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 692 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Entscheidung zur Umstellung auf das Listenverfahren für alle Ressorts (15.08.2021) als deutlich zu spät: Die Listen seien weitgehend unbrauchbar gewesen, die schwerwiegende Entscheidung über Zugang zu Evakuierungsfliegern auf die Soldat:innen an den Gates verlagert, was diesen nicht hätte zugemutet werden dürfen.

Thema: Ortskräfte 15.08.2021 Akteure: Bundesregierung, Bundeswehr, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4.4 — Hubschrauber S. 727

SPD: Bundeswehr-Hubschrauber blieben ungenutzt; frühe öffentliche Berichterstattung durch CDU/CSU-Abgeordneten ohne Freigabe

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„Laut Berichterstattung des Spiegels vom 22. August 2021 soll der Abgeordnete gegenüber der Bild am Sonntag gesagt haben, dass er dafür eine Freigabe …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Berichterstattung des Spiegels vom 22. August 2021 soll der Abgeordnete gegenüber der Bild am Sonntag gesagt haben, dass er dafür eine Freigabe durch die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer gehabt habe. Im Ausschuss erklärte die Verteidigungsministerin auf die Frage, ob es eine solche Freigabe gegeben hat, dass ihr diese Frage bereits zum damaligen Zeitpunkt gestellt worden sei und sie diese auch damals nicht mit „Ja“ beantwortet habe. Eine Freigabe für den Abgeordneten, diese Information öffentlich zu teilen, hat es damit augenscheinlich nicht gegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 727 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion dokumentiert: Die zwei nach Kabul verbrachten Bundeswehr-Hubschrauber kamen nicht zum Einsatz. Frühe presseöffentliche Information durch einen CDU/CSU-Abgeordneten (mit angeblicher Freigabe durch Kramp-Karrenbauer) könnte ein Grund gewesen sein, dass die USA den Einsatz nicht genehmigten. Kramp-Karrenbauer bestreitet die Freigabe.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD-Schlussbemerkung: Besondere Anerkennung für Bundeswehr und AA, Dank an alle Beteiligten, ehrendes Andenken an 60 gefallene Soldaten

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„Besondere Anerkennung gilt Bundeswehr und Auswärtigem Amt für die Durchführung einer Evakuierungsoperation, bei der unter extremsten Bedingungen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Besondere Anerkennung gilt Bundeswehr und Auswärtigem Amt für die Durchführung einer Evakuierungsoperation, bei der unter extremsten Bedingungen insgesamt 5 347 Menschen in Sicherheit gebracht werden konnten. … Allen am Einsatz beteiligten Soldatinnen und Soldaten gebührt Dank und Anerkennung, ein ehrendes Andenken gilt den 60 Soldaten, die im Einsatz in Afghanistan ihr Leben verloren haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion spricht in der Schlussbemerkung „besondere Anerkennung“ für Bundeswehr und AA aus: 5.347 Menschen unter extremsten Bedingungen in Sicherheit gebracht; Bundeswehr ohne Verluste zurückgekehrt; ehrendes Andenken an die 60 im Einsatz gefallenen Soldaten.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json