Bridge the Gap.

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Bundesverfassungsgericht

In 5 Aussagen genannt.

Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 3: Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft trotz teilweise blockierten VN-Sicherheitsrats

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„Die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft sollte gegenüber Bedrohungen von internationaler Sicherheit und Weltfrieden im Rahmen des Völkerrechts auch in Zeiten eines partiell blockierten VN-Sicherheitsrates gewährleistet sein.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 16 (Original, neues Fenster)

Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: VN-Sicherheitsrat, Bundesverfassungsgericht, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 4: Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) mit ihren Chancen und Risiken ernstnehmen

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„Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit sind angesichts neuer umfassender Herausforderungen in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit sind angesichts neuer umfassender Herausforderungen in den vergangenen Jahren Realität geworden und sollten mit ihren Interessen, Chancen und Risiken ernstgenommen werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 16 (Original, neues Fenster)

Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: EU, Bundesverfassungsgericht enquete\kap3-empfehlungen.json
Sachverständige:r 5.5 — Rolle des Parlaments S. 76

Sauer (Uni Bonn): Bundestag ist „Parlamentsheer”-Akteur und trägt Mitverantwortung über die Mandatszustimmung hinaus

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„Der Bundestag trägt Mitverantwortung für Einsätze Heiko Sauer erklärte, dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und auch relativ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Bundestag trägt Mitverantwortung für Einsätze Heiko Sauer erklärte, dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und auch relativ klare Rolle zugewiesen. Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürften der vorherigen Zustimmung des Bundestages (konstitutiver Parlamentsvorbehalt). Das Bundesverfassungsgericht spreche in seinem Grundsatzurteil vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90/286) „nicht umsonst“ von einem „Parlamentsheer“ und einem „Entscheidungsverbund von Bundesregierung und Bundestag“.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 76 (Original, neues Fenster)

Prof. Dr. Heiko Sauer (Lehrstuhl für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Bonn) erklärte in der Anhörung am 24.06.2024: Dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und klare Rolle zugewiesen: Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürften der vorherigen Zustimmung (konstitutiver Parlamentsvorbehalt). Das Bundesverfassungsgericht spreche in seinem Grundsatzurteil vom 12.07.1994 (BVerfGE 90/286) „nicht umsonst” von einem „Parlamentsheer” und einem „Entscheidungsverbund von Bundesregierung und Bundestag”. Der Parlamentsvorbehalt beschränke sich nicht auf die einmalige Zustimmung; der Bundestag habe auch danach eine Einsatzverantwortung.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 24.06.2024 Akteure: Heiko Sauer, Deutscher Bundestag, Bundesverfassungsgericht enquete\kap5-anhoerungen.json
Feststellung Kap. 4.1.4.1 — Parlamentsbeteiligung Verfahren S. 66

Bundestag hat „so weitreichendes Mitbestimmungsrecht wie kaum ein anderes Parlament“

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„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren der Parlamentsbeteiligung konkretisiert.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 66 (Original, neues Fenster)

Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht den Charakter der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“. Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes bedürfen der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren konkretisiert. Der Bundestag kann den Antrag nicht verändern, nur zustimmen oder ihn ablehnen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 1994 / 2005 Akteure: Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sachverständige:r 4. Einsatzausschuss für Auslandseinsätze der Bundeswehr S. 2–3

Verbindliche Einsatzentscheidungen durch Ausschuss kollidieren mit Plenarvorbehalt und Öffentlichkeit der Debatte

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„Bzgl. der Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuständigkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr, ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bzgl. der Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuständigkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr, ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere ist eine verbindliche Entscheidung durch Ausschüsse nur schwer mit dem hohen Gewicht zu vereinbaren, welches das BVerfG der Parlamentszustimmung und der Öffentlichkeit der Plenardebatte zumisst.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-60, S. 2–3 (Original, neues Fenster)

Eine Übertragung verbindlicher Einsatzentscheidungen auf einen Ausschuss begegne verfassungsrechtlichen Bedenken; sie sei mit dem hohen Gewicht, das das BVerfG der Parlamentszustimmung und der Öffentlichkeit der Plenardebatte zumesse, kaum vereinbar (Verweis u. a. auf AWACS-Türkei-Entscheidung, BVerfGE 121, 135).

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesverfassungsgericht enquete_gutachten\paulus.json