Bundestag verlängert RSM-Mandat um zehn Monate
Der Bundestag verlängert das Bundeswehrmandat für Resolute Support, das als Übergangsmandat bezeichnet wird.
In 40 Aussagen genannt, an 7 Ereignissen beteiligt.
Der Bundestag verlängert das Bundeswehrmandat für Resolute Support, das als Übergangsmandat bezeichnet wird.
In einer Sondersitzung billigt der Bundestag das Mandat für die laufende militärische Evakuierungsoperation.
Der Bundestag setzt eine Enquete-Kommission ein, die Lehren aus dem zwanzigjährigen Engagement in Afghanistan ziehen soll.
Der Bundestag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Afghanistan-Einsatzes und seines Endes ein.
Die Enquete-Kommission veröffentlicht einen Zwischenbericht mit ersten Bewertungen und Lehren.
Die Enquete-Kommission schließt ihre Arbeit mit 72 Empfehlungen und elf Sondervoten ab.
Der 1. Untersuchungsausschuss legt seinen rund 1.400-seitigen Abschlussbericht mit Sachfeststellungen und Sondervoten vor.
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“
Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.
„Zukünftige Auslandsengagements der Bundesregierung (ob integriert oder ressortspezifisch) bedürfen einer klaren, ausformulierten Strategie, die neben einem inhaltlich abgesteckten Ziel auch die beabsichtigten Wirkungen definiert, die im angestrebten Zielzustand eingetreten sein sollen.“
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
„Die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft sollte gegenüber Bedrohungen von internationaler Sicherheit und Weltfrieden im Rahmen des Völkerrechts auch in Zeiten eines partiell blockierten VN-Sicherheitsrates gewährleistet sein.“
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
„Die Bundesregierung sollte ihre Beziehungen zum Parlament sowie ihre Berichte zu strategischen, vernetzten Einschätzungen an das Parlament intensivieren und verstetigen.“
Ein Verbindungselement der Bundestagsverwaltung soll den Informationsfluss sicherstellen. Berichterstattende sollen über strategische Einsatzentscheidungen regelmäßig unterrichtet werden. Einmal jährlich soll ein eingestufter Bericht zur sicherheitspolitischen Lage und strategischen Vorausschau dem Bundestag vorgelegt werden, verknüpft mit einer sicherheitspolitischen Debatte.
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner Einsatzverantwortung und mitgestaltenden Rolle bei deutschen Beteiligungen an internationalen vernetzten Engagements wirksamer gerecht werden.“
Mitbestimmungsrechte des Bundestages sind weitreichend (BVerfG 1994; Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005). Startmandate werden oft unter Zeitdruck beraten. Daher ist sorgfältige Unterrichtung essenziell. Fachabgeordnete sollen sicherheitspolitische Notwendigkeit, Völkerrechtslegitimität, Auftragsrealitätsnähe und Verantwortbarkeit prüfen; innenpolitische Rücksichten sollen nicht ausschlaggebend sein.
„Die effektivere parlamentarische Kontrolle von komplexen Einsätzen erfordert vertiefte Regionalkompetenz sowie ressortübergreifende Perspektiven und sollte neben der Einsatzumsetzung vor allem die politisch-strategische Ebene und Einsatzwirksamkeit im Blick haben.“
Die Auswertung des Afghanistan-Engagements zeigte: der Bundestag war strukturell überfordert (komplexe Lage, fragmentierte Gesellschaft, überambitionierte Ziele). Politische Spielregeln wie grundsätzliche Ablehnung von Oppositionsanträgen sollten ausgesetzt werden. Mandatsaufträge sollen in operationalisierbare Ziele heruntergebrochen werden. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz (Unterrichtungspflicht) ist auf Ergänzungsbedarf zu prüfen.
„Bei Folgemandaten sollte der Bundestag darauf hinwirken, dass diese über die Lage im Einsatzgebiet hinaus das Maß der Zielerreichung benennen und den Kräfteansatz aus dem Einsatzbedarf ableiten. Im weiteren Verlauf eines Einsatzes sollte der Bundestag die Entwicklung einer Exitstrategie im multilateralen Verbund im Blick haben.“
Deutsche ISAF-Mandate sprachen vom Auftrag der Friedensbewahrung, als Frieden teilweise verloren war. Wirksamkeitsevaluierungen wären bei Folgemandaten möglich gewesen. Exitstrategien zu Beginn sind kontraproduktiv (signalisieren Nichtverlässlichkeit); im weiteren Verlauf erforderlich (mit Partnern), gebunden an Zielerreichung.
„Bei Mandatsdebatten sollten auch die zivilen und polizeilichen Komponenten von vernetzten Engagements mit ihren Zielen, Kräften und Ressourcen klar benannt werden.“
Zivil-militärische Engagements werden in Öffentlichkeit und Parlament überwiegend verkürzt als Militäreinsätze wahrgenommen. Mandatierung auch der zivilen Komponenten wird abgelehnt (verfassungsrechtlich problematisch). Stattdessen: Bundesregierung legt zu Schwerpunkteinsätzen Bericht zur Kenntnisnahme vor (Auftrag, Ziele, Kräfte- und Ressourcenansatz). Abgeordnetenbesuche brauchen vermehrten Austausch mit Akteuren des Vernetzten Ansatzes.
„Es sollte ein Einsatzausschuss für eine ressortübergreifende, vertiefte Begleitung und Wirkungskontrolle, insbesondere von vernetzten Schwerpunkteinsätzen, eingerichtet werden, der insbesondere eine politisch-strategische Kontrolle solcher Einsätze gewährleistet.“
Der Einsatzausschuss kann als Fachausschuss oder gemeinsamer Unterausschuss (§ 55 Abs. 4 GO BT) eingerichtet werden, mit Mitgliedern aus den Ausschüssen für Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, BMZ und Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter soll Anlaufstelle für zivilgesellschaftliche Hinweise sein. Unabhängige wissenschaftliche Unterstützung ist erforderlich.
„Die Bundesregierung sollte jährlich zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten an den Bundestag und die zuständigen Ausschüsse berichten.“
Beispiele für multilaterale Verbundfähigkeiten: AWACS, EU-Battlegroups, NATO Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), Europäisches Lufttransportkommando. Die jährliche Unterrichtung würde gegenseitige Abhängigkeiten ins politische Bewusstsein rücken. Auf diese Empfehlung hatte bereits 2015 die Rühe-Kommission hingewiesen.
„In der zweiten Hälfte der 21. Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in der politischen Praxis Berücksichtigung und ihren Niederschlag gefunden haben oder was dem entgegenstand.“
Zentrales Anliegen der Enquete-Kommission ist institutionelles Lernen. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages sollen, ggf. in Abstimmung mit den mit IKM befassten Ressorts, in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Empfehlungsumsetzung veranlassen.
„Internationales Krisenmanagement sollte realitätsnah, ungeschönt und glaubhaft von der strategischen bis zur Umsetzungsebene kommuniziert werden.“
Die kommunikative Dimension von Einsätzen sendet immer Botschaften an lokale UND eigene Bevölkerung. Beim Afghanistan-Engagement war die Wahrnehmung stark auf Bundeswehreinsätze fokussiert; auch Kenntnisse dazu waren gering. Klare, ehrliche Kommunikation gehört zum Erwartungsmanagement. Angesichts hybrider Angriffe ist Kommunikation als sicherheitspolitisches Instrument zu verstehen.
„Die Bundesregierung sollte die in den Ressorts vereinzelt bereits existierende begleitende Fortschrittsbewertung den Anforderungen des vernetzten Engagements entsprechend ausgestalten.“
Ressortübergreifende Monitoring- und Evaluationsstruktur mit gleichberechtigter Beteiligung der betroffenen Ressorts. Beobachtungsstandards harmonisieren (z. B. red teaming für nicht-intendierte Folgen). Nationale und internationale Expertise einbeziehen. Berichte in „Kultur des Teilens” allen Ressorts und Parlament zuleiten; Umsetzung transparent berichten.
„Nach Beendigung jedes Engagements – und bei langfristigen Einsätzen prozessbegleitend – sollten unabhängige Evaluationen durchgeführt werden. Die Bundesregierung sollte den Bundestag darüber hinaus über die Umsetzung von Lessons Learned informieren.“
Unabhängige strategische Evaluationen mindestens alle 5 Jahre; Ergebnisse veröffentlichen. Im Afghanistan-Einsatz wurden „Neigungen zur Schönfärberei” erkannt. Politische Entscheider, Wissenschaftler:innen und ehemalige Einsatzkräfte in Evaluationsgruppen. Prüfung: dauerhafte Institution (Vorbild SIGAR, gefördertes Evaluierungsinstitut) vs. fallbezogene Einsetzung. Niederländisches Modell: verpflichtende Berichterstattung zu Lessons-Learned-Umsetzung. OECD-DAC-Evaluierungskriterien als Orientierung.
„Zur Förderung einer konstruktiven Fehler- und Lernkultur sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, dass zivile Einsatzkräfte gezielt über Missstände oder wahrgenommene Fehlentwicklungen in den Einsätzen informieren.“
Für zivile Einsatzkräfte, NGOs, Ortskräfte und Betroffene gibt es bislang keine benannten Ansprechpartner. Hindernisse sind strukturell und persönlich (Sorge vor Nachteilen). Anonymität und Hinweisgeberschutz gewährleisten. Im Rahmen bestehender Strukturen (z. B. Berichterstatter:innen für Ausschüsse) oder ggf. neuer Struktur. Bürokratie mit geringer Wirkung ist zu vermeiden.
„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“
Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes. Der Bundestag soll fallbezogen über Verlängerung von Aufbewahrungs- und Löschfristen entscheiden und dabei Art, Umfang und Dauer festlegen können. Aufbewahrung digital durch federführende Behörde; nach Frist Übergabe an Bundesarchiv. Zugang für Evaluationen sichern.
„Aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Betreuung und Versorgung von Einsatzgeschädigten sollten Bundesregierung und Bundestag ihre öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für die Einsatzkräfte im Internationalen Krisenmanagement weiter stärken.“
Der fraktionsübergreifende, fast einstimmige Bundestagsbeschluss zum nationalen Veteranentag (15. Juni) erfolgte 2024, begangen wurde er erstmals 2025. Tag des Peacekeeping (seit 2013). Auftragsgemäße Ausstattung, angemessene Vorbereitung, verlässliche Nachsorge bei physischen oder psychischen Schäden, auch Unterstützung der Familien. Maßgeblich: Bundestagsbeschluss vom 25.04.2024 (BT-Drs. 20/11138).
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“
Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.
„Und weiter: „Die Bundesregierung muss sich den politischen Tatsachen stellen und vernünftige Arbeitsbeziehungen mit der Taliban-Regierung in Kabul herstellen, nicht zuletzt, um über die sicherheits- und migrationspolitischen Entwicklungen in Afghanistan vor Ort Erkenntnisse zu sammeln und die Lage zu verfolgen.“ Inder dazugehörigen Plenardebatte vom 27. September 2024 äußerte sich die Abgeordnete der Grünen, Schahina Gambir, im Übrigen auch Obfrau der Grünen in dieser Enquete-Kommission, dagegen noch ganz anders: „Eine Annäherung wäre auch ein Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien.“
Die AfD-Vertreter unterstreichen, dass ihre Fraktion die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul bereits im September 2024 als Bundestagsantrag (Drucksache 20/12973) eingebracht hatte, u. a. zur Schaffung einer Anlaufstelle für deutsche und afghanische Wirtschaftsvertreter und zur Koordinierung von Rückkehrern. Die Replik zitiert die Grünen-Obfrau Schahina Gambir, die in der zugehörigen Plenardebatte vom 27.09.2024 eine Annäherung an die Taliban als „Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien“ bezeichnet hatte.
„Strategien, die auf militärische und/oder State- bzw. Nation-Building-Interventionen mit Implementierung eines neuen politischen Systems, und/oder westlicher Werte und Normen in kulturfremden Räumen zielen, sind in der Vergangenheit nahezu ausnahmslos gescheitert. Sie hatten und haben lang andauernde Destabilisierung, unkalkulierbare Schäden und Migrationsströme in Richtung Europa sowie insbesondere Deutschland zur Folge und sind daher abzulehnen.“
Bundeswehreinsätze außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung sollten nur in absoluten Ausnahmefällen beschlossen werden, wenn vitale deutsche Interessen gefährdet sind, und zwar mit klar definierten Zielen und früher Exitstrategie. Strategien, die auf militärisches Nation-Building und Implementierung westlicher Werte in kulturfremden Räumen zielen, seien nahezu ausnahmslos gescheitert und hätten Destabilisierung, Schäden und Migrationsströme zur Folge gehabt; sie seien daher abzulehnen.
„Charakterisieren lässt sich dies als organisationsinterne „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt. Der Informationsfluss an den Deutschen Bundestag erfolgte in „homöopathischen Dosen“.“
Eine Auswertung der politischen Halbjahresberichte der Botschaft Kabul (2002–2022) zeige ein Ausblenden zentraler Probleme (Drogen erstmals 2007, Migration erstmals 2016, Korruption vor 2010 nur marginal). Die AfD spricht von „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt; der Informationsfluss an den Bundestag sei in „homöopathischen Dosen“ erfolgt. Gefordert wird eine unabhängige externe Evaluierung der Zielerreichung, etwa nach Vorbild des US-amerikanischen Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR).
„Die besonderen Herausforderungen multinationaler vernetzter Kriseneinsätze in komplexen Konfliktländern erfordern nach Einschätzung der Kommission eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle der Ausrichtung und Wirksamkeit insbesondere von Schwerpunkteinsätzen. Eine solche war mit der bisherigen Beratungsstruktur der Fachausschüsse für Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres u. a. nicht zureichend leistbar. Sie erfordert die Einsetzung eines ergänzenden, gleichberechtigt mitberatenden Fachausschusses als Einsatzausschuss. Die alternative Option eines Unterausschusses als Einsatzausschuss erscheint nicht zielführend.“
Multinationale vernetzte Kriseneinsätze erforderten nach Auffassung der Einreichenden eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle, die mit den Fachausschüssen (Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres) nicht zureichend leistbar sei. Empfohlen wird ein ergänzender, gleichberechtigt mitberatender Fachausschuss („Einsatzausschuss“). Ein Unterausschuss als Alternative sei nicht zielführend, da Unterausschüsse politisch geringeres Gewicht hätten und nur indirekt mitberatend wirken könnten.
„Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeskanzler Schröder mit der Vertrauensfrage verbunden hatte, wurde mit 336 Stimmen bei 326 Gegenstimmen der gesamten Opposition beschlossen, begleitet von 94 persönlichen Erklärungen zum Abstimmungsverhalten.“
Am 16. November 2001 beschloss der Bundestag das OEF-Mandat (bis zu 3.900 Soldat:innen) mit 336 zu 326 Stimmen; Bundeskanzler Schröder hatte die Abstimmung mit der Vertrauensfrage verbunden. Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. 94 persönliche Erklärungen wurden zum Abstimmungsverhalten abgegeben (67 SPD, 22 Grüne, 4 Union). Ohne die Vertrauensfrage hätte es aller Wahrscheinlichkeit nach keine Koalitionsmehrheit gegeben.
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) zuwiderlief und teilweise Hass und Gewalt mehr schürte als eindämmte. Dieser strategische Dissens wurde im Bündnis politisch nicht ausgetragen, geschweige denn geklärt. Erst die parlamentarischen Ermittlungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss im Jahr 2008 ergaben, dass die Realität des KSK-Einsatzes weit hinter seinem Antiterror-Auftrag, aber auch hinter vielen Befürchtungen in der deutschen Öffentlichkeit zurückblieb: Bei ihren Einsätzen verhafteten, töteten und verletzten KSK-Soldaten demnach keinen Menschen.“
Der „Bericht zur Evaluation des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der OEF“ 2007 konstatierte nur politisch, der deutsche KSK-Einsatz habe einen „deutlich sichtbaren und eigenständigen Beitrag“ geleistet. Die deutsche Parlamentsbeteiligung erlebte im Fall OEF ihren selbst verschuldeten Tiefpunkt. Die Realität von OEF als Teil des War on Terror lief dem ISAF-Ansatz zuwider und schürte teilweise Hass und Gewalt mehr als sie eindämmte. Erst 2008 ergaben parlamentarische Ermittlungen, dass KSK-Soldaten keinen Menschen verhafteten, töteten oder verletzten.
„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben. Der Einsatz bleibe räumlich begrenzt und werde wahrscheinlich sehr stark von Europa mitgestaltet. Deutschlands Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen.“
Am 22. Dezember 2001 billigte der Bundestag mit großer Mehrheit die Teilnahme von bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen an der VN-mandatierten ISAF. Außenminister Fischer hatte am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben; Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen. Ab Anfang Januar 2002 waren 5.000 ISAF-Soldat:innen aus 21 Nationen im Großraum Kabul eingesetzt.
„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren der Parlamentsbeteiligung konkretisiert.“
Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht den Charakter der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“. Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes bedürfen der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren konkretisiert. Der Bundestag kann den Antrag nicht verändern, nur zustimmen oder ihn ablehnen.
„13 Jahre nach Start des deutschen Afghanistan-Einsatzes votierte der Bundestag am 18. Dezember 2014 mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Beratungsmission Resolute Support bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten im Vorfeld vor einem terminfixierten, nicht an Übernahmefähigkeit orientierten ISAF-Abzug gewarnt, der von den Taliban nur noch abgewartet werden musste. Die gewachsene Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar – und angesichts der Entwicklungen des Afghanistan-Einsatzes und konkurrierender neuerer Krisen erklärbar.“
Am 18. Dezember 2014 votierte der Bundestag mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Resolute Support Mission bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten vor einem terminfixierten ISAF-Abzug gewarnt. Die Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar. Ignoriert wurde, dass es im ISAF-Abzugsjahr mit mehr als 5.000 gefallenen Polizisten und Soldaten so viele gefallene Einsatzkräfte gab wie nie seit 2002.
„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit dem Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert, landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.“
Diese umfangreichen regierungsoffiziellen Unterrichtungen waren nach Einschätzung von Parlamentariern nützlich, für ein umfassendes und realistisches Lagebild aber nicht hinreichend. Häufige Einstufungen wurden als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz bewertet. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert; landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.
„Viele Innenpolitiker sahen die Entsendung von Polizisten in Aufbauprojekte eher als Belastung für ihre innerdeutsche Hauptaufgabe. Das Ergebnis war, dass der Bundestag erstmalig im November 2007, sechs Jahre nach Start, über die deutsche Polizeiaufbauhilfe für Afghanistan debattierte, nachdem Deutschland von Verbündeten scharf wegen seiner unzureichend wahrgenommenen Lead-Rolle beim Polizeiaufbau kritisiert worden war.“
Während im Einsatz die Praxis des Vernetzten Ansatzes als „harmonisch und effektiv“ dargestellt wurde, praktizierte der Bundestag in seinen Ausschüssen weiter das herkömmliche Ressortprinzip. Die Innenpolitiker sahen Polizeientsendungen oft als Belastung. Ergebnis: Der Bundestag debattierte erstmalig im November 2007, sechs Jahre nach Start, über die deutsche Polizeiaufbauhilfe, nachdem Deutschland von Verbündeten scharf wegen seiner unzureichend wahrgenommenen Lead-Rolle kritisiert worden war.
„Kurz vorher hatte in der ARD der Fernsehfilm „Willkommen zu Hause“ erstmalig große Aufmerksamkeit für das Schicksal psychisch verwundeter Afghanistan-Rückkehrer geschaffen. Erst Ende 2011 gelang eine Novellierung des Einsatzversorgungsgesetzes von 2004. Der Friedens- und Konfliktforscher Berthold Meyer beurteilte die ersten sieben Jahre des parlamentarischen Umgangs mit Posttraumatischen Belastungsstörungen von Einsatzkräften, davon inzwischen der weit größte Teil aus Afghanistan, als „chronique scandaleuse“.“
2007 ließen sich 130 ISAF-Rückkehrer wegen einsatzbedingter PTBS-Erkrankung in einem Bundeswehr-Krankenhaus behandeln, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Erst Ende 2011 gelang eine Novellierung des Einsatzversorgungsgesetzes von 2004. Der Friedens- und Konfliktforscher Berthold Meyer beurteilte die ersten sieben Jahre des parlamentarischen Umgangs mit PTBS als „chronique scandaleuse“.
„Afghanistan war ein großes, fernes, armes, hartes, von Stammesrealitäten beherrschtes Land, das durch Jahrzehnte Schrecken und Gewalt traumatisiert war. Der Grundfehler war die Illusion, und ich würde sogar sagen, die selbstgerechte Hybris, man könne von außen in Afghanistan in kurzer Zeit den Grundstein für eine demokratische Gesellschaft nach unseren westlichen Vorstellungen legen.“
Botschafter a. D. Michael Steiner konstatierte einen „Grundfehler“: die „selbstgerechte Hybris“, dass man von außen in Afghanistan in kurzer Zeit eine demokratische Gesellschaft nach westlichen Vorstellungen aufbauen könne. Nicht bewusst war im Parlament, wie die afghanische Gesellschaft mit ihrem extremen Partikularismus strukturiert war und dass sie nicht von Institutionen, sondern von Personen und informellen Machtstrukturen geprägt war.
„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich, wo ausdrücklich ein überstülpender state building-Export abgelehnt wurde. In Bundestagsdebatten dominierte oft ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung des Einsatzes. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen und Zwischenzielen, der Kohärenz der staatlichen Akteure, der (Un -)Ausgewogenheit der Mittel und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle des Einsatzes kamen im Bundestag kaum zur Sprache.“
In Bundestagsdebatten dominierte ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen, der Kohärenz der Akteure und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle kamen kaum zur Sprache. Erst neun Jahre nach Einsatzbeginn veranstaltete der Auswärtige Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu Bewertungskriterien. Eine unabhängige und ressortübergreifende Wirkungsevaluierung wurde ab 2004 gefordert, bis 2021 aber von wechselnden Koalitionsmehrheiten abgelehnt.
„Im Laufe der Jahre wurde deutlich, dass die Mandate der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht entsprachen. Der Bundestag unterließ es, die Bundesregierung zu der notwendigen Auftrags- und Zielklarheit zu veranlassen: • Die Aufträge wurden immer sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung und ohne Bezug zum maßgeblichen NATO-Operationsplan formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage im deutschen Verantwortungsbereich seit 2008 und der Übergang eines Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider.“
Die Mandate entsprachen der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht: Sie wurden sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage seit 2008 und der Übergang vom Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider. Der unveränderte Auftrag „Aufrechterhaltung der Sicherheit“ verschwieg die Realität der NATO-Aufstandsbekämpfung. Mandate wurden nicht auf überprüfbare Teilziele heruntergebrochen.
„Die sog. „Rühe-Kommission“ schlug vor, „eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss eines Einsatzes“ in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.“
Die Parlamentsbeteiligung blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die parlamentarische Kontrolle fokussierte sich auf eine „Detailkontrolle der Durchführungsebene“. Eine regelmäßige und systematische politisch-strategische Kontrolle unterblieb. Die Rühe-Kommission schlug 2015 vor, eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und eines Evaluierungsberichts in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.
„Angesichts der Fremdheit und Komplexität des Konfliktlandes Afghanistan und seiner fragmentierten, kriegszerrütteten Gesellschaft, der Heterogenität des internationalen militärischen und zivilen Afghanistan-Engagements, der anhaltenden Häufung internationa ler Krisen und des unumgänglichen politischen Multitasking von Bundestagsabgeordneten drängt sich die Einschätzung auf, dass die Fachausschüsse und Abgeordneten in ihrer bisherigen Aufstellung mit einem Stabilisierungseinsatz mit so anspruchsvollen Zielen strukturell überfordert waren.“
Angesichts der Fremdheit und Komplexität Afghanistans drängt sich die Einschätzung auf, dass die Fachausschüsse und Abgeordneten in ihrer bisherigen Aufstellung mit einem Stabilisierungseinsatz mit so anspruchsvollen Zielen strukturell überfordert waren. Um eine wirksame ressortübergreifende, parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten, erscheint in Ergänzung der bisherigen Hauptausschüsse ein Sonderausschuss zur Einsatzbegleitung/-kontrolle unabdingbar.
„Eine solche Bereitschaft, besser in der Lage zu sein, die notwendigen Ambiguitäten der internationalen Politik auszuhalten, muss sich zukünftig in der Nationalen Sicherheitsstrategie widerspiegeln. Auch die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates würde zu einer Verbesserung der strategischen Diskussion unter den Ressorts zu diesen Fragen beitragen und die Effizienz und Schnelligkeit der ressortübergreifenden Entscheidungsfindung steigern.“
Politische Hauptforderung der CDU/CSU: Die Nationale Sicherheitsstrategie muss Ambiguitätstoleranz widerspiegeln; ein Nationaler Sicherheitsrat soll die ressortübergreifende strategische Diskussion und Entscheidungsfindung verbessern. Andere Staaten (USA Special-Visa-Programm, Operation Allies Refuge) hätten sich rechtzeitig vorbereitet; die deutsche Außenpolitik muss dies künftig „von Anfang an” tun.
„Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es mindestens erforderlich, für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission eine Exit-Strategie vorzuhalten, um auf kurzfristige und radikale Lageveränderungen vorbereitet zu sein. Der Deutsche Bundestag sollte die Mandatierung solcher Einsätze auch von der Existenz einer entsprechenden Exit-Strategie abhängig machen.“
Empfehlung der FDP-Fraktion: Für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission soll eine Exit-Strategie vorgehalten werden; der Bundestag soll die Mandatierung von deren Existenz abhängig machen. Szenarien gegen den eigenen politischen Willen müssen frühzeitig durchgeplant werden.
„Die aktuellen geopolitischen Spannungen – etwa durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die sicherheitspolitische Instabilität im Nahen Osten oder die Bedrohung durch hybride Kriegsführung und Cyberangriffe – sowie die wachsende systemische Rivalität zeigen, dass Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie benötigt, die auch mit Leben gefüllt werden muss.“
Schlussbetrachtung der FDP-Fraktion: Angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen (Ukraine, Naher Osten, hybride Kriegsführung) benötige Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie mit besserer Koordinierung der sicherheitspolitischen Akteure, klaren Verantwortlichkeiten und effizienterer Entscheidungsfindung.
„Ein damaliger Referent des Referats SE II 1 des BMVg hielt in einem Vermerk in Bezug zu einer Empfehlung des damaligen stellvertretenden Unterabteilungsleiters SE III fest, dass dem Parlament Informationen hinsichtlich der Folgen des Doha-Abkommens auf die Stabilität der afghanischen Republik in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln seien.“
Die SPD-Fraktion kritisiert: Die Parlamentsunterrichtung sei systematisch reduziert worden. BMVg-intern war vermerkt, Informationen zu Doha-Folgen seien dem Parlament in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln. Eine qualitative Bewertung der Sicherheitslage und der ANDSF-Abhängigkeiten habe gefehlt. Keine systematische Vorenthaltung, aber unzureichende Information.
„Diese Mandatierung war formell und materiell rechtmäßig. Rechtmäßig war insbesondere auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. … Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandatierung dieses Einsatzes bestehen keine.“
Die SPD-Fraktion stellt fest: Die Mandatierung der Evakuierungsoperation (Beginn 15.08., Kabinett 18.08., Bundestag 25.08.2021) sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Bedingung „Gefahr in Verzug“ (§ 5 Abs. 1 ParlBG) sei hinreichend begründet gewesen.