Bridge the Gap.

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Bundestag

In 40 Aussagen genannt, an 7 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

25. März 2021 Berlin 23 Stimmen

Bundestag verlängert RSM-Mandat um zehn Monate

Der Bundestag verlängert das Bundeswehrmandat für Resolute Support, das als Übergangsmandat bezeichnet wird.

Beteiligt: Bundestag, Bundesregierung, Bundeswehr
19. Februar 2024 Berlin 3 Stimmen

Enquete-Kommission legt Zwischenbericht vor

Die Enquete-Kommission veröffentlicht einen Zwischenbericht mit ersten Bewertungen und Lehren.

Beteiligt: Enquete-Kommission, Bundestag
18. Februar 2025 Berlin 0 Stimmen

Untersuchungsausschuss legt Abschlussbericht vor

Der 1. Untersuchungsausschuss legt seinen rund 1.400-seitigen Abschlussbericht mit Sachfeststellungen und Sondervoten vor.

Beteiligt: Untersuchungsausschuss, Bundestag

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.10 — Krisenstab 15.08. S. 572

Krisenstab 15.08.2021 entschied „unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen“

Originalstelle
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 572 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Krisenstab, Heiko Maas, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundestag abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 14

Empfehlung 1: Klare, ausformulierte Strategie für künftige Auslandsengagements mit Zielzustand und Wirkungen

Originalstelle
„Zukünftige Auslandsengagements der Bundesregierung (ob integriert oder ressortspezifisch) bedürfen einer klaren, ausformulierten Strategie, die neben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zukünftige Auslandsengagements der Bundesregierung (ob integriert oder ressortspezifisch) bedürfen einer klaren, ausformulierten Strategie, die neben einem inhaltlich abgesteckten Ziel auch die beabsichtigten Wirkungen definiert, die im angestrebten Zielzustand eingetreten sein sollen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 14 (Original, neues Fenster)

Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.

Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 3: Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft trotz teilweise blockierten VN-Sicherheitsrats

Originalstelle
„Die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft sollte gegenüber Bedrohungen von internationaler Sicherheit und Weltfrieden im Rahmen des Völkerrechts auch in Zeiten eines partiell blockierten VN-Sicherheitsrates gewährleistet sein.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 16 (Original, neues Fenster)

Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: VN-Sicherheitsrat, Bundesverfassungsgericht, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 28

Empfehlung 23: Bundesregierung soll Beziehungen zum Parlament intensivieren, etwa durch einen jährlichen Bericht zur sicherheitspolitischen Lage

Originalstelle
„Die Bundesregierung sollte ihre Beziehungen zum Parlament sowie ihre Berichte zu strategischen, vernetzten Einschätzungen an das Parlament intensivieren und verstetigen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 28 (Original, neues Fenster)

Ein Verbindungselement der Bundestagsverwaltung soll den Informationsfluss sicherstellen. Berichterstattende sollen über strategische Einsatzentscheidungen regelmäßig unterrichtet werden. Einmal jährlich soll ein eingestufter Bericht zur sicherheitspolitischen Lage und strategischen Vorausschau dem Bundestag vorgelegt werden, verknüpft mit einer sicherheitspolitischen Debatte.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 29

Empfehlung 24: Bundestag soll Einsatzverantwortung als Mitauftraggeber wirksamer wahrnehmen

Originalstelle
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner Einsatzverantwortung und mitgestaltenden Rolle bei deutschen Beteiligungen an internationalen vernetzten Engagements wirksamer gerecht werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 29 (Original, neues Fenster)

Mitbestimmungsrechte des Bundestages sind weitreichend (BVerfG 1994; Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005). Startmandate werden oft unter Zeitdruck beraten. Daher ist sorgfältige Unterrichtung essenziell. Fachabgeordnete sollen sicherheitspolitische Notwendigkeit, Völkerrechtslegitimität, Auftragsrealitätsnähe und Verantwortbarkeit prüfen; innenpolitische Rücksichten sollen nicht ausschlaggebend sein.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 29

Empfehlung 25: Vertiefte Regionalkompetenz und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle

Originalstelle
„Die effektivere parlamentarische Kontrolle von komplexen Einsätzen erfordert vertiefte Regionalkompetenz sowie ressortübergreifende Perspektiven und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die effektivere parlamentarische Kontrolle von komplexen Einsätzen erfordert vertiefte Regionalkompetenz sowie ressortübergreifende Perspektiven und sollte neben der Einsatzumsetzung vor allem die politisch-strategische Ebene und Einsatzwirksamkeit im Blick haben.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 29 (Original, neues Fenster)

Die Auswertung des Afghanistan-Engagements zeigte: der Bundestag war strukturell überfordert (komplexe Lage, fragmentierte Gesellschaft, überambitionierte Ziele). Politische Spielregeln wie grundsätzliche Ablehnung von Oppositionsanträgen sollten ausgesetzt werden. Mandatsaufträge sollen in operationalisierbare Ziele heruntergebrochen werden. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz (Unterrichtungspflicht) ist auf Ergänzungsbedarf zu prüfen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 30

Empfehlung 26: Bei Folgemandaten Maß der Zielerreichung benennen und im weiteren Verlauf eine Exitstrategie entwickeln

Originalstelle
„Bei Folgemandaten sollte der Bundestag darauf hinwirken, dass diese über die Lage im Einsatzgebiet hinaus das Maß der Zielerreichung benennen und den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei Folgemandaten sollte der Bundestag darauf hinwirken, dass diese über die Lage im Einsatzgebiet hinaus das Maß der Zielerreichung benennen und den Kräfteansatz aus dem Einsatzbedarf ableiten. Im weiteren Verlauf eines Einsatzes sollte der Bundestag die Entwicklung einer Exitstrategie im multilateralen Verbund im Blick haben.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 30 (Original, neues Fenster)

Deutsche ISAF-Mandate sprachen vom Auftrag der Friedensbewahrung, als Frieden teilweise verloren war. Wirksamkeitsevaluierungen wären bei Folgemandaten möglich gewesen. Exitstrategien zu Beginn sind kontraproduktiv (signalisieren Nichtverlässlichkeit); im weiteren Verlauf erforderlich (mit Partnern), gebunden an Zielerreichung.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 31

Empfehlung 27: Zivile und polizeiliche Komponenten bei Mandatsdebatten klar benennen

Originalstelle
„Bei Mandatsdebatten sollten auch die zivilen und polizeilichen Komponenten von vernetzten Engagements mit ihren Zielen, Kräften und Ressourcen klar benannt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 31 (Original, neues Fenster)

Zivil-militärische Engagements werden in Öffentlichkeit und Parlament überwiegend verkürzt als Militäreinsätze wahrgenommen. Mandatierung auch der zivilen Komponenten wird abgelehnt (verfassungsrechtlich problematisch). Stattdessen: Bundesregierung legt zu Schwerpunkteinsätzen Bericht zur Kenntnisnahme vor (Auftrag, Ziele, Kräfte- und Ressourcenansatz). Abgeordnetenbesuche brauchen vermehrten Austausch mit Akteuren des Vernetzten Ansatzes.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 31

Empfehlung 28: Einsatzausschuss für ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle

Originalstelle
„Es sollte ein Einsatzausschuss für eine ressortübergreifende, vertiefte Begleitung und Wirkungskontrolle, insbesondere von vernetzten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sollte ein Einsatzausschuss für eine ressortübergreifende, vertiefte Begleitung und Wirkungskontrolle, insbesondere von vernetzten Schwerpunkteinsätzen, eingerichtet werden, der insbesondere eine politisch-strategische Kontrolle solcher Einsätze gewährleistet.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 31 (Original, neues Fenster)

Der Einsatzausschuss kann als Fachausschuss oder gemeinsamer Unterausschuss (§ 55 Abs. 4 GO BT) eingerichtet werden, mit Mitgliedern aus den Ausschüssen für Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, BMZ und Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter soll Anlaufstelle für zivilgesellschaftliche Hinweise sein. Unabhängige wissenschaftliche Unterstützung ist erforderlich.

Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Winfried Nachtwei sowie der Abg. Gambir und Spellerberg (Grüne) und Sachverständigen Mielke.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 32

Empfehlung 29: Jährlicher Bericht zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten

Originalstelle
„Die Bundesregierung sollte jährlich zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten an den Bundestag und die zuständigen Ausschüsse berichten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 32 (Original, neues Fenster)

Beispiele für multilaterale Verbundfähigkeiten: AWACS, EU-Battlegroups, NATO Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), Europäisches Lufttransportkommando. Die jährliche Unterrichtung würde gegenseitige Abhängigkeiten ins politische Bewusstsein rücken. Auf diese Empfehlung hatte bereits 2015 die Rühe-Kommission hingewiesen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Bundestag, NATO, EU enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 32

Empfehlung 30: Überprüfung der Empfehlungsumsetzung in 2. Hälfte der 21. Legislaturperiode

Originalstelle
„In der zweiten Hälfte der 21. Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in der politischen Praxis Berücksichtigung und ihren Niederschlag gefunden haben oder was dem entgegenstand.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 32 (Original, neues Fenster)

Zentrales Anliegen der Enquete-Kommission ist institutionelles Lernen. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages sollen, ggf. in Abstimmung mit den mit IKM befassten Ressorts, in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Empfehlungsumsetzung veranlassen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 36

Empfehlung 37: Internationales Krisenmanagement realitätsnah, ungeschönt und glaubhaft kommunizieren

Originalstelle
„Internationales Krisenmanagement sollte realitätsnah, ungeschönt und glaubhaft von der strategischen bis zur Umsetzungsebene kommuniziert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 36 (Original, neues Fenster)

Die kommunikative Dimension von Einsätzen sendet immer Botschaften an lokale UND eigene Bevölkerung. Beim Afghanistan-Engagement war die Wahrnehmung stark auf Bundeswehreinsätze fokussiert; auch Kenntnisse dazu waren gering. Klare, ehrliche Kommunikation gehört zum Erwartungsmanagement. Angesichts hybrider Angriffe ist Kommunikation als sicherheitspolitisches Instrument zu verstehen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.1 — Monitoring und Evaluation S. 39

Empfehlung 44: Begleitende Fortschrittsbewertung ressortübergreifend ausgestalten

Originalstelle
„Die Bundesregierung sollte die in den Ressorts vereinzelt bereits existierende begleitende Fortschrittsbewertung den Anforderungen des vernetzten Engagements entsprechend ausgestalten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 39 (Original, neues Fenster)

Ressortübergreifende Monitoring- und Evaluationsstruktur mit gleichberechtigter Beteiligung der betroffenen Ressorts. Beobachtungsstandards harmonisieren (z. B. red teaming für nicht-intendierte Folgen). Nationale und internationale Expertise einbeziehen. Berichte in „Kultur des Teilens” allen Ressorts und Parlament zuleiten; Umsetzung transparent berichten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.1 — Monitoring und Evaluation S. 40

Empfehlung 45: Unabhängige Evaluationen nach jedem Engagement und den Bundestag über Lessons-Learned-Umsetzung informieren

Originalstelle
„Nach Beendigung jedes Engagements – und bei langfristigen Einsätzen prozessbegleitend – sollten unabhängige Evaluationen durchgeführt werden. Die Bundesregierung sollte den Bundestag darüber hinaus über die Umsetzung von Lessons Learned informieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 40 (Original, neues Fenster)

Unabhängige strategische Evaluationen mindestens alle 5 Jahre; Ergebnisse veröffentlichen. Im Afghanistan-Einsatz wurden „Neigungen zur Schönfärberei” erkannt. Politische Entscheider, Wissenschaftler:innen und ehemalige Einsatzkräfte in Evaluationsgruppen. Prüfung: dauerhafte Institution (Vorbild SIGAR, gefördertes Evaluierungsinstitut) vs. fallbezogene Einsetzung. Niederländisches Modell: verpflichtende Berichterstattung zu Lessons-Learned-Umsetzung. OECD-DAC-Evaluierungskriterien als Orientierung.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag, SIGAR, OECD-DAC enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.2 — Fehlerkultur und institutionelles Lernen S. 40

Empfehlung 46: Hinweisgebermöglichkeit für zivile Einsatzkräfte schaffen

Originalstelle
„Zur Förderung einer konstruktiven Fehler- und Lernkultur sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, dass zivile Einsatzkräfte gezielt über Missstände oder wahrgenommene Fehlentwicklungen in den Einsätzen informieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 40 (Original, neues Fenster)

Für zivile Einsatzkräfte, NGOs, Ortskräfte und Betroffene gibt es bislang keine benannten Ansprechpartner. Hindernisse sind strukturell und persönlich (Sorge vor Nachteilen). Anonymität und Hinweisgeberschutz gewährleisten. Im Rahmen bestehender Strukturen (z. B. Berichterstatter:innen für Ausschüsse) oder ggf. neuer Struktur. Bürokratie mit geringer Wirkung ist zu vermeiden.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.2 — Fehlerkultur und institutionelles Lernen S. 42

Empfehlung 48: Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante IKM-Dokumente verlängerbar machen

Originalstelle
„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster)

Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes. Der Bundestag soll fallbezogen über Verlängerung von Aufbewahrungs- und Löschfristen entscheiden und dabei Art, Umfang und Dauer festlegen können. Aufbewahrung digital durch federführende Behörde; nach Frist Übergabe an Bundesarchiv. Zugang für Evaluationen sichern.

Thema: Geheimschutz Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Bundesarchiv enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Betreuung Einsatzkräfte S. 54

Empfehlung 70: Öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für Einsatzkräfte weiter stärken

Originalstelle
„Aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Betreuung und Versorgung von Einsatzgeschädigten sollten Bundesregierung und Bundestag ihre öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für die Einsatzkräfte im Internationalen Krisenmanagement weiter stärken.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Der fraktionsübergreifende, fast einstimmige Bundestagsbeschluss zum nationalen Veteranentag (15. Juni) erfolgte 2024, begangen wurde er erstmals 2025. Tag des Peacekeeping (seit 2013). Auftragsgemäße Ausstattung, angemessene Vorbereitung, verlässliche Nachsorge bei physischen oder psychischen Schäden, auch Unterstützung der Familien. Maßgeblich: Bundestagsbeschluss vom 25.04.2024 (BT-Drs. 20/11138).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Bundeswehr enquete\kap3-empfehlungen.json
Sondervotum 4.1 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg, Mielke) S. 56

Grüne und Sachverständige: Auftrag der Kommission umfasste nicht künftige Afghanistanpolitik; diese bleibt Aufgabe der nächsten Legislatur

Originalstelle
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.

Hinweis: Sondervotum getragen von Sachverständigen Winfried Nachtwei und Egon Ramms, den Abgeordneten Philip Krämer und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Thema: Lehren für die Zukunft ab 2025 Akteure: Enquete-Kommission, Bundestag, Bundesregierung, Bündnis 90/Die Grünen… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.1.1 Replik AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zum Sondervotum 4.1 S. 56–57

AfD-Replik: AfD hatte Verbindungsbüro in Kabul bereits 2024 beantragt und verweist auf abweichende Position der Grünen-Obfrau

Originalstelle
„Und weiter: „Die Bundesregierung muss sich den politischen Tatsachen stellen und vernünftige Arbeitsbeziehungen mit der Taliban-Regierung in Kabul …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und weiter: „Die Bundesregierung muss sich den politischen Tatsachen stellen und vernünftige Arbeitsbeziehungen mit der Taliban-Regierung in Kabul herstellen, nicht zuletzt, um über die sicherheits- und migrationspolitischen Entwicklungen in Afghanistan vor Ort Erkenntnisse zu sammeln und die Lage zu verfolgen.“ Inder dazugehörigen Plenardebatte vom 27. September 2024 äußerte sich die Abgeordnete der Grünen, Schahina Gambir, im Übrigen auch Obfrau der Grünen in dieser Enquete-Kommission, dagegen noch ganz anders: „Eine Annäherung wäre auch ein Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56–57 (Original, neues Fenster)

Die AfD-Vertreter unterstreichen, dass ihre Fraktion die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul bereits im September 2024 als Bundestagsantrag (Drucksache 20/12973) eingebracht hatte, u. a. zur Schaffung einer Anlaufstelle für deutsche und afghanische Wirtschaftsvertreter und zur Koordinierung von Rückkehrern. Die Replik zitiert die Grünen-Obfrau Schahina Gambir, die in der zugehörigen Plenardebatte vom 27.09.2024 eine Annäherung an die Taliban als „Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien“ bezeichnet hatte.

Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter. Zielt darauf, eine Inkonsistenz in der Grünen-Position aufzuzeigen.
Thema: Nach der Evakuierung September 2024 Akteure: AfD-Fraktion, Schahina Gambir (Grüne), Annalena Baerbock (AA), Bundestag enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.2 Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) S. 58

AfD: Auslandseinsätze nur in Ausnahmefällen; State- und Nation-Building-Interventionen seien gescheitert und abzulehnen

Originalstelle
„Strategien, die auf militärische und/oder State- bzw. Nation-Building-Interventionen mit Implementierung eines neuen politischen Systems, und/oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Strategien, die auf militärische und/oder State- bzw. Nation-Building-Interventionen mit Implementierung eines neuen politischen Systems, und/oder westlicher Werte und Normen in kulturfremden Räumen zielen, sind in der Vergangenheit nahezu ausnahmslos gescheitert. Sie hatten und haben lang andauernde Destabilisierung, unkalkulierbare Schäden und Migrationsströme in Richtung Europa sowie insbesondere Deutschland zur Folge und sind daher abzulehnen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 58 (Original, neues Fenster)

Bundeswehreinsätze außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung sollten nur in absoluten Ausnahmefällen beschlossen werden, wenn vitale deutsche Interessen gefährdet sind, und zwar mit klar definierten Zielen und früher Exitstrategie. Strategien, die auf militärisches Nation-Building und Implementierung westlicher Werte in kulturfremden Räumen zielen, seien nahezu ausnahmslos gescheitert und hätten Destabilisierung, Schäden und Migrationsströme zur Folge gehabt; sie seien daher abzulehnen.

Hinweis: Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter).
Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: AfD-Fraktion, Bundestag, Bundeswehr enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.2 Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) S. 59

AfD: Schönmalerei im AA und unzureichende Parlamentsunterrichtung; unabhängige Evaluierung nach SIGAR-Vorbild gefordert

Originalstelle
„Charakterisieren lässt sich dies als organisationsinterne „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt. Der Informationsfluss an den Deutschen Bundestag erfolgte in „homöopathischen Dosen“.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 59 (Original, neues Fenster)

Eine Auswertung der politischen Halbjahresberichte der Botschaft Kabul (2002–2022) zeige ein Ausblenden zentraler Probleme (Drogen erstmals 2007, Migration erstmals 2016, Korruption vor 2010 nur marginal). Die AfD spricht von „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt; der Informationsfluss an den Bundestag sei in „homöopathischen Dosen“ erfolgt. Gefordert wird eine unabhängige externe Evaluierung der Zielerreichung, etwa nach Vorbild des US-amerikanischen Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR).

Hinweis: Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter).
Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2002–2022 Akteure: Auswärtiges Amt, Botschaft Kabul, Bundestag, SIGAR (USA)… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.6 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Gambir, Spellerberg, Mielke) S. 63

Grüne und Sachverständige: Einrichtung eines vollwertigen parlamentarischen Einsatzausschusses statt Unterausschuss

Originalstelle
„Die besonderen Herausforderungen multinationaler vernetzter Kriseneinsätze in komplexen Konfliktländern erfordern nach Einschätzung der Kommission …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die besonderen Herausforderungen multinationaler vernetzter Kriseneinsätze in komplexen Konfliktländern erfordern nach Einschätzung der Kommission eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle der Ausrichtung und Wirksamkeit insbesondere von Schwerpunkteinsätzen. Eine solche war mit der bisherigen Beratungsstruktur der Fachausschüsse für Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres u. a. nicht zureichend leistbar. Sie erfordert die Einsetzung eines ergänzenden, gleichberechtigt mitberatenden Fachausschusses als Einsatzausschuss. Die alternative Option eines Unterausschusses als Einsatzausschuss erscheint nicht zielführend.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 63 (Original, neues Fenster)

Multinationale vernetzte Kriseneinsätze erforderten nach Auffassung der Einreichenden eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle, die mit den Fachausschüssen (Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres) nicht zureichend leistbar sei. Empfohlen wird ein ergänzender, gleichberechtigt mitberatender Fachausschuss („Einsatzausschuss“). Ein Unterausschuss als Alternative sei nicht zielführend, da Unterausschüsse politisch geringeres Gewicht hätten und nur indirekt mitberatend wirken könnten.

Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Winfried Nachtwei, der Abgeordneten Schahina Gambir und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Feststellung Kap. 4.1.1.5 — OEF-Mandat S. 31–32

OEF-Mandat 16.11.2001 mit 336 zu 326 Stimmen, die knappste Mandatsentscheidung der Geschichte, mit Vertrauensfrage verbunden

Originalstelle
„Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeskanzler Schröder mit der Vertrauensfrage …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeskanzler Schröder mit der Vertrauensfrage verbunden hatte, wurde mit 336 Stimmen bei 326 Gegenstimmen der gesamten Opposition beschlossen, begleitet von 94 persönlichen Erklärungen zum Abstimmungsverhalten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 31–32 (Original, neues Fenster)

Am 16. November 2001 beschloss der Bundestag das OEF-Mandat (bis zu 3.900 Soldat:innen) mit 336 zu 326 Stimmen; Bundeskanzler Schröder hatte die Abstimmung mit der Vertrauensfrage verbunden. Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. 94 persönliche Erklärungen wurden zum Abstimmungsverhalten abgegeben (67 SPD, 22 Grüne, 4 Union). Ohne die Vertrauensfrage hätte es aller Wahrscheinlichkeit nach keine Koalitionsmehrheit gegeben.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2001-11-16 Akteure: Bundestag, Gerhard Schröder, SPD, Bündnis 90/Die Grünen enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.6 — Kontrolle des OEF-Einsatzes S. 34

Parlamentskontrolle beim OEF-Einsatz erreichte „selbst verschuldeten Tiefpunkt“

Originalstelle
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) zuwiderlief und teilweise Hass und Gewalt mehr schürte als eindämmte. Dieser strategische Dissens wurde im Bündnis politisch nicht ausgetragen, geschweige denn geklärt. Erst die parlamentarischen Ermittlungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss im Jahr 2008 ergaben, dass die Realität des KSK-Einsatzes weit hinter seinem Antiterror-Auftrag, aber auch hinter vielen Befürchtungen in der deutschen Öffentlichkeit zurückblieb: Bei ihren Einsätzen verhafteten, töteten und verletzten KSK-Soldaten demnach keinen Menschen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 34 (Original, neues Fenster)

Der „Bericht zur Evaluation des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der OEF“ 2007 konstatierte nur politisch, der deutsche KSK-Einsatz habe einen „deutlich sichtbaren und eigenständigen Beitrag“ geleistet. Die deutsche Parlamentsbeteiligung erlebte im Fall OEF ihren selbst verschuldeten Tiefpunkt. Die Realität von OEF als Teil des War on Terror lief dem ISAF-Ansatz zuwider und schürte teilweise Hass und Gewalt mehr als sie eindämmte. Erst 2008 ergaben parlamentarische Ermittlungen, dass KSK-Soldaten keinen Menschen verhafteten, töteten oder verletzten.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2002–2008 Akteure: Bundestag, KSK, BMVg, Auswärtiges Amt enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.1 — Startphase 2001–2002 S. 38

ISAF-Mandat 22.12.2001: bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen, „leichter Fußabdruck“

Originalstelle
„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben. Der Einsatz bleibe räumlich begrenzt und werde wahrscheinlich sehr stark von Europa mitgestaltet. Deutschlands Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 38 (Original, neues Fenster)

Am 22. Dezember 2001 billigte der Bundestag mit großer Mehrheit die Teilnahme von bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen an der VN-mandatierten ISAF. Außenminister Fischer hatte am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben; Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen. Ab Anfang Januar 2002 waren 5.000 ISAF-Soldat:innen aus 21 Nationen im Großraum Kabul eingesetzt.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2001-12-22 Akteure: Bundestag, Joschka Fischer, ISAF, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.1 — Parlamentsbeteiligung Verfahren S. 66

Bundestag hat „so weitreichendes Mitbestimmungsrecht wie kaum ein anderes Parlament“

Originalstelle
„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren der Parlamentsbeteiligung konkretisiert.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 66 (Original, neues Fenster)

Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht den Charakter der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“. Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes bedürfen der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren konkretisiert. Der Bundestag kann den Antrag nicht verändern, nur zustimmen oder ihn ablehnen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 1994 / 2005 Akteure: Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.2 — RSM-Mandat 2014 S. 67

RSM-Mandatsbeschluss 18.12.2014: 472 Ja-Stimmen; Afghanistan-Müdigkeit unübersehbar

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„13 Jahre nach Start des deutschen Afghanistan-Einsatzes votierte der Bundestag am 18. Dezember 2014 mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„13 Jahre nach Start des deutschen Afghanistan-Einsatzes votierte der Bundestag am 18. Dezember 2014 mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Beratungsmission Resolute Support bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten im Vorfeld vor einem terminfixierten, nicht an Übernahmefähigkeit orientierten ISAF-Abzug gewarnt, der von den Taliban nur noch abgewartet werden musste. Die gewachsene Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar – und angesichts der Entwicklungen des Afghanistan-Einsatzes und konkurrierender neuerer Krisen erklärbar.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 67 (Original, neues Fenster)

Am 18. Dezember 2014 votierte der Bundestag mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Resolute Support Mission bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten vor einem terminfixierten ISAF-Abzug gewarnt. Die Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar. Ignoriert wurde, dass es im ISAF-Abzugsjahr mit mehr als 5.000 gefallenen Polizisten und Soldaten so viele gefallene Einsatzkräfte gab wie nie seit 2002.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2014-12-18 Akteure: Bundestag, NATO enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.3.1 — Unterrichtungen S. 68

Regierungsunterrichtungen reichten für realistisches Lagebild nicht aus

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„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit dem Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert, landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 68 (Original, neues Fenster)

Diese umfangreichen regierungsoffiziellen Unterrichtungen waren nach Einschätzung von Parlamentariern nützlich, für ein umfassendes und realistisches Lagebild aber nicht hinreichend. Häufige Einstufungen wurden als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz bewertet. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert; landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.

Thema: Geheimschutz Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.3.5 — Ressortübergreifend S. 70

Bundestag debattierte erstmals im November 2007, sechs Jahre nach Start, über Polizeiaufbau

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„Viele Innenpolitiker sahen die Entsendung von Polizisten in Aufbauprojekte eher als Belastung für ihre innerdeutsche Hauptaufgabe. Das Ergebnis war …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Viele Innenpolitiker sahen die Entsendung von Polizisten in Aufbauprojekte eher als Belastung für ihre innerdeutsche Hauptaufgabe. Das Ergebnis war, dass der Bundestag erstmalig im November 2007, sechs Jahre nach Start, über die deutsche Polizeiaufbauhilfe für Afghanistan debattierte, nachdem Deutschland von Verbündeten scharf wegen seiner unzureichend wahrgenommenen Lead-Rolle beim Polizeiaufbau kritisiert worden war.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 70 (Original, neues Fenster)

Während im Einsatz die Praxis des Vernetzten Ansatzes als „harmonisch und effektiv“ dargestellt wurde, praktizierte der Bundestag in seinen Ausschüssen weiter das herkömmliche Ressortprinzip. Die Innenpolitiker sahen Polizeientsendungen oft als Belastung. Ergebnis: Der Bundestag debattierte erstmalig im November 2007, sechs Jahre nach Start, über die deutsche Polizeiaufbauhilfe, nachdem Deutschland von Verbündeten scharf wegen seiner unzureichend wahrgenommenen Lead-Rolle kritisiert worden war.

Thema: Ressortabstimmung November 2007 Akteure: Bundestag, Innenausschuss, Verteidigungsausschuss enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.3.6 — PTBS S. 70–71

PTBS-Behandlungen 2007 verdoppelt; parlamentarischer Umgang als „chronique scandaleuse“ beurteilt

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„Kurz vorher hatte in der ARD der Fernsehfilm „Willkommen zu Hause“ erstmalig große Aufmerksamkeit für das Schicksal psychisch verwundeter …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Kurz vorher hatte in der ARD der Fernsehfilm „Willkommen zu Hause“ erstmalig große Aufmerksamkeit für das Schicksal psychisch verwundeter Afghanistan-Rückkehrer geschaffen. Erst Ende 2011 gelang eine Novellierung des Einsatzversorgungsgesetzes von 2004. Der Friedens- und Konfliktforscher Berthold Meyer beurteilte die ersten sieben Jahre des parlamentarischen Umgangs mit Posttraumatischen Belastungsstörungen von Einsatzkräften, davon inzwischen der weit größte Teil aus Afghanistan, als „chronique scandaleuse“.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 70–71 (Original, neues Fenster)

2007 ließen sich 130 ISAF-Rückkehrer wegen einsatzbedingter PTBS-Erkrankung in einem Bundeswehr-Krankenhaus behandeln, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Erst Ende 2011 gelang eine Novellierung des Einsatzversorgungsgesetzes von 2004. Der Friedens- und Konfliktforscher Berthold Meyer beurteilte die ersten sieben Jahre des parlamentarischen Umgangs mit PTBS als „chronique scandaleuse“.

Thema: Lehren für die Zukunft 2005–2011 Akteure: Bundeswehr, Bundestag, Verteidigungsausschuss enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.3.8 — Wirksamkeitskontrolle S. 72

Steiner: „Selbstgerechte Hybris“: Demokratie sei nicht in kurzer Zeit von außen zu legen

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„Afghanistan war ein großes, fernes, armes, hartes, von Stammesrealitäten beherrschtes Land, das durch Jahrzehnte Schrecken und Gewalt traumatisiert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Afghanistan war ein großes, fernes, armes, hartes, von Stammesrealitäten beherrschtes Land, das durch Jahrzehnte Schrecken und Gewalt traumatisiert war. Der Grundfehler war die Illusion, und ich würde sogar sagen, die selbstgerechte Hybris, man könne von außen in Afghanistan in kurzer Zeit den Grundstein für eine demokratische Gesellschaft nach unseren westlichen Vorstellungen legen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 72 (Original, neues Fenster)

Botschafter a. D. Michael Steiner konstatierte einen „Grundfehler“: die „selbstgerechte Hybris“, dass man von außen in Afghanistan in kurzer Zeit eine demokratische Gesellschaft nach westlichen Vorstellungen aufbauen könne. Nicht bewusst war im Parlament, wie die afghanische Gesellschaft mit ihrem extremen Partikularismus strukturiert war und dass sie nicht von Institutionen, sondern von Personen und informellen Machtstrukturen geprägt war.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Michael Steiner, Bundestag enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.3.8 — Wirksamkeitsevaluierung S. 72–73

Unabhängige ressortübergreifende Wirkungsevaluierung bis 2021 von wechselnden Koalitionen abgelehnt

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„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich, wo ausdrücklich ein überstülpender state building-Export abgelehnt wurde. In Bundestagsdebatten dominierte oft ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung des Einsatzes. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen und Zwischenzielen, der Kohärenz der staatlichen Akteure, der (Un -)Ausgewogenheit der Mittel und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle des Einsatzes kamen im Bundestag kaum zur Sprache.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 72–73 (Original, neues Fenster)

In Bundestagsdebatten dominierte ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen, der Kohärenz der Akteure und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle kamen kaum zur Sprache. Erst neun Jahre nach Einsatzbeginn veranstaltete der Auswärtige Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu Bewertungskriterien. Eine unabhängige und ressortübergreifende Wirkungsevaluierung wurde ab 2004 gefordert, bis 2021 aber von wechselnden Koalitionsmehrheiten abgelehnt.

Thema: Lehren für die Zukunft 2004–2021 Akteure: Bundestag, Auswärtiger Ausschuss, Bundesregierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.4 — Mandatsausweitung S. 74

Mandate spiegelten Übergang Stabilisierungs- zu Kampfeinsatz nicht wider

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„Im Laufe der Jahre wurde deutlich, dass die Mandate der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Laufe der Jahre wurde deutlich, dass die Mandate der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht entsprachen. Der Bundestag unterließ es, die Bundesregierung zu der notwendigen Auftrags- und Zielklarheit zu veranlassen: • Die Aufträge wurden immer sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung und ohne Bezug zum maßgeblichen NATO-Operationsplan formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage im deutschen Verantwortungsbereich seit 2008 und der Übergang eines Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 74 (Original, neues Fenster)

Die Mandate entsprachen der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht: Sie wurden sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage seit 2008 und der Übergang vom Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider. Der unveränderte Auftrag „Aufrechterhaltung der Sicherheit“ verschwieg die Realität der NATO-Aufstandsbekämpfung. Mandate wurden nicht auf überprüfbare Teilziele heruntergebrochen.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.5 — Bewertungen Parlamentsbeteiligung S. 75–76

Politisch-strategische Kontrolle des Bundestages „unterblieb“; Fokus auf Detailkontrolle

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„Die sog. „Rühe-Kommission“ schlug vor, „eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss eines Einsatzes“ in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 75–76 (Original, neues Fenster)

Die Parlamentsbeteiligung blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die parlamentarische Kontrolle fokussierte sich auf eine „Detailkontrolle der Durchführungsebene“. Eine regelmäßige und systematische politisch-strategische Kontrolle unterblieb. Die Rühe-Kommission schlug 2015 vor, eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und eines Evaluierungsberichts in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Rühe-Kommission enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Empfehlung Kap. 4.1.4.5 — Empfehlung Sonderausschuss S. 76

Empfehlung: Sonderausschuss zur Einsatzbegleitung in Ergänzung der Hauptausschüsse

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„Angesichts der Fremdheit und Komplexität des Konfliktlandes Afghanistan und seiner fragmentierten, kriegszerrütteten Gesellschaft, der Heterogenität …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Angesichts der Fremdheit und Komplexität des Konfliktlandes Afghanistan und seiner fragmentierten, kriegszerrütteten Gesellschaft, der Heterogenität des internationalen militärischen und zivilen Afghanistan-Engagements, der anhaltenden Häufung internationa ler Krisen und des unumgänglichen politischen Multitasking von Bundestagsabgeordneten drängt sich die Einschätzung auf, dass die Fachausschüsse und Abgeordneten in ihrer bisherigen Aufstellung mit einem Stabilisierungseinsatz mit so anspruchsvollen Zielen strukturell überfordert waren.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 76 (Original, neues Fenster)

Angesichts der Fremdheit und Komplexität Afghanistans drängt sich die Einschätzung auf, dass die Fachausschüsse und Abgeordneten in ihrer bisherigen Aufstellung mit einem Stabilisierungseinsatz mit so anspruchsvollen Zielen strukturell überfordert waren. Um eine wirksame ressortübergreifende, parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten, erscheint in Ergänzung der bisherigen Hauptausschüsse ein Sonderausschuss zur Einsatzbegleitung/-kontrolle unabdingbar.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.8 — Forderungen S. 855

CDU/CSU-Forderung: Nationale Sicherheitsstrategie und Nationaler Sicherheitsrat

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„Eine solche Bereitschaft, besser in der Lage zu sein, die notwendigen Ambiguitäten der internationalen Politik auszuhalten, muss sich zukünftig in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine solche Bereitschaft, besser in der Lage zu sein, die notwendigen Ambiguitäten der internationalen Politik auszuhalten, muss sich zukünftig in der Nationalen Sicherheitsstrategie widerspiegeln. Auch die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates würde zu einer Verbesserung der strategischen Diskussion unter den Ressorts zu diesen Fragen beitragen und die Effizienz und Schnelligkeit der ressortübergreifenden Entscheidungsfindung steigern.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 855 (Original, neues Fenster)

Politische Hauptforderung der CDU/CSU: Die Nationale Sicherheitsstrategie muss Ambiguitätstoleranz widerspiegeln; ein Nationaler Sicherheitsrat soll die ressortübergreifende strategische Diskussion und Entscheidungsfindung verbessern. Andere Staaten (USA Special-Visa-Programm, Operation Allies Refuge) hätten sich rechtzeitig vorbereitet; die deutsche Außenpolitik muss dies künftig „von Anfang an” tun.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 6.1.13 — Empfehlung Exit-Strategie S. 983

FDP-Empfehlung: Exit-Strategie als Voraussetzung jedes Auslandsmandats

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„Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es mindestens erforderlich, für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es mindestens erforderlich, für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission eine Exit-Strategie vorzuhalten, um auf kurzfristige und radikale Lageveränderungen vorbereitet zu sein. Der Deutsche Bundestag sollte die Mandatierung solcher Einsätze auch von der Existenz einer entsprechenden Exit-Strategie abhängig machen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 983 (Original, neues Fenster)

Empfehlung der FDP-Fraktion: Für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission soll eine Exit-Strategie vorgehalten werden; der Bundestag soll die Mandatierung von deren Existenz abhängig machen. Szenarien gegen den eigenen politischen Willen müssen frühzeitig durchgeplant werden.

Hinweis: Fraktionsempfehlung der FDP.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: FDP-Fraktion, Bundestag, Bundeswehr sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 6.2 — Schlussbetrachtung S. 983–984

FDP: Deutschland benötigt umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie

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„Die aktuellen geopolitischen Spannungen – etwa durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die sicherheitspolitische Instabilität im Nahen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die aktuellen geopolitischen Spannungen – etwa durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die sicherheitspolitische Instabilität im Nahen Osten oder die Bedrohung durch hybride Kriegsführung und Cyberangriffe – sowie die wachsende systemische Rivalität zeigen, dass Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie benötigt, die auch mit Leben gefüllt werden muss.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 983–984 (Original, neues Fenster)

Schlussbetrachtung der FDP-Fraktion: Angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen (Ukraine, Naher Osten, hybride Kriegsführung) benötige Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie mit besserer Koordinierung der sicherheitspolitischen Akteure, klaren Verantwortlichkeiten und effizienterer Entscheidungsfindung.

Hinweis: Fraktionsposition und Schlussbetrachtung der FDP.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: FDP-Fraktion, Bundesregierung, Bundestag sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 7.7 — Parlamentsinformation S. 681

SPD: Parlament wurde in „homöopathischen Dosen“ über Doha-Folgen informiert, qualitative Bewertung wäre wünschenswert gewesen

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„Ein damaliger Referent des Referats SE II 1 des BMVg hielt in einem Vermerk in Bezug zu einer Empfehlung des damaligen stellvertretenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein damaliger Referent des Referats SE II 1 des BMVg hielt in einem Vermerk in Bezug zu einer Empfehlung des damaligen stellvertretenden Unterabteilungsleiters SE III fest, dass dem Parlament Informationen hinsichtlich der Folgen des Doha-Abkommens auf die Stabilität der afghanischen Republik in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 681 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion kritisiert: Die Parlamentsunterrichtung sei systematisch reduziert worden. BMVg-intern war vermerkt, Informationen zu Doha-Folgen seien dem Parlament in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln. Eine qualitative Bewertung der Sicherheitslage und der ANDSF-Abhängigkeiten habe gefehlt. Keine systematische Vorenthaltung, aber unzureichende Information.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: BMVg, Bundestag, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4 — Evakuierungsoperation S. 723–724

SPD: Mandatierung der Evakuierungsoperation formell und materiell rechtmäßig

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„Diese Mandatierung war formell und materiell rechtmäßig. Rechtmäßig war insbesondere auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. … Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandatierung dieses Einsatzes bestehen keine.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 723–724 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Die Mandatierung der Evakuierungsoperation (Beginn 15.08., Kabinett 18.08., Bundestag 25.08.2021) sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Bedingung „Gefahr in Verzug“ (§ 5 Abs. 1 ParlBG) sei hinreichend begründet gewesen.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundesregierung, Bundestag, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json