BND prognostiziert „Emirat 2.0“ als wahrscheinlichstes Langfristszenario
Der Bundesnachrichtendienst hält eine Rückkehr eines Taliban-Emirats für das wahrscheinlichste Szenario.
In 141 Aussagen genannt, an 7 Ereignissen beteiligt.
Der Bundesnachrichtendienst hält eine Rückkehr eines Taliban-Emirats für das wahrscheinlichste Szenario.
Der Bundestag verlängert das Bundeswehrmandat für Resolute Support, das als Übergangsmandat bezeichnet wird.
Die Ressorts lehnen Charterflüge zur Ausreise von Ortskräften mit Verweis auf einen drohenden „Saigon-Effekt“ ab.
In der Bundespressekonferenz kündigt Merkel eine pragmatische Lösung für Ortskräfte an, auch mit Charterflügen.
Erst während der Evakuierungsoperation wird das Ortskräfteverfahren auch auf Helfer von AA und BMZ ausgedehnt.
In einer Sondersitzung billigt der Bundestag das Mandat für die laufende militärische Evakuierungsoperation.
Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den Feststellungen des Ausschusses am Abschluss des Doha-Abkommens beteiligt. Zwischen der afghanischen Regierung und den USA wurde jedoch ebenfalls am 29. Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) unterzeichnet, in der die Inhalte des Doha-Abkommens von der afghanischen Regierung bestätigt wurden. … Einer Vorlage zur Entscheidung an den damaligen Außenminister Maas vom 4. März 2020 zufolge habe die Bundesregierung am Tag vor der Unterzeichnung des Abkommens die finale Version zur Kenntnis erhalten.“
Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“
Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern unterstützt worden. Einem Gedankenpapier von BMVg und AA nach handelte es sich hierbei um sieben von 28 NATO Staaten mit unterschiedlichem Gewicht.“
Nach Doha warb die Bundesregierung in der NATO für eine Rückkehr zum Conditions-based Approach. Laut Zeuge Blaurock (AA, Leiter NATO-Referat) sei Deutschland „Wortführer“ gewesen, unterstützt von 7 von 28 NATO-Staaten mit unterschiedlichem Gewicht (Gedankenpapier von BMVg und AA, 21.04.2020). Laut Zeuge Generalleutnant Schütt (BMVg) habe die Bundesregierung nicht beabsichtigt, den Einsatz schnell zu beenden; dies sei erst durch die mangelnde Verfügbarkeit der US-Enabler notwendig geworden.
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das Ganze etwas besser macht; keine Automatismen; politische Kontrolle; jeder Schritt mit politischem Beschluss und der Versuch - was das BMVg immer „Point of no Return“ genannt hat -, also die Stellen im Truppenabzug, die man dann auch im Falle eines Regierungswechsels nicht mehr heilen kann, möglichst hinauszuzögern und hinter die amerikanische Wahl zu bekommen.“
Bis zur US-Wahl am 03.11.2020 versuchte die Bundesregierung laut den Zeug:innen Blaurock, Stemmler und Bellmann, Entscheidungen über das Ende der RSM auf NATO-Ebene zu verzögern, in der Hoffnung, dass eine neue US-Administration das Doha-Abkommen und den Gesamtansatz überprüfen würde. Bellmann fasste die Strategie zusammen: „Zeit kaufen“, keine unwiederbringlichen Entwicklungen zulassen, den „Point of no Return“ hinter die US-Wahl bekommen.
„Der Review-Prozess war für uns natürlich aus politischer Perspektive eine ganz entscheidende Phase, die […] uns […] noch mal […] ein erneutes Zeitfenster geboten hat, für unseren Ansatz zu werben.“
Mit Amtseinführung Bidens (20.01.2021) startete der Review-Prozess, in dem die NATO-Partner konsultiert wurden. Die Bundesregierung sah darin laut Zeuge S. ein „neues Zeitfenster“, den konditionierten Ansatz erneut einzubringen. Bellmann argumentierte gegenüber den USA: gemeinsame Verantwortung, terroristische Bedrohung verhindern, Glaubwürdigkeit gegenüber anderen Akteuren. Beim NAC am 05.02.2021 brachte der deutsche Botschafter die Sichtweise auf prominenter Ebene erneut ein.
„Ist es eine zivile Präsenz, wie es nachher ja auch verhandelt wurde, dass der Special Civilian Representative mit seinem Büro bleibt? Was können die noch machen? Kann man die afghanischen Sicherheitskräfte weiter durch Training im Ausland unterstützen? … Und da haben wir irgendwann gesagt: Leute, wir ziehen gerade mit der NATO ab aus diesem Land; wenn wir uns eins nicht mehr vorstellen können, ist es, wie die NATO jetzt in einen Kampfeinsatz in Afghanistan geht.“
Nach der Abzugsentscheidung wurde in der NATO über ein Folgeengagement nachgedacht: zivile Präsenz im Rahmen des Senior Civilian Representative („Enduring Partnership“), Weiterbetrieb des Flughafens Kabul, Finanzierung über den Afghan National Army Trust Fund (Deutschland war größter bilateraler Beitragszahler mit 80 Mio. €/Jahr), Training afghanischer Sicherheitskräfte außerhalb Afghanistans. Eine Counter-Terrorism-Mission wurde ausdrücklich abgelehnt. Eine zivile Zusammenarbeit mit den Taliban wurde zu keinem Zeitpunkt erwogen.
„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 unterzeichnetes und als nicht verbindlich erachtetes Abkommen zwischen der EU und Afghanistan. … Die vorrangige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan bildete jedoch die am 2. Oktober 2016 in Kabul zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration …“
Rechtliche Grundlagen für Abschiebungen nach Afghanistan: EU-weit der Joint Way Forward vom 02.10.2016 (verlängert bis 03.10.2020; Nachfolger ab 26.04.2021), bilateral die Gemeinsame Erklärung Deutschland–Afghanistan ebenfalls vom 02.10.2016 (Bilaterales MoU). Vorteil bilaterales MoU: schnelle Verfahrensanpassungen ohne EU-Abstimmung; vereinbartes Pool-Listenverfahren (einmal angemeldete Personen blieben für künftige Flüge angemeldet). Laut Dr. Alema: alleinstehende Frauen, ältere und schwer kranke Personen sollten nicht abgeschoben werden.
„Das Ortskräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften im Tätigkeitskreis der Bundesregierung, deren nachgeordneten Behörden und den Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan.“
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Nach Ende des 20-jährigen Afghanistan-Engagements führte die Bundesregierung eine umfangreiche, unabhängige externe Evaluierung des zivilen Engagements durch, die auch strategische und strukturelle Gesichtspunkte betrachtete. Der Evaluationsbericht (MAT C BReg 1.01–1.05) wurde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.
„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und handelt somit im Auftrag des Deutschen Bundestages, der dem Einsatz bewaffneter Truppen im Ausland zustimmen muss. Damit ist eine Kontrollfunktion verbunden. Dies ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) geregelt. … Am Ende der Beratungen steht dem Bundestag nach § 3 Absatz 3 ParlBG nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung des Antrages zu; er kann keine Änderungen an dem Antrag vornehmen.“
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar 2022. … Und bereits das Mandat, das letzte RSM-Mandat im März 2021, haben wir schon immer als ein „Übergangsmandat“ bezeichnet, auch im Mandatstext selbst.“
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
„Aufgrund der Befürchtung, dass eine Verlängerung des RSM-Mandates über den 31. April 2021, das im Doha-Abkommen vereinbarten Abzugsdatum, hinaus von den Taliban als eine Verletzung des Doha-Abkommens aufgefasst werden könnte, bestanden innerhalb der Bundesregierung zunächst Uneinigkeiten hinsichtlich der Dauer und der Begründung des Antrages, die im Verlauf des Entstehungsprozesses jedoch ausgeräumt werden konnten.“
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
„Im Zuge der Vorbereitung der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 bestand zwischen den Ressorts zunächst Uneinigkeit darüber, ob die Evakuierung auf Grundlage des Mandates zur RSM durchführbar sei oder ein neues Mandat benötigt werde. Letztlich hat sich die Auffassung durchgesetzt, ein neues Mandat zu beantragen. Der Bundestag billigte am 25. August 2021 gemäß § 5 ParlBG den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan.“
Vor der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 stritten die Ressorts, ob die Evakuierung auf Grundlage des RSM-Mandats durchführbar sei oder ein neues Mandat benötige. Es setzte sich die Auffassung durch, ein neues Mandat zu beantragen; der Bundestag billigte den Einsatz nachträglich am 25.08.2021 nach § 5 ParlBG (Gefahr im Verzug).
„Zukünftige Auslandsengagements der Bundesregierung (ob integriert oder ressortspezifisch) bedürfen einer klaren, ausformulierten Strategie, die neben einem inhaltlich abgesteckten Ziel auch die beabsichtigten Wirkungen definiert, die im angestrebten Zielzustand eingetreten sein sollen.“
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der weltweiten sicherheitspolitischen Lage. Sie sollte konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
„Deutschland sollte seine verlässliche Unterstützung als einer der größten Beitragszahler in den VN beibehalten und gleichzeitig seine Wirkungsmacht mit seinen internationalen Partnern strategisch bündeln.“
Deutschland ist viertgrößter Pflichtbeitragszahler und zweitgrößter Zahler freiwilliger Beiträge der VN (AA, Dezember 2024). Höherer Anteil nicht projektgebundener freiwilliger Beiträge ist zentral. Wirkungsmacht soll über Freundesgruppen, internationale Kontaktgruppen und strategische Personalpolitik in VN-Unterorganisationen gebündelt werden.
„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattete Mandate einsetzen. Glaubwürdig kann das nur geschehen, wenn VN-Friedensmissionen von Deutschland relevante materielle und personelle Unterstützung erfahren.“
Empfehlungen des Brahimi-Reports 2000 wurden nur unzureichend berücksichtigt. Die personelle Unterstützung deutscherseits ist nach Ende von MINUSMA rückläufig. Mit der Beteiligung an VN-Missionen auf Zypern und in Südsudan inkl. Polizei-Führungsfunktionen gewinnt der deutsche Beitrag wieder etwas Gewicht. Ein nationales Anspruchsniveau mit Kapazitätszielen ist zu definieren.
„Die EU benötigt eine deutlich gesteigerte Handlungsfähigkeit zum Krisenmanagement. Deutschland sollte sich für langfristige Krisenprävention und Stabilisierung noch enger mit seinen EU-Partnerländern abstimmen, um die gemeinsame Verhandlungsmacht zu stärken sowie gegenüber dem Einsatzland als Partner auf Augenhöhe aufzutreten.“
Krisenhaftigkeit in Europas Nachbarschaft (Westafrika, Russland-Hybridkrieg, Westbalkan) hat zugenommen. Die GASP bleibt hinter den Möglichkeiten zurück. EUNAVFOR ASPIDES ist die erste EU-Mission mit Auftrag zum Schutz von Völker- und Seerecht mit militärischer Gewalt. Bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten sollen mit EU-Partnern abgestimmt werden.
„Bei Ertüchtigungs- und Kriseneinsätzen der GSVP und Maßnahmen der zivilen und militärischen Krisenprävention sollte Deutschland gemeinsam mit seinen EU-Partnern auf selbstkritische Wirksamkeitsüberprüfungen hinwirken. Diese sollten insbesondere die lokalen Bedarfe und neuen (nicht)staatlichen Sicherheitsanbieter berücksichtigen.“
Strategische Rückschläge in Westafrika offenbarten ein Defizit an selbstkritischen Wirksamkeitsanalysen. Die Strategic Review zu EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali habe die eigenen Versäumnisse zu wenig beachtet. Evaluationen sollten Bedarfsorientierung, Auswirkungen auf Frauen und Kinder und den geopolitischen Wettbewerb (Russland) berücksichtigen.
„Im Rahmen der Umsetzung des zivilen GSVP Compact sollte Deutschland für wesentliche Teilfähigkeiten quantitative und qualitative Kapazitätsziele im Sinne eines nationalen Anspruchsniveaus (level of ambition) definieren und die Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes befördern.“
Der neue zivile GSVP Compact der EU (Mai 2023) betont Integration von Sicherheitssektorreform und Demilitarisierung sowie systemische Fähigkeitsentwicklung. Deutschland soll für Mediation, Polizei (IPM), SSR, Rule of Law, Institution Building, Menschenrechtsschutz und Aufklärung verbindliche Kapazitätsziele definieren, denn unverbindliche Absichtserklärungen haben sich als unergiebig erwiesen.
„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt und nachhaltig dafür sorgen, dass innerhalb dieses Dreiecks strategisch erfüllbare Aufträge erteilt und Teilaufträge an befähigte Organisationen vergeben werden.“
Das NATO Strategische Konzept 19.06.2022 stellt heraus: Krisenmanagement bleibt Kernaufgabe; Erfahrungen aus Afghanistan sollen einfließen. Das Dreieck VN-NATO-EU bietet die leistungsfähigste Konstellation; bei Ausfall einer Organisation (z. B. Veto im VN-Sicherheitsrat) muss die Aufgabe an die handlungsfähige Organisation gegeben werden.
„Mit einer einheitlichen, vorher zwischen den erforderlichen Ressorts national abgestimmten gemeinsamen Strategie sollte ein künftiges vernetztes Engagement die nationalen Ziele und Maßnahmen organisationsübergreifend im internationalen Umfeld (Integrated Approach (VN) und Comprehensive Approach (NATO)) „unter ein Dach” bringen.“
In Afghanistan waren bis zu 49 Nationen beteiligt. Ein integriertes Engagement erfordert eine gemeinsame Vorgehensweise. Auf nationaler Ebene müssen Ressorts abgestimmt sein; auf internationaler Ebene (EU, NATO, VN, Einsatzland) muss eine möglichst einheitliche zivil-militärische Strategie geschaffen werden, fortlaufend evaluiert und angepasst.
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“
In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.
„Um die ressortübergreifende strategische Planung und Umsetzung des integrierten Krisenmanagements und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu verbessern, sollte (Option a) ein neuer Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement eingerichtet werden oder (Option b) die Arbeit des Sicherheitspolitischen Jour Fixe der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre weiter ausgeweitet und intensiviert werden.“
Inhaltlicher Dissens in der Kommission. Option (a, große Gruppe): Neuer Kabinettsausschuss (alternativ BSR) mit nationalem Sicherheitsberater im BKAmt. Er bereitet Kabinettsentscheidungen vor; dazu kommen eine Ständige Vertretung der Länder und ein Verwaltungsunterbau aus Ressorts. Option (b, kleine Gruppe): Sicherheitspolitischer Jour Fixe wird zu „Sicherheitspolitischer Lage” ausgeweitet (zweiwöchentlich, rotierende Leitung). Rote Netze für eingestufte Kommunikation ausbauen.
„Die Bundesregierung sollte ihre Beziehungen zum Parlament sowie ihre Berichte zu strategischen, vernetzten Einschätzungen an das Parlament intensivieren und verstetigen.“
Ein Verbindungselement der Bundestagsverwaltung soll den Informationsfluss sicherstellen. Berichterstattende sollen über strategische Einsatzentscheidungen regelmäßig unterrichtet werden. Einmal jährlich soll ein eingestufter Bericht zur sicherheitspolitischen Lage und strategischen Vorausschau dem Bundestag vorgelegt werden, verknüpft mit einer sicherheitspolitischen Debatte.
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner Einsatzverantwortung und mitgestaltenden Rolle bei deutschen Beteiligungen an internationalen vernetzten Engagements wirksamer gerecht werden.“
Mitbestimmungsrechte des Bundestages sind weitreichend (BVerfG 1994; Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005). Startmandate werden oft unter Zeitdruck beraten. Daher ist sorgfältige Unterrichtung essenziell. Fachabgeordnete sollen sicherheitspolitische Notwendigkeit, Völkerrechtslegitimität, Auftragsrealitätsnähe und Verantwortbarkeit prüfen; innenpolitische Rücksichten sollen nicht ausschlaggebend sein.
„Bei Mandatsdebatten sollten auch die zivilen und polizeilichen Komponenten von vernetzten Engagements mit ihren Zielen, Kräften und Ressourcen klar benannt werden.“
Zivil-militärische Engagements werden in Öffentlichkeit und Parlament überwiegend verkürzt als Militäreinsätze wahrgenommen. Mandatierung auch der zivilen Komponenten wird abgelehnt (verfassungsrechtlich problematisch). Stattdessen: Bundesregierung legt zu Schwerpunkteinsätzen Bericht zur Kenntnisnahme vor (Auftrag, Ziele, Kräfte- und Ressourcenansatz). Abgeordnetenbesuche brauchen vermehrten Austausch mit Akteuren des Vernetzten Ansatzes.
„Die Bundesregierung sollte jährlich zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten an den Bundestag und die zuständigen Ausschüsse berichten.“
Beispiele für multilaterale Verbundfähigkeiten: AWACS, EU-Battlegroups, NATO Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), Europäisches Lufttransportkommando. Die jährliche Unterrichtung würde gegenseitige Abhängigkeiten ins politische Bewusstsein rücken. Auf diese Empfehlung hatte bereits 2015 die Rühe-Kommission hingewiesen.
„In der zweiten Hälfte der 21. Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in der politischen Praxis Berücksichtigung und ihren Niederschlag gefunden haben oder was dem entgegenstand.“
Zentrales Anliegen der Enquete-Kommission ist institutionelles Lernen. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages sollen, ggf. in Abstimmung mit den mit IKM befassten Ressorts, in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Empfehlungsumsetzung veranlassen.
„Zur Stärkung strategischer Entscheidungsfähigkeiten für internationale Einsätze sollte die Bundesregierung ein ressortübergreifendes und KI-gestütztes Verfahren zur effektiven Erfassung, Zusammenführung und Analyse relevanter Informationen aus internen und externen Quellen etablieren.“
Künstliche Intelligenz soll für die Synthetisierung und Priorisierung der Daten geprüft werden, unter Beachtung ethischen und verantwortungsvollen Umgangs. Eine gezielte Forschungs- und Entwicklungsinitiative für einen geschützten Cyberraum für klassifizierte Informationen wird empfohlen.
„Die Potentiale, Prozesse und Strukturen aller Ressorts einschließlich relevanter nachgeordneter Behörden zur Krisenfrüherkennung und Lagebilderstellung sollten gestärkt sowie auf Doppelstrukturen in den Ressorts und Einsparpotentiale geprüft werden.“
Vorhandene Strukturen (auch BND) sollen unter Nutzung nationaler und internationaler Institutionen (EU, NATO) auf Einsparpotenziale evaluiert werden. Eine nationale Koordination mit klarem Mandat, robusten Strukturen und leistungsfähigen Arbeitsabläufen wird empfohlen. Die Bundesregierung soll innerhalb von zwei Jahren auf Grundlage einer externen Analyse einen Umsetzungsbericht vorlegen.
„Internationales Krisenmanagement sollte realitätsnah, ungeschönt und glaubhaft von der strategischen bis zur Umsetzungsebene kommuniziert werden.“
Die kommunikative Dimension von Einsätzen sendet immer Botschaften an lokale UND eigene Bevölkerung. Beim Afghanistan-Engagement war die Wahrnehmung stark auf Bundeswehreinsätze fokussiert; auch Kenntnisse dazu waren gering. Klare, ehrliche Kommunikation gehört zum Erwartungsmanagement. Angesichts hybrider Angriffe ist Kommunikation als sicherheitspolitisches Instrument zu verstehen.
„Strategische Kommunikation sollte ressortübergreifend abgestimmt und verbessert werden.“
Klare kurz- und langfristige Kommunikationsziele zwischen Ressorts. Einheitliches Wording. Niedrigschwellige Angebote (Townhall-Gespräche, Diplomatie macht Schule), besonders im digitalen Raum. AA soll eigene Analysekapazitäten erweitern und im digitalen Raum Zielgruppen mit regionalen Schwerpunkten adressieren. Bundeswehr-Fähigkeiten in diesen Bereichen stärken. Regelmäßige Evaluation der Kommunikationsstrategie.
„Besonderheiten der Kommunikationsstrukturen im Einsatzland, insbesondere solche mit Bezug zu Religion und Kultur, sollten im Rahmen der strategischen Kommunikation berücksichtigt werden.“
Präzise Kommunikationsinhalte in Lokalsprachen, in Abstimmung mit nationalen Behörden. Erfahrung aus Afghanistan: Bedeutung von Religion ist mitzudenken. Austausch mit lokalen Religionsgemeinschaften intensivieren. Klare Trennung zwischen nationalen Diskursen und ausländischen Desinformationskampagnen erfordert ganzheitlichen Ansatz inkl. Länder und Kommunen.
„Strategische Kommunikation sollte in enger Abstimmung mit dem Handeln vor Ort stehen.“
Jedes Handeln oder Nichthandeln von Soldat:innen, Polizist:innen, zivilen Einsatzkräften vor Ort hat eine Kommunikationsseite. Falsche oder widersprüchliche Umsetzung konterkariert glaubwürdige Kommunikation. Sensibilisierung darf nicht zu (Selbst-)Zensur führen. Zivile Einsatzkräfte (z. B. politische Stiftungen) müssen sich frei und kritisch äußern dürfen, ohne Sanktionen.
„Die Bundesregierung sollte die in den Ressorts vereinzelt bereits existierende begleitende Fortschrittsbewertung den Anforderungen des vernetzten Engagements entsprechend ausgestalten.“
Ressortübergreifende Monitoring- und Evaluationsstruktur mit gleichberechtigter Beteiligung der betroffenen Ressorts. Beobachtungsstandards harmonisieren (z. B. red teaming für nicht-intendierte Folgen). Nationale und internationale Expertise einbeziehen. Berichte in „Kultur des Teilens” allen Ressorts und Parlament zuleiten; Umsetzung transparent berichten.
„Nach Beendigung jedes Engagements – und bei langfristigen Einsätzen prozessbegleitend – sollten unabhängige Evaluationen durchgeführt werden. Die Bundesregierung sollte den Bundestag darüber hinaus über die Umsetzung von Lessons Learned informieren.“
Unabhängige strategische Evaluationen mindestens alle 5 Jahre; Ergebnisse veröffentlichen. Im Afghanistan-Einsatz wurden „Neigungen zur Schönfärberei” erkannt. Politische Entscheider, Wissenschaftler:innen und ehemalige Einsatzkräfte in Evaluationsgruppen. Prüfung: dauerhafte Institution (Vorbild SIGAR, gefördertes Evaluierungsinstitut) vs. fallbezogene Einsetzung. Niederländisches Modell: verpflichtende Berichterstattung zu Lessons-Learned-Umsetzung. OECD-DAC-Evaluierungskriterien als Orientierung.
„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“
Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes. Der Bundestag soll fallbezogen über Verlängerung von Aufbewahrungs- und Löschfristen entscheiden und dabei Art, Umfang und Dauer festlegen können. Aufbewahrung digital durch federführende Behörde; nach Frist Übergabe an Bundesarchiv. Zugang für Evaluationen sichern.
„Bei internationalen Einsätzen sollte die Verantwortung für einen Informationsaustausch und Interessenausgleich zwischen den beteiligten Gebern der Entwicklungszusammenarbeit, der Humanitären Hilfe und der Stabilisierung klar verortet werden. Ein geeigneter Koordinationsmechanismus sollte, wenn möglich gemeinsam mit dem Empfängerland, bestimmt werden.“
In Afghanistan arbeiteten Geber- und Partnerländer sowie internationale Organisationen oftmals parallel. Folge: Geber-Nehmer-Abhängigkeiten, Fehlallokationen, Mittelzweckentfremdung, Korruption. VN-Resident Coordinator als koordinierende Funktion stärken oder einsatzspezifisch klare Koordinationsverantwortung verorten. Deutschland als „ehrlicher Makler”. Vorausschauende Humanitäre Hilfe (Ernährungssicherheit, Klima) stärken.
„Deutschland sollte sich für eine freiwillige Selbstverpflichtung der unterschiedlichen Geberländer und -organisationen vor Ort einsetzen, Informationen über Projekte, Ansätze und Zuwendungen digital und transparent zugänglich zu machen („Geber-Register”). Damit sollte die Umsetzung allgemeiner Mindeststandards der Datensätze verbunden werden.“
Aktuelles Geber-Register für strategische Planung, effiziente Allokation, Korruptionsvorbeugung. Auf bestehende Standards aufbauen: IATI (International Aid Transparency Initiative), ODA-Reporting (Official Development Aid). Gendersensible Daten einbeziehen. Alle HDP-Nexus-Ressorts berücksichtigen.
„Deutschland sollte in weiteren Einsätzen Korruption und Mittelzweckentfremdung aktiv entgegenwirken und mit seinen Geber-Partnern einen Mechanismus gegen Fehlallokation entwickeln.“
Indikatoren der Fehlallokation und Obergrenzen (Benchmarks) für Mittel und Zuwendungen entwickeln. Benchmarks für lokale Gehälter und Honorare (zur Vermeidung von Preisverzerrung), an local ownership orientiert. OECD als Normgeber. Im digitalen Geber-Register soll ein Mechanismus integriert werden, der Doppelungen in Förderstrukturen anzeigt.
„In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts Korruption, Klientelismus und Patronage als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema zwischen den Ressorts behandeln. Hierbei geht es nicht allein um die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln, sondern auch um das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit des Kriseneinsatzes.“
Korruption, Klientelismus und Patronage hatten in Afghanistan enorme Auswirkungen und behinderten den Wiederaufbau immens. Bereitgestellte Mittel beförderten Rentierverhalten und alimentierten klientelistische Strukturen. Kohärentes, ressortübergreifend abgestimmtes Verständnis nötig; Anspruch des Einsatzes (stabilisierend oder transformativ) entscheidend. Die Kommission hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Korruption beauftragt.
„Die Wiederaufbaustrategie sollte neben der staatlichen Grundversorgung (Gesundheit, staatliche Verwaltung, Bildung) auch das zukünftige Wirtschaftsmodell berücksichtigen. Die Wirtschaftsförderung sollte die Verbesserung von Rahmenbedingungen für private Investitionen anstreben sowie den lokalen und regionalen Privatsektor und Handel stärken.“
Wirtschaftlicher Wiederaufbau soll von Beginn an Teil der Gesamtstrategie sein. Nach erfüllten Grundbedürfnissen Wettbewerb fördern, lokale, nationale und internationale Privatinvestitionen anziehen, unter Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsminimierung. Wirtschaftssektoren identifizieren, die mittel- und langfristig zu nachhaltigem Wachstum beitragen. Indikator: Würden lokale Akteure selbst investieren?
„Die effektive Beteiligung am Internationalen Krisenmanagement (IKM) bedarf eines standardisierten ressortgemeinsamen Arbeitsmodus der gesamten Bundesregierung.“
Standardisierte Verfahrensprinzipien (Standard Operating Procedures, SOPs) zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung entwickeln. Common Effort Community (seit 2016, mit Niederlanden) als Vorbild. Gemeinsame Beschlüsse von AA und BMVg zur Sicherheitssektorentwicklung auf weitere Arbeitsfelder ausdehnen.
„Für die künftige Planung und Durchführung vernetzter Einsätze und die Übernahme von Führungsaufgaben im Internationalen Krisenmanagement sollte eine strategische zivile Personalreserve aufgebaut und in ausreichendem Umfang vorgehalten werden.“
In den afghanischen Provincial Reconstruction Teams (PRTs) bestand ein durchgehend eklatantes Ungleichgewicht zwischen militärischen und zivilen Kräften zulasten der Zivilen. Auch in internationalen Führungsstrukturen ist Deutschland unterrepräsentiert. Strategische Führungsreserve des Bundes für zivile Einsatzkräfte; transparente Anreize; Einsatz darf der beruflichen Entwicklung nicht abträglich sein. Auch Landesbeamte:innen und qualifizierte Angestellte können sich bewerben.
„Internationales Krisenmanagement sollte prinzipiell ressortgemeinsam, ganzheitlich und konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“
Mangelnde Einbeziehung lokaler Gegebenheiten und unzureichende Abstimmung mit internationalen Partnern haben in Afghanistan zur Konfliktverschärfung beigetragen. Grundsätze Local Ownership und Do No Harm; längere Rotationszyklen für Führungskräfte; flexible Stehzeiten. Vorbild: „Dorffeldwebel” des Objektschutzregiments der Luftwaffe als äquivalente Ansprechperson für Dorfälteste. Strategischer Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen besser nutzen.
„Für das integrierte Krisenmanagement sollten Möglichkeiten einer finanziellen Prozessunterstützung anstelle von Projektfinanzierung geprüft werden.“
In Afghanistan begünstigte die Kombination aus projektbasierter Kurzatmigkeit, linearer Ergebniserwartung, Positivberichterstattung und fehlender Strategiekohärenz ein zunehmendes Wirksamkeitsdefizit. Innovationspflicht für Folgeförderung überprüfen; Förderzeiträume über Ein- oder Zweijährigkeit hinaus verlängern; fremdsprachiges Antrags- und Berichtswesen in den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) erwägen.
„Politisch-strategische Entscheidungsebene und operative Umsetzungsebene sind für ein wirksames vernetztes Engagement eng zu verknüpfen.“
Mangelndes Wissen über die tatsächliche Lage in Afghanistan ließ Lücken zwischen politisch-strategischer und operativer Ebene entstehen. Wirkungen jenseits der Output-Ebene waren kaum erkennbar; nicht-intendierte negative Wirkungen wurden kaum erkannt. Ressortübergreifende Strategie in ressortspezifische Strategien herunterbrechen, Wirkungsannahmen mit Indikatoren untermauern. Wirkungskontrollen mindestens zur Hälfte und zum Ende eines Mandatszeitraums. OECD-DAC-Kriterien (Outcomes statt Output).
„Jede Partnerauswahl sollte die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen und auf Grundlage eines umfassenden und regelmäßig zu überprüfenden Kontextverständnisses getroffen werden.“
Leicht erreichbare Akteure (Sprachkenntnisse, soziale Kompetenz) sind oft nicht am besten geeignet oder haben unzureichenden lokalen Rückhalt. Institutionelles Kontext- und Partnermonitoring vor Ort. Verhältnis off-budget- und on-budget-support regelmäßig prüfen; Verhältnis multilateraler Trust Funds zu humanitären NGOs prüfen. NGO-Beteiligung durch Entbürokratisierung (z. B. BMZ-Titel „Private Träger”) erleichtern.
„Aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Betreuung und Versorgung von Einsatzgeschädigten sollten Bundesregierung und Bundestag ihre öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für die Einsatzkräfte im Internationalen Krisenmanagement weiter stärken.“
Der fraktionsübergreifende, fast einstimmige Bundestagsbeschluss zum nationalen Veteranentag (15. Juni) erfolgte 2024, begangen wurde er erstmals 2025. Tag des Peacekeeping (seit 2013). Auftragsgemäße Ausstattung, angemessene Vorbereitung, verlässliche Nachsorge bei physischen oder psychischen Schäden, auch Unterstützung der Familien. Maßgeblich: Bundestagsbeschluss vom 25.04.2024 (BT-Drs. 20/11138).
„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“
Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.
„Unterstützungsprojekte im Bereich Transformation und Wiederaufbau sollten klare Zeitrahmen kommunizieren und die Zielgruppen aktiv einbeziehen, um Ownership und nachhaltige Eigenverantwortung zu fördern.“
Klare Kommunikation von Unterstützungszeiträumen, damit Gemeinschaften ihre Rolle und Grenzen der externen Hilfe verstehen. Umfassende Bedarfsanalyse mit intensiver Zielgruppenbeteiligung, regelmäßig wiederholt. Trainings- und Weiterbildungsprogramme für lokale Partnerorganisationen (Projektmanagement, Ressourcenmobilisierung, nachhaltige Entwicklung).
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“
Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.
„in Abstimmung mit den europäischen Partnern und der „EU Delegation to Afghanistan“ ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung, eine wichtige Brücke zur afghanischen Wirklichkeit sein.“
Die Einreichenden schlagen vor, in Abstimmung mit europäischen Partnern und der EU-Delegation ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul einzurichten, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung der Taliban-Regierung. Augen, Ohren und persönliche Kontakte vor Ort seien für realitätsnahe Politik unabdingbar; die 110-jährige besondere Verbundenheit zwischen beiden Ländern wird betont.
„4.8 Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion (siehe Seite 47) Zu Empfehlung 55: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung zustimmen, sind wir der Auffassung, dass EZ-Projekte in der ersten Entwicklungsphase des Wirtschaftsaufbaus zwar maßgeblich, aber nicht unbedingt allein tragend für den Wirtschaftsaufbau sein sollten. Auch in dieser Phase des wirtschaftlichen Aufbaus sprechen wir uns für die Möglichkeit, Maßnahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung mit denen der Entwicklungszusammenarbeit den Umständen und Zielen entsprechend zusammenzudenken, aus.“
Die CDU/CSU stimmt dem Tenor der Empfehlung 55 zu, hält EZ-Projekte in der ersten Phase des Wirtschaftsaufbaus aber für maßgeblich, nicht allein tragend. Maßnahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung sollten bereits in frühen Phasen mit Entwicklungszusammenarbeit zusammengedacht werden, insbesondere wenn deutsches privatwirtschaftliches Investitionsinteresse besteht. Begründung: privatwirtschaftliche Effizienz, beidseitige Profitabilität und absehbare Begrenzung staatlicher EZ-Mittel.
„Zu Empfehlung 56: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung ausdrücklich zustimmen, gilt es, die Rolle, die die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung beim Wiederaufbau einnehmen sollen, stärker herauszustellen. Neben den erwähnten Umsetzungsmaßnahmen sollte der Bund den wirtschaftlichen Schutz durch Investitionsgarantien für Direktinvestitionen, die im Sinne des nachhaltigen Aufbaus des jeweiligen Wirtschaftskontexts konzipiert sind, gewähren. Dies ist bei vielen Auslandsinvestitionen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung schon gängige Praxis, sollte aber verstärkt auf Konflikt- und Postkonfliktkontexte ausgeweitet werden.“
Die CDU/CSU stimmt Empfehlung 56 zu, betont aber die Rolle der Außenwirtschaftsförderung beim Wiederaufbau stärker. Der Bund solle wirtschaftlichen Schutz durch Investitionsgarantien für Direktinvestitionen gewähren, die im Sinne nachhaltigen Aufbaus konzipiert sind. Diese gängige Praxis bei Auslandsinvestitionen solle verstärkt auf Konflikt- und Postkonfliktkontexte ausgeweitet werden.
„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte dabei unterstützen, die mit der legitimen Partnerregierung geplanten Maßnahmen gemeinsam umzusetzen und dadurch der Entwicklung ihres eigenen Landes dienen, und Ortskräften (OK), die – wie zum Beispiel lokale Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter – ausländische Akteure dabei unterstützen, deren eigene Mission umzusetzen und damit dem Interesse eines ausländischen Akteurs dienen.“
Es solle grundsätzlich zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die mit der legitimen Partnerregierung gemeinsam Maßnahmen zur Entwicklung ihres eigenen Landes umsetzen, und Ortskräften (OK), etwa lokalen Botschaftsmitarbeitern, die der Umsetzung ausländischer Missionen dienen, unterschieden werden. Deutschland habe nicht im engeren Sinne im deutschen Interesse, sondern unterstützend für eine legitime Partnerregierung agiert; alle Maßnahmen seien mit der afghanischen Regierung geplant und gemeinsam mit deren Fachkräften umgesetzt worden.
„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Gefährdung von Ortskräften nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich gegeben war.“
Die Einreichenden halten es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet gewesen sei: Seit Mitte der 2010er Jahre habe es OK-Verfahren mit Gefährdungsprüfung gegeben. Das OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können. Im Rückblick sei nicht erkennbar, dass ehemalige afghanische Regierungsmitarbeiter oder Ortskräfte signifikanten Repressionen oder einer strukturellen Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Vorgeschlagen wird, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.
„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrer Angehörigen für den Ernstfall vorbereitet sein muss. Es wäre während des Einsatzes in Afghanistan von entscheidender Bedeutung gewesen, bereits früher klar festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und welche Nachweise erforderlich sind. Ebenso hätten für unterschiedli che Szenarien Abstufungen und Triggerpunkte festgelegt werden müssen, um beispielsweise den Übergang von individuellen Verfahren zu Pauschalverfahren klar zu regeln.“
Lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten den Einsatz teils unter höchster Lebensgefahr ermöglicht; Deutschland werde auch künftig auf sie angewiesen sein. Eine Lehre müsse sein, frühzeitig festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Nachweise erforderlich sind. Für unterschiedliche Szenarien sollten Abstufungen und Triggerpunkte definiert werden, etwa für den Übergang von individuellen zu Pauschalverfahren. Transparente Entscheidungsstrukturen mit klaren Zuständigkeiten seien notwendig.
„Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs-, und migrationspolitischen Interessen und Leib und Leben der Betroffenen muss Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Hierzu ist bereits bei Einstellung erforderlich, dass sie alle Informationen über mögliche Gefährdungen erhalten. Darüber hinaus sollten regelmäßig Aktualisierungen stattfinden. Aus einer Anzeige der Gefährdung dürfen den lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Nachteile entstehen, die sie potenziell davon abhalten könnten, eine solche zu stellen.“
Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs- und migrationspolitischen Interessen einerseits und Leib und Leben der Betroffenen andererseits müsse Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Bereits bei Einstellung sei umfassende Information über Gefährdungen und regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Aus einer Gefährdungsanzeige dürften keine Nachteile entstehen. Erforderlich sei eine ressortübergreifende Übereinkunft, dass auch für über Subunternehmen Beschäftigte und für früher beendete Beschäftigungsverhältnisse Verantwortung übernommen wird.
„In zukünftigen Interventionen müssen also die Befunde für die politische Entscheidung höher gewichtet werden als die Beschreibung des im Idealfall zu erreichenden Ziels“ (DRA, S. 47). − „In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts ´Korruption, Patronage und Klientelismus´ als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema behandeln. Zudem sollte es ein kohärentes, zwischen den Ressorts abgestimmtes Verständnis im Umgang (damit) geben.““
Haunreiter hebt Folgerungen aus den Gutachten als diskussionswürdig hervor: In zukünftigen Kriseneinsätzen müssten Ressorts Korruption, Patronage und Klientelismus als zentrale Querschnittsherausforderung adressieren und ein kohärentes, abgestimmtes Verständnis im Umgang damit entwickeln. Bereits vor Einsatzbeginn müsse Einigkeit bestehen, wie mit Patronage und „kleiner Korruption“ umgegangen wird. Empfohlen wird die Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsinstitution (etwa als Ombudsstelle), die unabhängig von Bundesregierung und internationalen Gebern alle Vorhaben prüfen und Empfehlungen aussprechen kann. Solche Befunde verdienten bei der Entscheidung für oder gegen künftige Einsätze mehr Aufmerksamkeit als sie in den Empfehlungen der Enquete erhalten hätten.
„„Es wäre sicher naheliegend, dass vor der Verlängerung eines Einsatzes eines Parlamentsheeres auch eine Bestandsaufnahme erfolgt, die sich mit der Erreichung von Einsatzzielen oder auch mit den Gründen für eine Nichterreichung beschäftigte.”“
Sauer verwies auf die im Zwischenbericht festgestellten Informations- und Evaluierungsdefizite. Diesen könne man durch einen Ausbau der Informationspflichten der Bundesregierung entgegenwirken. Konkrete Vorschläge: § 3 Absatz 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz: die Bundesregierung verpflichten, bei Mandatsanträgen die Einsatzziele (auch nicht-militärische) „etwas spezifischer” anzugeben. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz: Verpflichtung, bei Mandatsverlängerungen einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der in den Fachausschüssen mit Sachverständigenanhörungen diskutiert werden könne.
„Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt worden. Man tage nun „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis“. So sei das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jour Fixe nun ständig vertreten. Auf der strategischen Ebene der Staatssekretäre finde auch eine zivil-militärische Koordinierung statt.“
Mutter erklärte, die Koordinierung der Einsätze innerhalb der Bundesregierung sei seit dem Afghanistan-Einsatz weiterentwickelt worden: Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt; man tage „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis”. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sei nun ständig vertreten; auf strategischer Staatssekretärsebene finde auch zivil-militärische Koordinierung statt. Mutter empfahl, „bestehende Koordinierungsformate intensiver [zu] nutzen, anstatt über neue Formate nachzudenken”. Auch der Parlamentsvorbehalt schränke die Bündnisfähigkeit nicht ein.
„„Es braucht […] zukünftig eine Bündelung von Vorausschau, Kapazitäten und Fähigkeiten mit Anbindung an eine neue zentrale sicherheitspolitische Koordinierungsstruktur, um den Defiziten in der Ressortkoordinierung in Zukunft entgegenzuwirken.”“
Sarah Bressan (Global Public Policy Institute) bewertete in der Anhörung am 23.09.2024 als Fortschritt, dass die Bundesregierung erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie auf Grundlage eines breiten Verständnisses integrierter Sicherheit verfasst habe. Die Strategie sei aber durch den russischen Angriffskrieg und hybride Bedrohungen bereits überholt; sie sei weniger handlungsgebendes Grundlagendokument als „narrativer Überbau”. Trotz Krisen, strategischer Überraschungen und Fehler (Ukraine, Irakkrieg, überstürzter Afghanistan-Abzug) sei eine dringend notwendige Reform der sicherheitspolitischen Koordinationsstrukturen ausgeblieben. Die Nutzung bestehender Gremien (Bundessicherheitskabinett, Staatssekretärsrunden) sei Improvisation in der Krise, zeuge nicht von Strategiefähigkeit.
„Die KSK-Soldaten wurden der „Task Force K-Bar“ als Teil der Combined Joint Special Operations Task Force South in Kandahar zugeordnet. Aufgabe der in dieser Task Force zusammengefassten internationalen Spezialkräfte war die Verfolgung von Terroristen, „zu denen die Taliban, Al-Qaida-Angehörige und ausländische Kämpfer unterschiedslos gerechnet wurden.“ Im Mittelpunkt standen Sensitive Site Exploitations (Durchsuchung von Gebäuden, Abriegelung und Durchkämmen von Geländeabschnitten). Die Informationsbeschaffung war jedoch hauptsächlich Aufgabe von US-Einheiten, die Ziele in Afghanistan mithilfe technischer Aufklärungsmittel identifizierten.“
Bundeskanzler und Bundesregierung legten für die Afghanistan-Komponente von OEF einen Einsatz von nur 100 KSK-Soldaten fest. Der Einsatz deutscher Bodentruppen wurde als politisch und militärisch nicht verantwortbar eingeschätzt. Das KSK wurde der „Task Force K-Bar“ in Kandahar zugeordnet. Hauptaufgaben waren Sensitive Site Exploitations und Durchsuchungen; technische Aufklärung galt als ausreichend.
„Dass die Wiederherstellung dauerhafter Institutionen von oben nach unten in einer von Personen und ihren Beziehungen und von bottom-up-Entscheidungsprozessen geprägten Gesellschaft ein höchst problematisches Vorhaben war, war mangels Landeskenntnis und Konfliktverständnis sehr vielen Auftraggebern des internationalen Afghanistan-Einsatzes nicht bewusst. Vor diesem Hintergrund wurde die Umsetzung des Auftrags Stabilisierung eine Aufgabe, die offen war für sehr verschiedene Interpretationen, Akzentuierungen und Machbarkeitsillusionen – letztlich für Inkohärenz von Anfang an.“
Mangels Landeskenntnis und Konfliktverständnis war sehr vielen Auftraggebern des internationalen Einsatzes nicht bewusst, dass die Wiederherstellung dauerhafter Institutionen „von oben nach unten“ in einer von Personen und bottom-up-Entscheidungsprozessen geprägten Gesellschaft ein höchst problematisches Vorhaben war. Die Umsetzung des Auftrags Stabilisierung blieb offen für sehr verschiedene Interpretationen, Akzentuierungen und Machbarkeitsillusionen und letztlich für Inkohärenz von Anfang an.
„Für die mit einem zunehmenden Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldatinnen und Soldaten bestand bis 2010 eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder Schusswaffengebrauch mit Todesfolge musste nach deutschem Recht staatsanwaltschaftlich auf ein möglicherweise vorliegendes Tötungsdelikt untersucht werden. Das ergab sich aus der Klassifizierung des Afghanistaneinsatzes als „Nicht-Krieg“ durch die Bundesregierung. Erst ab Februar 2010 bewertete die Bundesregierung den Einsatz als „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Völkerrechts, für welchen das Völkerstrafrecht gilt.“
Bis 2010 bestand für die mit Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldat:innen erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder Schusswaffengebrauch mit Todesfolge musste nach deutschem Recht staatsanwaltschaftlich auf ein mögliches Tötungsdelikt untersucht werden, was sich aus der Klassifizierung des Einsatzes als „Nicht-Krieg“ ergab. Erst ab Februar 2010 bewertete die Bundesregierung den Einsatz als „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Völkerrechts.
„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu Abstimmungsproblemen auf allen Ebenen führen musste. • Auf der politisch -strategischen Ebene war eine einheitlich interne und externe Kommunikation nicht erkennbar, sodass eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping auf der Umsetzungsebene deutlich wurde und die übergreifende politische Zielsetzung von „ nation building“ oder „state building“ nicht erkennbar war. • Entgegen den taktischen und operativen Wirkungsanalysen und lessons learned wurde die ressortübergreifende und systematische Evaluierung vernachlässigt.“
Landeskenntnis, historisch-kulturelles Konfliktverständnis oder vertiefte Wahrnehmung des Gastlandes war nicht vorhanden, wissenschaftliche Beratung wurde nicht ausreichend hinzugezogen. Der Begriff „Stabilisierung“ wurde durch die beteiligten Ressorts unterschiedlich ausgelegt. Damit war über den gesamten Zeitraum keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen. Eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping wurde auf der Umsetzungsebene deutlich.
„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit dem Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert, landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.“
Diese umfangreichen regierungsoffiziellen Unterrichtungen waren nach Einschätzung von Parlamentariern nützlich, für ein umfassendes und realistisches Lagebild aber nicht hinreichend. Häufige Einstufungen wurden als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz bewertet. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert; landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.
„Bestimmte besorgniserregende Entwicklungen konnte man nicht zum Gegenstand einer öffentlichen Berichterstattung machen. Und wenn man für die Fortsetzung des Einsatzes wirbt, dann wird man natürlich so beschreiben, dass die Fortsetzung des Einsatzes Sinn macht.“
Im Herbst 2008 berichtete der deutsche PRT-Kommandeur in Kunduz, dass sich die Bedrohungslage in der Provinz seit einem Jahr erheblich verschärft habe, dass ISAF die Initiative verloren habe. In Berlin erhielten die Obleute nur abwiegelnde Antworten. Der ehemalige Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus erinnert sich, die Bundesregierung versuchte, „die Entwicklungen im Einsatzgebiet besser darzustellen als sie waren“. Thomas de Maizière (Ex-Kanzleramts-, Innen- und Verteidigungsminister) bestätigte dies.
„Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe hatte nach mehreren Besuchen in Afghanistan den Eindruck gewonnen, „dass es für die Soldatinnen und Soldaten nicht mehr akzeptabel war, wenn die regelmäßigen schweren Gefechte zwischen den ISAF-Kräften und den Taliban-Kämpfern, bei denen es Gefallene und Schwerverwundete gab, nach dem Willen des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Jung nicht als „Krieg“ bezeichnet werden durften.“ Von da an fanden fortgesetzte parlamentarische Mehrheiten für alle weiteren Afghanistanmandate nur noch bei einer Minderheit der Bevölkerung Zustimmung.“
Solange der Einsatz primär als Aufbauunterstützung wahrgenommen wurde, wurde er mehrheitlich positiv bewertet. Die Zustimmung kippte Ende 2009 zu einer mehrheitlichen Ablehnung. Verteidigungsminister Franz-Josef Jung wollte die schweren Gefechte nicht als „Krieg“ bezeichnen wissen. Wehrbeauftragter Reinhold Robbe machte das Thema öffentlich. Von da an fanden parlamentarische Mehrheiten nur noch bei einer Minderheit der Bevölkerung Zustimmung.
„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich, wo ausdrücklich ein überstülpender state building-Export abgelehnt wurde. In Bundestagsdebatten dominierte oft ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung des Einsatzes. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen und Zwischenzielen, der Kohärenz der staatlichen Akteure, der (Un -)Ausgewogenheit der Mittel und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle des Einsatzes kamen im Bundestag kaum zur Sprache.“
In Bundestagsdebatten dominierte ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen, der Kohärenz der Akteure und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle kamen kaum zur Sprache. Erst neun Jahre nach Einsatzbeginn veranstaltete der Auswärtige Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu Bewertungskriterien. Eine unabhängige und ressortübergreifende Wirkungsevaluierung wurde ab 2004 gefordert, bis 2021 aber von wechselnden Koalitionsmehrheiten abgelehnt.
„Im Laufe der Jahre wurde deutlich, dass die Mandate der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht entsprachen. Der Bundestag unterließ es, die Bundesregierung zu der notwendigen Auftrags- und Zielklarheit zu veranlassen: • Die Aufträge wurden immer sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung und ohne Bezug zum maßgeblichen NATO-Operationsplan formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage im deutschen Verantwortungsbereich seit 2008 und der Übergang eines Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider.“
Die Mandate entsprachen der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht: Sie wurden sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage seit 2008 und der Übergang vom Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider. Der unveränderte Auftrag „Aufrechterhaltung der Sicherheit“ verschwieg die Realität der NATO-Aufstandsbekämpfung. Mandate wurden nicht auf überprüfbare Teilziele heruntergebrochen.
„Die sog. „Rühe-Kommission“ schlug vor, „eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss eines Einsatzes“ in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.“
Die Parlamentsbeteiligung blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die parlamentarische Kontrolle fokussierte sich auf eine „Detailkontrolle der Durchführungsebene“. Eine regelmäßige und systematische politisch-strategische Kontrolle unterblieb. Die Rühe-Kommission schlug 2015 vor, eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und eines Evaluierungsberichts in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.
„Die Petersberg-Konferenz hätte den Auftakt für ein strategisches, kohärentes und auf Aussöhnung setzendes international unterstütztes Friedens- und Aufbauprogramm bilden können. Indem das Erfordernis einer nationalen Anstrengung zur gesellschaftspolitischen Transformation ausgespart blieb und der Fokus der internationalen Unterstützung auf die Stabilisierung von Machtbalancen gerichtet wurde, stellte sie falsche politische Weichen.“
Die Petersberg-Konferenz hätte den Auftakt für ein strategisches, kohärentes und auf Aussöhnung setzendes Friedens- und Aufbauprogramm bilden können. Indem das Erfordernis einer nationalen Anstrengung zur gesellschaftspolitischen Transformation ausgespart blieb und der Fokus auf die Stabilisierung von Machtbalancen gerichtet wurde, stellte sie „falsche politische Weichen“. Die mithilfe der internationalen Gemeinschaft ermöglichte Rückkehr von Akteuren an die Macht, die sich in den 1990ern Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hatten, wurde zum Geburtsfehler der Islamischen Republik.
„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“
Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“
Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.
„Kernbereiche umfassten Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Ausbau des Radio- und Kommunikationsnetzes und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu den deutschen Zielsetzungen in den beschriebenen Bereichen blieben in der Regel vage. Häufig wurde auf die Verankerung der Menschenrechte oder der Geschlechtergleichstellung in der afghanischen Verfassung aus dem Jahr 2004 verwiesen 596, die es nun umzusetzen gelte. Inder afghanischen Verfassung war jedoch ebenfalls verankert, dass kein Gesetz im Widerspruch zu den Grundsätzen und Bestimmungen des Islam stehen dürfe.“
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
„In Bezug auf die Förderung von ethnischen Minderheiten ist anzumerken, dass es hier mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte keine oder nur wenige explizite Förderprogramme durch die Bundesregierung gegeben hat. Dennoch legten Programme und Projekte in anderen Bereichen in der Praxis häufig Wert auf die Berücksichtigung der Belange von Minderheiten. Zudem hatten viele ausländische Einrichtungen, aber auch einige afghanische Organisationen, überwiegend Tadschiken, Hazara oder Angehörige weiterer nicht-paschtunischer Minderheiten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte gab es seitens der Bundesregierung keine oder nur wenige explizite Förderprogramme für ethnische Minderheiten. Dennoch berücksichtigten Programme in anderen Bereichen die Belange von Minderheiten; viele ausländische und einige afghanische Organisationen hatten überwiegend Tadschiken, Hazara oder andere nicht-paschtunische Minderheiten als Mitarbeitende, auch aus Furcht vor pro-Taliban Innentätern.
„Es kann dennoch festgehalten werden, dass die Situation der Frauen und Mädchen im Vergleich zur ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden konnte. So ist allein die Müttersterblichkeit im Zeitraum von 2001 bis 2021 um 54 Prozent gesunken. Durch die Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit konnte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen verbessert bzw. erst gewährleistet werden. Dennoch blieben die Fortschritte während der Zeit des deutschen Engagements hinter den Erwartungen zurück.“
Trotz weitgehend unveränderter Stellung der Frauen in Familie und Gesellschaft konnte die Situation gegenüber der ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden: Die Müttersterblichkeit sank von 2001 bis 2021 um 54 %. Die Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit verbesserte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen. Dennoch blieben die Fortschritte hinter den Erwartungen zurück.
„Im Folgenden wird zuerst eine Bilanzierung des deutschen Engagements im Bereich Wirtschaftsaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe versucht und ein Überblick über den Mitteleinsatz gegeben (siehe auch Abschnitt 4.2.5.2). Die Bewertung fällt dabei gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben.“
Beim deutschen Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen fällt die Bewertung gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben. Deutschland engagierte sich als zweitgrößter bilateraler Geber in Afghanistan.
„Abbildung 7 stellt die deutschen Aufwendungen mit den Ausgaben aller DAC-Länder (orange Linie) in Bezug. Der Anteil des deutschen zivilen Engagements am Gesamtengagement betrug im Zeitverlauf zwischen 5 und 15 Prozent. Deutsche ODA-Mittel betrugen demnach 7,85 Milliarden Euro im Gesamtzeitraum 2001-2021.677 Abbildung 7: Öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) für Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe in Afghanistan 2001-2021 im Vergleich mit anderen DAC-Ländern“
Die deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) für Afghanistan betrugen im Gesamtzeitraum 2001–2021 rund 7,85 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil am Gesamtengagement aller DAC-Länder lag zwischen 5 und 15 Prozent. Anfänglich (2003/04) waren die deutschen ODA-Mittel rückläufig; signifikante Erhöhungen wurden erstmals 2007 und ab 2010 verzeichnet.
„2010 hat die Bun- desregierung eine „Verdoppelung“ der Mittel (von 220 auf 430 Millionen Euro) für den zivilen Aufbau im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) vorgenommen, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen.“
2010 verdoppelte die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) die Mittel für den zivilen Aufbau von 220 auf 430 Millionen Euro, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen. Umsetzungsinstrumente waren die Technische Zusammenarbeit (GIZ) und die Finanzielle Zusammenarbeit (KfW).
„Die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung, die Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung zu verbessern und investitionsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Wirtschaftssektor aufzubauen, wurden nur punktuell erreicht. Wie die oben angeführten Zahlen des HDI belegen, sind die Wirkungen des zwanzigjährigen internationalen und deutschen Engagements überaus bescheiden und systemische Effekte auf gesellschaftlicher Ebene blieben aus.“
Die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung, Lebensbedingungen zu verbessern und einen aufgebauten Wirtschaftssektor zu schaffen, wurden nur punktuell erreicht. Die Wirkungen des zwanzigjährigen Engagements sind „überaus bescheiden”. Punktuelle Erfolge zeigen sich in Basisversorgung (Wasser, Grundbildung, Gesundheit), Infrastruktur (u. a. Flughafen Mazar-e Sharif) sowie bei individuellen Kompetenzzuwächsen hunderttausender Afghaninnen und Afghanen.
„Im Laufe des Afghanistan-Einsatzes fehlte es an abgestimmten Indikatoren, nach denen man Stabilität hätten bemessen können; infolgedessen gab es auch keine ressortübergreifenden strategischen (Wirkungs-)Evaluationen und es wurden keine Anreize gesetzt, Konkretisierungen und Anpassungen vorzunehmen. Monitoring- und Evaluationspraktiken waren quantitativ und qualitativ (wenig realistische Indikatoren) unzureichend und zu wenig kontextspezifisch ausgerichtet. Unbeabsichtigte Wirkungen wurden nicht systematisch erfasst. Die meisten Evaluationen konzentrierten sich auf die Output-Ebene.“
Eine von Oppositionsfraktionen bereits 2010 geforderte Wirkungsanalyse der deutschen ISAF-Beteiligung und des Wiederaufbau-Engagements wurde nicht durchgeführt. Erst 2022–2023 kam die erste ressortübergreifende Evaluation des zivilen Engagements der Bundesregierung zustande. Monitoring- und Evaluationspraktiken waren quantitativ und qualitativ unzureichend; Output-orientierte Evaluierungen dominierten.
„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung Unsicherheit und Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Zudem war keine internationale Kohärenz auf Strategie- und Umsetzungsebene gegeben. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung und -anpassung im zivilen Bereich.“
Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar kommuniziert. Es gab unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: Die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung.
„Die Bundesregierung erwies ausgewählten afghanischen Politikern immer wieder Gefälligkeiten. Vor allem ließen sich afghanische Politiker medizinisch in Deutschland behandeln. … so ist bekannt, dass sich u.a. Rashid Dostum, Mohammed Fahim und Ashraf Ghani zu medizinischen Behandlungen in Deutschland aufhielten. Die Kosten hierfür trug die Bundesregierung (Münch, 2015, S. 243). … So übernahm die Bundesregierung die Kosten für die Reinigung einer teuren Uhr von Fahim (Münch, 2015, S. 243).“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 20 (Original, neues Fenster)
Die Bundesregierung übernahm wiederholt medizinische Behandlungskosten für afghanische Politiker (Dostum, Fahim, Ghani) und sogar die Reinigung einer teuren Uhr von Verteidigungsminister Fahim. Dies kann als Versuch interpretiert werden, das Wohlwollen wichtiger afghanischer Patrone und ihrer Netzwerke zu gewinnen, etwa weil Fahim Patron von Daud Daud war, der Kommandeur in Kunduz, wo die Bundeswehr stationiert war.
„Von Beginn an antizipierte die Bundesregierung, dass mächtige Klientelnetzwerke die Politik in Afghanistan bestimmen. So war Berlin daran interessiert, im afghanischen Kabinett Deutsch-Afghanen, die als deutschlandverbunden galten, auf Ministerposten zu heben. Prominent sind etwa Armin Farhang (Entwicklungsminister) und Rangin Dadfar Spanta (Außenminister). Dies stellte eine deutsche Patronagepolitik im Afghanistaneinsatz dar.“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 23 (Original, neues Fenster)
Die Bundesregierung antizipierte von Beginn an die Bedeutung von Klientelnetzwerken und versuchte ihrerseits, Deutsch-Afghanen (u.a. Armin Farhang als Entwicklungs- und Handelsminister, Rangin Dadfar Spanta als Außenminister) auf Ministerposten zu heben. Das BICC bezeichnet dies als „deutsche Patronagepolitik”. Farhang galt afghanischen Beobachtern als „nicht sonderlich kompetent” und „zunehmend korrupt”; in Afghanistan wurden Diaspora-Rückkehrer abwertend als „Katzen- oder Hundewäscher” bezeichnet.
„„Deutschlands Rolle gegenüber der Drogenökonomie war sehr zurückhaltend. Indem Reformaufgaben am Anfang der Intervention in Afghanistan Lead Nations zugeordnet wurden, zog sich die Bundesrepublik im Bündnis auf die Haltung zurück, dass dafür das Vereinigte Königreich bzw. die Regierung Afghanistans zuständig wäre.“
Deutschland habe sich gegenüber der Drogenökonomie sehr zurückhaltend verhalten und sich darauf zurückgezogen, dass dafür im Lead-Nation-Konzept das Vereinigte Königreich bzw. die afghanische Regierung zuständig seien.
„Inder politischen Logik der NATO führte das beinah zu einer Marginalisierung: Die wesentlichen Policy-Entscheidungen wurden in den USA, bestenfalls noch nach Konsultation mit dem vereinigten Königreich, getroffen; wegen der Caveats, aber auch wegen des Widerstands gegen den Irakkrieg, galt Deutschlands Position auch in der Operationalisierung wenig. Trotz phasenweiser Teilnahme an Missionen der OEF blieb Deutschland auf die ihrerseits schwache ISAF-Mission begrenzt.“
Die wesentlichen Policy-Entscheidungen seien in den USA, allenfalls nach Konsultation mit dem UK, getroffen worden; wegen Caveats und Widerstand gegen den Irakkrieg habe Deutschlands Position auch operativ wenig gegolten. Trotz phasenweiser OEF-Teilnahme blieb Deutschland auf die schwache ISAF-Mission begrenzt.
„„Statt das Lead Nation-Konzept als primus inter pares (Erster unter Gleichen) zu verstehen, setzte ein exklusives Verständnis für die Verrantwortung für die jeweiligen Politikfelder ein, das in beide Richtungen wirkte. […] umgekehrt ließ Deutschland alle Finger von Aspekten, die auch nur entfernt mit Drogen zu tun hatten und verwies auf die ‚Verantwortung‘ Großbritanniens für dieses Politikfeld.“
Das Lead-Nation-Konzept sei exklusiv statt koordinierend interpretiert worden: UK habe sich nicht in die deutsche Polizeiausbildung eingemischt, Deutschland habe alle drogenbezogenen Aspekte UK überlassen. Das sei eine Verzerrung des eigentlich kooperativen Konzepts.
„2007 wird ein Rekordjahr der Opiumproduktion, 2008 wird diskutiert, dass ISAF die Opiumbekämpfung mandatsmäßig unterstützen soll, was Deutschland ablehnt.“
2007 sei ein Rekordjahr der Opiumproduktion gewesen; 2008 sei diskutiert worden, ob ISAF die Opiumbekämpfung mandatsmäßig unterstützen solle; Deutschland habe dies abgelehnt.
„Aber auch dort wurde sehr deutlich das Sprayen, mit Verweis auf eventuelle langfristige Umwelt- und persönliche Schäden durch Pestizide, abgelehnt. Nicht zuletzt, dass betroffene Produzenten von der Regierung und dem Staatsaufbauprojekt entfremdet würden, galt als Risiko jeder Eradication-Maßnahme. Sprayen schließlich wurde war schon wegen der erwarteten (und erwartbaren) öffentlichen Reaktion als nicht akzeptabel verstanden, denn in Europa war der Spraying- Einsatz von Agent Orange aus Flugzeugen im Vietnam-Krieg ikonographisch noch sehr verankert und würde massive Proteste zur Folge haben.“
Erntevernichtungsmaßnahmen, insbesondere Spraying mit Glyphosat (in den USA von Rumsfeld und Bush befürwortet), seien von Deutschland abgelehnt worden; in Europa sei das Sprayen schon wegen der Erinnerung an Agent Orange im Vietnamkrieg nicht akzeptabel gewesen.
„„Die Flucht Ghanis bildete den spektakulären Endpunkt des Scheiterns der jahrzehntelangen Bemühungen der westlichen Staatengemeinschaft, Afghanistan in ein demokratisches Staatswesen umzuformen. […] Immer wieder war die Bundeswehr von einer großen Mehrheit des Deutschen Bundestages durch die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Grünen wie auch der FDP in einen Dauereinsatz fern der Heimat entsandt worden, dessen Zielsetzung nie klar definiert worden war.“
Die AfD-Fraktion bewertet den Afghanistan-Einsatz als „spektakulär gescheitert”. Sie kritisiert, dass CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP die Bundeswehr in einen Dauereinsatz ohne klar definierte Zielsetzung entsandten und die wesentlichen Fragen (Was soll erreicht werden? Wie lange? Verhältnis von Mühen und Mitteln zu deutschen Interessen?) über zwei Jahrzehnte nicht befriedigend beantwortet worden seien.
„„Während die antragstellenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss das Doha-Abkommen als sinistres Machwerk der Trump-Administration abstempelten, konnte durch die AfD-Fraktion herausgearbeitet werden, dass die deutsche Bundesregierung seitens der Amerikaner über die Genese des Abkommens prominent informiert worden war und diese aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpedierte noch kritisierte, obwohl sie selbst den de facto bereits seit langem gescheiterten, kostspieligen Einsatz am Hindukusch gerne fortgesetzt hätte.“
Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)
Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.
„„Was der BND da präsentiert hat – war sehr realitätsnah, kam mir sehr plausibel vor. […] Ich hatte den Eindruck, dass der BND sich, also dass die Experten sich da auch nicht wirklich frei gefühlt haben in dieser Frage. […] Zwischen den Zeilen hatte ich den Eindruck, dass sie selber mit diesem Taliban 2.0 es nicht ganz so einfach hatten im Berliner Betrieb.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1110–1112 (Original, neues Fenster)
Im November 2020 stellte der BND einer Staatssekretärsrunde eine Szenarienanalyse vor, nach der die totale Taliban-Machtübernahme („Emirat 2.0”) bis 2022 das wahrscheinlichste Zukunftsszenario sei. Feindaufklärer im BMVg hielten den Eintritt für sogar noch wahrscheinlicher. Die Bundesregierung informierte den Bundestag im Mandatsverlängerungsantrag Frühjahr 2021 darüber nicht. Van Thiel sagte vor dem Ausschuss: Der BND habe sich in Berlin unter Druck gesehen.
„Die Aktenvorlage der Bundesregierung im 1. Untersuchungsausschuss gab vom Ende her gesehen zur Beanstandung keinen Anlass. […] Der Weg zu den Ende April/Anfang Mai 2024 abgegebenen Vollständigkeitserklärungen allerdings war gewunden und voller überflüssiger Umwege.“
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
„Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Ausschuss mehrfach Mängel bei der Vorlage von elektronischer Kommunikation behauptet. Der Ausschuss hat nie Zweifel daran gelassen, dass von den Beweisbeschlüssen auch Daten und Informationen aus dienstlichen Kommunikationsmitteln, aus SMS und sonstigen Messenger-Diensten umfasst sind. Die Rechtslage ist eindeutig und für Skandalisierung kein Anlass.“
Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.
„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine systematischere Vorbereitung auf ein Worst-Case-Szenario wichtig gewesen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass auch US-Präsident Biden zu keinem Zeitpunkt diese Konditionierung als politischen Ansatz verfolgte.“
Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.
„Das Doha-Abkommen, das zwischen den USA und den Taliban Ende Februar 2020 geschlossen wurde, veränderte die bis dahin vorherrschende Logik für den Militäreinsatz in Afghanistan. Aus einer zeitoffenen und lageabhängigen Reduzierung der NATO-Truppen wurde eine klare Abzugsperspektive, die mit Ende April 2021 ein Zieldatum hatte.“
Erste der sieben CDU/CSU-Kernerkenntnisse: Das Doha-Abkommen veränderte die Logik des Militäreinsatzes. Die Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf das Abkommen, setzte auf nachträgliche Konditionierung. Das Risiko des Untergangs der Republik durch sichtbare Vorbereitungen für ein Ende wurde als zu groß bewertet.
„Deshalb muss es eine klarere Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen einerseits und strategischer Lagebildbeschreibung andererseits geben, damit die Einschätzung der tatsächlichen Lageentwicklung nicht von dem Wunsch, politische Zielsetzungen zu erreichen, unbeabsichtigt überschrieben wird.“
Zentrale Lehre der CDU/CSU (mit Verweis auf Botschafterin Haber): Der deutschen Afghanistanpolitik 2020/2021 fehlte „Ambiguitätstoleranz”. Empfehlung: Klare Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen und strategischer Lagebildbeschreibung; Plan B für Worst Case unabdingbar, auch wenn dies „falsche Signale” senden könnte.
„Eine solche Bereitschaft, besser in der Lage zu sein, die notwendigen Ambiguitäten der internationalen Politik auszuhalten, muss sich zukünftig in der Nationalen Sicherheitsstrategie widerspiegeln. Auch die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates würde zu einer Verbesserung der strategischen Diskussion unter den Ressorts zu diesen Fragen beitragen und die Effizienz und Schnelligkeit der ressortübergreifenden Entscheidungsfindung steigern.“
Politische Hauptforderung der CDU/CSU: Die Nationale Sicherheitsstrategie muss Ambiguitätstoleranz widerspiegeln; ein Nationaler Sicherheitsrat soll die ressortübergreifende strategische Diskussion und Entscheidungsfindung verbessern. Andere Staaten (USA Special-Visa-Programm, Operation Allies Refuge) hätten sich rechtzeitig vorbereitet; die deutsche Außenpolitik muss dies künftig „von Anfang an” tun.
„„Wahnsinn. Eine humanitäre Katastrophe mit Ansage.” Dieser Satz bringt die Situation am Flughafen in Kabul ab dem 15. August 2021 auf den Punkt. […] Dabei war diese Katastrophe entgegen offiziellen Darstellungen absehbar – über Monate hinweg. Dennoch blieb ein vorausschauendes Handeln der Bundesregierung weitgehend aus.“
Aus Sicht der FDP-Fraktion war der Fall Kabuls am 15.08.2021 keine plötzliche, sondern eine über Monate absehbare Katastrophe, und zwar humanitär, konsularisch, geopolitisch und koordinativ. Vorausschauendes Handeln der damaligen Bundesregierung sei jedoch weitgehend ausgeblieben, eine echte Aufarbeitung und Verantwortungsübernahme habe bis heute nicht stattgefunden.
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“
Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.
„Im Verlauf der Untersuchung wurde an zahlreichen Beispielen deutlich, dass eine effektiv funktionierende Ressortkoordination innerhalb der Bundesregierung strukturell nicht gewährleistet war. Die signifikant unterschiedlichen Positionen und Richtungen der Ressorts in der Afghanistanpolitik wurden an keiner Stelle aufgelöst. Die daraus resultierenden Zielkonflikte haben Handlungen ausgebremst oder diese bis zur Katastrophe am 15. August 2021 unmöglich gemacht.“
Die FDP-Fraktion bewertet die Ressortkoordination als strukturell nicht gewährleistet: Unterschiedliche Positionen der Ressorts seien nirgendwo aufgelöst worden, daraus resultierende Zielkonflikte hätten Handlungen ausgebremst oder verhindert.
„Zur Koordination der Afghanistanpolitik hat die Bundesregierung mehrere Staatssekretärsrunden eingesetzt. Während der Untersuchung ist kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Staatssekretärsrunde zu Afghanistan eine Einigung herbeigeführt hat. Auch eine Lagebildkonsolidierung oder Handlungskoordinierung fand in diesen Runden kaum statt. […] Diese Runden stellten keinen handlungsrelevanten Mehrwert dar.“
Aus Sicht der FDP haben die zur Koordination eingesetzten Staatssekretärsrunden in keinem einzigen Fall eine Einigung herbeigeführt; eine Lagebildkonsolidierung oder Handlungskoordinierung sei kaum erfolgt. Die Runden hätten keinen handlungsrelevanten Mehrwert dargestellt.
„Der Fall Afghanistan zeigt exemplarisch, dass Deutschland umgehend und zwingend notwendig einen Nationalen Sicherheitsrat einrichten muss, der zu koordinierten Beobachtungen, koordinierten Aktionen und Reaktionen zwingt. Deutschland braucht ein funktionierendes strategisches Frühwarnsystem und darin eingebettet Prozesse, die notwendigerweise zu ressortabgestimmtem Verhalten führen.“
Die FDP-Fraktion fordert die umgehende Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats. Der Fall Afghanistan zeige exemplarisch, dass Deutschland ein funktionierendes strategisches Frühwarnsystem und Prozesse für ressortabgestimmtes Verhalten benötige.
„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition, wurde in den betroffenen Ministerien – mit Ausnahme des BMVg – erst mit erheblicher Verzögerung ein Löschmoratorium erlassen. Wichtige Dokumente und Kommunikationsdaten von zentralen Zeugen, darunter Kalendereinträge und interne E-Mails, gingen dadurch unwiederbringlich verloren oder konnten nicht mehr vollständig rekonstruiert werden.“
Die FDP kritisiert, dass die Ministerien mit Ausnahme des BMVg erst verspätet ein Löschmoratorium erlassen haben. Dadurch seien Dokumente, Kalendereinträge und E-Mails zentraler Zeugen unwiederbringlich verloren gegangen.
„Es bestand also zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Dokument, in dem alle Lagebilder der in Afghanistan vertretenen Ressorts zu einem gemeinsamen Lagebild mit allen Facetten zusammengeführt worden wären […] In diesem Aspekt galt, was in Deutschland an vielen Stellen gilt. Es gab kein Informationsproblem, sondern ein Erkenntnis- und Umsetzungsproblem.“
Die FDP-Fraktion stellt fest: Es habe zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Gesamtlagebild der Bundesregierung gegeben, das alle Ressort-Einschätzungen zusammenführte. Es habe „kein Informationsproblem, sondern ein Erkenntnis- und Umsetzungsproblem” gegeben.
„Die oben dargelegten Abhängigkeiten lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abhängigkeiten aufgrund von unterschiedlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Abhängigkeit der gesamten RSM), durch langsames Handeln in Kauf genommene Abhängigkeiten (Evakuierung der Botschaft) und durch politische Entscheidungen induzierte Abhängigkeiten (Abhängigkeit am Flughafen, Abhängigkeit der Sicherheit der Greenzone).“
Die FDP-Fraktion ordnet die deutsche US-Abhängigkeit in drei Kategorien: (1) Kapazitäten und Fähigkeiten (gesamte RSM); (2) durch langsames Handeln in Kauf genommen (Botschaftsevakuierung); (3) durch politische Entscheidungen induziert (HKIA, Green Zone). Trotz „enger und vertrauensvoller” Kooperation sei Deutschland oft zu spät über US-Pläne informiert worden.
„Damit lässt sich in Bezug auf die Staatssekretärsrunden zusammenfassend festhalten, dass sie einen rein informativen Charakter hatten in denen die eigenen Sichtweisen und Schlussfolgerunen der Ressorts und des BND zu Afghanistan vorgetragen wurden. Dieses Gremium hat jedoch keine (wesentlichen) Entscheidungen getroffen und unterschiedliche Sichtweisen und Schlussfolgerungen wurden an dieser Stelle nicht aufgelöst. Die Staatssekretärsrunde war daher kein koordinierendes- bzw. steuerndes Gremium.“
Die FDP-Fraktion: Die Staatssekretärsrunden hatten rein informativen Charakter: keine wesentlichen Entscheidungen, keine Auflösung unterschiedlicher Sichtweisen, keine Koordinierung. Das BKAmt nahm unterhalb der StS-Ebene teil und beobachtete lediglich, ohne koordinierende Rolle.
„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten (SMS, WhatsApp, Telegramm, etc.) vorhanden ist, obwohl die Kommunikation auf dienstlichen Kommunikationsmitteln von den Beweisbeschlüssen umfasst ist und sowohl von Zeugen als auch in den zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst Bezug auf diese Art der Kommunikation genommen wurde.“
Die FDP-Fraktion: Die Bundesregierung legte trotz eindeutiger Beweisbeschlüsse keine Messenger-Kommunikation (SMS, WhatsApp, Telegram) vor, obwohl Zeugen und Akten darauf Bezug nahmen. Dies sei eine unrechtmäßige Beschränkung; AA und BMVg-Lieferungen seien bis heute unvollständig.
„Die aktuellen geopolitischen Spannungen – etwa durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die sicherheitspolitische Instabilität im Nahen Osten oder die Bedrohung durch hybride Kriegsführung und Cyberangriffe – sowie die wachsende systemische Rivalität zeigen, dass Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie benötigt, die auch mit Leben gefüllt werden muss.“
Schlussbetrachtung der FDP-Fraktion: Angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen (Ukraine, Naher Osten, hybride Kriegsführung) benötige Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie mit besserer Koordinierung der sicherheitspolitischen Akteure, klaren Verantwortlichkeiten und effizienterer Entscheidungsfindung.
„Zusammenfassend hat die Untersuchung gezeigt: Keine der Entwicklungen war wirklich unabsehbar, viele Entwicklungen wurden von der Bundesregierung antizipiert. Es hat der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt an wesentlichen Informationen gemangelt … Es ist der Bundesregierung indes nicht gelungen, die Herausforderungen überhaupt oder rechtzeitig in Handlungen zu übersetzen.“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.
„Im Einzelnen lassen sich darüber hinaus die zentralen Erkenntnisse dieser Untersuchung wie folgt zusammenfassen: Unzureichende Reaktion auf das US-Taliban-Abkommen Die Bundesregierung erkannte die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based Abzug der NATO-Truppen ohne Bedingungen) zwar bereits unmittelbar nach Abschluss, zog jedoch keine ausreichenden Konsequenzen und leitete notwendige Schritte erst zu spät ein. Stattdessen herrschte das Prinzip Hoffnung.“
Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.
„Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Doha-Abkommen, verhandelt zwischen der Trump Administration sowie Vertretern der Taliban, eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte ist und einem Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung gleichkommt.“
Die Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte” und als „Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung”. Die Bundesregierung habe die Tragweite nicht in Gänze erfasst, weshalb Entscheidungen zu spät getroffen wurden.
„Die Bundesregierung hatte im Laufe der Verhandlungen keine wirksamen Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungspartner und konnte nun nur noch darüber entscheiden, wie sie auf das Abkommen reagieren wollte. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland zweitgrößter internationaler Truppensteller in Afghanistan war, ist das ein diplomatischer Affront und ein Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Das Auswärtige Amt bewertete den Inhalt des Abkommens uneindeutig.“
Die Fraktion bewertet es als „diplomatischen Affront und Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen”, dass Deutschland als zweitgrößter Truppensteller den finalen Vertragstext erst einen Tag vor Unterzeichnung erhielt und keine wirksamen Einflussmöglichkeiten hatte.
„„Die Hoffnung stirbt zuletzt.” (Mitarbeiterin Referat Pakistan/Afghanistan, AA)“
Die Fraktion fasst zusammen: Zwischen Februar 2020 und April 2021 habe sich die Bundesregierung auf das „Prinzip Hoffnung” verlassen, auf einen Erfolg der innerafghanischen Verhandlungen und auf eine Korrektur durch Biden. Es habe nicht an Informationen gemangelt, sondern an politischen Entscheidungen. Minister:innen und Kanzlerin seien überwiegend nicht oder spät involviert gewesen; die Ressortkonflikte wurden auf untere Ebenen abgeschoben, wo sie nicht lösbar waren.
„Somit wurde im Rahmen der NATO die endgültige Entscheidung über den Abzug erst am 14. April 2021 getroffen. Das mit der Taliban im Doha-Abkommen vereinbarte Datum für den abgeschlossenen Abzug war jedoch der 30. April 2021. Es bestand also die ernst zu neh mende Gefahr, dass sich die Taliban nicht mehr an den im Abkommen vereinbarten Angriffsverzicht auf alliierte Truppen gebunden fühlte.“
Die Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung an „in together, out together” festhielt und damit die NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021 fiel, nach dem im Doha-Abkommen vorgesehenen Datum 30.04.2021. Dadurch habe die ernsthafte Gefahr bestanden, dass die Taliban den Angriffsverzicht aufkündigen würden; das Leben der Soldat:innen sei „vermeidbar gefährdet” worden.
„Dazu kommt: Das übergeordnete politische Ziel, wonach der fast 20-jährige Einsatz nicht als gescheitert gelten durfte, verstellte den Blick auch auf den Teil der Lage, der bekannt war. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik im Untersuchungszeitraum berücksichtigten die Entwicklungen in Afghanistan nur unzureichend. Die Bundesregierung konzentrierte sich strategisch auf das Gewünschte, was dazu beigetragen hat, dass eine ausreichende Überprüfung und Anpassung der außen- und sicherheitspolitischen Strategie in Bezug auf Afghanistan und zu operationalisierende Ziele unterblieben.“
Die Fraktion stellt fest, dass das übergeordnete politische Ziel, der fast 20-jährige Einsatz dürfe nicht als gescheitert gelten, den Blick auch auf den bekannten Teil der Lage verstellt habe. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik hätten die Entwicklungen unzureichend berücksichtigt; partei- und innenpolitische Interessen hätten eine realistische Lagebetrachtung verhindert. Eine Überprüfung und Anpassung der Strategie sei deshalb unterblieben.
„„Durch den deutschen militärischen Beitrag im Rahmen der NATO-Mission Resolute Support konnte die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte … zur selbstständigen Wahrnehmung von Sicherheitsverantwortung weiter gesteigert werden.” (Mandatstext 02/2021)“
Die Fraktion kritisiert: Trotz Generalleutnant Schütts Vorlage vom 29.10.2020 (TAA-Ansatz sei unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich) und faktischer Einstellung der Ausbildungsunterstützung mit Schließung Kunduz (11/2020) habe der Mandatstext von Februar 2021 noch von einer „weiteren Steigerung” der ANDSF-Leistungsfähigkeit gesprochen. Dies sei nicht nachvollziehbar.
„Weil die notwendigen Maßnahmen unterlassen wurden, um eine rechtzeitige und sichere Ausreise zu ermöglichen, hat die Bundesregierung diese Fürsorgepflicht in schwerwiegender Weise verletzt. Die Versäumnisse, eine strukturierte und unbürokratische Ausreise durch pragmatische Lösungen rechtzeitig zu ermöglichen, haben dazu geführt, dass viele Ortskräfte und ihre Familien einem erheblichen und vermeidbaren Risiko ausgesetzt wurden und bis heute werden. Dieser Vorgang kann das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bundesregierung international nachhaltig schädigen.“
Die Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Ortskräften „in schwerwiegender Weise” nicht nachgekommen sei. Notwendige Maßnahmen für eine rechtzeitige und sichere Ausreise seien unterlassen worden; viele Ortskräfte und ihre Familien seien einem „erheblichen und vermeidbaren Risiko” ausgesetzt worden, bis heute. Dies könne das internationale Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bundesregierung nachhaltig schädigen.
„Allerdings machte sie von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch, um eine klare Weisung an die Ressorts zu erteilen und die Umsetzung zu erzwingen. Der praktische Nutzen der von der Bundeskanzlerin geforderten Charterflüge wurde von mehreren Zeug:innen während des Untersuchungsausschusses infrage gestellt. Es wurde argumentiert, dass logistische Herausforderungen und bürokratische Hürden gegen Charterflüge gesprochen hätten. Tatsache ist jedoch, dass andere NATO-Partner wie Frankreich erfolgreich Charterflüge einsetzten, um ihre Ortskräfte und gefährdete Personen aus Afghanistan zu evakuieren.“
Die Fraktion kritisiert: Im Juli 2021 forderte Merkel die Ressorts auf, Charterflüge zur Evakuierung zu prüfen; die Ressorts kamen dem nicht nach. Merkel insistierte ein weiteres Mal, machte aber von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch. Andere NATO-Partner wie Frankreich nutzten Charterflüge erfolgreich. Es bleibe „ein schwerwiegendes Versäumnis”, dass kein politischer Wille zur Umsetzung bestand.
„Der Schutz der Familien von Ortskräften sollte gesetzlich so erweitert werden, dass über die Kernfamilie hinaus Familienmitglieder berücksichtigt werden, insbesondere unverheiratete erwachsene Kinder und weitere Erziehungsberechtigte von minderjährigen Kindern. 4. Keine Umgehungskonstellationen zur Vermeidung der Anspruchsberechtigung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt, jegliche Umgehung von Anspruchsberechtigungen, etwa durch die Änderung von Arbeitsverträgen in Werkverträge, zu unterlassen.“
Die Fraktion empfiehlt: (1) Bündelung aller Ortskräfte-Informationen an zentraler Stelle mit Berichtspflicht ans Parlament; (2) keine Nachteile bei Gefährdungsanzeige (kein Arbeitsplatzverlust); (3) Anpassung der Kernfamilien-Definition an regionale Gegebenheiten; (4) keine Umgehung durch Werkverträge; (5) vorrangige Prüfung der Ortskräfte-Sicherheit; (6) Prüfung einer eigenen Rechtsgrundlage statt § 22/23 AufenthG; (7) Fortführung des „Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan”.
„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten Ländern leben, verpflichtend gemacht werden kann. 3. Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund) vorantreiben und umsetzen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt das ressortübergreifende Digitalisierungsprojekt Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund).“
Die Fraktion empfiehlt für künftige Krisenvorsorge: (1) Übungen von AA und Bundeswehr fortsetzen; (2) Digitalisierung von Listen, ELEFAND verpflichtend in Krisenländern; (3) ressortübergreifendes Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund); (4) Krisenpläne in Botschaften auch für Worst-Case prüfen; (5) Ortskräfte in Eventualfallplanungen einbeziehen; (6) Sprachmittler:innen fest einplanen; (7) bessere technische Ausstattung der Einsatzkräfte; (8) fälschungssichere Bestätigungsschreiben für Ortskräfte als Backup.
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang vom Ende der afghanischen Republik. Die Bundesregierung war an den Verhandlungen zum Doha-Abkommen nicht beteiligt, hatte keinen Einfluss auf dessen Inhalt und wurde erst kurz vor der Veröffentlichung über die Vereinbarungen unterrichtet.“
Die SPD-Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als reines Truppenabzugsabkommen zwischen USA und Taliban und als „Anfang vom Ende“ der afghanischen Republik. Die Bundesregierung sei nicht beteiligt gewesen und erst kurz vor Veröffentlichung unterrichtet worden.
„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im Friedensprozess zu verknüpfen. Diese Bemühungen blieben erfolglos, weil die USA auch nach Amtsantritt des damaligen US-Präsidenten Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.“
Die SPD-Fraktion bewertet die Lageeinschätzung der Bundesregierung als zutreffend: Sie habe sich bilateral und in der NATO bemüht, den Abzug an Fortschritte im Friedensprozess zu koppeln. Diese Bemühungen seien aber erfolglos geblieben, weil die USA auch unter Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.
„Die innerafghanischen Friedensverhandlungen waren geprägt von intern gespaltenen Verhandlungsparteien und einem Verhandlungsungleichgewicht zu Gunsten der Taliban. Dadurch waren die Aussichten auf eine friedliche Beilegung des Konflikts durch eine Verhandlungslösung von vornherein gering. Trotz geringer Erfolgsaussichten war es richtig, dass die Bundesregierung die Verhandlungen unterstützt hat.“
Die SPD-Fraktion sieht die innerafghanischen Verhandlungen als von Anfang an aussichtsarm, wegen interner Spaltungen und eines starken Verhandlungsungleichgewichts zugunsten der Taliban. Dennoch sei es richtig gewesen, dass die Bundesregierung die Verhandlungen unterstützte.
„Die Geschwindigkeit dieser Entwicklung wurde insbesondere durch den BND unterschätzt. Noch zwei Tage vor der Einnahme Kabuls durch die Taliban hielt der BND den Eintritt dieses Szenario vor dem 11. September 2021 für eher unwahrscheinlich. Diese Fehleinschätzung hatte maßgeblichen Einfluss auf die verzögerte Krisenreaktion der Bundesregierung.“
Die SPD-Fraktion bewertet kritisch: Der BND habe die Geschwindigkeit der Taliban-Machtübernahme unterschätzt. Noch zwei Tage vor dem Fall Kabuls habe er das Szenario vor dem 11.09.2021 für „eher unwahrscheinlich“ gehalten. Diese Fehleinschätzung habe maßgeblich zur verzögerten Krisenreaktion der Bundesregierung beigetragen.
„Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung. Die verschiedenen Ressorts trugen ihre verschiedenen Bewertungen zur Sicherheitslage in regelmäßigen Staatssekretärsrunden vor, ohne dass eine Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild erfolgte. Hier bedarf es schnellerer und effizienterer Prozesse, insbesondere bei der notwendigen Entscheidungsfindung in Bezug auf die Sicherheitslage … Ein ressortübergreifendes Lagezentrum sollte eine gemeinsame Informationsgrundlage schaffen.“
Die SPD-Fraktion identifiziert das Fehlen einer gemeinsamen Lageanalyse der Bundesregierung als zentrales Problem: Ressorts trugen jeweils eigene Bewertungen vor, ohne Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild. Sie fordert schnellere und effizientere Prozesse und ein ressortübergreifendes Lagezentrum.
„Es ist den Ressorts der Bundesregierung nicht gelungen, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für afghanische Ortskräfte zu entwickeln.“
Die SPD-Fraktion stellt fest: Den Ressorts der Bundesregierung sei es nicht gelungen, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für afghanische Ortskräfte zu entwickeln. Das Ortskräfteverfahren von 2013 sei für die Konstellation Afghanistans nicht geeignet gewesen und habe der Fürsorgepflicht nicht angemessen Rechnung tragen können.
„Bis zum Zusammenbruch der afghanischen Republik gab es keine Pläne für ein Worst Case Szenario. Die Planungen zum Alternativszenario in einer Krisensituation wurden zu spät begonnen und nicht abgeschlossen. Klare Verantwortlichkeiten für die Entscheidung zur Umstellung auf das Alternativszenario fehlten. Worst Case Szenarien müssen bei Überlegungen zur Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden.“
Die SPD-Fraktion fordert: Worst-Case-Szenarien müssen bei der Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden. Bis zum Zusammenbruch der Republik habe es keine entsprechenden Pläne gegeben; das Alternativszenario sei zu spät begonnen und nicht abgeschlossen worden.
„Die Bundesregierung hätte rückblickend betrachtet früher auf die Lageeskalation in Afghanistan reagieren sollen. … Diese Krise hat aber gezeigt, dass für solche Großkrisen Verbesserungsbedarfe bestehen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“
Die SPD-Fraktion räumt selbstkritisch ein: Die Bundesregierung hätte rückblickend früher auf die Lageeskalation reagieren sollen. Für solche Großkrisen bestünden Verbesserungsbedarfe; die Bundesregierung habe dies erkannt und Maßnahmen eingeleitet.
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere problematisiert, dass es keine verbindliche Reduzierung des Gewaltniveaus der Taliban gegenüber der afghanischen Regierung gebe und der Truppenabzug nicht mit Fortschritten im afghanischen Friedensprozess verknüpft worden ist.“
Die SPD-Fraktion betont, dass die Bewertungen der Bundesregierung zum Doha-Abkommen einheitlich kritisch waren, sowohl in Vorlagen als auch in Zeugenaussagen. Hauptkritikpunkte: keine verbindliche Gewaltreduzierung gegenüber der afghanischen Regierung; keine Verknüpfung des Truppenabzugs mit Fortschritten im Friedensprozess.
„Diese Entscheidung erfolgte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich zu spät und führte dazu, dass bei Eintritt in die militärische Evakuierung die Listen, sofern überhaupt schon erstellt, weitgehend unbrauchbar waren. Das verlagerte die Entscheidung, welche Personen auf Evakuierungsflieger kamen, auf die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die für die Zugangskontrolle an den Gates verantwortlich waren. Diese in jedem Einzelfall schwerwiegende Entscheidung hätte den Soldatinnen und Soldaten nicht zugemutet werden dürfen.“
Die SPD-Fraktion bewertet die Entscheidung zur Umstellung auf das Listenverfahren für alle Ressorts (15.08.2021) als deutlich zu spät: Die Listen seien weitgehend unbrauchbar gewesen, die schwerwiegende Entscheidung über Zugang zu Evakuierungsfliegern auf die Soldat:innen an den Gates verlagert, was diesen nicht hätte zugemutet werden dürfen.
„Diese Mandatierung war formell und materiell rechtmäßig. Rechtmäßig war insbesondere auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. … Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandatierung dieses Einsatzes bestehen keine.“
Die SPD-Fraktion stellt fest: Die Mandatierung der Evakuierungsoperation (Beginn 15.08., Kabinett 18.08., Bundestag 25.08.2021) sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Bedingung „Gefahr in Verzug“ (§ 5 Abs. 1 ParlBG) sei hinreichend begründet gewesen.
„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser Personengruppe war jedoch nicht ausreichend zielgerichtet. Verantwortlich dafür waren unzureichende Planungen der Bundesregierung für die massenhafte Evakuierung von Ortskräften. Zu spät, erst mit Beginn der Evakuierung wurde seitens der Bundeskanzlerin überhaupt entschieden, dass auch Ortskräfte und deren Familien mit evakuiert werden sollen.“
Die SPD-Fraktion bewertet: Die Evakuierung von Ortskräften sei nicht ausreichend zielgerichtet gewesen. Verantwortlich seien unzureichende Planungen, nicht die operativ Handelnden. Erst mit Beginn der Evakuierung sei seitens der Bundeskanzlerin entschieden worden, Ortskräfte einzubeziehen. Auch berechtigte Ortskräfte seien bedauerlicherweise abgewiesen worden.
„Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses haben aufgezeigt, dass sich die Bundesregierung besser auf akute Krisensituationen vorbereiten und Vorkehrungen für Worst-Case-Szenarien von Beginn an in ihre Krisenvorsorge integrieren muss. Eine ressortübergreifende Krisenreaktion für Großkrisenlagen ist unerlässlich. Lokal Beschäftigte sind in die Krisenreaktion einzubeziehen und im Sinne der Humanität bei Gefährdung unbürokratisch zu schützen.“
Die SPD-Fraktion fordert in ihrer Schlussbemerkung: bessere Vorbereitung auf akute Krisen, Integration von Worst-Case-Szenarien in die Krisenvorsorge, ressortübergreifende Krisenreaktion, Einbeziehung lokal Beschäftigter und unbürokratischer Schutz bei Gefährdung, im Sinne der Humanität.
„Wenngleich die USA mit den Taliban allein verhandelten, hatte die Bundesregierung mit Markus Potzel einen Sondergesandten zu den Verhandlungen nach Doha geschickt. Die Bundesregierung hatte die USA, namentlich den US-Chefverhandler Zalmay Khalilzad, immer wieder vor überhasteten Verhandlungen gewarnt, drang aber mit ihrem Appel an einen integrierten Friedensprozess nicht durch.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 5 (Original, neues Fenster)
Die Bundesregierung habe mit Markus Potzel einen Sondergesandten nach Doha geschickt und Chefverhandler Khalilzad mehrfach vor überhasteten Verhandlungen gewarnt. Mit ihrem Appell an einen integrierten Friedensprozess sei sie aber nicht durchgedrungen.
„Auch die Bundesregierung konstatiert 2018 ernüchtert: „Weiterhin sei die Verwaltung nicht effektiv, gebe es Korruption, Flucht und Arbeitslosigkeit. Die erreichten Erfolge seien unzureichend und „brüchig” (mit anderen Worten: nicht nachhaltig) und bedürften noch länger andauernder externer Unterstützung, um Rückschritte zu verhindern.”“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 13 (Original, neues Fenster)
Bereits die Bundesregierung selbst habe 2018 ernüchtert festgestellt: die Verwaltung sei nicht effektiv, es gebe Korruption, Flucht und Arbeitslosigkeit, die Erfolge seien unzureichend und „brüchig” (also nicht nachhaltig) und bedürften noch länger andauernder externer Unterstützung.