Bridge the Gap.

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Bundesregierung

In 141 Aussagen genannt, an 7 Ereignissen beteiligt.

Ereignisse

25. März 2021 Berlin 23 Stimmen

Bundestag verlängert RSM-Mandat um zehn Monate

Der Bundestag verlängert das Bundeswehrmandat für Resolute Support, das als Übergangsmandat bezeichnet wird.

Beteiligt: Bundestag, Bundesregierung, Bundeswehr
22. Juni 2021 Berlin 25 Stimmen

Sicherheitspolitischer Jour fixe lehnt Charterflüge ab

Die Ressorts lehnen Charterflüge zur Ausreise von Ortskräften mit Verweis auf einen drohenden „Saigon-Effekt“ ab.

Beteiligt: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul
1. September 2021 Berlin 25 Stimmen

Ressortübergreifende Grundsätze für die Nachevakuierung

Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.

Beteiligt: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMI, BMVg, BMZ

Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.2 — Vertragsparteien S. 158

Weder afghanische Regierung noch NATO-Alliierte am Doha-Abkommen beteiligt; parallel Joint Declaration USA–Afghanistan

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den Feststellungen des Ausschusses am Abschluss des Doha-Abkommens beteiligt. Zwischen der afghanischen Regierung und den USA wurde jedoch ebenfalls am 29. Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) unterzeichnet, in der die Inhalte des Doha-Abkommens von der afghanischen Regierung bestätigt wurden. … Einer Vorlage zur Entscheidung an den damaligen Außenminister Maas vom 4. März 2020 zufolge habe die Bundesregierung am Tag vor der Unterzeichnung des Abkommens die finale Version zur Kenntnis erhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 158 (Original, neues Fenster)

Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Bundesregierung, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt — Überblick Abzugsentscheidung S. 206

NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021, fast 14 Monate nach Doha

Originalstelle
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 206 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2020-02-29 bis 2021-04-14 Akteure: NATO, Nordatlantikrat, USA, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3 — Werben für Conditions-based S. 213

Deutschland innerhalb der NATO „Wortführer“ für Conditions-based, von 7 von 28 Staaten unterstützt

Originalstelle
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern unterstützt worden. Einem Gedankenpapier von BMVg und AA nach handelte es sich hierbei um sieben von 28 NATO Staaten mit unterschiedlichem Gewicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 213 (Original, neues Fenster)

Nach Doha warb die Bundesregierung in der NATO für eine Rückkehr zum Conditions-based Approach. Laut Zeuge Blaurock (AA, Leiter NATO-Referat) sei Deutschland „Wortführer“ gewesen, unterstützt von 7 von 28 NATO-Staaten mit unterschiedlichem Gewicht (Gedankenpapier von BMVg und AA, 21.04.2020). Laut Zeuge Generalleutnant Schütt (BMVg) habe die Bundesregierung nicht beabsichtigt, den Einsatz schnell zu beenden; dies sei erst durch die mangelnde Verfügbarkeit der US-Enabler notwendig geworden.

Thema: Ressortabstimmung April 2020 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 4.2.2 — Verzögerungstaktik S. 220

Bundesregierung-Strategie während Trump-Restzeit: „Zeit kaufen, Point of no Return hinter die US-Wahl bekommen“

Originalstelle
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das Ganze etwas besser macht; keine Automatismen; politische Kontrolle; jeder Schritt mit politischem Beschluss und der Versuch - was das BMVg immer „Point of no Return“ genannt hat -, also die Stellen im Truppenabzug, die man dann auch im Falle eines Regierungswechsels nicht mehr heilen kann, möglichst hinauszuzögern und hinter die amerikanische Wahl zu bekommen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 220 (Original, neues Fenster)

Bis zur US-Wahl am 03.11.2020 versuchte die Bundesregierung laut den Zeug:innen Blaurock, Stemmler und Bellmann, Entscheidungen über das Ende der RSM auf NATO-Ebene zu verzögern, in der Hoffnung, dass eine neue US-Administration das Doha-Abkommen und den Gesamtansatz überprüfen würde. Bellmann fasste die Strategie zusammen: „Zeit kaufen“, keine unwiederbringlichen Entwicklungen zulassen, den „Point of no Return“ hinter die US-Wahl bekommen.

Thema: Ressortabstimmung März bis November 2020 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 4.3.2 — Review-Prozess S. 222

Biden-Review-Prozess ab 20.01.2021; Bundesregierung trug erneut Conditions-based-Ansatz vor

Originalstelle
„Der Review-Prozess war für uns natürlich aus politischer Perspektive eine ganz entscheidende Phase, die […] uns […] noch mal […] ein erneutes Zeitfenster geboten hat, für unseren Ansatz zu werben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 222 (Original, neues Fenster)

Mit Amtseinführung Bidens (20.01.2021) startete der Review-Prozess, in dem die NATO-Partner konsultiert wurden. Die Bundesregierung sah darin laut Zeuge S. ein „neues Zeitfenster“, den konditionierten Ansatz erneut einzubringen. Bellmann argumentierte gegenüber den USA: gemeinsame Verantwortung, terroristische Bedrohung verhindern, Glaubwürdigkeit gegenüber anderen Akteuren. Beim NAC am 05.02.2021 brachte der deutsche Botschafter die Sichtweise auf prominenter Ebene erneut ein.

Thema: Ressortabstimmung Januar bis April 2021 Akteure: Biden-Administration, Auswärtiges Amt, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 7.3 — Folgeengagement S. 229–230

NATO-Folgeengagement diskutiert: zivile Präsenz (Senior Civilian Representative), Flughafen Kabul, ANA Trust Fund; keine Counter-Terrorism-Mission

Originalstelle
„Ist es eine zivile Präsenz, wie es nachher ja auch verhandelt wurde, dass der Special Civilian Representative mit seinem Büro bleibt? Was können die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ist es eine zivile Präsenz, wie es nachher ja auch verhandelt wurde, dass der Special Civilian Representative mit seinem Büro bleibt? Was können die noch machen? Kann man die afghanischen Sicherheitskräfte weiter durch Training im Ausland unterstützen? … Und da haben wir irgendwann gesagt: Leute, wir ziehen gerade mit der NATO ab aus diesem Land; wenn wir uns eins nicht mehr vorstellen können, ist es, wie die NATO jetzt in einen Kampfeinsatz in Afghanistan geht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 229–230 (Original, neues Fenster)

Nach der Abzugsentscheidung wurde in der NATO über ein Folgeengagement nachgedacht: zivile Präsenz im Rahmen des Senior Civilian Representative („Enduring Partnership“), Weiterbetrieb des Flughafens Kabul, Finanzierung über den Afghan National Army Trust Fund (Deutschland war größter bilateraler Beitragszahler mit 80 Mio. €/Jahr), Training afghanischer Sicherheitskräfte außerhalb Afghanistans. Eine Counter-Terrorism-Mission wurde ausdrücklich abgelehnt. Eine zivile Zusammenarbeit mit den Taliban wurde zu keinem Zeitpunkt erwogen.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: NATO, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.1 — Joint Way Forward S. 324

Rückführungsabkommen EU–AFG („Joint Way Forward”, 02.10.2016) und Gemeinsame Erklärung DEU–AFG (parallel) als Grundlage der Abschiebungen

Originalstelle
„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 unterzeichnetes und als nicht verbindlich erachtetes Abkommen zwischen der EU und Afghanistan. … Die vorrangige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan bildete jedoch die am 2. Oktober 2016 in Kabul zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 324 (Original, neues Fenster)

Rechtliche Grundlagen für Abschiebungen nach Afghanistan: EU-weit der Joint Way Forward vom 02.10.2016 (verlängert bis 03.10.2020; Nachfolger ab 26.04.2021), bilateral die Gemeinsame Erklärung Deutschland–Afghanistan ebenfalls vom 02.10.2016 (Bilaterales MoU). Vorteil bilaterales MoU: schnelle Verfahrensanpassungen ohne EU-Abstimmung; vereinbartes Pool-Listenverfahren (einmal angemeldete Personen blieben für künftige Flüge angemeldet). Laut Dr. Alema: alleinstehende Frauen, ältere und schwer kranke Personen sollten nicht abgeschoben werden.

Thema: Humanitäre Lage ab 02.10.2016 Akteure: EU, Bundesregierung, Afghanistan, Dr. Alema… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Definition: Ortskräfteverfahren als Spezialverfahren für afghanische Ortskräfte deutscher Stellen

Originalstelle
„Das Ortskräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften im Tätigkeitskreis der Bundesregierung, deren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Ortskräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften im Tätigkeitskreis der Bundesregierung, deren nachgeordneten Behörden und den Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, GIZ, KfW abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.5 — Ressortgemeinsame Evaluierung S. 637

Ressortgemeinsame strategische Evaluierung des zivilen Engagements in Afghanistan; Bericht dem Ausschuss vorgelegt

Nach Ende des 20-jährigen Afghanistan-Engagements führte die Bundesregierung eine umfangreiche, unabhängige externe Evaluierung des zivilen Engagements durch, die auch strategische und strukturelle Gesichtspunkte betrachtete. Der Evaluationsbericht (MAT C BReg 1.01–1.05) wurde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.1 — Grundlagen der Mandatierung S. 638

Bundeswehr als Parlamentsarmee: Auslandseinsatz braucht Zustimmung des Bundestages (§ 1 Abs. 2 ParlBG)

Originalstelle
„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und handelt somit im Auftrag des Deutschen Bundestages, der dem Einsatz bewaffneter Truppen im Ausland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und handelt somit im Auftrag des Deutschen Bundestages, der dem Einsatz bewaffneter Truppen im Ausland zustimmen muss. Damit ist eine Kontrollfunktion verbunden. Dies ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) geregelt. … Am Ende der Beratungen steht dem Bundestag nach § 3 Absatz 3 ParlBG nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung des Antrages zu; er kann keine Änderungen an dem Antrag vornehmen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 638 (Original, neues Fenster)

Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Deutscher Bundestag, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4 — Verlängerung des RSM-Mandates S. 639

Bundestag verlängerte RSM-Mandat am 25.03.2021 um zehn Monate, als „Übergangsmandat“ bezeichnet

Originalstelle
„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar 2022. … Und bereits das Mandat, das letzte RSM-Mandat im März 2021, haben wir schon immer als ein „Übergangsmandat“ bezeichnet, auch im Mandatstext selbst.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 639 (Original, neues Fenster)

Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-03-25 Akteure: Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Dr. Wächter (BMVg) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.1 — Mandatsdauer S. 639–640

Sorge: Verlängerung über 30.04.2021 hinaus könnte als Verletzung des Doha-Abkommens gelten

Originalstelle
„Aufgrund der Befürchtung, dass eine Verlängerung des RSM-Mandates über den 31. April 2021, das im Doha-Abkommen vereinbarten Abzugsdatum, hinaus von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aufgrund der Befürchtung, dass eine Verlängerung des RSM-Mandates über den 31. April 2021, das im Doha-Abkommen vereinbarten Abzugsdatum, hinaus von den Taliban als eine Verletzung des Doha-Abkommens aufgefasst werden könnte, bestanden innerhalb der Bundesregierung zunächst Uneinigkeiten hinsichtlich der Dauer und der Begründung des Antrages, die im Verlauf des Entstehungsprozesses jedoch ausgeräumt werden konnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 639–640 (Original, neues Fenster)

Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Februar 2021 Akteure: Bundesregierung, Taliban abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.5 — Mandat für Evakuierung S. 642

Evakuierungsmandat: zunächst Streit über Notwendigkeit eines neuen Mandats; Bundestag billigte nachträglich am 25.08.2021

Originalstelle
„Im Zuge der Vorbereitung der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 bestand zwischen den Ressorts zunächst Uneinigkeit darüber, ob die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Zuge der Vorbereitung der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 bestand zwischen den Ressorts zunächst Uneinigkeit darüber, ob die Evakuierung auf Grundlage des Mandates zur RSM durchführbar sei oder ein neues Mandat benötigt werde. Letztlich hat sich die Auffassung durchgesetzt, ein neues Mandat zu beantragen. Der Bundestag billigte am 25. August 2021 gemäß § 5 ParlBG den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 642 (Original, neues Fenster)

Vor der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 stritten die Ressorts, ob die Evakuierung auf Grundlage des RSM-Mandats durchführbar sei oder ein neues Mandat benötige. Es setzte sich die Auffassung durch, ein neues Mandat zu beantragen; der Bundestag billigte den Einsatz nachträglich am 25.08.2021 nach § 5 ParlBG (Gefahr im Verzug).

Thema: Parlament & Öffentlichkeit August 2021 Akteure: Bundesregierung, Deutscher Bundestag abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 14

Empfehlung 1: Klare, ausformulierte Strategie für künftige Auslandsengagements mit Zielzustand und Wirkungen

Originalstelle
„Zukünftige Auslandsengagements der Bundesregierung (ob integriert oder ressortspezifisch) bedürfen einer klaren, ausformulierten Strategie, die neben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zukünftige Auslandsengagements der Bundesregierung (ob integriert oder ressortspezifisch) bedürfen einer klaren, ausformulierten Strategie, die neben einem inhaltlich abgesteckten Ziel auch die beabsichtigten Wirkungen definiert, die im angestrebten Zielzustand eingetreten sein sollen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 14 (Original, neues Fenster)

Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.

Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 15

Empfehlung 2: Strategische Vorausschau mit kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der sicherheitspolitischen Lage

Originalstelle
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der weltweiten sicherheitspolitischen Lage. Sie sollte konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 15 (Original, neues Fenster)

Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BND, BMZ… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten Nationen S. 18

Empfehlung 7: Deutschland soll verlässlicher VN-Beitragszahler bleiben und seine Wirkungsmacht strategisch bündeln

Originalstelle
„Deutschland sollte seine verlässliche Unterstützung als einer der größten Beitragszahler in den VN beibehalten und gleichzeitig seine Wirkungsmacht mit seinen internationalen Partnern strategisch bündeln.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 18 (Original, neues Fenster)

Deutschland ist viertgrößter Pflichtbeitragszahler und zweitgrößter Zahler freiwilliger Beiträge der VN (AA, Dezember 2024). Höherer Anteil nicht projektgebundener freiwilliger Beiträge ist zentral. Wirkungsmacht soll über Freundesgruppen, internationale Kontaktgruppen und strategische Personalpolitik in VN-Unterorganisationen gebündelt werden.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Vereinte Nationen enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten Nationen S. 19

Empfehlung 10: VN-Friedenssicherung stärken: realistische, mit Ressourcen ausgestattete Mandate

Originalstelle
„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattete Mandate einsetzen. Glaubwürdig kann das nur geschehen, wenn VN-Friedensmissionen von Deutschland relevante materielle und personelle Unterstützung erfahren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 19 (Original, neues Fenster)

Empfehlungen des Brahimi-Reports 2000 wurden nur unzureichend berücksichtigt. Die personelle Unterstützung deutscherseits ist nach Ende von MINUSMA rückläufig. Mit der Beteiligung an VN-Missionen auf Zypern und in Südsudan inkl. Polizei-Führungsfunktionen gewinnt der deutsche Beitrag wieder etwas Gewicht. Ein nationales Anspruchsniveau mit Kapazitätszielen ist zu definieren.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Vereinte Nationen, Bundeswehr, Bundespolizei enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.3 — Krisenmanagement der Europäischen Union S. 20

Empfehlung 12: EU-Handlungsfähigkeit zum Krisenmanagement steigern und Deutschland eng mit EU-Partnern abstimmen

Originalstelle
„Die EU benötigt eine deutlich gesteigerte Handlungsfähigkeit zum Krisenmanagement. Deutschland sollte sich für langfristige Krisenprävention und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die EU benötigt eine deutlich gesteigerte Handlungsfähigkeit zum Krisenmanagement. Deutschland sollte sich für langfristige Krisenprävention und Stabilisierung noch enger mit seinen EU-Partnerländern abstimmen, um die gemeinsame Verhandlungsmacht zu stärken sowie gegenüber dem Einsatzland als Partner auf Augenhöhe aufzutreten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 20 (Original, neues Fenster)

Krisenhaftigkeit in Europas Nachbarschaft (Westafrika, Russland-Hybridkrieg, Westbalkan) hat zugenommen. Die GASP bleibt hinter den Möglichkeiten zurück. EUNAVFOR ASPIDES ist die erste EU-Mission mit Auftrag zum Schutz von Völker- und Seerecht mit militärischer Gewalt. Bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten sollen mit EU-Partnern abgestimmt werden.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.3 — Krisenmanagement der Europäischen Union S. 21

Empfehlung 13: Selbstkritische Wirksamkeitsüberprüfungen bei GSVP-Ertüchtigungseinsätzen

Originalstelle
„Bei Ertüchtigungs- und Kriseneinsätzen der GSVP und Maßnahmen der zivilen und militärischen Krisenprävention sollte Deutschland gemeinsam mit seinen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei Ertüchtigungs- und Kriseneinsätzen der GSVP und Maßnahmen der zivilen und militärischen Krisenprävention sollte Deutschland gemeinsam mit seinen EU-Partnern auf selbstkritische Wirksamkeitsüberprüfungen hinwirken. Diese sollten insbesondere die lokalen Bedarfe und neuen (nicht)staatlichen Sicherheitsanbieter berücksichtigen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 21 (Original, neues Fenster)

Strategische Rückschläge in Westafrika offenbarten ein Defizit an selbstkritischen Wirksamkeitsanalysen. Die Strategic Review zu EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali habe die eigenen Versäumnisse zu wenig beachtet. Evaluationen sollten Bedarfsorientierung, Auswirkungen auf Frauen und Kinder und den geopolitischen Wettbewerb (Russland) berücksichtigen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.3 — Krisenmanagement der Europäischen Union S. 22

Empfehlung 14: Im Rahmen des zivilen GSVP Compact quantitative und qualitative Kapazitätsziele definieren

Originalstelle
„Im Rahmen der Umsetzung des zivilen GSVP Compact sollte Deutschland für wesentliche Teilfähigkeiten quantitative und qualitative Kapazitätsziele im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der Umsetzung des zivilen GSVP Compact sollte Deutschland für wesentliche Teilfähigkeiten quantitative und qualitative Kapazitätsziele im Sinne eines nationalen Anspruchsniveaus (level of ambition) definieren und die Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes befördern.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 22 (Original, neues Fenster)

Der neue zivile GSVP Compact der EU (Mai 2023) betont Integration von Sicherheitssektorreform und Demilitarisierung sowie systemische Fähigkeitsentwicklung. Deutschland soll für Mediation, Polizei (IPM), SSR, Rule of Law, Institution Building, Menschenrechtsschutz und Aufklärung verbindliche Kapazitätsziele definieren, denn unverbindliche Absichtserklärungen haben sich als unergiebig erwiesen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.4 — Krisenmanagement der NATO S. 23

Empfehlung 16: VN-NATO-EU-Dreieck: strategisch erfüllbare Aufträge anhand realistischer Fähigkeitsanalyse

Originalstelle
„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt und nachhaltig dafür sorgen, dass innerhalb dieses Dreiecks strategisch erfüllbare Aufträge erteilt und Teilaufträge an befähigte Organisationen vergeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 23 (Original, neues Fenster)

Das NATO Strategische Konzept 19.06.2022 stellt heraus: Krisenmanagement bleibt Kernaufgabe; Erfahrungen aus Afghanistan sollen einfließen. Das Dreieck VN-NATO-EU bietet die leistungsfähigste Konstellation; bei Ausfall einer Organisation (z. B. Veto im VN-Sicherheitsrat) muss die Aufgabe an die handlungsfähige Organisation gegeben werden.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: NATO, Vereinte Nationen, EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.4 — Krisenmanagement der NATO S. 23

Empfehlung 17: Einheitliche ressortgemeinsame Strategie: Integrated oder Comprehensive Approach „unter ein Dach”

Originalstelle
„Mit einer einheitlichen, vorher zwischen den erforderlichen Ressorts national abgestimmten gemeinsamen Strategie sollte ein künftiges vernetztes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit einer einheitlichen, vorher zwischen den erforderlichen Ressorts national abgestimmten gemeinsamen Strategie sollte ein künftiges vernetztes Engagement die nationalen Ziele und Maßnahmen organisationsübergreifend im internationalen Umfeld (Integrated Approach (VN) und Comprehensive Approach (NATO)) „unter ein Dach” bringen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 23 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan waren bis zu 49 Nationen beteiligt. Ein integriertes Engagement erfordert eine gemeinsame Vorgehensweise. Auf nationaler Ebene müssen Ressorts abgestimmt sein; auf internationaler Ebene (EU, NATO, VN, Einsatzland) muss eine möglichst einheitliche zivil-militärische Strategie geschaffen werden, fortlaufend evaluiert und angepasst.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: Bundesregierung, NATO, Vereinte Nationen, EU enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 25

Empfehlung 20: Engere Kooperation der nationalen Entscheidungsebene für integriertes Engagement

Originalstelle
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 25 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, BKAmt, Auswärtiges Amt, BMVg… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 26

Empfehlung 21: Neuer Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement (Option a) oder Ausweitung des Sicherheitspolitischen Jour Fixe (Option b)

Originalstelle
„Um die ressortübergreifende strategische Planung und Umsetzung des integrierten Krisenmanagements und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die ressortübergreifende strategische Planung und Umsetzung des integrierten Krisenmanagements und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu verbessern, sollte (Option a) ein neuer Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement eingerichtet werden oder (Option b) die Arbeit des Sicherheitspolitischen Jour Fixe der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre weiter ausgeweitet und intensiviert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 26 (Original, neues Fenster)

Inhaltlicher Dissens in der Kommission. Option (a, große Gruppe): Neuer Kabinettsausschuss (alternativ BSR) mit nationalem Sicherheitsberater im BKAmt. Er bereitet Kabinettsentscheidungen vor; dazu kommen eine Ständige Vertretung der Länder und ein Verwaltungsunterbau aus Ressorts. Option (b, kleine Gruppe): Sicherheitspolitischer Jour Fixe wird zu „Sicherheitspolitischer Lage” ausgeweitet (zweiwöchentlich, rotierende Leitung). Rote Netze für eingestufte Kommunikation ausbauen.

Hinweis: Zu Empfehlung 21 liegen zwei Sondervoten vor: (1) Option (a): Abgeordnete Sauter und Gerschau (FDP) und Sachverständiger Egon Ramms; (2) Empfehlung 21 insgesamt: Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, BKAmt, Bundessicherheitsrat enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 28

Empfehlung 23: Bundesregierung soll Beziehungen zum Parlament intensivieren, etwa durch einen jährlichen Bericht zur sicherheitspolitischen Lage

Originalstelle
„Die Bundesregierung sollte ihre Beziehungen zum Parlament sowie ihre Berichte zu strategischen, vernetzten Einschätzungen an das Parlament intensivieren und verstetigen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 28 (Original, neues Fenster)

Ein Verbindungselement der Bundestagsverwaltung soll den Informationsfluss sicherstellen. Berichterstattende sollen über strategische Einsatzentscheidungen regelmäßig unterrichtet werden. Einmal jährlich soll ein eingestufter Bericht zur sicherheitspolitischen Lage und strategischen Vorausschau dem Bundestag vorgelegt werden, verknüpft mit einer sicherheitspolitischen Debatte.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 29

Empfehlung 24: Bundestag soll Einsatzverantwortung als Mitauftraggeber wirksamer wahrnehmen

Originalstelle
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner Einsatzverantwortung und mitgestaltenden Rolle bei deutschen Beteiligungen an internationalen vernetzten Engagements wirksamer gerecht werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 29 (Original, neues Fenster)

Mitbestimmungsrechte des Bundestages sind weitreichend (BVerfG 1994; Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005). Startmandate werden oft unter Zeitdruck beraten. Daher ist sorgfältige Unterrichtung essenziell. Fachabgeordnete sollen sicherheitspolitische Notwendigkeit, Völkerrechtslegitimität, Auftragsrealitätsnähe und Verantwortbarkeit prüfen; innenpolitische Rücksichten sollen nicht ausschlaggebend sein.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 31

Empfehlung 27: Zivile und polizeiliche Komponenten bei Mandatsdebatten klar benennen

Originalstelle
„Bei Mandatsdebatten sollten auch die zivilen und polizeilichen Komponenten von vernetzten Engagements mit ihren Zielen, Kräften und Ressourcen klar benannt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 31 (Original, neues Fenster)

Zivil-militärische Engagements werden in Öffentlichkeit und Parlament überwiegend verkürzt als Militäreinsätze wahrgenommen. Mandatierung auch der zivilen Komponenten wird abgelehnt (verfassungsrechtlich problematisch). Stattdessen: Bundesregierung legt zu Schwerpunkteinsätzen Bericht zur Kenntnisnahme vor (Auftrag, Ziele, Kräfte- und Ressourcenansatz). Abgeordnetenbesuche brauchen vermehrten Austausch mit Akteuren des Vernetzten Ansatzes.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 32

Empfehlung 29: Jährlicher Bericht zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten

Originalstelle
„Die Bundesregierung sollte jährlich zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten an den Bundestag und die zuständigen Ausschüsse berichten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 32 (Original, neues Fenster)

Beispiele für multilaterale Verbundfähigkeiten: AWACS, EU-Battlegroups, NATO Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), Europäisches Lufttransportkommando. Die jährliche Unterrichtung würde gegenseitige Abhängigkeiten ins politische Bewusstsein rücken. Auf diese Empfehlung hatte bereits 2015 die Rühe-Kommission hingewiesen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Bundestag, NATO, EU enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 32

Empfehlung 30: Überprüfung der Empfehlungsumsetzung in 2. Hälfte der 21. Legislaturperiode

Originalstelle
„In der zweiten Hälfte der 21. Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in der politischen Praxis Berücksichtigung und ihren Niederschlag gefunden haben oder was dem entgegenstand.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 32 (Original, neues Fenster)

Zentrales Anliegen der Enquete-Kommission ist institutionelles Lernen. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages sollen, ggf. in Abstimmung mit den mit IKM befassten Ressorts, in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Empfehlungsumsetzung veranlassen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.1 — Wissensbasis und Krisenfrüherkennung S. 33

Empfehlung 32: Ressortübergreifendes, KI-gestütztes Verfahren zur Informationszusammenführung

Originalstelle
„Zur Stärkung strategischer Entscheidungsfähigkeiten für internationale Einsätze sollte die Bundesregierung ein ressortübergreifendes und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Stärkung strategischer Entscheidungsfähigkeiten für internationale Einsätze sollte die Bundesregierung ein ressortübergreifendes und KI-gestütztes Verfahren zur effektiven Erfassung, Zusammenführung und Analyse relevanter Informationen aus internen und externen Quellen etablieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 33 (Original, neues Fenster)

Künstliche Intelligenz soll für die Synthetisierung und Priorisierung der Daten geprüft werden, unter Beachtung ethischen und verantwortungsvollen Umgangs. Eine gezielte Forschungs- und Entwicklungsinitiative für einen geschützten Cyberraum für klassifizierte Informationen wird empfohlen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.1 — Wissensbasis und Krisenfrüherkennung S. 34

Empfehlung 33: Strukturen zur Krisenfrüherkennung in allen Ressorts stärken und Doppelstrukturen prüfen

Originalstelle
„Die Potentiale, Prozesse und Strukturen aller Ressorts einschließlich relevanter nachgeordneter Behörden zur Krisenfrüherkennung und Lagebilderstellung sollten gestärkt sowie auf Doppelstrukturen in den Ressorts und Einsparpotentiale geprüft werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 34 (Original, neues Fenster)

Vorhandene Strukturen (auch BND) sollen unter Nutzung nationaler und internationaler Institutionen (EU, NATO) auf Einsparpotenziale evaluiert werden. Eine nationale Koordination mit klarem Mandat, robusten Strukturen und leistungsfähigen Arbeitsabläufen wird empfohlen. Die Bundesregierung soll innerhalb von zwei Jahren auf Grundlage einer externen Analyse einen Umsetzungsbericht vorlegen.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: Bundesregierung, BND enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 36

Empfehlung 37: Internationales Krisenmanagement realitätsnah, ungeschönt und glaubhaft kommunizieren

Originalstelle
„Internationales Krisenmanagement sollte realitätsnah, ungeschönt und glaubhaft von der strategischen bis zur Umsetzungsebene kommuniziert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 36 (Original, neues Fenster)

Die kommunikative Dimension von Einsätzen sendet immer Botschaften an lokale UND eigene Bevölkerung. Beim Afghanistan-Engagement war die Wahrnehmung stark auf Bundeswehreinsätze fokussiert; auch Kenntnisse dazu waren gering. Klare, ehrliche Kommunikation gehört zum Erwartungsmanagement. Angesichts hybrider Angriffe ist Kommunikation als sicherheitspolitisches Instrument zu verstehen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 36

Empfehlung 38: Ressortübergreifende Abstimmung der strategischen Kommunikation

Originalstelle
„Strategische Kommunikation sollte ressortübergreifend abgestimmt und verbessert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 36 (Original, neues Fenster)

Klare kurz- und langfristige Kommunikationsziele zwischen Ressorts. Einheitliches Wording. Niedrigschwellige Angebote (Townhall-Gespräche, Diplomatie macht Schule), besonders im digitalen Raum. AA soll eigene Analysekapazitäten erweitern und im digitalen Raum Zielgruppen mit regionalen Schwerpunkten adressieren. Bundeswehr-Fähigkeiten in diesen Bereichen stärken. Regelmäßige Evaluation der Kommunikationsstrategie.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 38

Empfehlung 41: Religiöse und kulturelle Besonderheiten der Kommunikationsstrukturen im Einsatzland berücksichtigen

Originalstelle
„Besonderheiten der Kommunikationsstrukturen im Einsatzland, insbesondere solche mit Bezug zu Religion und Kultur, sollten im Rahmen der strategischen Kommunikation berücksichtigt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 38 (Original, neues Fenster)

Präzise Kommunikationsinhalte in Lokalsprachen, in Abstimmung mit nationalen Behörden. Erfahrung aus Afghanistan: Bedeutung von Religion ist mitzudenken. Austausch mit lokalen Religionsgemeinschaften intensivieren. Klare Trennung zwischen nationalen Diskursen und ausländischen Desinformationskampagnen erfordert ganzheitlichen Ansatz inkl. Länder und Kommunen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.4.2 — Strategische Kommunikation S. 38

Empfehlung 42: Strategische Kommunikation in enger Abstimmung mit dem Handeln vor Ort

Originalstelle
„Strategische Kommunikation sollte in enger Abstimmung mit dem Handeln vor Ort stehen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 38 (Original, neues Fenster)

Jedes Handeln oder Nichthandeln von Soldat:innen, Polizist:innen, zivilen Einsatzkräften vor Ort hat eine Kommunikationsseite. Falsche oder widersprüchliche Umsetzung konterkariert glaubwürdige Kommunikation. Sensibilisierung darf nicht zu (Selbst-)Zensur führen. Zivile Einsatzkräfte (z. B. politische Stiftungen) müssen sich frei und kritisch äußern dürfen, ohne Sanktionen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Politische Stiftungen enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.1 — Monitoring und Evaluation S. 39

Empfehlung 44: Begleitende Fortschrittsbewertung ressortübergreifend ausgestalten

Originalstelle
„Die Bundesregierung sollte die in den Ressorts vereinzelt bereits existierende begleitende Fortschrittsbewertung den Anforderungen des vernetzten Engagements entsprechend ausgestalten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 39 (Original, neues Fenster)

Ressortübergreifende Monitoring- und Evaluationsstruktur mit gleichberechtigter Beteiligung der betroffenen Ressorts. Beobachtungsstandards harmonisieren (z. B. red teaming für nicht-intendierte Folgen). Nationale und internationale Expertise einbeziehen. Berichte in „Kultur des Teilens” allen Ressorts und Parlament zuleiten; Umsetzung transparent berichten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.1 — Monitoring und Evaluation S. 40

Empfehlung 45: Unabhängige Evaluationen nach jedem Engagement und den Bundestag über Lessons-Learned-Umsetzung informieren

Originalstelle
„Nach Beendigung jedes Engagements – und bei langfristigen Einsätzen prozessbegleitend – sollten unabhängige Evaluationen durchgeführt werden. Die Bundesregierung sollte den Bundestag darüber hinaus über die Umsetzung von Lessons Learned informieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 40 (Original, neues Fenster)

Unabhängige strategische Evaluationen mindestens alle 5 Jahre; Ergebnisse veröffentlichen. Im Afghanistan-Einsatz wurden „Neigungen zur Schönfärberei” erkannt. Politische Entscheider, Wissenschaftler:innen und ehemalige Einsatzkräfte in Evaluationsgruppen. Prüfung: dauerhafte Institution (Vorbild SIGAR, gefördertes Evaluierungsinstitut) vs. fallbezogene Einsetzung. Niederländisches Modell: verpflichtende Berichterstattung zu Lessons-Learned-Umsetzung. OECD-DAC-Evaluierungskriterien als Orientierung.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag, SIGAR, OECD-DAC enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.5.2 — Fehlerkultur und institutionelles Lernen S. 42

Empfehlung 48: Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante IKM-Dokumente verlängerbar machen

Originalstelle
„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster)

Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes. Der Bundestag soll fallbezogen über Verlängerung von Aufbewahrungs- und Löschfristen entscheiden und dabei Art, Umfang und Dauer festlegen können. Aufbewahrung digital durch federführende Behörde; nach Frist Übergabe an Bundesarchiv. Zugang für Evaluationen sichern.

Thema: Geheimschutz Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Bundesarchiv enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.6.1 — Internationale Koordinierung von EZ und Humanitärer Hilfe S. 42

Empfehlung 49: Koordinationsmechanismus zwischen Gebern der EZ, Humanitären Hilfe und Stabilisierung

Originalstelle
„Bei internationalen Einsätzen sollte die Verantwortung für einen Informationsaustausch und Interessenausgleich zwischen den beteiligten Gebern der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei internationalen Einsätzen sollte die Verantwortung für einen Informationsaustausch und Interessenausgleich zwischen den beteiligten Gebern der Entwicklungszusammenarbeit, der Humanitären Hilfe und der Stabilisierung klar verortet werden. Ein geeigneter Koordinationsmechanismus sollte, wenn möglich gemeinsam mit dem Empfängerland, bestimmt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan arbeiteten Geber- und Partnerländer sowie internationale Organisationen oftmals parallel. Folge: Geber-Nehmer-Abhängigkeiten, Fehlallokationen, Mittelzweckentfremdung, Korruption. VN-Resident Coordinator als koordinierende Funktion stärken oder einsatzspezifisch klare Koordinationsverantwortung verorten. Deutschland als „ehrlicher Makler”. Vorausschauende Humanitäre Hilfe (Ernährungssicherheit, Klima) stärken.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Vereinte Nationen, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.6.1 — Internationale Koordinierung von EZ und Humanitärer Hilfe S. 43

Empfehlung 50: Digitales, transparentes „Geber-Register” für Projekte, Ansätze und Zuwendungen

Originalstelle
„Deutschland sollte sich für eine freiwillige Selbstverpflichtung der unterschiedlichen Geberländer und -organisationen vor Ort einsetzen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland sollte sich für eine freiwillige Selbstverpflichtung der unterschiedlichen Geberländer und -organisationen vor Ort einsetzen, Informationen über Projekte, Ansätze und Zuwendungen digital und transparent zugänglich zu machen („Geber-Register”). Damit sollte die Umsetzung allgemeiner Mindeststandards der Datensätze verbunden werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 43 (Original, neues Fenster)

Aktuelles Geber-Register für strategische Planung, effiziente Allokation, Korruptionsvorbeugung. Auf bestehende Standards aufbauen: IATI (International Aid Transparency Initiative), ODA-Reporting (Official Development Aid). Gendersensible Daten einbeziehen. Alle HDP-Nexus-Ressorts berücksichtigen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, IATI enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.6.1 — Internationale Koordinierung von EZ und Humanitärer Hilfe S. 43

Empfehlung 51: Korruption und Mittelzweckentfremdung aktiv entgegenwirken und einen Mechanismus gegen Fehlallokation schaffen

Originalstelle
„Deutschland sollte in weiteren Einsätzen Korruption und Mittelzweckentfremdung aktiv entgegenwirken und mit seinen Geber-Partnern einen Mechanismus gegen Fehlallokation entwickeln.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 43 (Original, neues Fenster)

Indikatoren der Fehlallokation und Obergrenzen (Benchmarks) für Mittel und Zuwendungen entwickeln. Benchmarks für lokale Gehälter und Honorare (zur Vermeidung von Preisverzerrung), an local ownership orientiert. OECD als Normgeber. Im digitalen Geber-Register soll ein Mechanismus integriert werden, der Doppelungen in Förderstrukturen anzeigt.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: OECD, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.6.3 — Korruptionsbekämpfung S. 44

Empfehlung 53: Korruption, Klientelismus und Patronage als Querschnittsthema adressieren

Originalstelle
„In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts Korruption, Klientelismus und Patronage als zentrale Herausforderung adressieren und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts Korruption, Klientelismus und Patronage als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema zwischen den Ressorts behandeln. Hierbei geht es nicht allein um die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln, sondern auch um das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit des Kriseneinsatzes.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 44 (Original, neues Fenster)

Korruption, Klientelismus und Patronage hatten in Afghanistan enorme Auswirkungen und behinderten den Wiederaufbau immens. Bereitgestellte Mittel beförderten Rentierverhalten und alimentierten klientelistische Strukturen. Kohärentes, ressortübergreifend abgestimmtes Verständnis nötig; Anspruch des Einsatzes (stabilisierend oder transformativ) entscheidend. Die Kommission hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Korruption beauftragt.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.6.4 — Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung S. 45

Empfehlung 55: Wiederaufbaustrategie soll zukünftiges Wirtschaftsmodell und lokalen Privatsektor stärken

Originalstelle
„Die Wiederaufbaustrategie sollte neben der staatlichen Grundversorgung (Gesundheit, staatliche Verwaltung, Bildung) auch das zukünftige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Wiederaufbaustrategie sollte neben der staatlichen Grundversorgung (Gesundheit, staatliche Verwaltung, Bildung) auch das zukünftige Wirtschaftsmodell berücksichtigen. Die Wirtschaftsförderung sollte die Verbesserung von Rahmenbedingungen für private Investitionen anstreben sowie den lokalen und regionalen Privatsektor und Handel stärken.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 45 (Original, neues Fenster)

Wirtschaftlicher Wiederaufbau soll von Beginn an Teil der Gesamtstrategie sein. Nach erfüllten Grundbedürfnissen Wettbewerb fördern, lokale, nationale und internationale Privatinvestitionen anziehen, unter Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsminimierung. Wirtschaftssektoren identifizieren, die mittel- und langfristig zu nachhaltigem Wachstum beitragen. Indikator: Würden lokale Akteure selbst investieren?

Hinweis: Sondervotum der Grünen-Fraktion sowie Nachtwei und Mielke; zusätzlich Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion zu Empfehlungen 55, 56 und 57.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMZ, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.1 — Fähigkeiten der Bundesregierung S. 47

Empfehlung 58: Standardisierter ressortgemeinsamer Arbeitsmodus für IKM

Originalstelle
„Die effektive Beteiligung am Internationalen Krisenmanagement (IKM) bedarf eines standardisierten ressortgemeinsamen Arbeitsmodus der gesamten Bundesregierung.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 47 (Original, neues Fenster)

Standardisierte Verfahrensprinzipien (Standard Operating Procedures, SOPs) zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung entwickeln. Common Effort Community (seit 2016, mit Niederlanden) als Vorbild. Gemeinsame Beschlüsse von AA und BMVg zur Sicherheitssektorentwicklung auf weitere Arbeitsfelder ausdehnen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, Niederlande enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 48

Empfehlung 60: Strategische zivile Personalreserve für vernetzte Einsätze und Führungsaufgaben aufbauen

Originalstelle
„Für die künftige Planung und Durchführung vernetzter Einsätze und die Übernahme von Führungsaufgaben im Internationalen Krisenmanagement sollte eine strategische zivile Personalreserve aufgebaut und in ausreichendem Umfang vorgehalten werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 48 (Original, neues Fenster)

In den afghanischen Provincial Reconstruction Teams (PRTs) bestand ein durchgehend eklatantes Ungleichgewicht zwischen militärischen und zivilen Kräften zulasten der Zivilen. Auch in internationalen Führungsstrukturen ist Deutschland unterrepräsentiert. Strategische Führungsreserve des Bundes für zivile Einsatzkräfte; transparente Anreize; Einsatz darf der beruflichen Entwicklung nicht abträglich sein. Auch Landesbeamte:innen und qualifizierte Angestellte können sich bewerben.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 49

Empfehlung 61: IKM ressortgemeinsam, ganzheitlich und konfliktsensibel, nach den Grundsätzen Local Ownership und Do No Harm

Originalstelle
„Internationales Krisenmanagement sollte prinzipiell ressortgemeinsam, ganzheitlich und konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 49 (Original, neues Fenster)

Mangelnde Einbeziehung lokaler Gegebenheiten und unzureichende Abstimmung mit internationalen Partnern haben in Afghanistan zur Konfliktverschärfung beigetragen. Grundsätze Local Ownership und Do No Harm; längere Rotationszyklen für Führungskräfte; flexible Stehzeiten. Vorbild: „Dorffeldwebel” des Objektschutzregiments der Luftwaffe als äquivalente Ansprechperson für Dorfälteste. Strategischer Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen besser nutzen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.3 — Wirksamkeit des Engagements S. 52

Empfehlung 66: Finanzielle Prozessunterstützung anstelle von Projektfinanzierung prüfen

Originalstelle
„Für das integrierte Krisenmanagement sollten Möglichkeiten einer finanziellen Prozessunterstützung anstelle von Projektfinanzierung geprüft werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 52 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan begünstigte die Kombination aus projektbasierter Kurzatmigkeit, linearer Ergebniserwartung, Positivberichterstattung und fehlender Strategiekohärenz ein zunehmendes Wirksamkeitsdefizit. Innovationspflicht für Folgeförderung überprüfen; Förderzeiträume über Ein- oder Zweijährigkeit hinaus verlängern; fremdsprachiges Antrags- und Berichtswesen in den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) erwägen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.3 — Wirksamkeit des Engagements S. 52

Empfehlung 67: Politisch-strategische und operative Ebene eng verknüpfen und Wirkungsannahmen mit Indikatoren unterlegen

Originalstelle
„Politisch-strategische Entscheidungsebene und operative Umsetzungsebene sind für ein wirksames vernetztes Engagement eng zu verknüpfen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 52 (Original, neues Fenster)

Mangelndes Wissen über die tatsächliche Lage in Afghanistan ließ Lücken zwischen politisch-strategischer und operativer Ebene entstehen. Wirkungen jenseits der Output-Ebene waren kaum erkennbar; nicht-intendierte negative Wirkungen wurden kaum erkannt. Ressortübergreifende Strategie in ressortspezifische Strategien herunterbrechen, Wirkungsannahmen mit Indikatoren untermauern. Wirkungskontrollen mindestens zur Hälfte und zum Ende eines Mandatszeitraums. OECD-DAC-Kriterien (Outcomes statt Output).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Betreuung Einsatzkräfte / Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 53

Empfehlung 69: Partnerauswahl auf Grundlage eines umfassenden Kontextverständnisses

Originalstelle
„Jede Partnerauswahl sollte die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen und auf Grundlage eines umfassenden und regelmäßig zu überprüfenden Kontextverständnisses getroffen werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 53 (Original, neues Fenster)

Leicht erreichbare Akteure (Sprachkenntnisse, soziale Kompetenz) sind oft nicht am besten geeignet oder haben unzureichenden lokalen Rückhalt. Institutionelles Kontext- und Partnermonitoring vor Ort. Verhältnis off-budget- und on-budget-support regelmäßig prüfen; Verhältnis multilateraler Trust Funds zu humanitären NGOs prüfen. NGO-Beteiligung durch Entbürokratisierung (z. B. BMZ-Titel „Private Träger”) erleichtern.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: BMZ, Bundesregierung, NGOs enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Betreuung Einsatzkräfte S. 54

Empfehlung 70: Öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für Einsatzkräfte weiter stärken

Originalstelle
„Aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Betreuung und Versorgung von Einsatzgeschädigten sollten Bundesregierung und Bundestag ihre öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für die Einsatzkräfte im Internationalen Krisenmanagement weiter stärken.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Der fraktionsübergreifende, fast einstimmige Bundestagsbeschluss zum nationalen Veteranentag (15. Juni) erfolgte 2024, begangen wurde er erstmals 2025. Tag des Peacekeeping (seit 2013). Auftragsgemäße Ausstattung, angemessene Vorbereitung, verlässliche Nachsorge bei physischen oder psychischen Schäden, auch Unterstützung der Familien. Maßgeblich: Bundestagsbeschluss vom 25.04.2024 (BT-Drs. 20/11138).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Bundeswehr enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 54

Empfehlung 71: Umgang mit Ortskräften ressortübergreifend regeln und Verantwortungsmaß transparent machen

Originalstelle
„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.

Hinweis: Zu Empfehlung 71 liegen zwei Sondervoten vor: (1) CDU/CSU-Fraktion sowie Sachverständige Zeino und Vollmer; (2) Abgeordnete Gambir, Düring und Spellerberg (Grüne) sowie Sachverständige Mielke. Zu beiden Sondervoten liegt jeweils eine Replik der AfD (Nolte und Wundrak) und Sachverständigen Haunreiter vor.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, BMI, Auswärtiges Amt enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.4 — Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 55

Empfehlung 72: Klare Zeitrahmen kommunizieren und Zielgruppen für Ownership aktiv einbeziehen

Originalstelle
„Unterstützungsprojekte im Bereich Transformation und Wiederaufbau sollten klare Zeitrahmen kommunizieren und die Zielgruppen aktiv einbeziehen, um Ownership und nachhaltige Eigenverantwortung zu fördern.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 55 (Original, neues Fenster)

Klare Kommunikation von Unterstützungszeiträumen, damit Gemeinschaften ihre Rolle und Grenzen der externen Hilfe verstehen. Umfassende Bedarfsanalyse mit intensiver Zielgruppenbeteiligung, regelmäßig wiederholt. Trainings- und Weiterbildungsprogramme für lokale Partnerorganisationen (Projektmanagement, Ressourcenmobilisierung, nachhaltige Entwicklung).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Durchführungsorganisationen, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json
Sondervotum 4.1 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg, Mielke) S. 56

Grüne und Sachverständige: Auftrag der Kommission umfasste nicht künftige Afghanistanpolitik; diese bleibt Aufgabe der nächsten Legislatur

Originalstelle
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Auftrag des Bundestages an die Enquete-Kommission war, das Afghanistan-Engagement aufzuarbeiten und Lehren für Deutschlands künftiges vernetztes Engagement zu formulieren. Zum Auftrag gehörte nicht, Lehren für eine künftige deutsche Afghanistanpolitik zu formulieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.

Hinweis: Sondervotum getragen von Sachverständigen Winfried Nachtwei und Egon Ramms, den Abgeordneten Philip Krämer und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Thema: Lehren für die Zukunft ab 2025 Akteure: Enquete-Kommission, Bundestag, Bundesregierung, Bündnis 90/Die Grünen… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.1 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg, Mielke) S. 56

Grüne und Sachverständige: Vorschlag eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul unterhalb diplomatischer Anerkennung

Originalstelle
„in Abstimmung mit den europäischen Partnern und der „EU Delegation to Afghanistan“ ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung, eine wichtige Brücke zur afghanischen Wirklichkeit sein.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden schlagen vor, in Abstimmung mit europäischen Partnern und der EU-Delegation ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul einzurichten, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung der Taliban-Regierung. Augen, Ohren und persönliche Kontakte vor Ort seien für realitätsnahe Politik unabdingbar; die 110-jährige besondere Verbundenheit zwischen beiden Ländern wird betont.

Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Eine Replik der AfD-Vertreter (4.1.1) verweist darauf, dass die AfD eine ähnliche Forderung bereits im September 2024 als Antrag eingebracht hatte.
Sondervotum 4.8 Sondervotum CDU/CSU-Fraktion S. 64

CDU/CSU: Auch frühe Phase des Wirtschaftsaufbaus mit Außenwirtschaftsförderung verzahnen (zu Empfehlung 55)

Originalstelle
„4.8 Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion (siehe Seite 47) Zu Empfehlung 55: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung zustimmen, sind wir der Auffassung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„4.8 Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion (siehe Seite 47) Zu Empfehlung 55: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung zustimmen, sind wir der Auffassung, dass EZ-Projekte in der ersten Entwicklungsphase des Wirtschaftsaufbaus zwar maßgeblich, aber nicht unbedingt allein tragend für den Wirtschaftsaufbau sein sollten. Auch in dieser Phase des wirtschaftlichen Aufbaus sprechen wir uns für die Möglichkeit, Maßnahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung mit denen der Entwicklungszusammenarbeit den Umständen und Zielen entsprechend zusammenzudenken, aus.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 64 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stimmt dem Tenor der Empfehlung 55 zu, hält EZ-Projekte in der ersten Phase des Wirtschaftsaufbaus aber für maßgeblich, nicht allein tragend. Maßnahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung sollten bereits in frühen Phasen mit Entwicklungszusammenarbeit zusammengedacht werden, insbesondere wenn deutsches privatwirtschaftliches Investitionsinteresse besteht. Begründung: privatwirtschaftliche Effizienz, beidseitige Profitabilität und absehbare Begrenzung staatlicher EZ-Mittel.

Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion zu Empfehlungen 55, 56 und 57 des Abschlussberichts.
Sondervotum 4.8 Sondervotum CDU/CSU-Fraktion S. 64

CDU/CSU: Investitionsgarantien des Bundes für Wiederaufbaukontexte ausweiten (zu Empfehlung 56)

Originalstelle
„Zu Empfehlung 56: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung ausdrücklich zustimmen, gilt es, die Rolle, die die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zu Empfehlung 56: Obgleich wir dem Tenor der Empfehlung ausdrücklich zustimmen, gilt es, die Rolle, die die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung beim Wiederaufbau einnehmen sollen, stärker herauszustellen. Neben den erwähnten Umsetzungsmaßnahmen sollte der Bund den wirtschaftlichen Schutz durch Investitionsgarantien für Direktinvestitionen, die im Sinne des nachhaltigen Aufbaus des jeweiligen Wirtschaftskontexts konzipiert sind, gewähren. Dies ist bei vielen Auslandsinvestitionen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung schon gängige Praxis, sollte aber verstärkt auf Konflikt- und Postkonfliktkontexte ausgeweitet werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 64 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stimmt Empfehlung 56 zu, betont aber die Rolle der Außenwirtschaftsförderung beim Wiederaufbau stärker. Der Bund solle wirtschaftlichen Schutz durch Investitionsgarantien für Direktinvestitionen gewähren, die im Sinne nachhaltigen Aufbaus konzipiert sind. Diese gängige Praxis bei Auslandsinvestitionen solle verstärkt auf Konflikt- und Postkonfliktkontexte ausgeweitet werden.

Hinweis: Sondervotum CDU/CSU zu Empfehlung 56.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: CDU/CSU-Fraktion, Bundesregierung enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.9 Sondervotum CDU/CSU+Sachverständige (Zeino, Vollmer) S. 64–65

CDU/CSU und Sachverständige: Unterscheidung zwischen lokalen Mitarbeitern (LMA) und Ortskräften (OK)

Originalstelle
„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte dabei unterstützen, die mit der legitimen Partnerregierung geplanten Maßnahmen gemeinsam umzusetzen und dadurch der Entwicklung ihres eigenen Landes dienen, und Ortskräften (OK), die – wie zum Beispiel lokale Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter – ausländische Akteure dabei unterstützen, deren eigene Mission umzusetzen und damit dem Interesse eines ausländischen Akteurs dienen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 64–65 (Original, neues Fenster)

Es solle grundsätzlich zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die mit der legitimen Partnerregierung gemeinsam Maßnahmen zur Entwicklung ihres eigenen Landes umsetzen, und Ortskräften (OK), etwa lokalen Botschaftsmitarbeitern, die der Umsetzung ausländischer Missionen dienen, unterschieden werden. Deutschland habe nicht im engeren Sinne im deutschen Interesse, sondern unterstützend für eine legitime Partnerregierung agiert; alle Maßnahmen seien mit der afghanischen Regierung geplant und gemeinsam mit deren Fachkräften umgesetzt worden.

Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion sowie der Sachverständigen Dr. Ellinor Zeino und Jörg Vollmer.
Sondervotum 4.9 Sondervotum CDU/CSU+Sachverständige (Zeino, Vollmer) S. 64–65

CDU/CSU und Sachverständige: OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können

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„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Gefährdung von Ortskräften nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich gegeben war.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 64–65 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden halten es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet gewesen sei: Seit Mitte der 2010er Jahre habe es OK-Verfahren mit Gefährdungsprüfung gegeben. Das OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können. Im Rückblick sei nicht erkennbar, dass ehemalige afghanische Regierungsmitarbeiter oder Ortskräfte signifikanten Repressionen oder einer strukturellen Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Vorgeschlagen wird, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.

Hinweis: Sondervotum CDU/CSU + Zeino, Vollmer. Diese Einschätzung zur Gefährdungslage steht in deutlichem Kontrast zu der Bewertung im Grünen-Sondervotum 4.10 sowie zu Aussagen aus dem 1. UA.
Thema: Ortskräfte ab Mitte 2010er bis nach August 2021 Akteure: CDU/CSU-Fraktion, Sachverständige Zeino, Sachverständige Vollmer, Bundesregierung… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 65

Grüne und Sachverständige: Klare Anspruchsregeln, Triggerpunkte und Übergänge zu Pauschalverfahren nötig

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„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrer Angehörigen für den Ernstfall vorbereitet sein muss. Es wäre während des Einsatzes in Afghanistan von entscheidender Bedeutung gewesen, bereits früher klar festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und welche Nachweise erforderlich sind. Ebenso hätten für unterschiedli che Szenarien Abstufungen und Triggerpunkte festgelegt werden müssen, um beispielsweise den Übergang von individuellen Verfahren zu Pauschalverfahren klar zu regeln.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 65 (Original, neues Fenster)

Lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten den Einsatz teils unter höchster Lebensgefahr ermöglicht; Deutschland werde auch künftig auf sie angewiesen sein. Eine Lehre müsse sein, frühzeitig festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Nachweise erforderlich sind. Für unterschiedliche Szenarien sollten Abstufungen und Triggerpunkte definiert werden, etwa für den Übergang von individuellen zu Pauschalverfahren. Transparente Entscheidungsstrukturen mit klaren Zuständigkeiten seien notwendig.

Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 66

Grüne und Sachverständige: Leib und Leben muss schwerer wiegen als außen-, entwicklungs- und migrationspolitische Interessen

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„Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs-, und migrationspolitischen Interessen und Leib und Leben der Betroffenen muss Letzteres …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs-, und migrationspolitischen Interessen und Leib und Leben der Betroffenen muss Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Hierzu ist bereits bei Einstellung erforderlich, dass sie alle Informationen über mögliche Gefährdungen erhalten. Darüber hinaus sollten regelmäßig Aktualisierungen stattfinden. Aus einer Anzeige der Gefährdung dürfen den lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Nachteile entstehen, die sie potenziell davon abhalten könnten, eine solche zu stellen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs- und migrationspolitischen Interessen einerseits und Leib und Leben der Betroffenen andererseits müsse Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Bereits bei Einstellung sei umfassende Information über Gefährdungen und regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Aus einer Gefährdungsanzeige dürften keine Nachteile entstehen. Erforderlich sei eine ressortübergreifende Übereinkunft, dass auch für über Subunternehmen Beschäftigte und für früher beendete Beschäftigungsverhältnisse Verantwortung übernommen wird.

Hinweis: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bündnis 90/Die Grünen, Sachverständige Mielke, Bundesregierung enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.11 Sondervotum Sachverständiger Haunreiter S. 67

Sachverständiger Haunreiter: Frühzeitige Klärung von Korruption und Patronage sowie unabhängige Aufsichts- oder Ombudsinstanz nötig

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„In zukünftigen Interventionen müssen also die Befunde für die politische Entscheidung höher gewichtet werden als die Beschreibung des im Idealfall zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In zukünftigen Interventionen müssen also die Befunde für die politische Entscheidung höher gewichtet werden als die Beschreibung des im Idealfall zu erreichenden Ziels“ (DRA, S. 47). − „In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts ´Korruption, Patronage und Klientelismus´ als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema behandeln. Zudem sollte es ein kohärentes, zwischen den Ressorts abgestimmtes Verständnis im Umgang (damit) geben.““

Quelle: Drs. 20/14500, S. 67 (Original, neues Fenster)

Haunreiter hebt Folgerungen aus den Gutachten als diskussionswürdig hervor: In zukünftigen Kriseneinsätzen müssten Ressorts Korruption, Patronage und Klientelismus als zentrale Querschnittsherausforderung adressieren und ein kohärentes, abgestimmtes Verständnis im Umgang damit entwickeln. Bereits vor Einsatzbeginn müsse Einigkeit bestehen, wie mit Patronage und „kleiner Korruption“ umgegangen wird. Empfohlen wird die Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsinstitution (etwa als Ombudsstelle), die unabhängig von Bundesregierung und internationalen Gebern alle Vorhaben prüfen und Empfehlungen aussprechen kann. Solche Befunde verdienten bei der Entscheidung für oder gegen künftige Einsätze mehr Aufmerksamkeit als sie in den Empfehlungen der Enquete erhalten hätten.

Hinweis: Sondervotum Haunreiter. Bezieht sich auf die Gutachten KKP (S. 6, 98, 100) und DRA (S. 47).
Empfehlung 5.5 — Rolle des Parlaments S. 76

Sauer: Ausbau der Informationspflichten: spezifischere Mandatsanträge und ein Evaluierungsbericht bei Mandatsverlängerungen

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„„Es wäre sicher naheliegend, dass vor der Verlängerung eines Einsatzes eines Parlamentsheeres auch eine Bestandsaufnahme erfolgt, die sich mit der Erreichung von Einsatzzielen oder auch mit den Gründen für eine Nichterreichung beschäftigte.”“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 76 (Original, neues Fenster)

Sauer verwies auf die im Zwischenbericht festgestellten Informations- und Evaluierungsdefizite. Diesen könne man durch einen Ausbau der Informationspflichten der Bundesregierung entgegenwirken. Konkrete Vorschläge: § 3 Absatz 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz: die Bundesregierung verpflichten, bei Mandatsanträgen die Einsatzziele (auch nicht-militärische) „etwas spezifischer” anzugeben. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz: Verpflichtung, bei Mandatsverlängerungen einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der in den Fachausschüssen mit Sachverständigenanhörungen diskutiert werden könne.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Heiko Sauer, Bundesregierung enquete\kap5-anhoerungen.json
Sachverständige:r 5.5 — Rolle des Parlaments S. 77–78

Mutter: Sicherheitspolitischer Jour Fixe auf Staatssekretärsebene ausgebaut; das BMZ sei nun ständig vertreten

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„Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt worden. Man tage nun „regelmäßig, deutlich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt worden. Man tage nun „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis“. So sei das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jour Fixe nun ständig vertreten. Auf der strategischen Ebene der Staatssekretäre finde auch eine zivil-militärische Koordinierung statt.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 77–78 (Original, neues Fenster)

Mutter erklärte, die Koordinierung der Einsätze innerhalb der Bundesregierung sei seit dem Afghanistan-Einsatz weiterentwickelt worden: Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt; man tage „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis”. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sei nun ständig vertreten; auf strategischer Staatssekretärsebene finde auch zivil-militärische Koordinierung statt. Mutter empfahl, „bestehende Koordinierungsformate intensiver [zu] nutzen, anstatt über neue Formate nachzudenken”. Auch der Parlamentsvorbehalt schränke die Bündnisfähigkeit nicht ein.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Dominik Mutter, Bundesregierung, BMZ enquete\kap5-anhoerungen.json
Sachverständige:r 5.7 — Nationale Koordinierung S. 80–81

Bressan (GPPi): Nationale Sicherheitsstrategie ist „narrativer Überbau”; eine umfängliche Reform der Koordinationsstrukturen sei ausgeblieben

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„„Es braucht […] zukünftig eine Bündelung von Vorausschau, Kapazitäten und Fähigkeiten mit Anbindung an eine neue zentrale sicherheitspolitische Koordinierungsstruktur, um den Defiziten in der Ressortkoordinierung in Zukunft entgegenzuwirken.”“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 80–81 (Original, neues Fenster)

Sarah Bressan (Global Public Policy Institute) bewertete in der Anhörung am 23.09.2024 als Fortschritt, dass die Bundesregierung erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie auf Grundlage eines breiten Verständnisses integrierter Sicherheit verfasst habe. Die Strategie sei aber durch den russischen Angriffskrieg und hybride Bedrohungen bereits überholt; sie sei weniger handlungsgebendes Grundlagendokument als „narrativer Überbau”. Trotz Krisen, strategischer Überraschungen und Fehler (Ukraine, Irakkrieg, überstürzter Afghanistan-Abzug) sei eine dringend notwendige Reform der sicherheitspolitischen Koordinationsstrukturen ausgeblieben. Die Nutzung bestehender Gremien (Bundessicherheitskabinett, Staatssekretärsrunden) sei Improvisation in der Krise, zeuge nicht von Strategiefähigkeit.

Thema: Ressortabstimmung 23.09.2024 Akteure: Sarah Bressan, Global Public Policy Institute, Bundesregierung enquete\kap5-anhoerungen.json
Feststellung Kap. 4.1.1.6 — Deutsche Beiträge zur Terrorbekämpfung (KSK) S. 32–33

KSK in „Task Force K-Bar“: maximal 100 Soldaten, untergeordnete Sensitive Site Exploitations

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„Die KSK-Soldaten wurden der „Task Force K-Bar“ als Teil der Combined Joint Special Operations Task Force South in Kandahar zugeordnet. Aufgabe der in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die KSK-Soldaten wurden der „Task Force K-Bar“ als Teil der Combined Joint Special Operations Task Force South in Kandahar zugeordnet. Aufgabe der in dieser Task Force zusammengefassten internationalen Spezialkräfte war die Verfolgung von Terroristen, „zu denen die Taliban, Al-Qaida-Angehörige und ausländische Kämpfer unterschiedslos gerechnet wurden.“ Im Mittelpunkt standen Sensitive Site Exploitations (Durchsuchung von Gebäuden, Abriegelung und Durchkämmen von Geländeabschnitten). Die Informationsbeschaffung war jedoch hauptsächlich Aufgabe von US-Einheiten, die Ziele in Afghanistan mithilfe technischer Aufklärungsmittel identifizierten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 32–33 (Original, neues Fenster)

Bundeskanzler und Bundesregierung legten für die Afghanistan-Komponente von OEF einen Einsatz von nur 100 KSK-Soldaten fest. Der Einsatz deutscher Bodentruppen wurde als politisch und militärisch nicht verantwortbar eingeschätzt. Das KSK wurde der „Task Force K-Bar“ in Kandahar zugeordnet. Hauptaufgaben waren Sensitive Site Exploitations und Durchsuchungen; technische Aufklärung galt als ausreichend.

Thema: Lehren für die Zukunft 2001–2005 Akteure: KSK, Task Force K-Bar, Bundesregierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.2.1 — Petersberg S. 40

Stabilisierung „offen für sehr verschiedene Interpretationen“: Inkohärenz von Anfang an

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„Dass die Wiederherstellung dauerhafter Institutionen von oben nach unten in einer von Personen und ihren Beziehungen und von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dass die Wiederherstellung dauerhafter Institutionen von oben nach unten in einer von Personen und ihren Beziehungen und von bottom-up-Entscheidungsprozessen geprägten Gesellschaft ein höchst problematisches Vorhaben war, war mangels Landeskenntnis und Konfliktverständnis sehr vielen Auftraggebern des internationalen Afghanistan-Einsatzes nicht bewusst. Vor diesem Hintergrund wurde die Umsetzung des Auftrags Stabilisierung eine Aufgabe, die offen war für sehr verschiedene Interpretationen, Akzentuierungen und Machbarkeitsillusionen – letztlich für Inkohärenz von Anfang an.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 40 (Original, neues Fenster)

Mangels Landeskenntnis und Konfliktverständnis war sehr vielen Auftraggebern des internationalen Einsatzes nicht bewusst, dass die Wiederherstellung dauerhafter Institutionen „von oben nach unten“ in einer von Personen und bottom-up-Entscheidungsprozessen geprägten Gesellschaft ein höchst problematisches Vorhaben war. Die Umsetzung des Auftrags Stabilisierung blieb offen für sehr verschiedene Interpretationen, Akzentuierungen und Machbarkeitsillusionen und letztlich für Inkohärenz von Anfang an.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, NATO, ISAF enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Bewertung Einsatz „Nicht-Krieg“ S. 44

Bundesregierung klassifizierte Einsatz bis Februar 2010 als „Nicht-Krieg“; Folge war Rechtsunsicherheit für Soldaten

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„Für die mit einem zunehmenden Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldatinnen und Soldaten bestand bis 2010 eine erhebliche Rechtsunsicherheit. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für die mit einem zunehmenden Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldatinnen und Soldaten bestand bis 2010 eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder Schusswaffengebrauch mit Todesfolge musste nach deutschem Recht staatsanwaltschaftlich auf ein möglicherweise vorliegendes Tötungsdelikt untersucht werden. Das ergab sich aus der Klassifizierung des Afghanistaneinsatzes als „Nicht-Krieg“ durch die Bundesregierung. Erst ab Februar 2010 bewertete die Bundesregierung den Einsatz als „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Völkerrechts, für welchen das Völkerstrafrecht gilt.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 44 (Original, neues Fenster)

Bis 2010 bestand für die mit Guerilla- und Terrorkrieg konfrontierten Soldat:innen erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder Schusswaffengebrauch mit Todesfolge musste nach deutschem Recht staatsanwaltschaftlich auf ein mögliches Tötungsdelikt untersucht werden, was sich aus der Klassifizierung des Einsatzes als „Nicht-Krieg“ ergab. Erst ab Februar 2010 bewertete die Bundesregierung den Einsatz als „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Völkerrechts.

Thema: Völkerrecht & Mandat bis 2010 Akteure: Bundesregierung, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.2.5 — Lehren S. 53

Fehlende Landeskenntnis und fehlende ressortgemeinsame Linie über gesamten Zeitraum

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„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Damit war über den gesamten Zeitraum des Engagements keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen, was zwangsläufig auch zu Abstimmungsproblemen auf allen Ebenen führen musste. • Auf der politisch -strategischen Ebene war eine einheitlich interne und externe Kommunikation nicht erkennbar, sodass eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping auf der Umsetzungsebene deutlich wurde und die übergreifende politische Zielsetzung von „ nation building“ oder „state building“ nicht erkennbar war. • Entgegen den taktischen und operativen Wirkungsanalysen und lessons learned wurde die ressortübergreifende und systematische Evaluierung vernachlässigt.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 53 (Original, neues Fenster)

Landeskenntnis, historisch-kulturelles Konfliktverständnis oder vertiefte Wahrnehmung des Gastlandes war nicht vorhanden, wissenschaftliche Beratung wurde nicht ausreichend hinzugezogen. Der Begriff „Stabilisierung“ wurde durch die beteiligten Ressorts unterschiedlich ausgelegt. Damit war über den gesamten Zeitraum keine einheitliche ressortgemeinsame Linie zu erkennen. Eine Vermischung von Peacemaking, Peace enforcement und Peacekeeping wurde auf der Umsetzungsebene deutlich.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, BMZ… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.3.1 — Unterrichtungen S. 68

Regierungsunterrichtungen reichten für realistisches Lagebild nicht aus

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„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit dem Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert, landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 68 (Original, neues Fenster)

Diese umfangreichen regierungsoffiziellen Unterrichtungen waren nach Einschätzung von Parlamentariern nützlich, für ein umfassendes und realistisches Lagebild aber nicht hinreichend. Häufige Einstufungen wurden als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz bewertet. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert; landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.

Thema: Geheimschutz Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.3.3 — Frühwarnungen S. 69

Abwiegelnde Antworten der Bundesregierung trotz alarmierender PRT-Berichte ab 2008

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„Bestimmte besorgniserregende Entwicklungen konnte man nicht zum Gegenstand einer öffentlichen Berichterstattung machen. Und wenn man für die Fortsetzung des Einsatzes wirbt, dann wird man natürlich so beschreiben, dass die Fortsetzung des Einsatzes Sinn macht.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 69 (Original, neues Fenster)

Im Herbst 2008 berichtete der deutsche PRT-Kommandeur in Kunduz, dass sich die Bedrohungslage in der Provinz seit einem Jahr erheblich verschärft habe, dass ISAF die Initiative verloren habe. In Berlin erhielten die Obleute nur abwiegelnde Antworten. Der ehemalige Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus erinnert sich, die Bundesregierung versuchte, „die Entwicklungen im Einsatzgebiet besser darzustellen als sie waren“. Thomas de Maizière (Ex-Kanzleramts-, Innen- und Verteidigungsminister) bestätigte dies.

Thema: Lageeinschätzung ab 2008 Akteure: Bundesregierung, Hellmut Königshaus, Thomas de Maizière, PRT Kunduz enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.3.7 — Krieg oder Nicht-Krieg S. 71

Akzeptanzkippe Ende 2009; die Bundesregierung leugnete „die Realität von Krieg am Boden“

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„Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe hatte nach mehreren Besuchen in Afghanistan den Eindruck gewonnen, „dass es für die Soldatinnen und Soldaten nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe hatte nach mehreren Besuchen in Afghanistan den Eindruck gewonnen, „dass es für die Soldatinnen und Soldaten nicht mehr akzeptabel war, wenn die regelmäßigen schweren Gefechte zwischen den ISAF-Kräften und den Taliban-Kämpfern, bei denen es Gefallene und Schwerverwundete gab, nach dem Willen des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Jung nicht als „Krieg“ bezeichnet werden durften.“ Von da an fanden fortgesetzte parlamentarische Mehrheiten für alle weiteren Afghanistanmandate nur noch bei einer Minderheit der Bevölkerung Zustimmung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 71 (Original, neues Fenster)

Solange der Einsatz primär als Aufbauunterstützung wahrgenommen wurde, wurde er mehrheitlich positiv bewertet. Die Zustimmung kippte Ende 2009 zu einer mehrheitlichen Ablehnung. Verteidigungsminister Franz-Josef Jung wollte die schweren Gefechte nicht als „Krieg“ bezeichnen wissen. Wehrbeauftragter Reinhold Robbe machte das Thema öffentlich. Von da an fanden parlamentarische Mehrheiten nur noch bei einer Minderheit der Bevölkerung Zustimmung.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2008–2009 Akteure: Franz-Josef Jung, Reinhold Robbe, Bundesregierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.3.8 — Wirksamkeitsevaluierung S. 72–73

Unabhängige ressortübergreifende Wirkungsevaluierung bis 2021 von wechselnden Koalitionen abgelehnt

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„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wo es an Verständnis für Wirkungsmöglichkeiten in dem sehr komplexen afghanischen Umfeld mangelte, griffen auch dann Machbarkeitsillusionen um sich, wo ausdrücklich ein überstülpender state building-Export abgelehnt wurde. In Bundestagsdebatten dominierte oft ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung des Einsatzes. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen und Zwischenzielen, der Kohärenz der staatlichen Akteure, der (Un -)Ausgewogenheit der Mittel und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle des Einsatzes kamen im Bundestag kaum zur Sprache.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 72–73 (Original, neues Fenster)

In Bundestagsdebatten dominierte ein Rechtfertigungsdiskurs um das Für und Wider der Fortsetzung. Fragen der Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen, der Kohärenz der Akteure und einer systematischen Wirksamkeitskontrolle kamen kaum zur Sprache. Erst neun Jahre nach Einsatzbeginn veranstaltete der Auswärtige Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu Bewertungskriterien. Eine unabhängige und ressortübergreifende Wirkungsevaluierung wurde ab 2004 gefordert, bis 2021 aber von wechselnden Koalitionsmehrheiten abgelehnt.

Thema: Lehren für die Zukunft 2004–2021 Akteure: Bundestag, Auswärtiger Ausschuss, Bundesregierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.4 — Mandatsausweitung S. 74

Mandate spiegelten Übergang Stabilisierungs- zu Kampfeinsatz nicht wider

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„Im Laufe der Jahre wurde deutlich, dass die Mandate der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Laufe der Jahre wurde deutlich, dass die Mandate der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht entsprachen. Der Bundestag unterließ es, die Bundesregierung zu der notwendigen Auftrags- und Zielklarheit zu veranlassen: • Die Aufträge wurden immer sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung und ohne Bezug zum maßgeblichen NATO-Operationsplan formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage im deutschen Verantwortungsbereich seit 2008 und der Übergang eines Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 74 (Original, neues Fenster)

Die Mandate entsprachen der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht: Sie wurden sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage seit 2008 und der Übergang vom Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider. Der unveränderte Auftrag „Aufrechterhaltung der Sicherheit“ verschwieg die Realität der NATO-Aufstandsbekämpfung. Mandate wurden nicht auf überprüfbare Teilziele heruntergebrochen.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: Bundestag, Bundesregierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.4.5 — Bewertungen Parlamentsbeteiligung S. 75–76

Politisch-strategische Kontrolle des Bundestages „unterblieb“; Fokus auf Detailkontrolle

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„Die sog. „Rühe-Kommission“ schlug vor, „eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss eines Einsatzes“ in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 75–76 (Original, neues Fenster)

Die Parlamentsbeteiligung blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die parlamentarische Kontrolle fokussierte sich auf eine „Detailkontrolle der Durchführungsebene“. Eine regelmäßige und systematische politisch-strategische Kontrolle unterblieb. Die Rühe-Kommission schlug 2015 vor, eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und eines Evaluierungsberichts in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Rühe-Kommission enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.2.1.1 — Bewertung Petersberg S. 85

Petersberg-Konferenz stellte „falsche politische Weichen“

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„Die Petersberg-Konferenz hätte den Auftakt für ein strategisches, kohärentes und auf Aussöhnung setzendes international unterstütztes Friedens- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Petersberg-Konferenz hätte den Auftakt für ein strategisches, kohärentes und auf Aussöhnung setzendes international unterstütztes Friedens- und Aufbauprogramm bilden können. Indem das Erfordernis einer nationalen Anstrengung zur gesellschaftspolitischen Transformation ausgespart blieb und der Fokus der internationalen Unterstützung auf die Stabilisierung von Machtbalancen gerichtet wurde, stellte sie falsche politische Weichen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 85 (Original, neues Fenster)

Die Petersberg-Konferenz hätte den Auftakt für ein strategisches, kohärentes und auf Aussöhnung setzendes Friedens- und Aufbauprogramm bilden können. Indem das Erfordernis einer nationalen Anstrengung zur gesellschaftspolitischen Transformation ausgespart blieb und der Fokus auf die Stabilisierung von Machtbalancen gerichtet wurde, stellte sie „falsche politische Weichen“. Die mithilfe der internationalen Gemeinschaft ermöglichte Rückkehr von Akteuren an die Macht, die sich in den 1990ern Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hatten, wurde zum Geburtsfehler der Islamischen Republik.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Bundesregierung, Petersberg-Konferenz, afghanische Eliten enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Verhandlungen 2018–2021 S. 87

Sommer 2018: Bundesregierung wusste vom „Einstieg in den Ausstieg“

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„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 87 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Sommer 2018 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.2.1.5 — Nationale Strukturen Diplomatie S. 92–93

Erst 2006/2009: Afghanistan-Staatssekretärsrunde und Sonderbeauftragte als „zögerlicher Lernprozess“

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„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 92–93 (Original, neues Fenster)

Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.

Thema: Ressortabstimmung 2006/2009 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, BMI… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118

Frauenförderung als Anliegen des deutschen Engagements; vage Zielformulierungen

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„Kernbereiche umfassten Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Ausbau des Radio- und Kommunikationsnetzes und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Kernbereiche umfassten Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Ausbau des Radio- und Kommunikationsnetzes und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu den deutschen Zielsetzungen in den beschriebenen Bereichen blieben in der Regel vage. Häufig wurde auf die Verankerung der Menschenrechte oder der Geschlechtergleichstellung in der afghanischen Verfassung aus dem Jahr 2004 verwiesen 596, die es nun umzusetzen gelte. Inder afghanischen Verfassung war jedoch ebenfalls verankert, dass kein Gesetz im Widerspruch zu den Grundsätzen und Bestimmungen des Islam stehen dürfe.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 118 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.4 — Situation von Minderheiten S. 120–121

Kaum explizite Minderheitenförderprogramme; faktische Berücksichtigung in anderen Programmen

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„In Bezug auf die Förderung von ethnischen Minderheiten ist anzumerken, dass es hier mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte keine oder nur wenige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Bezug auf die Förderung von ethnischen Minderheiten ist anzumerken, dass es hier mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte keine oder nur wenige explizite Förderprogramme durch die Bundesregierung gegeben hat. Dennoch legten Programme und Projekte in anderen Bereichen in der Praxis häufig Wert auf die Berücksichtigung der Belange von Minderheiten. Zudem hatten viele ausländische Einrichtungen, aber auch einige afghanische Organisationen, überwiegend Tadschiken, Hazara oder Angehörige weiterer nicht-paschtunischer Minderheiten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 120–121 (Original, neues Fenster)

Mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte gab es seitens der Bundesregierung keine oder nur wenige explizite Förderprogramme für ethnische Minderheiten. Dennoch berücksichtigten Programme in anderen Bereichen die Belange von Minderheiten; viele ausländische und einige afghanische Organisationen hatten überwiegend Tadschiken, Hazara oder andere nicht-paschtunische Minderheiten als Mitarbeitende, auch aus Furcht vor pro-Taliban Innentätern.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Bundesregierung, Tadschiken, Hazara enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.4.3 — Bewertung S. 122

Müttersterblichkeit 2001–2021 um 54 Prozent gesunken

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„Es kann dennoch festgehalten werden, dass die Situation der Frauen und Mädchen im Vergleich zur ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es kann dennoch festgehalten werden, dass die Situation der Frauen und Mädchen im Vergleich zur ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden konnte. So ist allein die Müttersterblichkeit im Zeitraum von 2001 bis 2021 um 54 Prozent gesunken. Durch die Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit konnte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen verbessert bzw. erst gewährleistet werden. Dennoch blieben die Fortschritte während der Zeit des deutschen Engagements hinter den Erwartungen zurück.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 122 (Original, neues Fenster)

Trotz weitgehend unveränderter Stellung der Frauen in Familie und Gesellschaft konnte die Situation gegenüber der ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden: Die Müttersterblichkeit sank von 2001 bis 2021 um 54 %. Die Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit verbesserte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen. Dennoch blieben die Fortschritte hinter den Erwartungen zurück.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, internationale Gemeinschaft enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.1 — Einführung S. 125

Gemischte Bilanz: punktuelle Effekte, aber keine systemische Verbesserung der Lebensbedingungen

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„Im Folgenden wird zuerst eine Bilanzierung des deutschen Engagements im Bereich Wirtschaftsaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Folgenden wird zuerst eine Bilanzierung des deutschen Engagements im Bereich Wirtschaftsaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe versucht und ein Überblick über den Mitteleinsatz gegeben (siehe auch Abschnitt 4.2.5.2). Die Bewertung fällt dabei gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 126 (Original, neues Fenster)

Beim deutschen Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen fällt die Bewertung gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben. Deutschland engagierte sich als zweitgrößter bilateraler Geber in Afghanistan.

Thema: Lageeinschätzung 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, Auswärtiges Amt enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.2.2 — Mitteleinsatz S. 128

Deutsche ODA-Mittel für Afghanistan: 7,85 Milliarden Euro (2001–2021)

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„Abbildung 7 stellt die deutschen Aufwendungen mit den Ausgaben aller DAC-Länder (orange Linie) in Bezug. Der Anteil des deutschen zivilen Engagements …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Abbildung 7 stellt die deutschen Aufwendungen mit den Ausgaben aller DAC-Länder (orange Linie) in Bezug. Der Anteil des deutschen zivilen Engagements am Gesamtengagement betrug im Zeitverlauf zwischen 5 und 15 Prozent. Deutsche ODA-Mittel betrugen demnach 7,85 Milliarden Euro im Gesamtzeitraum 2001-2021.677 Abbildung 7: Öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) für Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe in Afghanistan 2001-2021 im Vergleich mit anderen DAC-Ländern“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 128 (Original, neues Fenster)

Die deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) für Afghanistan betrugen im Gesamtzeitraum 2001–2021 rund 7,85 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil am Gesamtengagement aller DAC-Länder lag zwischen 5 und 15 Prozent. Anfänglich (2003/04) waren die deutschen ODA-Mittel rückläufig; signifikante Erhöhungen wurden erstmals 2007 und ab 2010 verzeichnet.

Thema: Ressortabstimmung 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, OECD-DAC enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.2.2 — Mitteleinsatz S. 129

Entwicklungsoffensive Nord 2010: Verdoppelung der Mittel von 220 auf 430 Millionen Euro

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„2010 hat die Bun- desregierung eine „Verdoppelung“ der Mittel (von 220 auf 430 Millionen Euro) für den zivilen Aufbau im Rahmen der sogenannten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„2010 hat die Bun- desregierung eine „Verdoppelung“ der Mittel (von 220 auf 430 Millionen Euro) für den zivilen Aufbau im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) vorgenommen, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 129 (Original, neues Fenster)

2010 verdoppelte die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) die Mittel für den zivilen Aufbau von 220 auf 430 Millionen Euro, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen. Umsetzungsinstrumente waren die Technische Zusammenarbeit (GIZ) und die Finanzielle Zusammenarbeit (KfW).

Thema: Ressortabstimmung 2010 Akteure: Bundesregierung, GIZ, KfW enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.5.2.3 — Fazit Bilanz S. 130

Ziele der Bundesregierung nur punktuell erreicht; systemische Effekte ausgeblieben

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„Die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung, die Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung zu verbessern und investitionsfördernde …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung, die Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung zu verbessern und investitionsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Wirtschaftssektor aufzubauen, wurden nur punktuell erreicht. Wie die oben angeführten Zahlen des HDI belegen, sind die Wirkungen des zwanzigjährigen internationalen und deutschen Engagements überaus bescheiden und systemische Effekte auf gesellschaftlicher Ebene blieben aus.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 130 (Original, neues Fenster)

Die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung, Lebensbedingungen zu verbessern und einen aufgebauten Wirtschaftssektor zu schaffen, wurden nur punktuell erreicht. Die Wirkungen des zwanzigjährigen Engagements sind „überaus bescheiden”. Punktuelle Erfolge zeigen sich in Basisversorgung (Wasser, Grundbildung, Gesundheit), Infrastruktur (u. a. Flughafen Mazar-e Sharif) sowie bei individuellen Kompetenzzuwächsen hunderttausender Afghaninnen und Afghanen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.4.1 — Monitoring S. 146–147

Erste ressortübergreifende Evaluation des zivilen Engagements erst 2022–2023

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„Im Laufe des Afghanistan-Einsatzes fehlte es an abgestimmten Indikatoren, nach denen man Stabilität hätten bemessen können; infolgedessen gab es auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Laufe des Afghanistan-Einsatzes fehlte es an abgestimmten Indikatoren, nach denen man Stabilität hätten bemessen können; infolgedessen gab es auch keine ressortübergreifenden strategischen (Wirkungs-)Evaluationen und es wurden keine Anreize gesetzt, Konkretisierungen und Anpassungen vorzunehmen. Monitoring- und Evaluationspraktiken waren quantitativ und qualitativ (wenig realistische Indikatoren) unzureichend und zu wenig kontextspezifisch ausgerichtet. Unbeabsichtigte Wirkungen wurden nicht systematisch erfasst. Die meisten Evaluationen konzentrierten sich auf die Output-Ebene.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 146–147 (Original, neues Fenster)

Eine von Oppositionsfraktionen bereits 2010 geforderte Wirkungsanalyse der deutschen ISAF-Beteiligung und des Wiederaufbau-Engagements wurde nicht durchgeführt. Erst 2022–2023 kam die erste ressortübergreifende Evaluation des zivilen Engagements der Bundesregierung zustande. Monitoring- und Evaluationspraktiken waren quantitativ und qualitativ unzureichend; Output-orientierte Evaluierungen dominierten.

Thema: Ressortabstimmung 2010 / 2022–2023 Akteure: Bundesregierung, Oppositionsfraktionen enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.5.4 — Bewertung S. 150

Motive und Ziele des Einsatzes wurden nie klar und eindeutig kommuniziert

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„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar und eindeutig kommuniziert. Es gab von Anfang an unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung Unsicherheit und Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Zudem war keine internationale Kohärenz auf Strategie- und Umsetzungsebene gegeben. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung und -anpassung im zivilen Bereich.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 149 (Original, neues Fenster)

Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar kommuniziert. Es gab unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: Die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Bundesregierung, USA, Auswärtiges Amt, BMZ… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Sachverständige:r Kap. 4.1 — Deutsche Gefälligkeiten S. 20

Bundesregierung übernahm medizinische Behandlungen afghanischer Politiker (u.a. Dostum, Fahim, Ghani) und sogar die Reinigung einer Uhr

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„Die Bundesregierung erwies ausgewählten afghanischen Politikern immer wieder Gefälligkeiten. Vor allem ließen sich afghanische Politiker medizinisch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung erwies ausgewählten afghanischen Politikern immer wieder Gefälligkeiten. Vor allem ließen sich afghanische Politiker medizinisch in Deutschland behandeln. … so ist bekannt, dass sich u.a. Rashid Dostum, Mohammed Fahim und Ashraf Ghani zu medizinischen Behandlungen in Deutschland aufhielten. Die Kosten hierfür trug die Bundesregierung (Münch, 2015, S. 243). … So übernahm die Bundesregierung die Kosten für die Reinigung einer teuren Uhr von Fahim (Münch, 2015, S. 243).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 20 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung übernahm wiederholt medizinische Behandlungskosten für afghanische Politiker (Dostum, Fahim, Ghani) und sogar die Reinigung einer teuren Uhr von Verteidigungsminister Fahim. Dies kann als Versuch interpretiert werden, das Wohlwollen wichtiger afghanischer Patrone und ihrer Netzwerke zu gewinnen, etwa weil Fahim Patron von Daud Daud war, der Kommandeur in Kunduz, wo die Bundeswehr stationiert war.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Rashid Dostum, Mohammed Fahim, Ashraf Ghani, Bundesregierung enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Kap. 4.2.2 — Deutsche Patronage/Diaspora S. 23

Deutsche Patronagepolitik: Berlin half Deutsch-Afghanen (Farhang, Spanta) auf Ministerposten

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„Von Beginn an antizipierte die Bundesregierung, dass mächtige Klientelnetzwerke die Politik in Afghanistan bestimmen. So war Berlin daran …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Von Beginn an antizipierte die Bundesregierung, dass mächtige Klientelnetzwerke die Politik in Afghanistan bestimmen. So war Berlin daran interessiert, im afghanischen Kabinett Deutsch-Afghanen, die als deutschlandverbunden galten, auf Ministerposten zu heben. Prominent sind etwa Armin Farhang (Entwicklungsminister) und Rangin Dadfar Spanta (Außenminister). Dies stellte eine deutsche Patronagepolitik im Afghanistaneinsatz dar.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 23 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung antizipierte von Beginn an die Bedeutung von Klientelnetzwerken und versuchte ihrerseits, Deutsch-Afghanen (u.a. Armin Farhang als Entwicklungs- und Handelsminister, Rangin Dadfar Spanta als Außenminister) auf Ministerposten zu heben. Das BICC bezeichnet dies als „deutsche Patronagepolitik”. Farhang galt afghanischen Beobachtern als „nicht sonderlich kompetent” und „zunehmend korrupt”; in Afghanistan wurden Diaspora-Rückkehrer abwertend als „Katzen- oder Hundewäscher” bezeichnet.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Armin Farhang, Rangin Dadfar Spanta, Bundesregierung enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Executive Summary S. 3

Deutschland verhielt sich gegenüber der Drogenökonomie sehr zurückhaltend

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„„Deutschlands Rolle gegenüber der Drogenökonomie war sehr zurückhaltend. Indem Reformaufgaben am Anfang der Intervention in Afghanistan Lead Nations …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Deutschlands Rolle gegenüber der Drogenökonomie war sehr zurückhaltend. Indem Reformaufgaben am Anfang der Intervention in Afghanistan Lead Nations zugeordnet wurden, zog sich die Bundesrepublik im Bündnis auf die Haltung zurück, dass dafür das Vereinigte Königreich bzw. die Regierung Afghanistans zuständig wäre.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 3 (Original, neues Fenster)

Deutschland habe sich gegenüber der Drogenökonomie sehr zurückhaltend verhalten und sich darauf zurückgezogen, dass dafür im Lead-Nation-Konzept das Vereinigte Königreich bzw. die afghanische Regierung zuständig seien.

Sachverständige:r 3.4 Bündnis- und Institutionendynamiken S. 32–33

Deutschland war in der NATO wegen Caveats und Irak-Distanz marginalisiert

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„Inder politischen Logik der NATO führte das beinah zu einer Marginalisierung: Die wesentlichen Policy-Entscheidungen wurden in den USA, bestenfalls …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Inder politischen Logik der NATO führte das beinah zu einer Marginalisierung: Die wesentlichen Policy-Entscheidungen wurden in den USA, bestenfalls noch nach Konsultation mit dem vereinigten Königreich, getroffen; wegen der Caveats, aber auch wegen des Widerstands gegen den Irakkrieg, galt Deutschlands Position auch in der Operationalisierung wenig. Trotz phasenweiser Teilnahme an Missionen der OEF blieb Deutschland auf die ihrerseits schwache ISAF-Mission begrenzt.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 32–33 (Original, neues Fenster)

Die wesentlichen Policy-Entscheidungen seien in den USA, allenfalls nach Konsultation mit dem UK, getroffen worden; wegen Caveats und Widerstand gegen den Irakkrieg habe Deutschlands Position auch operativ wenig gegolten. Trotz phasenweiser OEF-Teilnahme blieb Deutschland auf die schwache ISAF-Mission begrenzt.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: Bundesregierung, USA, Vereinigtes Königreich, NATO enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Bewertung 3.4 Bündnis- und Institutionendynamiken S. 33

Lead Nation-Konzept führte zur Kompartmentalisierung; Deutschland verwies pauschal auf UK-Zuständigkeit für Drogen

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„„Statt das Lead Nation-Konzept als primus inter pares (Erster unter Gleichen) zu verstehen, setzte ein exklusives Verständnis für die Verrantwortung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Statt das Lead Nation-Konzept als primus inter pares (Erster unter Gleichen) zu verstehen, setzte ein exklusives Verständnis für die Verrantwortung für die jeweiligen Politikfelder ein, das in beide Richtungen wirkte. […] umgekehrt ließ Deutschland alle Finger von Aspekten, die auch nur entfernt mit Drogen zu tun hatten und verwies auf die ‚Verantwortung‘ Großbritanniens für dieses Politikfeld.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 33 (Original, neues Fenster)

Das Lead-Nation-Konzept sei exklusiv statt koordinierend interpretiert worden: UK habe sich nicht in die deutsche Polizeiausbildung eingemischt, Deutschland habe alle drogenbezogenen Aspekte UK überlassen. Das sei eine Verzerrung des eigentlich kooperativen Konzepts.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, Vereinigtes Königreich enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Sachverständige:r 4.2 Zeitleiste S. 39

Deutschland lehnte 2008 die mandatsmäßige ISAF-Unterstützung der Opiumbekämpfung ab

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„2007 wird ein Rekordjahr der Opiumproduktion, 2008 wird diskutiert, dass ISAF die Opiumbekämpfung mandatsmäßig unterstützen soll, was Deutschland ablehnt.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 39 (Original, neues Fenster)

2007 sei ein Rekordjahr der Opiumproduktion gewesen; 2008 sei diskutiert worden, ob ISAF die Opiumbekämpfung mandatsmäßig unterstützen solle; Deutschland habe dies abgelehnt.

Thema: Ressortabstimmung 2008 Akteure: Bundesregierung, NATO ISAF enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Sachverständige:r 5.1.3 Maßnahmen S. 44–45

Sprayen wurde von Deutschland abgelehnt; europäisch wegen Agent-Orange-Gedächtnis politisch unmöglich

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„Aber auch dort wurde sehr deutlich das Sprayen, mit Verweis auf eventuelle langfristige Umwelt- und persönliche Schäden durch Pestizide, abgelehnt. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aber auch dort wurde sehr deutlich das Sprayen, mit Verweis auf eventuelle langfristige Umwelt- und persönliche Schäden durch Pestizide, abgelehnt. Nicht zuletzt, dass betroffene Produzenten von der Regierung und dem Staatsaufbauprojekt entfremdet würden, galt als Risiko jeder Eradication-Maßnahme. Sprayen schließlich wurde war schon wegen der erwarteten (und erwartbaren) öffentlichen Reaktion als nicht akzeptabel verstanden, denn in Europa war der Spraying- Einsatz von Agent Orange aus Flugzeugen im Vietnam-Krieg ikonographisch noch sehr verankert und würde massive Proteste zur Folge haben.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 44–45 (Original, neues Fenster)

Erntevernichtungsmaßnahmen, insbesondere Spraying mit Glyphosat (in den USA von Rumsfeld und Bush befürwortet), seien von Deutschland abgelehnt worden; in Europa sei das Sprayen schon wegen der Erinnerung an Agent Orange im Vietnamkrieg nicht akzeptabel gewesen.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, USA (Rumsfeld, Bush), Vereinigtes Königreich enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 1 — Einleitung S. 985

AfD-Grundbewertung: Afghanistan-Einsatz „spektakulär gescheitert”, Zielsetzung nie klar definiert

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„„Die Flucht Ghanis bildete den spektakulären Endpunkt des Scheiterns der jahrzehntelangen Bemühungen der westlichen Staatengemeinschaft, Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Flucht Ghanis bildete den spektakulären Endpunkt des Scheiterns der jahrzehntelangen Bemühungen der westlichen Staatengemeinschaft, Afghanistan in ein demokratisches Staatswesen umzuformen. […] Immer wieder war die Bundeswehr von einer großen Mehrheit des Deutschen Bundestages durch die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Grünen wie auch der FDP in einen Dauereinsatz fern der Heimat entsandt worden, dessen Zielsetzung nie klar definiert worden war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 985 (Original, neues Fenster)

Die AfD-Fraktion bewertet den Afghanistan-Einsatz als „spektakulär gescheitert”. Sie kritisiert, dass CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP die Bundeswehr in einen Dauereinsatz ohne klar definierte Zielsetzung entsandten und die wesentlichen Fragen (Was soll erreicht werden? Wie lange? Verhältnis von Mühen und Mitteln zu deutschen Interessen?) über zwei Jahrzehnte nicht befriedigend beantwortet worden seien.

Hinweis: Fraktionsposition der AfD, keine gemeinsame Feststellung. Wertung („spektakulär gescheitert”) als deren Sicht kennzeichnen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 2.1.1 — Kurzzusammenfassung Doha S. 987

AfD: Bundesregierung über Doha-Genese „prominent informiert” und torpedierte aus bündnispolitischen Gründen nicht

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„„Während die antragstellenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss das Doha-Abkommen als sinistres Machwerk der Trump-Administration abstempelten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Während die antragstellenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss das Doha-Abkommen als sinistres Machwerk der Trump-Administration abstempelten, konnte durch die AfD-Fraktion herausgearbeitet werden, dass die deutsche Bundesregierung seitens der Amerikaner über die Genese des Abkommens prominent informiert worden war und diese aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpedierte noch kritisierte, obwohl sie selbst den de facto bereits seit langem gescheiterten, kostspieligen Einsatz am Hindukusch gerne fortgesetzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987 (Original, neues Fenster)

Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.

Hinweis: Bewertung („heiße Luft”, „beeindruckende Unkenntnis”) als AfD-Position.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, USA, Trump-Administration sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3 (4.2) — Wahlbeteiligung S. 987–988, 999

Wahl 09/2019: nur 18 % Wahlbeteiligung, Bundesregierung sah „Zeichen für demokratische Verfassung”

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„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)

Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte September 2019 – Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Bundesregierung sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 15.1 — Normativer Politikansatz S. 1110–1112

BND-Szenarienanalyse Herbst 2020: „Emirat 2.0” wahrscheinlichstes Zukunftsszenario, Bundesregierung verschwieg dies dem Bundestag

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„„Was der BND da präsentiert hat – war sehr realitätsnah, kam mir sehr plausibel vor. […] Ich hatte den Eindruck, dass der BND sich, also dass die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Was der BND da präsentiert hat – war sehr realitätsnah, kam mir sehr plausibel vor. […] Ich hatte den Eindruck, dass der BND sich, also dass die Experten sich da auch nicht wirklich frei gefühlt haben in dieser Frage. […] Zwischen den Zeilen hatte ich den Eindruck, dass sie selber mit diesem Taliban 2.0 es nicht ganz so einfach hatten im Berliner Betrieb.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1110–1112 (Original, neues Fenster)

Im November 2020 stellte der BND einer Staatssekretärsrunde eine Szenarienanalyse vor, nach der die totale Taliban-Machtübernahme („Emirat 2.0”) bis 2022 das wahrscheinlichste Zukunftsszenario sei. Feindaufklärer im BMVg hielten den Eintritt für sogar noch wahrscheinlicher. Die Bundesregierung informierte den Bundestag im Mandatsverlängerungsantrag Frühjahr 2021 darüber nicht. Van Thiel sagte vor dem Ausschuss: Der BND habe sich in Berlin unter Druck gesehen.

Thema: Lehren für die Zukunft November 2020 – Frühjahr 2021 Akteure: BND, BMVg, Bundesregierung, Jan van Thiel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 1.4 — Auftrag erfüllt S. 738

CDU/CSU bewertet Aktenvorlage der Bundesregierung im Ergebnis als nicht zu beanstanden, aber Weg dorthin „gewunden und voller überflüssiger Umwege”

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„Die Aktenvorlage der Bundesregierung im 1. Untersuchungsausschuss gab vom Ende her gesehen zur Beanstandung keinen Anlass. […] Der Weg zu den Ende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Aktenvorlage der Bundesregierung im 1. Untersuchungsausschuss gab vom Ende her gesehen zur Beanstandung keinen Anlass. […] Der Weg zu den Ende April/Anfang Mai 2024 abgegebenen Vollständigkeitserklärungen allerdings war gewunden und voller überflüssiger Umwege.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 738 (Original, neues Fenster)

Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.

Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Ressorts sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 1.4 — Vorlage elektronischer Kommunikation S. 739

CDU/CSU: FDP-Vorwürfe zur Vorlage elektronischer Kommunikation kein Grund zur Skandalisierung, keine relevanten neuen Argumente

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„Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Ausschuss mehrfach Mängel bei der Vorlage von elektronischer Kommunikation behauptet. Der Ausschuss hat nie Zweifel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Ausschuss mehrfach Mängel bei der Vorlage von elektronischer Kommunikation behauptet. Der Ausschuss hat nie Zweifel daran gelassen, dass von den Beweisbeschlüssen auch Daten und Informationen aus dienstlichen Kommunikationsmitteln, aus SMS und sonstigen Messenger-Diensten umfasst sind. Die Rechtslage ist eindeutig und für Skandalisierung kein Anlass.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 739 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.

Hinweis: Bewertungs-Differenz zwischen CDU/CSU- und FDP-Sondervotum.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: FDP-Bundestagsfraktion, Bundesregierung sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Worst-Case S. 743

CDU/CSU-Vorwurf: Bundesregierung versäumte realistische Einschätzung der Konditionierungs-Durchsetzbarkeit und systematische Worst-Case-Vorbereitung

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„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine systematischere Vorbereitung auf ein Worst-Case-Szenario wichtig gewesen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass auch US-Präsident Biden zu keinem Zeitpunkt diese Konditionierung als politischen Ansatz verfolgte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 743 (Original, neues Fenster)

Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.

Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, USA, Joe Biden sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12 — Zentrale Erkenntnisse S. 852

CDU/CSU-Kernerkenntnis 1: Doha-Abkommen veränderte die Logik des Militäreinsatzes, Bundesregierung ohne Einfluss

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„Das Doha-Abkommen, das zwischen den USA und den Taliban Ende Februar 2020 geschlossen wurde, veränderte die bis dahin vorherrschende Logik für den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen, das zwischen den USA und den Taliban Ende Februar 2020 geschlossen wurde, veränderte die bis dahin vorherrschende Logik für den Militäreinsatz in Afghanistan. Aus einer zeitoffenen und lageabhängigen Reduzierung der NATO-Truppen wurde eine klare Abzugsperspektive, die mit Ende April 2021 ein Zieldatum hatte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 852 (Original, neues Fenster)

Erste der sieben CDU/CSU-Kernerkenntnisse: Das Doha-Abkommen veränderte die Logik des Militäreinsatzes. Die Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf das Abkommen, setzte auf nachträgliche Konditionierung. Das Risiko des Untergangs der Republik durch sichtbare Vorbereitungen für ein Ende wurde als zu groß bewertet.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, Taliban, NATO, Bundesregierung sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.8 — Ambiguitätstoleranz S. 854–855

CDU/CSU-Hauptempfehlung: Mehr „Ambiguitätstoleranz” und klare Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen und strategischer Lagebildbeschreibung

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„Deshalb muss es eine klarere Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen einerseits und strategischer Lagebildbeschreibung andererseits geben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deshalb muss es eine klarere Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen einerseits und strategischer Lagebildbeschreibung andererseits geben, damit die Einschätzung der tatsächlichen Lageentwicklung nicht von dem Wunsch, politische Zielsetzungen zu erreichen, unbeabsichtigt überschrieben wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854–855 (Original, neues Fenster)

Zentrale Lehre der CDU/CSU (mit Verweis auf Botschafterin Haber): Der deutschen Afghanistanpolitik 2020/2021 fehlte „Ambiguitätstoleranz”. Empfehlung: Klare Trennung von außenpolitischem Gestaltungswillen und strategischer Lagebildbeschreibung; Plan B für Worst Case unabdingbar, auch wenn dies „falsche Signale” senden könnte.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Auswärtiges Amt, Emily Haber, Bundesregierung sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.8 — Forderungen S. 855

CDU/CSU-Forderung: Nationale Sicherheitsstrategie und Nationaler Sicherheitsrat

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„Eine solche Bereitschaft, besser in der Lage zu sein, die notwendigen Ambiguitäten der internationalen Politik auszuhalten, muss sich zukünftig in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine solche Bereitschaft, besser in der Lage zu sein, die notwendigen Ambiguitäten der internationalen Politik auszuhalten, muss sich zukünftig in der Nationalen Sicherheitsstrategie widerspiegeln. Auch die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates würde zu einer Verbesserung der strategischen Diskussion unter den Ressorts zu diesen Fragen beitragen und die Effizienz und Schnelligkeit der ressortübergreifenden Entscheidungsfindung steigern.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 855 (Original, neues Fenster)

Politische Hauptforderung der CDU/CSU: Die Nationale Sicherheitsstrategie muss Ambiguitätstoleranz widerspiegeln; ein Nationaler Sicherheitsrat soll die ressortübergreifende strategische Diskussion und Entscheidungsfindung verbessern. Andere Staaten (USA Special-Visa-Programm, Operation Allies Refuge) hätten sich rechtzeitig vorbereitet; die deutsche Außenpolitik muss dies künftig „von Anfang an” tun.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 919

FDP: Fall Kabuls war „Katastrophe mit Ansage”, Bundesregierung handelte nicht vorausschauend

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„„Wahnsinn. Eine humanitäre Katastrophe mit Ansage.” Dieser Satz bringt die Situation am Flughafen in Kabul ab dem 15. August 2021 auf den Punkt. […] …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Wahnsinn. Eine humanitäre Katastrophe mit Ansage.” Dieser Satz bringt die Situation am Flughafen in Kabul ab dem 15. August 2021 auf den Punkt. […] Dabei war diese Katastrophe entgegen offiziellen Darstellungen absehbar – über Monate hinweg. Dennoch blieb ein vorausschauendes Handeln der Bundesregierung weitgehend aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 919 (Original, neues Fenster)

Aus Sicht der FDP-Fraktion war der Fall Kabuls am 15.08.2021 keine plötzliche, sondern eine über Monate absehbare Katastrophe, und zwar humanitär, konsularisch, geopolitisch und koordinativ. Vorausschauendes Handeln der damaligen Bundesregierung sei jedoch weitgehend ausgeblieben, eine echte Aufarbeitung und Verantwortungsübernahme habe bis heute nicht stattgefunden.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP, keine gemeinsame Feststellung des Ausschusses.
Thema: Verantwortung & Konsequenzen August 2021 Akteure: Bundesregierung, FDP-Fraktion sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 919

FDP: Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf Doha-Abkommen, AA hoffte auf Bidens „andere Strategie”

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„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 919 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Ressortkoordination strukturell nicht gewährleistet, Zielkonflikte blieben ungelöst

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„Im Verlauf der Untersuchung wurde an zahlreichen Beispielen deutlich, dass eine effektiv funktionierende Ressortkoordination innerhalb der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Verlauf der Untersuchung wurde an zahlreichen Beispielen deutlich, dass eine effektiv funktionierende Ressortkoordination innerhalb der Bundesregierung strukturell nicht gewährleistet war. Die signifikant unterschiedlichen Positionen und Richtungen der Ressorts in der Afghanistanpolitik wurden an keiner Stelle aufgelöst. Die daraus resultierenden Zielkonflikte haben Handlungen ausgebremst oder diese bis zur Katastrophe am 15. August 2021 unmöglich gemacht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion bewertet die Ressortkoordination als strukturell nicht gewährleistet: Unterschiedliche Positionen der Ressorts seien nirgendwo aufgelöst worden, daraus resultierende Zielkonflikte hätten Handlungen ausgebremst oder verhindert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, Ressorts sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Staatssekretärsrunden haben in keinem Fall eine Einigung herbeigeführt

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„Zur Koordination der Afghanistanpolitik hat die Bundesregierung mehrere Staatssekretärsrunden eingesetzt. Während der Untersuchung ist kein einziger …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Koordination der Afghanistanpolitik hat die Bundesregierung mehrere Staatssekretärsrunden eingesetzt. Während der Untersuchung ist kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Staatssekretärsrunde zu Afghanistan eine Einigung herbeigeführt hat. Auch eine Lagebildkonsolidierung oder Handlungskoordinierung fand in diesen Runden kaum statt. […] Diese Runden stellten keinen handlungsrelevanten Mehrwert dar.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Aus Sicht der FDP haben die zur Koordination eingesetzten Staatssekretärsrunden in keinem einzigen Fall eine Einigung herbeigeführt; eine Lagebildkonsolidierung oder Handlungskoordinierung sei kaum erfolgt. Die Runden hätten keinen handlungsrelevanten Mehrwert dargestellt.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Staatssekretärsrunden, Bundesregierung sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 922

FDP: Forderung nach Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats

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„Der Fall Afghanistan zeigt exemplarisch, dass Deutschland umgehend und zwingend notwendig einen Nationalen Sicherheitsrat einrichten muss, der zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Fall Afghanistan zeigt exemplarisch, dass Deutschland umgehend und zwingend notwendig einen Nationalen Sicherheitsrat einrichten muss, der zu koordinierten Beobachtungen, koordinierten Aktionen und Reaktionen zwingt. Deutschland braucht ein funktionierendes strategisches Frühwarnsystem und darin eingebettet Prozesse, die notwendigerweise zu ressortabgestimmtem Verhalten führen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 922 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion fordert die umgehende Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats. Der Fall Afghanistan zeige exemplarisch, dass Deutschland ein funktionierendes strategisches Frühwarnsystem und Prozesse für ressortabgestimmtes Verhalten benötige.

Hinweis: Fraktionsposition und Empfehlung der FDP.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: FDP-Fraktion, Bundesregierung sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Verfahrensfragen S. 922–923

FDP: Verspätete Löschmoratorien führten zu unwiederbringlichem Verlust von Beweismitteln

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„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition, wurde in den betroffenen Ministerien – mit Ausnahme des BMVg – erst mit erheblicher Verzögerung ein Löschmoratorium erlassen. Wichtige Dokumente und Kommunikationsdaten von zentralen Zeugen, darunter Kalendereinträge und interne E-Mails, gingen dadurch unwiederbringlich verloren oder konnten nicht mehr vollständig rekonstruiert werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 922–923 (Original, neues Fenster)

Die FDP kritisiert, dass die Ministerien mit Ausnahme des BMVg erst verspätet ein Löschmoratorium erlassen haben. Dadurch seien Dokumente, Kalendereinträge und E-Mails zentraler Zeugen unwiederbringlich verloren gegangen.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, BKAmt, Auswärtiges Amt, BMI… sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.2.1 — Lagebildzusammenführung S. 945

FDP: Kein verschriftlichtes Gesamtlagebild der Bundesregierung, Erkenntnis- und Umsetzungsproblem

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„Es bestand also zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Dokument, in dem alle Lagebilder der in Afghanistan vertretenen Ressorts zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es bestand also zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Dokument, in dem alle Lagebilder der in Afghanistan vertretenen Ressorts zu einem gemeinsamen Lagebild mit allen Facetten zusammengeführt worden wären […] In diesem Aspekt galt, was in Deutschland an vielen Stellen gilt. Es gab kein Informationsproblem, sondern ein Erkenntnis- und Umsetzungsproblem.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 945 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion stellt fest: Es habe zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Gesamtlagebild der Bundesregierung gegeben, das alle Ressort-Einschätzungen zusammenführte. Es habe „kein Informationsproblem, sondern ein Erkenntnis- und Umsetzungsproblem” gegeben.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5 — Abhängigkeit USA S. 970

FDP: Drei Kategorien der US-Abhängigkeit (Kapazitäten, langsames Handeln, politische Entscheidungen)

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„Die oben dargelegten Abhängigkeiten lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abhängigkeiten aufgrund von unterschiedlichen Kapazitäten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die oben dargelegten Abhängigkeiten lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abhängigkeiten aufgrund von unterschiedlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Abhängigkeit der gesamten RSM), durch langsames Handeln in Kauf genommene Abhängigkeiten (Evakuierung der Botschaft) und durch politische Entscheidungen induzierte Abhängigkeiten (Abhängigkeit am Flughafen, Abhängigkeit der Sicherheit der Greenzone).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 970 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion ordnet die deutsche US-Abhängigkeit in drei Kategorien: (1) Kapazitäten und Fähigkeiten (gesamte RSM); (2) durch langsames Handeln in Kauf genommen (Botschaftsevakuierung); (3) durch politische Entscheidungen induziert (HKIA, Green Zone). Trotz „enger und vertrauensvoller” Kooperation sei Deutschland oft zu spät über US-Pläne informiert worden.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: NATO & Bündnis Akteure: USA, Bundesregierung, NATO sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.6 — Staatssekretärsrunden S. 972

FDP: Staatssekretärsrunden waren rein informativ, keine wesentlichen Entscheidungen, keine Koordination

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„Damit lässt sich in Bezug auf die Staatssekretärsrunden zusammenfassend festhalten, dass sie einen rein informativen Charakter hatten in denen die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Damit lässt sich in Bezug auf die Staatssekretärsrunden zusammenfassend festhalten, dass sie einen rein informativen Charakter hatten in denen die eigenen Sichtweisen und Schlussfolgerunen der Ressorts und des BND zu Afghanistan vorgetragen wurden. Dieses Gremium hat jedoch keine (wesentlichen) Entscheidungen getroffen und unterschiedliche Sichtweisen und Schlussfolgerungen wurden an dieser Stelle nicht aufgelöst. Die Staatssekretärsrunde war daher kein koordinierendes- bzw. steuerndes Gremium.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 972 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Die Staatssekretärsrunden hatten rein informativen Charakter: keine wesentlichen Entscheidungen, keine Auflösung unterschiedlicher Sichtweisen, keine Koordinierung. Das BKAmt nahm unterhalb der StS-Ebene teil und beobachtete lediglich, ohne koordinierende Rolle.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Staatssekretärsrunden, BKAmt, BND, Bundesregierung sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 5.3 — Nichtvorlage Messenger S. 977

FDP: Bundesregierung legte Messenger-Kommunikation trotz Beweisbeschlüssen nicht vor

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„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten (SMS, WhatsApp, Telegramm, etc.) vorhanden ist, obwohl die Kommunikation auf dienstlichen Kommunikationsmitteln von den Beweisbeschlüssen umfasst ist und sowohl von Zeugen als auch in den zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst Bezug auf diese Art der Kommunikation genommen wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 977 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Die Bundesregierung legte trotz eindeutiger Beweisbeschlüsse keine Messenger-Kommunikation (SMS, WhatsApp, Telegram) vor, obwohl Zeugen und Akten darauf Bezug nahmen. Dies sei eine unrechtmäßige Beschränkung; AA und BMVg-Lieferungen seien bis heute unvollständig.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 6.2 — Schlussbetrachtung S. 983–984

FDP: Deutschland benötigt umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie

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„Die aktuellen geopolitischen Spannungen – etwa durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die sicherheitspolitische Instabilität im Nahen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die aktuellen geopolitischen Spannungen – etwa durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, die sicherheitspolitische Instabilität im Nahen Osten oder die Bedrohung durch hybride Kriegsführung und Cyberangriffe – sowie die wachsende systemische Rivalität zeigen, dass Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie benötigt, die auch mit Leben gefüllt werden muss.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 983–984 (Original, neues Fenster)

Schlussbetrachtung der FDP-Fraktion: Angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen (Ukraine, Naher Osten, hybride Kriegsführung) benötige Deutschland eine umfassende, vorausschauende Sicherheitsstrategie mit besserer Koordinierung der sicherheitspolitischen Akteure, klaren Verantwortlichkeiten und effizienterer Entscheidungsfindung.

Hinweis: Fraktionsposition und Schlussbetrachtung der FDP.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: FDP-Fraktion, Bundesregierung, Bundestag sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856

Kernbefund: Entwicklungen waren absehbar, Bundesregierung übersetzte Erkenntnisse nicht in Handlungen

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„Zusammenfassend hat die Untersuchung gezeigt: Keine der Entwicklungen war wirklich unabsehbar, viele Entwicklungen wurden von der Bundesregierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zusammenfassend hat die Untersuchung gezeigt: Keine der Entwicklungen war wirklich unabsehbar, viele Entwicklungen wurden von der Bundesregierung antizipiert. Es hat der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt an wesentlichen Informationen gemangelt … Es ist der Bundesregierung indes nicht gelungen, die Herausforderungen überhaupt oder rechtzeitig in Handlungen zu übersetzen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 856 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt zu dem Kernbefund, dass keine der Entwicklungen wirklich unabsehbar gewesen sei und der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt wesentliche Informationen gefehlt hätten. Sie habe diese aber nicht oder zu spät in Handlungen übersetzt. Das zentrale Problem sei gewesen, dass sich die politischen Leitungsebenen „erschreckend wenig” für Afghanistan interessiert hätten.

Hinweis: Wertende Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856–857

Fünf zentrale Kritikpunkte: unzureichende Reaktion auf Doha, späte Rückverlegung, fehlendes Lagebild, „organisierte Verantwortungslosigkeit” im OKV, unvollendete Krisenplanung

Originalstelle
„Im Einzelnen lassen sich darüber hinaus die zentralen Erkenntnisse dieser Untersuchung wie folgt zusammenfassen: Unzureichende Reaktion auf das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Einzelnen lassen sich darüber hinaus die zentralen Erkenntnisse dieser Untersuchung wie folgt zusammenfassen: Unzureichende Reaktion auf das US-Taliban-Abkommen Die Bundesregierung erkannte die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based Abzug der NATO-Truppen ohne Bedingungen) zwar bereits unmittelbar nach Abschluss, zog jedoch keine ausreichenden Konsequenzen und leitete notwendige Schritte erst zu spät ein. Stattdessen herrschte das Prinzip Hoffnung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 856–857 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.

Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864

Doha-Abkommen sei „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte”, ein Kapitulationsabkommen

Originalstelle
„Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Doha-Abkommen, verhandelt zwischen der Trump Administration sowie Vertretern der Taliban, eines der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Doha-Abkommen, verhandelt zwischen der Trump Administration sowie Vertretern der Taliban, eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte ist und einem Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung gleichkommt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte” und als „Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung”. Die Bundesregierung habe die Tragweite nicht in Gänze erfasst, weshalb Entscheidungen zu spät getroffen wurden.

Hinweis: Politische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Trump-Administration, Taliban, Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.1.2 — Einflussmöglichkeiten S. 866

Diplomatischer Affront: Bundesregierung erhielt Vertragstext erst einen Tag vor Unterzeichnung

Originalstelle
„Die Bundesregierung hatte im Laufe der Verhandlungen keine wirksamen Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungspartner und konnte nun nur noch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung hatte im Laufe der Verhandlungen keine wirksamen Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungspartner und konnte nun nur noch darüber entscheiden, wie sie auf das Abkommen reagieren wollte. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland zweitgrößter internationaler Truppensteller in Afghanistan war, ist das ein diplomatischer Affront und ein Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Das Auswärtige Amt bewertete den Inhalt des Abkommens uneindeutig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet es als „diplomatischen Affront und Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen”, dass Deutschland als zweitgrößter Truppensteller den finalen Vertragstext erst einen Tag vor Unterzeichnung erhielt und keine wirksamen Einflussmöglichkeiten hatte.

Hinweis: Politische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Februar 2020 Akteure: USA, Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.2 — Schlussfolgerungen S. 867

„Prinzip Hoffnung”: Bundesregierung versäumte Vorbereitung auf das absehbare Einsatzende

Originalstelle
„„Die Hoffnung stirbt zuletzt.” (Mitarbeiterin Referat Pakistan/Afghanistan, AA)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 867 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion fasst zusammen: Zwischen Februar 2020 und April 2021 habe sich die Bundesregierung auf das „Prinzip Hoffnung” verlassen, auf einen Erfolg der innerafghanischen Verhandlungen und auf eine Korrektur durch Biden. Es habe nicht an Informationen gemangelt, sondern an politischen Entscheidungen. Minister:innen und Kanzlerin seien überwiegend nicht oder spät involviert gewesen; die Ressortkonflikte wurden auf untere Ebenen abgeschoben, wo sie nicht lösbar waren.

Hinweis: Wertende Schlussfolgerung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6.2 — NATO-Abstimmung S. 871

NATO-Abzugsentscheidung erst 14.04.2021, späte Entscheidung gefährdete Soldat:innen

Originalstelle
„Somit wurde im Rahmen der NATO die endgültige Entscheidung über den Abzug erst am 14. April 2021 getroffen. Das mit der Taliban im Doha-Abkommen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Somit wurde im Rahmen der NATO die endgültige Entscheidung über den Abzug erst am 14. April 2021 getroffen. Das mit der Taliban im Doha-Abkommen vereinbarte Datum für den abgeschlossenen Abzug war jedoch der 30. April 2021. Es bestand also die ernst zu neh mende Gefahr, dass sich die Taliban nicht mehr an den im Abkommen vereinbarten Angriffsverzicht auf alliierte Truppen gebunden fühlte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 871 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung an „in together, out together” festhielt und damit die NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021 fiel, nach dem im Doha-Abkommen vorgesehenen Datum 30.04.2021. Dadurch habe die ernsthafte Gefahr bestanden, dass die Taliban den Angriffsverzicht aufkündigen würden; das Leben der Soldat:innen sei „vermeidbar gefährdet” worden.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: NATO & Bündnis April 2021 Akteure: NATO, Bundesregierung, Biden-Administration sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7 — Politische und Sicherheitslage S. 871–872

Politisches Ziel „kein Scheitern” verstellte den Blick auf das Bekannte

Originalstelle
„Dazu kommt: Das übergeordnete politische Ziel, wonach der fast 20-jährige Einsatz nicht als gescheitert gelten durfte, verstellte den Blick auch auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dazu kommt: Das übergeordnete politische Ziel, wonach der fast 20-jährige Einsatz nicht als gescheitert gelten durfte, verstellte den Blick auch auf den Teil der Lage, der bekannt war. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik im Untersuchungszeitraum berücksichtigten die Entwicklungen in Afghanistan nur unzureichend. Die Bundesregierung konzentrierte sich strategisch auf das Gewünschte, was dazu beigetragen hat, dass eine ausreichende Überprüfung und Anpassung der außen- und sicherheitspolitischen Strategie in Bezug auf Afghanistan und zu operationalisierende Ziele unterblieben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 871–872 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass das übergeordnete politische Ziel, der fast 20-jährige Einsatz dürfe nicht als gescheitert gelten, den Blick auch auf den bekannten Teil der Lage verstellt habe. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik hätten die Entwicklungen unzureichend berücksichtigt; partei- und innenpolitische Interessen hätten eine realistische Lagebetrachtung verhindert. Eine Überprüfung und Anpassung der Strategie sei deshalb unterblieben.

Hinweis: Wertende Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Lageeinschätzung Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.1.2 — Sicherheitslage S. 875–876

TAA-Ansatz ab Herbst 2020 nicht mehr wirksam, Mandatstext 2021 spiegelte das nicht wider

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„„Durch den deutschen militärischen Beitrag im Rahmen der NATO-Mission Resolute Support konnte die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Durch den deutschen militärischen Beitrag im Rahmen der NATO-Mission Resolute Support konnte die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte … zur selbstständigen Wahrnehmung von Sicherheitsverantwortung weiter gesteigert werden.” (Mandatstext 02/2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 875–876 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Trotz Generalleutnant Schütts Vorlage vom 29.10.2020 (TAA-Ansatz sei unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich) und faktischer Einstellung der Ausbildungsunterstützung mit Schließung Kunduz (11/2020) habe der Mandatstext von Februar 2021 noch von einer „weiteren Steigerung” der ANDSF-Leistungsfähigkeit gesprochen. Dies sei nicht nachvollziehbar.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Oktober 2020 – Februar 2021 Akteure: BMVg, Bundesregierung, Generalleutnant Schütt sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8 — Ortskräfte S. 887–888

„Organisierte Verantwortungslosigkeit”: Fürsorgepflicht gegenüber Ortskräften schwerwiegend verletzt

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„Weil die notwendigen Maßnahmen unterlassen wurden, um eine rechtzeitige und sichere Ausreise zu ermöglichen, hat die Bundesregierung diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Weil die notwendigen Maßnahmen unterlassen wurden, um eine rechtzeitige und sichere Ausreise zu ermöglichen, hat die Bundesregierung diese Fürsorgepflicht in schwerwiegender Weise verletzt. Die Versäumnisse, eine strukturierte und unbürokratische Ausreise durch pragmatische Lösungen rechtzeitig zu ermöglichen, haben dazu geführt, dass viele Ortskräfte und ihre Familien einem erheblichen und vermeidbaren Risiko ausgesetzt wurden und bis heute werden. Dieser Vorgang kann das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bundesregierung international nachhaltig schädigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 887–888 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Ortskräften „in schwerwiegender Weise” nicht nachgekommen sei. Notwendige Maßnahmen für eine rechtzeitige und sichere Ausreise seien unterlassen worden; viele Ortskräfte und ihre Familien seien einem „erheblichen und vermeidbaren Risiko” ausgesetzt worden, bis heute. Dies könne das internationale Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bundesregierung nachhaltig schädigen.

Hinweis: Schwere politische Wertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.4 — Charterflüge S. 896

Charterflüge: Bundeskanzlerin „insistierte”, machte aber von Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch

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„Allerdings machte sie von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch, um eine klare Weisung an die Ressorts zu erteilen und die Umsetzung zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Allerdings machte sie von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch, um eine klare Weisung an die Ressorts zu erteilen und die Umsetzung zu erzwingen. Der praktische Nutzen der von der Bundeskanzlerin geforderten Charterflüge wurde von mehreren Zeug:innen während des Untersuchungsausschusses infrage gestellt. Es wurde argumentiert, dass logistische Herausforderungen und bürokratische Hürden gegen Charterflüge gesprochen hätten. Tatsache ist jedoch, dass andere NATO-Partner wie Frankreich erfolgreich Charterflüge einsetzten, um ihre Ortskräfte und gefährdete Personen aus Afghanistan zu evakuieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 896 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Im Juli 2021 forderte Merkel die Ressorts auf, Charterflüge zur Evakuierung zu prüfen; die Ressorts kamen dem nicht nach. Merkel insistierte ein weiteres Mal, machte aber von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch. Andere NATO-Partner wie Frankreich nutzten Charterflüge erfolgreich. Es bleibe „ein schwerwiegendes Versäumnis”, dass kein politischer Wille zur Umsetzung bestand.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Juli 2021 Akteure: Angela Merkel, Bundesregierung, Frankreich sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8 — Empfehlungen Ortskräfte S. 888–889

Empfehlungen Ortskräfte: zentrale Stelle, Anpassung Kernfamilie, eigene Rechtsgrundlage, Bundesaufnahmeprogramm fortsetzen

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„Der Schutz der Familien von Ortskräften sollte gesetzlich so erweitert werden, dass über die Kernfamilie hinaus Familienmitglieder berücksichtigt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Schutz der Familien von Ortskräften sollte gesetzlich so erweitert werden, dass über die Kernfamilie hinaus Familienmitglieder berücksichtigt werden, insbesondere unverheiratete erwachsene Kinder und weitere Erziehungsberechtigte von minderjährigen Kindern. 4. Keine Umgehungskonstellationen zur Vermeidung der Anspruchsberechtigung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt, jegliche Umgehung von Anspruchsberechtigungen, etwa durch die Änderung von Arbeitsverträgen in Werkverträge, zu unterlassen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 888–889 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion empfiehlt: (1) Bündelung aller Ortskräfte-Informationen an zentraler Stelle mit Berichtspflicht ans Parlament; (2) keine Nachteile bei Gefährdungsanzeige (kein Arbeitsplatzverlust); (3) Anpassung der Kernfamilien-Definition an regionale Gegebenheiten; (4) keine Umgehung durch Werkverträge; (5) vorrangige Prüfung der Ortskräfte-Sicherheit; (6) Prüfung einer eigenen Rechtsgrundlage statt § 22/23 AufenthG; (7) Fortführung des „Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan”.

Hinweis: Politische Empfehlungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9 — Empfehlungen Evakuierung S. 909–910

Empfehlungen Krisenvorsorge: Übungen, ELEFAND-Verbesserung, KVInfoSysBund, Sprachmittler:innen

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„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten Ländern leben, verpflichtend gemacht werden kann. 3. Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund) vorantreiben und umsetzen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt das ressortübergreifende Digitalisierungsprojekt Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 909–910 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion empfiehlt für künftige Krisenvorsorge: (1) Übungen von AA und Bundeswehr fortsetzen; (2) Digitalisierung von Listen, ELEFAND verpflichtend in Krisenländern; (3) ressortübergreifendes Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund); (4) Krisenpläne in Botschaften auch für Worst-Case prüfen; (5) Ortskräfte in Eventualfallplanungen einbeziehen; (6) Sprachmittler:innen fest einplanen; (7) bessere technische Ausstattung der Einsatzkräfte; (8) fälschungssichere Bestätigungsschreiben für Ortskräfte als Backup.

Hinweis: Politische Empfehlungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 655–656

SPD: Doha-Abkommen war „im Kern Truppenabzugsabkommen“ und „Anfang vom Ende der afghanischen Republik“

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„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang vom Ende der afghanischen Republik. Die Bundesregierung war an den Verhandlungen zum Doha-Abkommen nicht beteiligt, hatte keinen Einfluss auf dessen Inhalt und wurde erst kurz vor der Veröffentlichung über die Vereinbarungen unterrichtet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 655–656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als reines Truppenabzugsabkommen zwischen USA und Taliban und als „Anfang vom Ende“ der afghanischen Republik. Die Bundesregierung sei nicht beteiligt gewesen und erst kurz vor Veröffentlichung unterrichtet worden.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020 Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, Bundesregierung… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundesregierung bewertete Folgen Dohas zutreffend, Kopplungsbemühungen blieben aber erfolglos

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„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im Friedensprozess zu verknüpfen. Diese Bemühungen blieben erfolglos, weil die USA auch nach Amtsantritt des damaligen US-Präsidenten Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Lageeinschätzung der Bundesregierung als zutreffend: Sie habe sich bilateral und in der NATO bemüht, den Abzug an Fortschritte im Friedensprozess zu koppeln. Diese Bemühungen seien aber erfolglos geblieben, weil die USA auch unter Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, NATO, USA, Joe Biden… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Innerafghanische Friedensverhandlungen hatten von vornherein geringe Aussichten, Unterstützung war dennoch richtig

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„Die innerafghanischen Friedensverhandlungen waren geprägt von intern gespaltenen Verhandlungsparteien und einem Verhandlungsungleichgewicht zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die innerafghanischen Friedensverhandlungen waren geprägt von intern gespaltenen Verhandlungsparteien und einem Verhandlungsungleichgewicht zu Gunsten der Taliban. Dadurch waren die Aussichten auf eine friedliche Beilegung des Konflikts durch eine Verhandlungslösung von vornherein gering. Trotz geringer Erfolgsaussichten war es richtig, dass die Bundesregierung die Verhandlungen unterstützt hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht die innerafghanischen Verhandlungen als von Anfang an aussichtsarm, wegen interner Spaltungen und eines starken Verhandlungsungleichgewichts zugunsten der Taliban. Dennoch sei es richtig gewesen, dass die Bundesregierung die Verhandlungen unterstützte.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Bundesregierung, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: BND unterschätzte Geschwindigkeit der Machtübernahme, Fehleinschätzung mit „maßgeblichem Einfluss“ auf verzögerte Krisenreaktion

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„Die Geschwindigkeit dieser Entwicklung wurde insbesondere durch den BND unterschätzt. Noch zwei Tage vor der Einnahme Kabuls durch die Taliban hielt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Geschwindigkeit dieser Entwicklung wurde insbesondere durch den BND unterschätzt. Noch zwei Tage vor der Einnahme Kabuls durch die Taliban hielt der BND den Eintritt dieses Szenario vor dem 11. September 2021 für eher unwahrscheinlich. Diese Fehleinschätzung hatte maßgeblichen Einfluss auf die verzögerte Krisenreaktion der Bundesregierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet kritisch: Der BND habe die Geschwindigkeit der Taliban-Machtübernahme unterschätzt. Noch zwei Tage vor dem Fall Kabuls habe er das Szenario vor dem 11.09.2021 für „eher unwahrscheinlich“ gehalten. Diese Fehleinschätzung habe maßgeblich zur verzögerten Krisenreaktion der Bundesregierung beigetragen.

Thema: Nachrichtendienste 13.08.2021 Akteure: BND, Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung, ressortübergreifendes Lagezentrum gefordert

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„Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung. Die verschiedenen Ressorts trugen ihre verschiedenen Bewertungen zur Sicherheitslage in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung. Die verschiedenen Ressorts trugen ihre verschiedenen Bewertungen zur Sicherheitslage in regelmäßigen Staatssekretärsrunden vor, ohne dass eine Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild erfolgte. Hier bedarf es schnellerer und effizienterer Prozesse, insbesondere bei der notwendigen Entscheidungsfindung in Bezug auf die Sicherheitslage … Ein ressortübergreifendes Lagezentrum sollte eine gemeinsame Informationsgrundlage schaffen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion identifiziert das Fehlen einer gemeinsamen Lageanalyse der Bundesregierung als zentrales Problem: Ressorts trugen jeweils eigene Bewertungen vor, ohne Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild. Sie fordert schnellere und effizientere Prozesse und ein ressortübergreifendes Lagezentrum.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, Ressorts, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundesregierung gelang es nicht, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für Ortskräfte zu entwickeln

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„Es ist den Ressorts der Bundesregierung nicht gelungen, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für afghanische Ortskräfte zu entwickeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Den Ressorts der Bundesregierung sei es nicht gelungen, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für afghanische Ortskräfte zu entwickeln. Das Ortskräfteverfahren von 2013 sei für die Konstellation Afghanistans nicht geeignet gewesen und habe der Fürsorgepflicht nicht angemessen Rechnung tragen können.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, Ressorts, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 657

SPD: Keine Pläne für Worst-Case-Szenario bis Zusammenbruch; Worst-Case-Szenarien müssen von Beginn an mitbetrachtet werden

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„Bis zum Zusammenbruch der afghanischen Republik gab es keine Pläne für ein Worst Case Szenario. Die Planungen zum Alternativszenario in einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bis zum Zusammenbruch der afghanischen Republik gab es keine Pläne für ein Worst Case Szenario. Die Planungen zum Alternativszenario in einer Krisensituation wurden zu spät begonnen und nicht abgeschlossen. Klare Verantwortlichkeiten für die Entscheidung zur Umstellung auf das Alternativszenario fehlten. Worst Case Szenarien müssen bei Überlegungen zur Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion fordert: Worst-Case-Szenarien müssen bei der Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden. Bis zum Zusammenbruch der Republik habe es keine entsprechenden Pläne gegeben; das Alternativszenario sei zu spät begonnen und nicht abgeschlossen worden.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 657

SPD: Bundesregierung hätte rückblickend früher auf Lageeskalation reagieren sollen

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„Die Bundesregierung hätte rückblickend betrachtet früher auf die Lageeskalation in Afghanistan reagieren sollen. … Diese Krise hat aber gezeigt, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung hätte rückblickend betrachtet früher auf die Lageeskalation in Afghanistan reagieren sollen. … Diese Krise hat aber gezeigt, dass für solche Großkrisen Verbesserungsbedarfe bestehen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion räumt selbstkritisch ein: Die Bundesregierung hätte rückblickend früher auf die Lageeskalation reagieren sollen. Für solche Großkrisen bestünden Verbesserungsbedarfe; die Bundesregierung habe dies erkannt und Maßnahmen eingeleitet.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 — Bewertung und Reaktion S. 661–662

SPD: Bewertungen der Bundesregierung zu Doha einheitlich kritisch (keine verbindliche Gewaltreduzierung, kein Friedensprozess-Junktim)

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„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere problematisiert, dass es keine verbindliche Reduzierung des Gewaltniveaus der Taliban gegenüber der afghanischen Regierung gebe und der Truppenabzug nicht mit Fortschritten im afghanischen Friedensprozess verknüpft worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 661–662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion betont, dass die Bewertungen der Bundesregierung zum Doha-Abkommen einheitlich kritisch waren, sowohl in Vorlagen als auch in Zeugenaussagen. Hauptkritikpunkte: keine verbindliche Gewaltreduzierung gegenüber der afghanischen Regierung; keine Verknüpfung des Truppenabzugs mit Fortschritten im Friedensprozess.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.4 — Listenverfahren alle Ressorts S. 692

SPD: Umstellung auf Listenverfahren am 15.08. deutlich zu spät; Listen unbrauchbar, Entscheidung lag bei Soldaten an Gates

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„Diese Entscheidung erfolgte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich zu spät und führte dazu, dass bei Eintritt in die militärische Evakuierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Entscheidung erfolgte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich zu spät und führte dazu, dass bei Eintritt in die militärische Evakuierung die Listen, sofern überhaupt schon erstellt, weitgehend unbrauchbar waren. Das verlagerte die Entscheidung, welche Personen auf Evakuierungsflieger kamen, auf die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die für die Zugangskontrolle an den Gates verantwortlich waren. Diese in jedem Einzelfall schwerwiegende Entscheidung hätte den Soldatinnen und Soldaten nicht zugemutet werden dürfen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 692 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Entscheidung zur Umstellung auf das Listenverfahren für alle Ressorts (15.08.2021) als deutlich zu spät: Die Listen seien weitgehend unbrauchbar gewesen, die schwerwiegende Entscheidung über Zugang zu Evakuierungsfliegern auf die Soldat:innen an den Gates verlagert, was diesen nicht hätte zugemutet werden dürfen.

Thema: Ortskräfte 15.08.2021 Akteure: Bundesregierung, Bundeswehr, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4 — Evakuierungsoperation S. 723–724

SPD: Mandatierung der Evakuierungsoperation formell und materiell rechtmäßig

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„Diese Mandatierung war formell und materiell rechtmäßig. Rechtmäßig war insbesondere auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. … Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandatierung dieses Einsatzes bestehen keine.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 723–724 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Die Mandatierung der Evakuierungsoperation (Beginn 15.08., Kabinett 18.08., Bundestag 25.08.2021) sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Bedingung „Gefahr in Verzug“ (§ 5 Abs. 1 ParlBG) sei hinreichend begründet gewesen.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundesregierung, Bundestag, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.5 — Ortskräfte in Evakuierung S. 728

SPD: Evakuierung von Ortskräften nicht ausreichend zielgerichtet; Verantwortung liegt nicht bei operativen Kräften, sondern bei mangelhafter Vorbereitung

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„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser Personengruppe war jedoch nicht ausreichend zielgerichtet. Verantwortlich dafür waren unzureichende Planungen der Bundesregierung für die massenhafte Evakuierung von Ortskräften. Zu spät, erst mit Beginn der Evakuierung wurde seitens der Bundeskanzlerin überhaupt entschieden, dass auch Ortskräfte und deren Familien mit evakuiert werden sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 728 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet: Die Evakuierung von Ortskräften sei nicht ausreichend zielgerichtet gewesen. Verantwortlich seien unzureichende Planungen, nicht die operativ Handelnden. Erst mit Beginn der Evakuierung sei seitens der Bundeskanzlerin entschieden worden, Ortskräfte einzubeziehen. Auch berechtigte Ortskräfte seien bedauerlicherweise abgewiesen worden.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD-Schlussbemerkung: Bundesregierung muss sich auf akute Krisensituationen besser vorbereiten und Worst-Case-Szenarien integrieren

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„Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses haben aufgezeigt, dass sich die Bundesregierung besser auf akute Krisensituationen vorbereiten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses haben aufgezeigt, dass sich die Bundesregierung besser auf akute Krisensituationen vorbereiten und Vorkehrungen für Worst-Case-Szenarien von Beginn an in ihre Krisenvorsorge integrieren muss. Eine ressortübergreifende Krisenreaktion für Großkrisenlagen ist unerlässlich. Lokal Beschäftigte sind in die Krisenreaktion einzubeziehen und im Sinne der Humanität bei Gefährdung unbürokratisch zu schützen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion fordert in ihrer Schlussbemerkung: bessere Vorbereitung auf akute Krisen, Integration von Worst-Case-Szenarien in die Krisenvorsorge, ressortübergreifende Krisenreaktion, Einbeziehung lokal Beschäftigter und unbürokratischer Schutz bei Gefährdung, im Sinne der Humanität.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sachverständige:r Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 5

Bundesregierung schickte Markus Potzel als Sondergesandten; er drang mit Warnungen vor überhasteten Verhandlungen nicht durch

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„Wenngleich die USA mit den Taliban allein verhandelten, hatte die Bundesregierung mit Markus Potzel einen Sondergesandten zu den Verhandlungen nach …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenngleich die USA mit den Taliban allein verhandelten, hatte die Bundesregierung mit Markus Potzel einen Sondergesandten zu den Verhandlungen nach Doha geschickt. Die Bundesregierung hatte die USA, namentlich den US-Chefverhandler Zalmay Khalilzad, immer wieder vor überhasteten Verhandlungen gewarnt, drang aber mit ihrem Appel an einen integrierten Friedensprozess nicht durch.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 5 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung habe mit Markus Potzel einen Sondergesandten nach Doha geschickt und Chefverhandler Khalilzad mehrfach vor überhasteten Verhandlungen gewarnt. Mit ihrem Appell an einen integrierten Friedensprozess sei sie aber nicht durchgedrungen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Markus Potzel, Zalmay Khalilzad, Bundesregierung stellungnahmen\04-schetter.json
Bewertung Frage 11 — Deutsche Entwicklungszusammenarbeit S. 13

Bundesregierung 2018 konstatierte selbst: Erfolge „brüchig”, nicht nachhaltig

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„Auch die Bundesregierung konstatiert 2018 ernüchtert: „Weiterhin sei die Verwaltung nicht effektiv, gebe es Korruption, Flucht und Arbeitslosigkeit. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch die Bundesregierung konstatiert 2018 ernüchtert: „Weiterhin sei die Verwaltung nicht effektiv, gebe es Korruption, Flucht und Arbeitslosigkeit. Die erreichten Erfolge seien unzureichend und „brüchig” (mit anderen Worten: nicht nachhaltig) und bedürften noch länger andauernder externer Unterstützung, um Rückschritte zu verhindern.”“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 13 (Original, neues Fenster)

Bereits die Bundesregierung selbst habe 2018 ernüchtert festgestellt: die Verwaltung sei nicht effektiv, es gebe Korruption, Flucht und Arbeitslosigkeit, die Erfolge seien unzureichend und „brüchig” (also nicht nachhaltig) und bedürften noch länger andauernder externer Unterstützung.

Thema: Lehren für die Zukunft 2018 Akteure: Bundesregierung stellungnahmen\04-schetter.json