Bridge the Gap.

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Bundespolizei

In 11 Aussagen genannt.

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.1 — Sicherheitsberater Kabul S. 320–321

Sicherheitsberater „Fisch” der Bundespolizei (ab 06.07.2020): Aufgabenschwerpunkt verschob sich zunehmend zu „Evakuierungsszenarien”

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„Im Laufe der Zeit, so der Zeuge „Fisch”, habe sich sein Aufgabenbereich in der Botschaft verändert. Zunächst habe die „Hauptaufmerksamkeit” darin …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Laufe der Zeit, so der Zeuge „Fisch”, habe sich sein Aufgabenbereich in der Botschaft verändert. Zunächst habe die „Hauptaufmerksamkeit” darin bestanden, „die Botschaft resilienter zu machen und zu stärken, sowohl personell als auch materiell”. Als sich zu einem späteren Zeitpunkt die „Sicherheitslage mehr und mehr veränderte und ein Ungleichgewicht zugunsten der Taliban entstand”, habe er sich „intensiver mit möglichen Evakuierungsszenarien beschäftigt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 320–321 (Original, neues Fenster)

Der ab 06.07.2020 als Sicherheitsberater der Botschaft Kabul tätige Bundespolizist mit Decknamen „Fisch” beschrieb eine Verschiebung seines Aufgabenkreises: anfangs Resilienz der Botschaft (personell und materiell), später zunehmend Entwurf von Evakuierungsszenarien angesichts der sich zugunsten der Taliban verschiebenden Sicherheitslage. Vernetzung über Chatgruppen mit anderen Botschaftssicherheitsberatern; Information über Bedrohungslagen oft über Messengerdienste.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch” (BPol), Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.5.6 — Abbruch Flug 03.08.2021 S. 337–339

Abschiebeflug 03.08.2021 wurde wegen Anschlag auf afghanisches Verteidigungsministerium abgebrochen; BMI plante für 30.08.2021 Nachholung

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„Es gab um 19.20 Uhr die Meldung der Explosion in der Stadt Kabul. Dann stand das Ganze auf „hold”, wenn man so will. Um 21 Uhr kam die Meldung, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gab um 19.20 Uhr die Meldung der Explosion in der Stadt Kabul. Dann stand das Ganze auf „hold”, wenn man so will. Um 21 Uhr kam die Meldung, dass der Luftraum für den zivilen Luftverkehr gesperrt ist. … Aufgrund der Sicherheitslage in Kabul wurden zunächst alle zivilen Flugbewegungen suspendiert. In den Straßen sind bewaffnete Gruppen unterwegs, sodass weder eine geordnete Inempfangnahme noch die Sicherheit der Rückzuführenden garantiert werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 337–339 (Original, neues Fenster)

Der für den 03.08.2021 geplante Abschiebeflug (eine „reduzierte Spezialmaßnahme” für maximal 10 schwere Straftäter und dringende Fälle) wurde nach einem Anschlag auf das Haus des damaligen afghanischen Verteidigungsministers abgesagt. Luftraum-Sperrung um 21:00 Uhr; van Thiel konnte die zuständige Botschaftsreferentin nicht an den Flughafen senden. Das BMI plante umgehend eine Nachholung für die zweite Augusthälfte (avisiert sogar Woche vom 16.08.2021); afghanische Seite schlug 30.08.2021 vor. Am 10.08.2021 unterzeichneten alle 8 EU-Botschafter in Kabul einen Bericht mit der Bitte, Rückführungen zu pausieren.

Thema: Humanitäre Lage 3.–10. August 2021 Akteure: BMI, Bundespolizei, Dr. Romann, Dr. Teichmann… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 624

Ressortübergreifende Grundsätze ab 01.09.2021: rückwirkend bis 2013, „Ortskraft plus Kernfamilie“, individuelle Gefährdungsprüfung

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„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.

Thema: Ortskräfte ab 2021-09-01 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Empfehlung Kap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten Nationen S. 19

Empfehlung 10: VN-Friedenssicherung stärken: realistische, mit Ressourcen ausgestattete Mandate

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„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Stärkung der VN-Friedenssicherung sollte sich Deutschland politisch für realistische, eindeutige, mit Prioritäten versehene und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattete Mandate einsetzen. Glaubwürdig kann das nur geschehen, wenn VN-Friedensmissionen von Deutschland relevante materielle und personelle Unterstützung erfahren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 19 (Original, neues Fenster)

Empfehlungen des Brahimi-Reports 2000 wurden nur unzureichend berücksichtigt. Die personelle Unterstützung deutscherseits ist nach Ende von MINUSMA rückläufig. Mit der Beteiligung an VN-Missionen auf Zypern und in Südsudan inkl. Polizei-Führungsfunktionen gewinnt der deutsche Beitrag wieder etwas Gewicht. Ein nationales Anspruchsniveau mit Kapazitätszielen ist zu definieren.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Vereinte Nationen, Bundeswehr, Bundespolizei enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 51

Empfehlung 64: Ausbildung mit Lessons Learned aus Einsatzgebieten verschränken

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„Die Ausbildung von Einsatzkräften sollte mit Lessons Learned aus den Einsatzgebieten verschränkt werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 51 (Original, neues Fenster)

Bei hoher Personalrotation sind Training und Ausbildung kontinuierliche Aufgaben. Ausbildende müssen prüfen, ob Trainingsrealitäten den Einsatzgebieten entsprechen. Integrierte Ausbildungsmodule unabdingbar. Mittelfristig gemeinsame Trainingseinrichtungen für integrierte Missionen (Vorbild: finnisches Crisis Management Centre).

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Bundespolizei enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung 5.1 — Externe Impulse zur Zukunft des integrierten Engagements S. 70

Schroeder: Fähigkeitslücken bei Bundeswehr und Polizei; eine spezialisierte Bundespolizei-Ausbildungseinheit dringend nötig

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„Die Bundeswehr müsse neben der Landes- und Bündnisverteidigung auch in der Lage sein, einen Beitrag zur militärischen Stabilisierung von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr müsse neben der Landes- und Bündnisverteidigung auch in der Lage sein, einen Beitrag zur militärischen Stabilisierung von Krisengebieten zu leisten und mit kleineren Kontingenten lokale Sicherheitskräfte auszubilden. Schroeder nannte als Beispiel die für diese Aufgabe spezialisierten „Green Berets“ der USA. Die Fähigkeitslücke bei der Polizei sei grundsätzlicher: Die Ausbildung von Polizeikräften im Einsatzland sei einer der wichtigsten Beiträge zum Schutz der Zivilbevölkerung, jedoch könne Deutschland „nur eine verschwindend geringe Anzahl an Polizeiausbildern in solche Einsätze senden“.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 70 (Original, neues Fenster)

Schroeder wies auf Fähigkeitslücken hin: Die Bundeswehr müsse neben Landes- und Bündnisverteidigung auch in der Lage sein, mit kleineren Kontingenten lokale Sicherheitskräfte auszubilden (Vorbild: US-„Green Berets”). Die Fähigkeitslücke bei der Polizei sei grundsätzlicher: Deutschland könne nur „eine verschwindend geringe Anzahl an Polizeiausbildern” in Einsätze entsenden. Es müsse dringend „eine auf Ausbildungsmissionen im Ausland spezialisierte Einheit der (Bundes-)Polizei” geschaffen werden, die ausschließlich dafür eingesetzt werde.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Robin Schroeder, Bundeswehr, Bundespolizei enquete\kap5-anhoerungen.json
Feststellung Kap. 4.1.3.2 — Aufbau Polizei S. 55

GPPO 2002: deutscher Polizeiansatz langfristig zivilpolizeilich; er kollidierte mit Einsatzrealität

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„Der Train-and-Equip-Ansatz orientierte sich an den deutschen Erfahrungen im Bereich (kriminal-)polizeilicher Aus- und Fortbildungen. Die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Train-and-Equip-Ansatz orientierte sich an den deutschen Erfahrungen im Bereich (kriminal-)polizeilicher Aus- und Fortbildungen. Die Unterstützung des Aufbaus bewegte sich dabei im Spannungsfeld westlicher Vorstellungen und der Einsatzrealität für die afghanischen Kräfte, die in der Konzeption der Curricula Eingang fand. Der hiermit erreichte Ausbildungsstand kollidierte jedoch mit den tatsächlichen Einsatzrealitäten der zivil ausgebildeten Polizisten, die viel zu häufig im Einsatz an Checkpoints unter massivem Beschuss ihre Gesundheit oder gar ihr Leben verloren.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 55 (Original, neues Fenster)

Im April 2002 wurde das deutsche Polizeiprojektbüro (GPPO) in Kabul eröffnet. Das deutsche Polizeiprogramm war langfristig angelegt und hatte eine zivilpolizeiliche Ausrichtung. Der Train-and-Equip-Ansatz orientierte sich an deutschen Erfahrungen. Der erreichte Ausbildungsstand kollidierte jedoch mit den tatsächlichen Einsatzrealitäten der zivil ausgebildeten Polizisten, die viel zu häufig an Checkpoints unter massivem Beschuss ihre Gesundheit oder ihr Leben verloren.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte ab April 2002 Akteure: GPPO, Bundespolizei, Afghan National Police enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.3.4 — Lehren Sicherheitskräfte S. 65

Übergreifendes Ziel einer legitimen Armee und Polizei nicht erreicht

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„Die deutschen Soldatinnen und Soldaten und Polizistinnen und Polizisten haben im Rahmen ihres Auftrages unter hohem Einsatz und teilweise mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die deutschen Soldatinnen und Soldaten und Polizistinnen und Polizisten haben im Rahmen ihres Auftrages unter hohem Einsatz und teilweise mit erheblichen Einsatzrisiken wichtige Beiträge zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte geleistet, dafür verdienen sie Anerkennung und Wertschätzung von Politik und Gesellschaft, deren Interessen sie in Afghanistan vertreten haben. Das übergreifende Ziel, eine legitime und effiziente Armee und Polizei aufzubauen, wurde aber nicht erreicht. Streitkräfteaufbau, Ausrüstung und Ausbildung brauchen einen langfristigen Plan mit definierten Zwischenzielen, die ständig evaluiert werden müssen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 65 (Original, neues Fenster)

Die deutschen Soldat:innen und Polizist:innen haben wichtige Beiträge zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte geleistet und verdienen Anerkennung. Das übergreifende Ziel, eine legitime und effiziente Armee und Polizei aufzubauen, wurde aber nicht erreicht. Streitkräfteaufbau, Ausrüstung und Ausbildung brauchen einen langfristigen Plan mit definierten Zwischenzielen, „condition based“, nicht „time based“.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Bundespolizei, ANA, ANP enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11 — Dank S. 833–834

CDU/CSU dankt Einsatzkräften und Freiwilligen am Flughafen Kabul ausdrücklich

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„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol, den Soldaten der militärischen Evakuierungsoperation und allen deutschen und afghanischen Freiwilligen, die vor Ort im Einsatz waren und ihr Leben riskierten. […] Unser Gedenken gilt im Besonderen den Opfern des Anschlages am 26. August 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 833–834 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dankt ausdrücklich allen am Flughafen Kabul eingesetzten Kräften (Botschaft, BND, BPol, Bundeswehr, deutsche und afghanische Freiwillige) und gedenkt der Opfer des Anschlags vom 26.08.2021 (Abbey Gate). Die Leistung (knapp 5.000 evakuierte Personen) sei eine „Gemeinschaftsleistung im besten Sinne”.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Botschaft Kabul, BND, Bundespolizei, Bundeswehr… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.5 — Visa-on-Arrival S. 896–897

Visa-on-Arrival vom BMI verweigert, bei Evakuierung dann „problemlos möglich”

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„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht umsetzbar. Diese Begründungen können jedoch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht überzeugen. Zumal der Umstieg auf Visa-on-Arrival während der Evakuierungsmission sehr wohl problemlos möglich war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 896–897 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Das AA schlug bereits im Dezember 2020 „Visa on Arrival” vor. Das BMI lehnte mit drei Begründungen ab (Sicherheit, rechtlich nicht zulässig, praktisch nicht umsetzbar). Während der Evakuierungsmission sei der Umstieg jedoch „problemlos möglich” gewesen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt: Die Entscheidung gegen Visa-on-Arrival sei „ausschließlich politisch” gewesen. Eine doppelte Sicherheitsüberprüfung sei nicht erforderlich.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Dezember 2020 – August 2021 Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, Bundespolizei sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.3.5 — Visa on Arrival S. 698–700

SPD: BMI verweigerte Visa on Arrival zu lange, eindeutige Zusage erst am 15.08.2021 um 20.45 Uhr

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„Die Entscheidung der Bundesregierung, den unzureichenden Visakapazitäten durch eine Zusage zur Erteilung von Visa on Arrival abzuhelfen, fiel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Entscheidung der Bundesregierung, den unzureichenden Visakapazitäten durch eine Zusage zur Erteilung von Visa on Arrival abzuhelfen, fiel deutlich zu spät. … Aus den Beweismaterialien ergibt sich, dass erst im Nachgang zur Krisenstabsitzung am 15. August 2021 um 20.45 Uhr eine Weisung von Referat B 2 im BMI an die Bundespolizei erging, Ausnahmevisa bei Einreise zunächst mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Tagen zu erteilen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 698–700 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt scharf fest: Die Zusage zu Visa on Arrival sei deutlich zu spät erfolgt. Erst am 15.08.2021 um 20.45 Uhr habe das BMI per Weisung an die Bundespolizei Ausnahmevisa (zunächst 15 Tage gültig) ermöglicht. Staatssekretär Engelke: „Es hat viel zu lange gedauert mit den Visa. Im Ergebnis … keine Leistung, auf die man besonders stolz sein kann.“

Thema: Ortskräfte 15.08.2021 Akteure: BMI, Hans-Georg Engelke, Bundespolizei, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json